Der Kotau des BVerfG war zu erwarten

Wieder einmal eine großartige Leistung der Bildredaktion, hier von "beck-aktuell. Heute im Recht".

beck.de (18.10.)

Erinnert die Szene nicht daran?

»Befangenheitsvorwürfe wegen Themenauswahl und Vortrag bei Treffen mit Regierung

Das Ablehnungsgesuch hatte laut "Welt am Sonntag" der Berliner Anwalt Niko Härting gestellt, der nach eigenen Angaben ein Verfahren für Abgeordnete der Freien Wähler vor dem Verfassungsgericht führt. Gegenstand des Hauptsacheverfahrens sind die mit Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite eingeführten Ausgangsbeschränkungen nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG. Die Besorgnis der Befangenheit von Präsident Harbarth ergebe sich unter anderem aus dessen Einflussnahme auf die Auswahl der bei einem Treffen der Bundesregierung mit dem BVerfG am 30.06.2021 erörterten Themen ("Entscheidung unter Unsicherheiten") sowie aus der in der Pressemitteilung Nr. 78 des BVerfG vom 20.08.2021 erfolgten Ankündigung, in den Verfahren 1 BvR 781/21 und andere nach vorläufiger Einschätzung ohne mündliche Verhandlung im Beschlussweg entscheiden zu wollen. Härtling schrieb Ende September auf Twitter, Harbarth habe Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) Gelegenheit gegeben, die Bundes-Notbremse zu erläutern. Harbarth habe sich auch in einem Interview gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) zur Corona-Krise in einer die Besorgnis seiner Befangenheit zusätzlich begründenden Weise geäußert. Bei Richterin Baer bestehe ebenfalls die Besorgnis der Befangenheit, weil sie bei dem genannten Treffen mit der Bundesregierung einen Vortrag zu dem Thema "Entscheidung unter Unsicherheiten" gehalten habe. Die Beschwerdeführenden müssten davon ausgehen, dass die abgelehnte Richterin sich zu im vorliegenden Verfahren bedeutsamen Sach- und Rechtsfragen geäußert habe.

Befangenheit wegen Gedankenaustauschs mit Regierung völlig fernliegend

Das BVerfG hat dem Ablehnungsgesuch insgesamt den Erfolg versagt. Ein Teil der von den Beschwerdeführenden für die Besorgnis der Befangenheit von Präsident Harbarth angeführten Gründe seien dazu gänzlich ungeeignet. Treffen zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen dem BVerfG und der Bundesregierung als solche, damit auch das hier fragliche Treffen vom 30.06.2021, seien ein zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeigneter Grund...«

So geht es weiter. Das herrschende Recht bleibt halt das Recht der Herrschenden. Da hilft nur weiter der Druck von unten.

32 Antworten auf „Der Kotau des BVerfG war zu erwarten“

  1. Legislative, Exekutive, Judikative. Der gan­ze Propagandastaat baut auf die­se fik­ti­ve Dreisamkeit. Das heißt, daß der Begriff einer Befangenheit nur Bestand hät­te, wenn es denn die­se Dreisamkeit tat­säch­lich gäbe 😉

  2. Der kack­brau­ne Staat marschiert. 

    Auch in NRW mar­schie­ren die kack­brau­nen Horden. Willige Schützenhilfe soll der Einzelhandel lei­sten. Weitere Täter wer­den hän­de­rin­gend gesucht: 

    "Ab 19. Oktober 3G im Einzelhandel möglich

    Es besteht ab sofort die Möglichkeit, dass bei 3G aller Beteiligten, d.h. geimpft, gete­stet oder gene­sen der Belegschaft sowie der Kund*innen, und Einhaltung der 1,5 Metern Abstand, auf das Tragen von Masken ver­zich­tet wer­den kann. Das bedeu­tet dann, wenn Sie 3G in Ihrer Buchhandlung ein­füh­ren möch­ten, es eine Einlasskontrolle geben muss.
    Ab 11. Oktober kei­ne Verdienstausfallentschädigungen für Ungeimpfte

    Nordrhein-Westfalen wird ent­spre­chend dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes zum 11. Oktober 2021 die Verdienstausfallentschädigungen bei Quarantänen für Menschen ohne Impfschutz aus­lau­fen las­sen. Ausgenommen von die­ser Regelung blei­ben wei­ter­hin Menschen, die sich aus gesund­heit­li­chen Gründen nicht imp­fen las­sen kön­nen. Genesene und Geimpfte, die auf­grund von Impfdurchbrüchen oder Neuerkrankungen in Quarantäne müs­sen, haben eben­falls wei­ter­hin einen Anspruch auf eine Verdienstausfallentschädigung. Dadurch ent­fällt zugleich die Arbeitgeberpflicht zur Vorleistung der Verdienstausfallentschädigung. Weitere Informationen: https://​www​.mags​.nrw/​s​i​t​e​s​/​d​e​f​a​u​l​t​/​f​i​l​e​s​/​a​s​s​e​t​/​d​o​c​u​m​e​n​t​/​2​1​1​0​1​8​_​c​o​r​o​n​a​s​c​h​v​o​_​a​b​_​1​9​.​1​0​.​2​0​2​1​_​l​e​s​e​f​a​s​s​u​n​g​_​m​i​t​_​m​a​r​k​i​e​r​u​n​g​e​n​.​pdf

    s. https://​www​.boer​sen​ver​ein​-nrw​.de/​b​e​r​a​t​u​n​g​-​s​e​r​v​i​c​e​/​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​/​i​n​f​o​r​m​a​t​i​o​n​e​n​-​u​n​d​-​v​e​r​o​r​d​n​u​n​g​en/

    1. Die Einlasskontrolle kostet Geld. Wenn es nicht schon ethi­schen Überlegungen der Einzelhändler schei­tert, dann doch wenig­stens am 450-€-Gehalt für so einen Einlasshansel.

  3. Mafia Klientel Politik der übel­sten Art, betreibt Deutschland. und dann die­se Gender Tussi, Betrügerin, Susanne Baer, die nie Richterin, usw.. war, eine Fake Prof. hat­te, ohne je Vorlesungen zu halten

    1. @koni: Würde Frauenfeindlichkeit Ihnen nicht den Blick ver­stel­len, wür­den Sie fest­stel­len, daß Herr Harbarth eben­falls zuvor kein Richter war und ihm extra als Eintrittskarte für sei­ne Wahl 2018 eine Honorarprofessur ver­lie­hen wur­de. Baer hin­ge­gen lehrt seit 1999.

  4. Habe nur ich den Eindruck, dass die ober­ste juri­sti­sche Instanz die­ses Landes völ­lig unbe­fan­gen (haha) jeg­li­chen Anschein von Objektivität und Distanz zur Exekutive über Bord gewor­fen hat?
    Das ist wahr­lich kein gutes Zeichen für den Rechtsfrieden, ganz gleich wie man die betref­fen­den recht­li­chen Fragen bewertet.

  5. "19. 10. 2021 | Dass der Staat und gro­ße US-Unternehmen ihre Beschäftigten auf Befehl der Biden-Regierung vor die Wahl stel­len, sich einen Covid-Impfstoff sprit­zen zu las­sen, oder ent­las­sen zu wer­den, ist bekannt. Weniger bekannt ist: Gleichzeitig hat die Arbeitssicherheitsbehörde – offen­bar eben­falls auf Druck von oben – die Richtlinie außer Kraft gesetzt, wonach Impfschäden als arbeits­be­zo­ge­ne Krankheiten zu mel­den sind, wenn der Arbeitgeber die Impfung verlangt."

    https://​nor​bert​haer​ing​.de/​n​e​w​s​/​b​i​d​e​n​-​o​s​ha/

  6. "So geht es wei­ter. Das herr­schen­de Recht bleibt halt das Recht der Herrschenden. Da hilft nur wei­ter der Druck von unten."

    Oben-Unten, Mitte-Unten oder Unten-Unten?

    Ja, das soll den Hauch einer Statuskritik ver­mit­teln. Ein Großteil unse­rer Akademiker gehört vor ein Gericht um von ande­ren Akademikern ver­ur­teilt zu wer­den. Das wird wie­der nichts! Das ein­zig lächer­li­che am Drama ist wie­viel dum­mes Zeug Menschen von sich geben kön­nen, die den Anspruch für sich erhe­ben gebil­det zu sein. Prädestiniert die Dinge len­ken zu dür­fen im Lande. Ich lach mich halb tot .…

    Pfui!

    Das vor­bild­haf­te Selbstbildnis dass uns unse­re "Eliten" ver­mit­teln möch­ten hat bei mir das Ziel verfehlt..

  7. "Afshine Emrani MD FACC
    @afshineemrani

    1 Std.

    A pla­ne with 21 peo­p­le on board cra­s­hes near Houston Executive Airport, ever­yo­ne sur­vi­ved with only one per­son inju­red! What a miracle!"

    https://​twit​ter​.com/​a​f​s​h​i​n​e​e​m​r​a​n​i​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​5​0​5​0​6​8​4​2​6​2​3​2​5​0​436

    Fynn-derella@Fynnderella1
    Miracles happen!

    Wir müs­sen nur dar­an glauben!

  8. Fast ja, denn ich fin­de auch, dass die ehr­furchts­vol­le Verneigung rot­ge­wan­de­ter, soll­te es denn eine sein, zu kurz gegrif­fen dar­ge­stellt ist.

  9. Gibt es nicht meh­re­re Kammern des BVerfG? Wenn ja, soll­te es ver­bo­ten sein, dass die Kammer des BVerfG, in der die Richter sit­zen, denen Befangenheit in einem Verfhren vor­ge­wor­fen wird, ueber den Befaangenheitsantrag ent­schei­den. Man kann doch nicht ernst­haft davon aus­ge­hen, dass ein Richter selbst dar­ueber zu ent­schei­den hat, ob er befan­gen ist oder nicht …

  10. … off topic ? …

    … Dinge gibt's … Eine 96jährige (schein­bar unge­impft – woher sonst ihre mas­si­ve Mobilität ? – Mutmaßung …) ist "geflo­hen" … Die Tagess(ch)au wid­met sich nun wirk­lich nicht dem aktu­el­len Faschismus (rund um Minute 3:20) … Aber nicht nur der Beitrag war heu­te mal wie­der für den Arsch … https://​www​.tages​schau​.de/​m​u​l​t​i​m​e​d​i​a​/​s​e​n​d​u​n​g​/​t​s​-​4​5​3​6​3​.​h​tml

    tages​schau​.de (https://​www​.tages​schau​.de/​m​u​l​t​i​m​e​d​i​a​/​s​e​n​d​u​n​g​/​t​s​-​4​5​3​6​3​.​h​tml)

  11. Wer nach über 1,5 Jahren immer noch an eine Gewaltenteilung glaubt, der hat die Lage noch nicht rich­tig erkannt. Das BVG ist nur der Ausdruck des­sen, was in den ver­gan­ge­gen 1,5 bis 2 Jahren vor­ge­nom­men wur­de. Harbarth und Baer sind nur Symbole die­ser Maßnahmen. Das Thema ist, dass mit­tels Putsch auf dem Verwaltungswege die bestehen­den Reste an Demokratie, Föderalismus und frei­heit­li­cher Gesellschaftsordnung besei­tigt und durch Hüllen und inhalts­lee­re Rituale ersetzt wurden.

    Vor was macht das BVG einen Kotau? Es ist selbst zen­tra­les Element die­ses Putsches auf dem Verwaltungsweg. Neben der sich als rein for­mel­le Abnickorganisation ver­ste­hen­den Legislative. 

    Das Grundgesetz ist pri­ma, aber es ging davon aus, dass die Gewalten sich in gewis­sen Grenzen kon­trol­lie­ren und kor­ri­gie­ren. Dies ist nun­mehr kom­plett obso­let. Es möch­te nur nie­mand wahr­ha­ben. Und hier­zu trägt auch die mas­si­ve Übertragung von Souveränität an die EU bei. Egal, wie man die EU nun sieht, ist dies schlicht eine Tatsache.

    Die Frage ist, wie­viel Todesopfer die­ser Putsch auf dem Verwaltungswege durch Corona-Maßnahmen, Impfschäden und ‑fol­gen, unter­blie­be­ne Behandlungen, psy­chi­sche Schäden und Selbstmorde etc. for­dern wird. Und nicht nur hier in Deutschland sind die Opfer zu bekla­gen. Weltweit ist dies der Fall durch Hunger und Armut. Ausgelöst durch eine Corona-Plandemie.

  12. Es geht um Kinder, die mit schwe­ren und schwer­sten Atemwegsinfektionen ein­ge­wie­sen wer­den, so dass sie teils Sauerstoff benö­ti­gen. Weil die Stationen über­füllt sind, müs­sen sie mit­un­ter an ande­re Kliniken ver­wie­sen werden.

    Und der br spricht von "Husten-Welle" und "Schniefnase" – kann man sich vor dem Hintergrund der vom Mainstream geschür­ten Coronoia nicht ausdenken.

    Ich sehe die Schlagzeile förm­lich vor mir:

    "Husten-Welle: Uni-Klinik Augsburg warnt vor Überfüllung
    Schniefnase und ein hef­ti­ger Husten – das lässt sich bei den mei­sten Senioren im Herbst nicht vermeiden."

    https://​www​.br​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​b​a​y​e​r​n​/​h​u​s​t​e​n​-​w​e​l​l​e​-​u​n​i​-​k​i​n​d​e​r​k​l​i​n​i​k​-​a​u​g​s​b​u​r​g​-​w​a​r​n​t​-​v​o​r​-​u​e​b​e​r​f​u​e​l​l​u​n​g​,​S​l​n​w​FqR

  13. Rechtmäßigkeit und Semantik der Impfpflicht (Artikel vom 28.07.2021)

    https://​ver​fas​sungs​blog​.de/​r​e​c​h​t​m​a​e​s​s​i​g​k​e​i​t​-​u​n​d​-​s​e​m​a​n​t​i​k​-​d​e​r​-​i​m​p​f​p​f​l​i​c​ht/

    Im Herbst oder Winter wer­den rich­tungs­wei­sen­de Entscheidungen des BVerfG bezüg­lich Impfzwang erwartet.

    Siehe zum Thema z.B. hier:

    https://t.me/s/Masernschutzgesetz
    https://​impf​ent​schei​dung​.online/

    1. Dieses Regime wird die Impfpflicht in Salamitaktik durch­zie­hen. Diesbezüglich soll­te man sich nichts vor­ma­chen. Es wird dau­ern, viel­leicht ein oder zwei Jahre, aber ist abseh­bar. Trotzdem ist Protest und Widerstand gegen die­se Willkür not­wen­dig, um nicht "kampf­los" unter­zu­ge­hen und eine Chance auf Beseitigung die­ser Willkür zu erhalten.

      Urteile des BVG und förm­li­che Gesetze durch eine zur Abnickorganisation für die Regierung dege­ne­rier­ten Volksvertretung, genannt Parlament, egal in wel­chen Farben regiert wird, wer­den dies nicht auf­hal­ten. Nur mas­si­ver Protest und Widerstand kann dies. Man sehe nach Australien, mit wel­chen Mittel das Regime eine Quasi-Impfpflicht erpresst. Man sehe auch nach Italien.

      1. @Clarence: "Dieses Regime wird die Impfpflicht in Salamitaktik durchziehen."

        Jap, haben wir auch schon, für Masern. Wenn es nach den Impfpushern geht, wird nicht dabei blei­ben. Sie wer­den vie­le Impfungen zum Zwang machen wol­len, immer und immer wie­der. In ande­ren Ländern wer­den bereits vie­le Impfungen erzwungen.

        In Frankreich z.B. sind bereits 11 Kinderimpfungen vorgeschrieben.

        https://​www​.efvv​.eu/​a​b​o​u​t​-​u​s​/​e​u​r​o​p​e​a​n​-​v​a​c​c​i​n​a​t​i​o​n​-​s​t​a​t​us/

    2. Ich kann mir nicht vor­stel­len, dass bei einem nur bedingt zuge­las­se­nen Mittel eine Impfpflicht mög­lich ist. Wie die EMA ja schreibt, feh­len zu Wirksamkeit und Sicherheit noch Daten.

  14. Ach, die dür­fen das sel­ber entscheiden ?
    Entschuldigung bit­te für mei­ne abso­lut däm­li­che Frage, natürlich
    dür­fen die das, wie kann man bloß so blöd sein, Entschuldigung, ich
    wer­de auch nie wie­der fra­gen und schon gar nicht infra­ge stellen…

  15. Wer ernst­haft glaubt, ein "Gedanken- und Erfahrungsaustausch" zwi­schen Verfassungsrichtern und Regierung, sei unver­fäng­lich, schwebt in einer Sphäre rich­ter­li­cher Hochherrlichkeit, die jede Bodenhaftung ver­lo­ren hat.

    Aus mei­ner Sicht als Bürger gibt es auch kei­nen Grund, war­um Verfassungsrichter sich in irgend­wel­chen Medien zu poli­ti­schen Zuständen oder Maßnahmen äußern soll­ten, denn das ist die Aufgabe von Journalisten und Politikern, und nicht von Richtern, es sei denn, sie ver­ste­hen sich als Organ poli­ti­scher Rechtsprechung.

    Im Übrigen ver­ste­he ich auch nicht, was die­se lächer­li­chen Mützen und die roten Frauenkleider bezwecken. Richter brau­chen kei­ne Uniform. Die sol­len gefäl­ligst in Zivil auftreten.

  16. Wo Gerichte Behauptungen nur glau­ben statt sie nach­zu­prü­fen wer­den wis­sen­schaft­li­che Wahrheit, mensch­li­che Gesundheit und das Grundgesetz alle­samt im Stich gelassen.

  17. Ich fin­de es nur lustig, das zur glei­chen Zeit Herr Dr. Lanka die Grundlagen der Virologie mit Hilfe der durch­ge­führ­ten Kontrollversuche in Frage stellt.

    Wenn die Virologie fällt wel­che Begründungen haben die­se Leute dann noch? Keine außer Geld- und Machtgier.

  18. Das ist irgend­wie schon witzig:
    Den ober­sten Richtern wird Befangenheit vor­ge­wor­fen und die­se haben dann die Macht dies ein­fach abzulehnen.
    Natürlich braucht man eine "Begründung" dazu: "die ange­führ­ten Gründe sei­en dazu gänz­lich ungeeignet."

    Hui! klingt eher wie: "Wir sind nich Befangen, weil wir das sagen und wenn wir das sagen stimmt es auch".
    Das sagt auch jeder Diktator im eige­nen Land so.

    Wie ich letz­tens schon geschrie­ben habe, das ist in etwa so als ob ein über­führ­ter Verbrecher, sich sel­ber frei­spre­chen kann, indem er sagt: "Ich bin kein Verbrecher, Begründung, weil ich das sage und wenn ich das sagen stimmt es auch."

    Oder "Ich bin kein Verbrecher weil die ange­führ­ten Gründe dazu gänz­lich unge­eig­net sind."
    Dann wird der Verbrecher sofort freigesprochen.

    Irre, was in die­sem Land abgeht.
    Aber damit sieht wenig­stens jeder Bürger wie kor­rupt es in die­ser Diktatur zugeht.

    1. @Andi67: Nicht ganz. Der erste Senat des Gerichts hat über Mitglieder des zwei­ten ent­schie­den. Da sie sämt­lich nach poli­ti­schen Kriterien aus­ge­wählt sind, erstaunt aber auch das nicht. Es stellt sich aller­dings die syste­mi­sche Frage, wel­ches Gremium sinn­vol­ler­wei­se über Verstöße von VerfassungsrichterInnen ent­schei­den sollte.

      1. @aa. ja ich weiß: erster Senat über zwei­ten Senat, das sind aber nur spitz­fin­dig­kei­ten, das Bundesverfassungsgericht ist ein (also ein) Gericht. Es lässt den Trugschluss zu, das es sich sel­ber kon­trol­lie­ren kann und meint von sich sel­ber, das es immer unab­hän­gig und völ­lig unbe­ein­fluss­bar von diver­sen Wirtschaftsinteressen sei und das eben auf­grund meh­re­rer Senate im sel­ben Gericht.

        Ein Gremium das über dem Bundesverfassungsgericht wacht, gibt es nicht. Das war nie vor­ge­se­hen weil man davon aus­ging, das die­ses Gericht gewis­sen­haft und unbe­ein­flusst arbei­tet. Ähnlich ist es auch zb mit Sammelklagen. Die gibt es genau aus die­sem Grund in Deutschland auch nicht, weil man davon aus­ging das man so etwas in Deutschland nicht bräuch­te, weil ja alles gerecht und unab­hän­gig zuge­hen wür­de. Der beste "Rechtsstaat" der Welt sozusagen.

        Ich erwei­te­re mal fol­gen­den Satz: "Da sie sämt­lich nach poli­ti­schen Kriterien und nach Wirtschaftsinteressen aus­ge­wählt sind."

        Ein Gremium das über das Bundesverfassungsgericht wacht und auch ein­greift wäre tätsäch­lich sinn­voll. Es müss­te ein vom Staat aner­kann­tes Gremium sein, wobei die Mitglieder, wenn sie gera­de nichts ent­schei­den müss­ten (ob das Bundesverfassungsgericht even­tu­ell beim Urteil XY viel­leicht vor­ein­ge­nom­men ent­schie­den hat), nor­mal unter der Bevölkerung arbei­ten soll­ten. Somit direkt im Volk, mit direk­tem Kontakt der Wirklichkeit und nicht abge­schot­tet von beidem.
        Geht so etwas eigent­lich? Jeder Staatsapparat soll­te so arbei­ten: nur zusam­men kom­men, wenn es wich­ti­ges zu ent­schei­den gibt.
        Aber das sind nur phan­ta­ste­rei­en, weil die jet­zi­ge Ausgangslage eine völ­lig ande­re ist.

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