Grippeimpfstoff zurückgehalten wegen des neuen Ermächtigungsgesetzes?

Die "Augsburger Allgemeine" berich­tet heute:

»Bayern bun­kert Grippeimpfstoff, wäh­rend Ärzte dar­auf warten
Während Patienten, Ärzte und Apotheker vie­ler­orts in Bayern seit Wochen ver­geb­lich auf Grippe-impf­stoff war­te­ten, hor­te­te der staat­li­che Gesundheitsdienst in Bayern offen­bar 550.000 Dosen. Dies geht aus einem Schreiben des Bayerischen Apothekerverbandes an sei­ne Mitglieder her­vor, das unse­rer Redaktion vor­liegt. Mit der Verteilung der „baye­ri­schen Reserve“ soll dem­nach erst jetzt begon­nen wer­den, obwohl Oktober und November aus medi­zi­ni­scher Sicht eigent­lich die wich­tig­sten Monate für eine Grippeimpfung sind.

Das Gesundheitsministerium spricht von übli­chem Vorgang

Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums bestä­tigt auf Anfrage, dass „zusätz­li­cher Impfstoff“ besorgt wor­den sei. „Allerdings“, so betont er, „sind vor der Verteilung noch wich­ti­ge Fragen zu klä­ren, was der­zeit auch geschieht.“ So müs­se noch abge­stimmt und gere­gelt wer­den, wie den Ärzten, die bereit sind, im Auftrag des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zu imp­fen, die­se Aufgabe über­tra­gen wer­den kön­ne…«

Es ist nur eine Spekulation. Aber der Vorgang mag zu tun haben mit dem Plan des neu­en Gesetzes, den "Arztvorbehalt nach § 24 IfSG" auf­zu­he­ben. Der ent­spre­chen­de Paragraph, des­sen Kernsatz lau­tet "Die Feststellung oder die Heilbehandlung einer… Krankheit oder einer Infektion… darf nur durch einen Arzt erfol­gen.", wird damit wei­ter auf­ge­weicht. Ziel sind Testzentren mit wei­te­ren SoldatInnen und ande­ren unqua­li­fi­zier­ten Hilfskräften, die spä­ter zu Impfzentren umge­wan­delt wer­den kön­nen. Siehe dazu Gesetz zur"epidemischen Lage" soll durch­ge­peitscht wer­den.

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