Das berichtet am 7.11.22 handelsblatt.com:
»Nur wer widerspricht, soll künftig keine digitale Akte erhalten. Der Strategiewechsel soll dem Vorhaben zum Durchbruch verhelfen – ist aber umstritten.
Berlin Kaum jemand nutzt sie – und sie kann fast nichts: Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das Sorgenkind von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). 2021 gestartet, ist sie Kern der Digitalagenda des SPD-Politikers.
Sie soll Röntgenbilder auf CD, Papierakten und Faxe überflüssig und medizinische Daten für die Forschung verfügbar machen. In Ländern wie Israel ist das selbstverständlich, in Deutschland noch Zukunftsmusik.
Ändern soll dies ein fundamentaler Strategiewechsel, den die Ampelparteien in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben und den Lauterbach nun auf den Weg bringt. Derzeit müssen sich gesetzlich Versicherte aktiv für eine ePA entscheiden. Das soll sich mit dem Opt-out-Verfahren ändern: Nur wer widerspricht, bekommt damit keine digitale Akte.
„Einen entsprechenden Gesetzentwurf für diese Grundsatzentscheidung werden wir zeitnah vorlegen“, sagte Lauterbach dem Handelsblatt…
Ziel ist die Umsetzung des Verfahrens im Jahr 2024. Die gilt als schwierig. Insbesondere der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) hatte sich in der Vergangenheit kritisch zum Opt-out-Verfahren geäußert. Zu dem aktuellen Verfahren wollte Kelber sich auf Anfrage nicht äußern…
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen seit 2021 eine elektronische Akte anbieten. Laut dem TI-Dashboard der Gematik haben derzeit allerdings nur 556.000 der insgesamt 74 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland eine digitale Akte…«
Und noch ein Ballon, der mit lautem Knall den Bach runter geht.
"… den Bach runter geht."
"… den Lauterbach runter geht."
Übernächste Stufe: Verpflichtende Nutzung, Ärzte, die nicht mitmachen, werden mit Honorarkürzungen wie bei der Telematik bestraft; damit auch Privatpatienten erfaßt werden, müssen die privaten Krankenversicherer den Rechnungsinhalt samt aufgelisteten Diagnosen melden.
Lediglich Selbstzahler können dann noch die Datenhoheit behalten, das aber werden sich wohl die wenigsten leisten können oder wollen.
Alles kein Problem, wer hat schon etwas zu verbergen?
Wer soll das sein, der Selbstzahler? In D gilt schon länger eine Versicherungspflicht. Auch ohne Einkommen 180 EUR pro Monat, wenn man keine Sozialleistungen beantragt. Man wird in die Datenerfassung und in den Schuldturm hineinkomplimentiert. Bohemien war gestern. Ja, ja nur zu Deinem Besten.
Selbstzahler sind Leute, die ihre Versicherung nicht in Anspruch nehmen, obwohl sie Beiträge bezahlen; stattdessen bezahlen die die Arztkosten und Medikamente selbst, daher meine rhetorische Frage, wer sich das leisten kann oder will?
Aber schön, wenn man dann überhaupt noch widersprechen darf und mal schauen, wieviele Nachteile dies im akuten Behandlungsbedarf für diejenigen nach sich ziehen würde…
(“Ohne E‑Akte behandel ich sie nicht“, keine Lesegeräte für Bilder auf Dateienträgern etc.etc.)
Ein Klinikmitarbeiter tritt mit Maske aus einem Corona-Isolationsbereich
Video: Corona-Brennpunkt Krankenhäuser:
Zermürbt und angeschlagen wie das ganze Land?
Hart aber fair. 07.11.2022. 02:39 Min.. .
Masken‑, Impf- und Isolationspflicht: Geht der Streit um Corona auch im dritten Pandemie-Winter weiter? Was macht das mit dem Land und mit den besonders betroffenen Krankenhäusern? Wie werden die Kliniken wieder gesund – zum Wohl der Patienten und der Mitarbeiter?
Prof. Dr. Karl Lauterbach, SPD
Klaus Holetschek, CSU
Lisa Schlagheck
Christina Berndt
https://www1.wdr.de/daserste/hartaberfair/index.html
Da hat sich ein Fehler eingeschlichen. Nicht die elektronische Patientenakte, sondern Lauterbach ist das Sorgenkind.
Kalle ist doch nichts anderes, als die lobbyistisch eingesetzte Figur seiner "Herren". Lobbyismus zieht sich durch sein Leben. Und da er sich so ungemein wichtig findet, sich als ein Mitglied der "Elite" sieht, muss er den Wünschen nachkommen. Sonst droht Bedeutungsverlust. Die Konzernherren dürften sich über Kalle schlapplachen, der ihre toxische Impfbrühe als das moderne Manna anpreist und aufnötigt, wo es nur geht. Die Corona Ideologie hochhält. Und ebenfalls bei der Patientenakte.
Man darf raten, ob Kalle die opt-out-Regel für sich nutzen wird. Was wohl für Diagnosen da drin stehen würden …
Erhellende Auifklärungsliteratur für Noch-Datenschutznaive:
https://www.bod.de/buchshop/gesundheitsdaten-online-dieter-adler-9783948004002
Die kriminellen Datenhehler bauen das System nach der Salamitaktik seit 2003 auf (Einführung der "eGK" per Gesetz, SPD, Ulla Schmidt). Von Veröffentlichungen über scheinbare Misserfolge sollte man sich nicht täuschen lassen. Hand in Hand mit der korrupten Justiz wird ein kriminelles Regime errichtet. Die sogenannten Datenschutzbeauftragten der Politbüros aller Couleur haben sich dabei als nützliche Idioten hervorgetan.
In einem Artikel von Dr. Lüder kann man nachlesen, was der Bankenfreund Jens bis Anfang 2021 veranstaltet hatte. Dr. Lüder thematisiert unter anderem kurz den fatalen Einfluss, den das Vorhaben auf die Infrastruktur des Gesundheitswesens in Deutschland hat. Leider sind Ärzte wie Dr. Lüder und die Freie Ärzteschaft in der Minderheit. Die restlichen Ärzte sind auf einem derart niedrigen Niveau, dass ihr Verständnis des Vertrauensverhältnisses zwischen Patient und Arzt de facto nicht mehr erkennbar ist.
https://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?/archives/402-eHealth-und-Telematikinfrastruktur-Was-kommt-2021-auf-uns-zu.html
Dr. Lüder (Ärztin) ist seit sehr vielen Jahren aktiv gegen das kriminelle Projekt e‑Card – so hieß das vor 2003.
Bei tkp.at hat Dr. Mayer (Physiker) einen Artikel zu dem Thema veröffentlicht, in dem er den Bezug zur kriminellen und korrupten EU Kommission herstellt.
https://tkp.at/2022/11/08/der-fahrplan-zum-eu-impfpass-seit-2018-und-die-eu-verordnung-zur-schaffung-des-medizinisch-glaesernen-buergers/
Der "EU-Impfpass" heißt auch EU Green Pass, Super Green Pass, Freedom Pass, Green Pass. Das sind Worte für das Zertifikatesystem der US-amerikanischen geisteskranken Superkriminellen (die natürlich auch in der EU ihre Helfershelfer haben). Egal wie man es nennt, es sollte jedem bewusst sein, was dahinter steckt.
Ähnlich wie bei der Corona-Impfung,
eigentlich ziemlich einfach, was man zu tun hat, wenn einem eine ePatietenakte angeboten wird:
"Bislang gilt das „Opt-in-Verfahren“: Das heißt, Patientinnen und Patienten müssen sich selbst darum kümmern, eine ePA zu erhalten. Beim von der Bundesregierung und der Gematik favorisierten „Opt-out-Verfahren“ erhält man nur dann keine digitale Patientenakte, wenn man der Einrichtung einer ePA widerspricht.
Bei dem nun ins Auge gefassten Verfahren soll es vier Entscheidungsstufen gehen. In der ersten Stufe geht es um die Einrichtung der ePA an sich. In den weiteren Stufen gehe es um den Zugriff auf die ePA, ihre Befüllung und die pseudonymisierte Datenweitergabe zu Forschungszwecken.
Das neue Verfahren, das nun von der Gematik geprüft wird, soll noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Lauterbach, der letztlich für die inhaltliche Ausrichtung der Gematik verantwortlich ist, riskiert damit einen Konflikt mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber. Dieser hat sich kritisch zum Opt-out-Verfahren geäußert."
https://www.berliner-zeitung.de/news/digitale-patientenakte-kommt-automatisch-fuer-alle-widerspruch-moeglich-li.284637
Wie wäre es paralell zu "mein Körper, meine Entscheidung"
"meine Daten, meine Entscheidung"
Im Grundsatz ist es nicht ganz verkehrt alle Daten elektronisch zu sammeln, damit jeder neue Arzt zugriff auf die Diagnose hat, aber das kann genauso falsch sein, denn wir wissen alle 5 Ärzte 6 Diagnosen und meist ist es was anderes.…
Was ich damit sagen will, eine wertneutrale, eigenständige, unbeeinflusste Beurteilung des Patienten ist damit hinfällig.
Das noch über das Datenschutz Problem hinaus.
Ich bin immer der Meinung das man alles machen kann, aber niemals verpflichtend. In der elektronischen Datenerfassung steckt viel Potential zum Guten aber noch mehr zum Missbrauch.
In der elektronischen Datenerfassung steckt so gut wie überhaupt nichts positives, sie ist teuer, zeitfressend, energiefressend, produziert jede Menge Elektroschrott und entmündigt den Bürger. Und wehe, der PC ist defekt oder auch nur für Stunden offline!
Sie wäre dann vorteilhaft, wenn ausschließlich das mit ihrer Hilfe gemacht würde, was im 20. Jahrhundert mühsam und langweilig war.
Aber noch bevor überhaupt eine Arbeitserleichterung sichtbar geworden war, hatte schon die Datensammelei begonnen, was zuvor zu erfassen völlig illusorisch gewesen war, wurde auf einmal möglich, also wurde es folgerichtig auch gemacht.
Hätte es eine Möglichkeit gegeben, dies beizeiten zu stoppen?
Vermutlich nicht, wenn man die Eigenschaften dieser Spezies kennt!
Dr. Norbert Häring
Bald chinesische Verhältnisse?
EU-Regierungen wollen Kameras mit Gesichtserkennung im öffentlichen Raum
8. 11. 2022 | Wenn es nach dem aktuellen Vorschlag des EU-Rats geht, soll die automatisierte Gesichtserkennung im öffentlichen Raum zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr zulässig werden. Die vorgesehenen Bedingungen sind so leicht zu erfüllen, dass einer automatisierten biometrischen Totalüberwachung des öffentlichen Raums wie in China wenig entgegenstehen würde.
Der EU-Abgeordnete Patrick Breyer (Piraten), hat am 7.11. den geleakten
Entwurf des EU-Rats einer Verordnung
[Link eingefügt
https://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2022/11/LEAK_CLEAN-CZ_Presidency_fifth_compt_text_on_the_AI_Act.pdf ]
für den Einsatz künstlicher Intelligenz veröffentlicht. Deren Artikel 5 enthält Verbote bestimmter Praktiken und Ausnahmen für Strafverfolgungsbehörden.
Darin steht, dass der Einsatz automatisierter biometrischer Erkennungssysteme den Strafverfolgungsbehörden erlaubt ist, wenn er bei der Suche nach Straftätern oder Opfern von Straftaten hilft, oder bei der Abwehr von Gefahren, etwa der Terrorgefahr. Hier ein Auszug (in meiner Übersetzung):
„Artikel 5
1. Die folgenden Praktiken der künstlichen Intelligenz sind verboten:
(d) die Verwendung von biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierungssystemen in öffentlich zugänglichen Räumen durch Strafverfolgungsbehörden oder in deren Auftrag zum Zwecke der Strafverfolgung, es sei denn, eine solche Verwendung ist für eines der folgenden Ziele unbedingt erforderlich:
(i) die gezielte Suche nach bestimmten potenziellen Opfern von Straftaten;
(ii) die Abwehr einer konkreten, erheblichen Bedrohung der kritischen Infrastruktur, des Lebens, der Gesundheit oder der physischen Sicherheit natürlicher Personen oder die Verhinderung eines Terroranschlags;
(iii) die Lokalisierung oder Identifizierung einer natürlichen Person zum Zwecke der Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen, der Strafverfolgung oder der Vollstreckung einer strafrechtlichen Sanktion einer Straftat nach Artikel 2 Absatz 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates, die in dem betreffenden Mitgliedstaat mit einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherung im Höchstmaß von mindestens drei Jahren bedroht ist, oder anderer spezifischer Straftaten, die in dem betreffenden Mitgliedstaat mit einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherung im Höchstmaß von mindestens fünf Jahren bedroht sind, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaates.
2. Bei der Verwendung von biometrischen Fernerkennungssystemen „in Echtzeit“ in öffentlich zugänglichen Räumen zum Zwecke der Strafverfolgung für eines der in Absatz 1 Buchstabe d) genannten Ziele ist Folgendes zu berücksichtigen:
(a) die Art der Situation, die Anlass für den möglichen Einsatz ist, insbesondere die Schwere, die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß des Schadens, der ohne den Einsatz des Systems entstehen würde;
(b) die Folgen des Einsatzes des Systems für die Rechte und Freiheiten aller betroffenen Personen, insbesondere die Schwere, die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß dieser Folgen.
Darüber hinaus müssen bei der Verwendung von biometrischen Fernidentifizierungssystemen in öffentlich zugänglichen Räumen zum Zweck der Strafverfolgung für eines der in Absatz 1 Buchstabe d genannten Ziele die notwendigen und angemessenen Schutzmaßnahmen und Bedingungen für die Verwendung eingehalten werden, insbesondere hinsichtlich der zeitlichen, geografischen und persönlichen Beschränkungen.
3. In Bezug auf Absatz 1 Buchstabe d und Absatz 2 bedarf jede Verwendung eines biometrischen Fernerkennungssystems in öffentlich zugänglichen Räumen zu Strafverfolgungszwecken einer vorherigen Genehmigung durch eine Justizbehörde oder eine unabhängige Verwaltungsbehörde des Mitgliedstaats, in dem die Verwendung erfolgen soll, die auf begründeten Antrag und im Einklang mit den in Absatz 4 genannten Modalitäten des nationalen Rechts erteilt wird. In hinreichend begründeten dringenden Fällen kann jedoch mit der Verwendung des Systems ohne Genehmigung begonnen werden, sofern diese Genehmigung unverzüglich während der Verwendung des AI-Systems beantragt wird; wird die Genehmigung abgelehnt, so wird die Verwendung mit sofortiger Wirkung eingestellt.
Die zuständige Justiz- oder Verwaltungsbehörde erteilt die Genehmigung nur dann, wenn sie sich auf der Grundlage objektiver Beweise oder eindeutiger Hinweise, die ihr vorgelegt werden, davon überzeugt hat, dass die Verwendung des fraglichen biometrischen Fernerkennungssystems „in Echtzeit“ für die Erreichung eines der in Absatz 1 Buchstabe d genannten Ziele erforderlich und verhältnismäßig ist, wie in dem Ersuchen genannt. Bei der Entscheidung über den Antrag berücksichtigt die zuständige Justiz- oder Verwaltungsbehörde die in Absatz 2 genannten Elemente.“
Für den Einsatz brauchen die Strafverfolgungsbehörden die Genehmigung eines Gerichts oder „unabhängigen Verwaltungsbehörde“. Diese muss die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit des Überwachungsansinnens prüfen.
Wer nach den Erfahrungen mit der Prüfung der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit von Corona-Maßnahmen durch Gerichte hierin eine ernsthafte Hürde und Sicherung sieht, ist mit einem unerschütterlichen Vertrauen in die staatlichen Institutionen gesegnet. Welches Gericht wird wohl ein Veto einlegen, wenn eine Polizeibehörde unter Verweis auf angebliche Erkenntnisse der Geheimdienste beantragt, zur Sicherung gegen Terroranschläge alle öffentlichen Plätze einer Stadt mit Kameras mit Gesichtserkennung zu überwachen.
Schwere Straftäter sind außerdem immer auf der Flucht. Eine Überwachung von Verkehrswegen und ‑Knotenpunkten wird sich mit der nie endenden Suche nach ihnen also immer begründen lassen. Auch entführte Kinder und andere Opfer von Verschleppungen gibt es immer.
Kommentar von Breyer
Patrick Breyer kommentiert den Verordnungsentwurf so:
„Dieser Vorschlag würde den permanenten und flächendeckenden Einsatz der Gesichtsüberwachung rechtfertigen, um nach Tausenden von ‘Opfern’, ‘Bedrohungen’ und Verdächtigen ‘schwerer Straftaten’ zu suchen, die immer zur Fahndung ausgeschrieben sind. Wir müssen eine dystopische Zukunft der biometrischen Massenüberwachung nach chinesischem Vorbild in Europa verhindern! Diese Technologie wird von autoritären Ländern wie Russland oder dem Iran missbraucht – wollen unsere Regierungen uns etwa in dieselbe Richtung führen?“
Man muss das in Zusammenhang mit dem digitalen Impfpass und den Zugangskontrollen fast überall sehen, wie sie während der Hochzeit der Corona-Panikmache galten. China hat diesen Zusammenhang bereits hergestellt. Dort ist der öffentliche Raum bis hin zu den Eingängen der Wohnhäuser mit biometrischen Erkennungssystemen und Impfpasskontrollsystemen gepflastert. Niemand kann sich der Verbringung in ein Quarantänecamp entziehen, wenn einer der ständigen Covid-Test mal ein korrektes oder falsches positives Ergebnis ergibt. Niemand kann sich der häuslichen Quarantäne entziehen.
Wer als Kritiker oder aus anderem Grund im Fadenkreuz der Behörden ist, kann sich nicht mehr frei und unerkannt bewegen. Wenn sie wollen, können sie ihm jederzeit die Bewegungsfreiheit ganz nehmen, indem sie seinen Corona-Status auf gelb oder rot setzen. China hat Corona für die Einführung einer automatisierten Totalüberwachung der Bevölkerung genutzt.
Wollen wir unseren Regierungen diese Möglichkeit auch geben?
https://norberthaering.de/news/eu-verordnung-kuenstliche-intelligenz/
Ergänzung: So, wie sich immer der Mensch der Technologie anpassen mußte, geschah das auch bei der Digitalisierung. Nur selten war es so, daß sich die Technologie dem Menschen anpaßte; das erkennt man schon am Dreischichtsystem in der Industrie.
Das ist abhängig von Arbeitsmarkt, Krieg und Stand der Globalisierung. Dank Demographie müssen sich die Arbeitgeber mal wieder anpassen.
https://www.audi-mediacenter.com/de/pressemitteilungen/schichtarbeit-mit-spielraum-pilotprojekt-zu-flexibleren-arbeitszeiten-in-der-audi-produktion-14582
Und sie jagen wieder die letzte Hausfrau/Mutter hinter dem Kochtopf hervor. Die Psychologie macht da eifrig mit, mal ist es gut für Kinder, wenn die Frau zuhause ist und mal schlecht.
Das ist bei Inflation eigentlich immer so. Die Reichen müssen ihr Geld investieren und können nicht einfach auf ihrem Geldbatzen sitzen bleiben. Ich habe da ziemlich gute Erinnerungen an die 1970er Jahre. In den 1980ern wurde es dann schwierig.
Uns Kalle steht damit nicht alleine da.
"Der Fahrplan zum EU-Impfpass seit 2018 und die EU-Verordnung zur Schaffung des medizinisch gläsernen Bürgers
8. November 2022 von Dr. Peter F. Mayer"
https://tkp.at/2022/11/08/der-fahrplan-zum-eu-impfpass-seit-2018-und-die-eu-verordnung-zur-schaffung-des-medizinisch-glaesernen-buergers/
darin:
"ROADMAP FOR THE IMPLEMENTATION OF ACTIONS BY THE EUROPEAN COMMISSION BASED ON THE COMMISSION
COMMUNICATION AND THE COUNCIL RECOMMENDATION ON STRENGTHENING COOPERATION AGAINST VACCINE
PREVENTABLE DISEASES"
https://tkp.at/wp-content/uploads/2022/11/2019–2022_roadmap_en.pdf
"Vorschlag für eine
VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten"
https://tkp.at/wp-content/uploads/2022/11/VERORDNUNG-fuer-europaeischen-Raum-fuer-Gesundheitsdaten.pdf
"5. WEITERE ANGABEN
• Durchführungspläne sowie Überwachungs‑, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten Aufgrund des dynamischen Charakters der digitalen Umgestaltung im Gesundheitsbereich wird die Überwachung der Entwicklungen, die aus den Auswirkungen des EHDS resultieren, ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen in diesem Bereich sein. Um sicherzustellen, dass die ausgewählten politischen Maßnahmen tatsächlich zu den angestrebten Ergebnissen führen, und um etwaige künftige Überarbeitungen zu ermöglichen, ist es erforderlich, die Durchführung dieses Vorschlags zu überwachen und zu bewerten.
Die Überwachung der Einzelziele und der rechtlichen Verpflichtungen wird in erster Linie durch die Berichterstattung der digitalen Gesundheitsbehörden und der Stellen für den Zugang zu Gesundheitsdaten erreicht. Darüber hinaus wird eine Überwachung der Indikatoren für MyHealth@EU und der Infrastruktur für die Sekundärnutzung elektronischer Gesundheitsdaten erfolgen.
Die Einrichtung der Infrastrukturen, insbesondere der Aufbau der europäischen Plattform der neuen Infrastruktur für die Sekundärnutzung elektronischer Gesundheitsdaten, erfolgt im Einklang mit dem allgemeinen IT-Governance-Rahmen der Kommission. Daher werden die Entscheidungen in Bezug auf IT-Entwicklung und ‑Auftragsvergabe vor der Genehmigung einer Prüfung durch den Informationstechnik- und Cybersicherheitsbeirat der Europäischen Kommission unterzogen."
Weil zu Wenige sich von der Opt-in-Lösung ÜBERTÖLPEN liessen, machen sie den ZWANGSEINSTIEG zur Norm. Zu Beginn der freundlich-jovialen Einführung wird man wohl noch (vorübergehend) aussteigen können – was natürlich die Allermeisten verschlafen werden – später wird – analog zur Einführung der Corona-Impfpflicht – es mit Sicherheit zur elektronische Patientenakten-PFLICHT kommen. Die Unwilligen werden dann (m.E.) leider zur solidarischen Datenspende gezwungen werden müssen…
"Grund für den Kurswechsel ist das bisherige Scheitern der ePA. Beim bisherigen Opt-in-Konzept müssen sich Versicherte bei ihrer Krankenkasse für eine ePA registrieren, um sie angelegt zu bekommen. Die Folge: Weniger als ein Prozent der 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland haben eine ePA.
„Das heißt, sie spielt keine Rolle in der Versorgung, sie ist nicht im Alltag angekommen“, erklärte Ozegowski. Auch Gematik-Geschäftsführer Markus Leyck Dieken räumte ein, bisher auf das falsche Pferd gesetzt zu haben: „Wir haben am Anfang geglaubt, Opt-in wäre eine gute Lösung mit ausreichender Datenhoheit der Versicherten“, sagte er bei derselben Veranstaltung.
Ein Blick in andere Länder habe jedoch gezeigt, dass „Opt-in die schlechteste aller Lösungen ist“, da sie die Gesellschaft spalte. Wohlhabendere, jüngere und gebildetere deutsche Muttersprachler würden dann nachweislich mehr profitieren als ärmere, ältere Menschen mit geringerem Bildungsniveau oder Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist."
Auch den Bundesdatenschutzbeauftragten wird man von der Notwendigkeit der Opt-out-Pflicht der ePatientenakte überzeugen…
"Hauptziel ist deshalb eine breitere Abdeckung. „Wir können nicht akzeptieren, wo wir gerade stehen“, sagte Ozegowski mit Blick auf die bisherige Nutzerrate. „Mindestens 80 Prozent ePA-Nutzung bis 2025 ist das Ziel, das wir uns gesetzt haben.“ Das sei auch notwendig, damit die Ärzte sie überhaupt routinemäßig befüllen.
Allerdings, so deuteten Ozegowski und Leyck Dieken an, könnte parallel zum E‑Rezept auch bei der ePA der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) Ulrich Kelber noch ein Wort mitreden. Er hatte bereits erklärt, dass er die Opt-out-Lösung für „datenschutzpolitisch falsch“ hält."
Good cop/bad cop-Spielchen wird es zur Demokratiesimulation auch geben…
"Während Ozegowski ihre Kompromissbereitschaft betonte – „natürlich wollen wir Herrn Kelber mit ins Boot holen“, sagte sie – stellte Leyck Dieken heraus, welche Grenzen er sieht: „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und strukturierte Daten gehen nicht zusammen“, erklärte er mit Blick auf die Anforderungen des BfDI."
Und was wird aus den bislang beim Denken in dieser ungesunden Angelegenheit eher unglücklich Agierenden:
"Den wenigen Versicherten, die die ePA bereits nutzen, vermittelt die Gematik Sicherheit: Für sie bleibe die Kassen-App ihr Zugang zur ePA. Die aktuelle Version könne weiter genutzt werden und werde in den kommenden Monaten fortentwickelt. Wer bereits eine ePA besitzt oder plant, sich eine einzurichten, werde später seine Daten auch in der Opt-out-Variante nutzen können."
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/138651/Gematik-entwickelt-Opt-out-Konzept-fuer-elektronische-Patientenakte
Wie bei den Corona-Impfstoffnebenwirkungen wird man später von nichts gewusst haben wollen…
Intime Gesundheitsdaten von Millionen Australiern gestohlen
https://www.healthcare-computing.de/intime-gesundheitsdaten-von-millionen-australiern-gestohlen-a-58f3491883fd356b9ecf5f919b8e2460/
Medatixx, ein Anbieter von Praxissoftware, eröffnet Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen die Möglichkeit, gegen Cash anonymisierte (?) Gesundheits- und Behandlungsdaten ihrer Patient*innen zu verkaufen
Gesunde_daten/ November 13, 2022/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Hessischer Datenschutz/ 0Kommentare
Medatixx, ein in Eltville/Hessen ansässiges Unternehmen, das Anbieter von Praxissoftware für Praxen von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ist, eröffnet derzeit den Inhaber*innen der genannten Praxen die Möglichkeit, gegen eine monatliche Aufwandsentschädigung von – je nach Anzahl der beteiligten Behandler*innen – 30,00 bis 40,00 € anonymisierte Gesundheits- und Behandlungsdaten ihrer jeweiligen Patient*innen zu verkaufen.
Auf der Homepage von Medatixx wird dazu u. a. wie folgt informiert: „x.panel ermöglicht Anwenderinnen und Anwendern einer Praxissoftware von medatixx eine datenschutzkonforme und anonymisierte Übermittlung von ambulanten Versorgungsdaten… Das Anonymisierungskonzept entspricht den rechtlichen Rahmenbedingungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Es wurde in Abstimmung mit dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit erstellt… Vorteile
Verbesserung der Datenverfügbarkeit für Forschungsvorhaben
Steigerung der Transparenz der ambulanten Versorgungspraxis
Schaffung neuer Analysemöglichkeiten für wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn in der Medizin
Automatische Übermittlung der anonymisierten Daten
Reduktion der monatlichen Softwarepflegegebühren als Aufwandsentschädigung…
Mit dem Start von x.panel Ende des vierten Quartals 2022 kann die Übertragung der Daten beginnen und die Reduktion der Softwarepflege vom ersten Monat an erfolgen…“
Da weder auf der Homepage von Medatixx noch auf der Homepage des hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit weitere Informationen zu diesem Vorhaben zu finden sind, ging eine Anfrage an Prof. Dr. Alexander Roßnagel, den Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftagten, „eine Stellungnahme zu der Tatsachenbehauptung ‚in Abstimmung mit dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit‘“ abzugeben „sowie – auf der Grundlage der §§ 80 – 89 HDSIG – um eine Kopie Ihrer von Medatixx genannten Stellungnahme“ zu bitten.
Auf die Antwort / Stellungnahme von Prof. Dr. Alexander Roßnagel darf man als am Schutz von Gesundheits- und Behandliungsdaten interessierter Mensch gespannt sein…
Nicht uninteressant erscheint in diesem Zusammenhang auch folgende Tatsache zu sein: Am 09.11.2021 meldete die gematik auf ihrer Homepage: „Wie die medatixx GmbH auf ihrer Webseite erklärt, ist das Unternehmen Opfer eines Cyberangriffs geworden, bei dem wichtige Teile der internen IT-Systeme verschlüsselt wurden. Die medatixx GmbH ist ein Anbieter von Praxissoftware für Ärzte und betreut in diesem Kontext viele Kunden…“
Offensichtlich sind Ende 2021 bei Medatixx durch den Hackerangriff größere und schwer zu lösende Probleme entstanden. Das macht eine Veröffentlichung von Medatixx vom 20.12.2021 (inzwischen auf der Medatixx-Homepage nicht mehr verfügbar) deutlich: „Intensive Analysen im Rahmen der forensischen Untersuchungen des Angriffes ergaben, dass die in Praxen, MVZs und Ambulanzen eingesetzten Praxissoftwarelösungen von medatixx durch den sich in der ersten Novemberwoche ereigneten Cyber-Angriff mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht betroffen sind. Darüber hinaus konnten bereits wichtige Schritte zur Wiederherstellung der Erreichbarkeit von Telefon, Sammel-E-Mailadressen sowie Software- und technischem Support der medatixx abgeschlossen werden…“
In einer Stellungnahme vom 29.11.2021 – die derzeit noch auf der Homepage von Medatixx verfügbar ist – wird erklärt: “Das Unternehmen medatixx erlebte mit der Cyber-Attacke Anfang November die bisher größte Herausforderung seiner Unternehmensgeschichte. Die gesamte interne IT-Struktur – von der Telefonanlage über das E‑Mailsystem bis hin zu den Programmiertools – stand still…”
Alexander Roßnagel Datenschutz Gesundheitsdaten Hessen
medatixx GmbH Patientendaten
https://ddrm.de/medatixx-ein-anbieter-von-praxissoftware-eroeffnet-aerztinnen-und-psychotherapeutinnen-die-moeglichkeit-gegen-cash-anonymisierte-gesundheits-und-behandlungsdaten-ihrer-patientinnen-zu-verka/
Gematik hat Prüfauftrag für “Opt-out-Patientenakte” erhalten
Gesunde_daten/ November 14, 2022/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare
Die elektronische Patientenakte (ePA) soll noch in dieser Legislaturperiode als eine Opt-out-Lösung, d. h. ohne vorherige Einwilligung der einzelnen Versicherten, eingeführt werden. Das ist im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP – veröffentlicht am 24.11.2021 – vereinbart worden:
Quelle: Koalitionsvertrag 2021 – 2025 von SPD, GRÜNEN und FDP, dort S. 83
https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf
Seit 01.01.2021 haben die gesetzlich krankenversicherten Menschen in Deutschland die Möglichkeit, bei ihrer Krankenkasse die Einrichtung einer ePA für sich zu beantragen. 2020 (neuere Zahlen liegen noch nicht vor) waren in Deutschland 73,36 Mio. Menschen in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.
452.778 davon waren am 15.04.2022 Inhaber*in einer ePA.
https://patientenrechte-datenschutz.de/erfolgsmeldungen-der-gematik-naeher-betrachtet/
Das entspricht einer Quote von 0,617200109 %. Nicht gerade eine Erfolgsgeschichte.
Das lässt den Befürworter*innen einer Zwangs-Digitalisierung des Gesundheitswesens keine Ruhe. Jens Spahn (CDU) traute sich als Bundesgesundheitsminister noch nicht daran, das in den
§§ 342 – 345 SGB V
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/BJNR024820988.html#BJNR024820988BJNG010100126
verankerte Prinzip der informierten und freiwilligen Einwilligung zur Nutzung einer elektronischen Patientenakte (ePA) durch eine Zwangs-ePA zu ersetzen.
“Und bist du nicht willig, so brauch’ ich Gewalt“ (J. W. v. Goethe: Erlkönig)
Karl Lauterbach (SPD) als neuer Bundesgesundheitsminister will dieses Prinzip der informierten und freiwilligen Einwilligung aber beseitigen. Er lässt die Jurist*innen in seinem Ministerium am einer entsprechenden Gesetzesänderung arbeiten und hat mit der Mehrheit der Gesellschafteranteile in der gematik (der Bund ist zu 51 % Anteilseigner der gematik GmbH) in der Gesellschafterversammlung am 07.11.2022 durchgesetzt, dass die gematik einen Prüfauftrag für eine „Opt-out-ePA“ erhalten hat. Vier Opt-out-Dimensionen sollen geprüft werden, so die gematik in einer
Pressemitteilung
https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/pressemitteilung-gesellschafter-beschliessen-opt-out-epa
vom 07.11.2022:
„Die Bereitstellung der Akte,
der Zugriff auf die ePA,
ihre Befüllung und
die pseudonymisierte Datenweitergabe zu Forschungszwecken.
Ferner wurde beschlossen, dass auch der elektronische Medikationsplan (eMP) sowie die elektronische Patientenkurzakte (ePKA) Teile der ePA werden sollen.“
Soweit die Fakten aus der Mitteilung der gematik. Aber auch der Hinweis auf die vorgeblich segensreichen Auswirkungen dieser Zwangs-ePA für die Versichertengemeinschaft darf – wie immer bei der gematik – nicht fehlen: „Denn als Opt-out-Lösung wird sie (gemeint ist die Zwangs-ePA) zu einem zentralen Teil einer modernen, digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland – patientenzentriert, zugänglich für alle Bürger:innen und unabhängig von Alter oder digitaler Affinität. Die Opt-out-ePA bündelt relevante Gesundheitsdaten von allen Versicherten individuell, sicher und souverän an einem Ort und stärkt damit die Patientensicherheit erheblich…“
Dass die mit der opt-out-ePA zwangsweise verbundene (pseudonymisierte) „Datenweitergabe zu Forschungszwecken“ keinen hinreichenden Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten vor Missbrauch darstellt, darauf haben Fachleute wie Prof. Dr. Dominique Schröder sowohl in Anhörungen im Bundestag als auch in
Veranstaltungen
https://tube.tchncs.de/w/s84x6JC3Xdhj7E6sti3Vqs
wiederholt hingewiesen, diese Problematik wird aber von Bundesgesundheitsminister Lauterbach und den anderen Befürworter*innen einer Zwangs-ePA bewußt ausgeblendet.
Und wer wissen will, wie schwierig das individuelle opt-out bei der elektronischen Patientenakte (ePA) gemacht werden kann, sollte einen Blick nach Österreich richten.
Die dortige ePA hat den schönen Namen ELGA (elektronische Gesundheitsakte).
Wie schwierig es Versicherten in Österreich gemacht wird, aus der Zwangs-ELGA wieder auszusteigen und welche Nachteile in der medizinischen Versorgung sie dabei erleiden müssen, wird
hier
https://patientenrechte-datenschutz.de/schutz-von-gesundheits-und-behandlungsdaten-ein-blick-ueber-die-grenze-die-elektronische-gesundheitsakte-elga-in-oesterreich/
und
hier
https://patientenrechte-datenschutz.de/oesterreich-sanktionen-fuer-versicherte-die-die-elektronischen-gesundheitsakte-elga-verweigern/
in zwei Beiträgen skizziert.
Datenschutz elektronische Patientenakte ePA Gematik
informationelle Selbstbestimmung Jens Spahn Karl Lauterbach
opt-out Telematikinfrastruktur
Navigation (Beiträge)
https://ddrm.de/gematik-hat-pruefauftrag-fuer-opt-out-patientenakte-erhalten/
Symposium zur Forschung mit Gesundheitsdaten 14.11.2022 am 20:27
Charité
Symposium zur Forschung mit Gesundheitsdaten
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) veranstaltete am 3. November 2022 das Symposium „Forschung mit Gesundheitsdaten – Herausforderungen im Zeichen der Datenschutz-Grundverordnung“ in Berlin. Hier finden Sie die Aufzeichnung der Veranstaltung.
Das Symposium fand im Hörsaal der Kaiserin-Friedrich-Stiftung statt.
Die Vorträge finden Sie an folgenden Zeitpunkten:
Dr. Susanne Ozegowski, Bundesministerium für Gesundheit (00:09:30)
Prof. Thomas Petri, LfD Bayern (00:46:40)
Dr. Ralph Hayer, Berlin – Koordinierungsstelle des Netzwerk Universitätsmedizin (01:21:40)
Prof. Iris Pigeot, Bremen – Leibniz-Instituts für Präventionsforschung und Epidemiologie (01:46:10)
Prof. Wolfgang Hoffmann, Greifswald – Institut für Community Medicin (02:26:30)
Prof. Louisa Specht-Riemschneider, Bonn – Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Informations- und Datenrecht (02:52:30)
Dr. Johannes Drepper – Technologie- und Medienplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V. (03:18:40)
Dr. Bernd Schütze – Deutsche Telekom Healthcare and Security Solutions GmbH (03:55:20)
Bertram Raum – ehm. Referatsleiter für Sozial- und Gesundheiswesen beim BfDI (04:24:00)
https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Mediathek/Veranstaltungen/2022-Symposium-Forschungsdaten/Symposium-Forschungsdaten-2022_mit_iframe.html