Es wimmelt von Infos und fake news in allen Medien.
Hier finden sich veröffentlichte, aber irgendwie wenig sichtbare Informationen.
Nein, keine in der Art:
Verschwörer in der Wall Street oder im Mossad oder beim Bilderberg hätten ein Virus in die Welt gesetzt, um sich diese untertan zu machen.
Keine rassistischen Dummheiten wie die vom "chinesischen Virus".
Keine Behauptungen, wir hätten es gerade mit einem simplen Schnupfen zu tun.
Sondern solche, die helfen, einen kritischen Abstand zu regierungsamtlichen Verlautbarungen zu halten.
Denn erinnern wir uns: Es sind die gleichen Experten und Regierenden, die gestern unser Gesundheitssystem planmäßig (nicht etwa nur fahrlässig) ruiniert haben, die uns jetzt vorschreiben, was richtig und was verboten ist. Und Vorsicht: Die Grundhaltung ist links, auch wenn hier merkwürdige Positionen in der Linken befragt werden.
Übersetzungen aus dem Englischen sind oft holprig, weil mit dem Google Übersetzer (inzwischen deepl.com) vorgenommen.
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Wünsche gute Besserung für Herrn Kelber!
Ist kein schlechter Datenschützer:
"Ein E‑Rezept, das Ärzte in der Praxis ausdrucken und ihren Patienten mitgeben müssen, hat nämlich aus Sicht ärztlicher Standesvertretungen keinen Mehrwert, sondern verursacht ganz im Gegenteil sogar neuen Aufwand.
Doch daraus wird wohl mindestens im kommenden halben Jahr nichts: Der Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, hat sich gegen das Verfahren ausgesprochen. Bisher hatte die Gematik nach Aussage ihres Geschäftsführers Markus Leyck Dieken auf eine Duldung der angedachten Vorgehensweise gehofft, bis Mitte 2023 neue, sicherere Authentifizierungsverfahren für die eGK-basierte E‑Rezept-Einlösung entwickelt und zugelassen wurden.
Die KVWL reagierte auf Kelbers Entscheidung heute Morgen nach eigenen Angaben „mit völligem Unverständnis“. Als Konsequenz sehe sie sich gezwungen, den weiteren Roll-out-Prozess vorerst zu stoppen. „Die Entscheidung des Datenschützers ist eine Bankrotterklärung für die Digitalisierung im Gesundheitswesen generell und speziell in der ambulanten Versorgung“, erklärte KVWL-Vorstand Thomas Müller."
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/138563/KV-steigt-aus-E-Rezept-Rollout-vorerst-gescheitert
@Vorerst gescheiter: Kann es sein, daß er immer dann mutig ist, wenn Dinge ohnehin nicht funktionieren?
Kelber ist als BfDI echt nicht so schlecht. Er hatte auch 2020 durchaus deutliche und lesenswerte Kritik an der Tracing-App und am "zweiten Infektionsschutzgesetz" verfasst. Das Problem ist, dass er vom Parlament und insbesondere seiner eigenen Partei eigentlich ständig übergangen wird und selbst wenn er Protestnoten und Warnungen aussprechen kann, hat er keinerlei bindende Befugnisgewalt oder kann irgendeine bewusste Datenschutzkatastrophe der Regierung oder gar der EU-Kommission wirksam aufhalten.
Das Karlchen hat ja recht.
"Nicht jeder handelt freiwillig vorbildlich. Es braucht daher klare Regeln." Stimmt. U.a. die, daß Du für den Rest deines Lebens in die
geschlossene Psychiatrie gehörst. Zum Schutz der Allgemeinheit.
Denn eine Heilung ist bei dir ausgeschlossen.
Aber das Schönste (und völlig Zutreffende) ist der Kommentar von
Anit. 😀
Soweit ich erinnere, war das mit der Maske im Flugzeug auch eine klare Regelung. Gilt offensichtlich nicht für Alle.
Bei der Einweisung in die geschlossene Psychiatrie gibt es sicher auch Ausnahmen, die ich leider noch nicht gefunden habe. Karlchen will aber sicher keiner in seiner Anstalt haben.
Die sollten mal ihre Ergebnisse bei einem Intelligenztest posten. Wobei, eigentlich machen sie das ja schon. 😉
Auch bei den Beamten regt sich berechtigter Zweifel.
"16. August 2022
Berliner Polizist: „Ich mach’ da nicht mehr mit“"
https://www.vierte.online/2022/08/16/berliner-polizist-ich-mach-da-nicht-mehr-mit/
"12. September 2022
Streifenpolizist: „Die Polizei wird von der Politik missbraucht“"
https://www.vierte.online/2022/09/12/streifenpolizist-polizei-wird-von-politik-missbraucht/
"19. Oktober 2022
Berliner Kriminalbeamter: „Grundrechte aufmerksam schützen und einfordern“"
https://www.vierte.online/2022/10/19/berliner-kriminalbeamter-grundrechte-aufmerksam-schuetzen-und-einfordern/
Da hätte ich auch ein paar Fragen.
Im hiesigen Gemeinschaftskundeunterricht wird vermittelt, dass zur Demokratie die Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative gehört. Dies sei als gegenseitiges Kontrollsystem zu verstehen.
1. Welche Kontrolle hat die Exekutive über die Legislative und die Judikative?
Nach außen hin Geschlossenheit zeigen, mag ja taktisch von Vorteil sein, aber
2. Gibt es innerhalb der Exekutive die Möglichkeit oder gar Pflicht zum Austausch und zur Meinungsfindung?
(um überhaupt eine Kontrollfunktion ausüben zu können. Wie soll sich der Polizeipräsident sonst vor das Parlement stellen können und sagen: "Meine Leute sind zur großen Übereinstimmung gekommen, das Gesetzt können wir nicht vertreten. Es muß neu verhandelt werden.")
Angesichts dieser Pandemie und in den Briefen selbst festgestellt, ähnelt ein (hoffentlich) kleiner Teil des Verhaltens mittelalterlichen Praktiken. Wo einst ein Fürst seine Armee befahl um seinen Willen der Bevölkerung aufzuzwingen werden die Interessen von privatenen Konzernen vertreten. In den Altenheimen Anfang 2021 waren Soldaten zum Schutz der Spritzen abgestellt. Militärärzte und ‑pfleger wurden in Krankenhäusern eingesetzt, um deren, bekanntermaßen seit mehr als 30 Jahren, schlechte Personalpolitik auszugleichen. Militärhubschrauber mußten fehlende Ausrüstung von Krankenhauskonzernen ausgleichen. Von Konzernen, die seit Jahren nicht unerhebliche Gewinne schreiben.
3. Wird in den Unterrichtseinheiten die Pflicht zum Widerspruch gelehrt?
Der Exekutiven sollte zugetraut werden, dass sie in der Lage ist zu erkennen wann Gehorsam richtig und wann falsch ist. Wenn nicht sie wer sonst?
@Benjamin: Es tut mir leid, derartigen anonymen Äußerungen traue ich nicht. Sie können stimmen oder frei erfunden sein.
@aa Danke, dass Sie mir trauen.
Wer weiss von den Getesteten wo und wie lange seine PCR-Ergebnisse gespeichert werden!?
Aus der Datenschutzerklärung einer Fachpraxis:
"Die personenbezogenen Daten der Patienten, einschließlich der Gesundheitsdaten und des Testergebnisses, werden die Daten mindestens 10 Jahre archiviert, gemäß § 10 Absatz 3 der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen
Entsprechend der Vorgaben gemäß § 10 Absatz 3 der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen, bewahrt das Labor in jedem Fall eine elektronische Kopie des Befundes für die Dauer von mindestens 10 Jahren nach Bekanntgabe des Testergebnisses auf. Die vorgenannte gesetzliche Dokumentationspflicht hat gemäß der Berufsordnung der Ärzte den Zweck, den wesentlichen Behandlungsverlauf nachvollziehbar zu machen und soll eine sachgerechte Weiterbehandlung ermöglichen."
Wurde jemand beim PCR-Test das Labor genannt, in dem die Probe untersucht wird?
Da der Behandlungsvertrag für den PCR-Test – nach meinen Informationen – zwischen den Getesteten und dem Labor zustande kommt, müsste eine Datenschutzerklärung des Labors unterschrieben werden. Damit wäre auch bekannt, welches Labor den Test durchführt.
Wie twitterte Jens Spahn:
"Datenschutz ist was für Gesunde."
Deshalb wird es in Zukunft nur noch "Asymptomatische" geben!!!
Der Datenschutz hat während der Pandemie massiv versagt.