Es wimmelt von Infos und fake news in allen Medien.
Hier finden sich veröffentlichte, aber irgendwie wenig sichtbare Informationen.
Nein, keine in der Art:
Verschwörer in der Wall Street oder im Mossad oder beim Bilderberg hätten ein Virus in die Welt gesetzt, um sich diese untertan zu machen.
Keine rassistischen Dummheiten wie die vom "chinesischen Virus".
Keine Behauptungen, wir hätten es gerade mit einem simplen Schnupfen zu tun.
Sondern solche, die helfen, einen kritischen Abstand zu regierungsamtlichen Verlautbarungen zu halten.
Denn erinnern wir uns: Es sind die gleichen Experten und Regierenden, die gestern unser Gesundheitssystem planmäßig (nicht etwa nur fahrlässig) ruiniert haben, die uns jetzt vorschreiben, was richtig und was verboten ist. Und Vorsicht: Die Grundhaltung ist links, auch wenn hier merkwürdige Positionen in der Linken befragt werden.
Übersetzungen aus dem Englischen sind oft holprig, weil mit dem Google Übersetzer (inzwischen deepl.com) vorgenommen.
Zitate aus dem Internet haben als Abrufdatum das des Beitrags.
Über den Button oben kann ein RSS-Feed abonniert werden.
Hier kann man die neuesten Beiträge via -Telegram erhalten.
Dieser Blog benötigt keine Spenden! Trotzdem vielen Dank für die Angebote.
IST DAS EKELHAFT! Aber ja, FDP halt…
Sind dir die hier lieber? https://twitter.com/Dzienus/status/1576148340978614274
Nachtrag: SIND DAS EKELHAFTE HEUCHLER!!!
Diese besch*ssenen Fotos auch noch immer so dummdreist in den "sozialen Netzwerken" zu posten…
Oder ist es keine Dummheit, sondern offener Hohn? Nach dem Motto: "Unsere Willkürherrschaft zelebrieren wir öffentlich."
neulich hatte ich die Gelegenheit SchülerInnen transporte ab 5. Klasse zu beobachten. fast alle hatten Masken auf, doch in einem Bus kein einziger..soweit ich das gesehen habe. seltsam, oder?
FDP = Menschen unterdrücken. Warum? Weil sie es können.. Genauso der Rest der Regierung.
Die Spacken sind vermutlich voll gepimpt, die dürfen das!
@Konstantin Opel: Demnächst aber bitte wieder nett!
Ist das jetz Hohn oder einfach nur Dummheit?
Wie viel Bußgeld ist fällig?
——————————————————————————-
henning rosenbusch
Und auch Portugal hebt nun die Isolationspflicht auf…
https://sicnoticias.pt/especiais/coronavirus/2022–09-30-Covid-19-testes-gratuitos-e-isolamento-caem-com-fim-do-estado-de-alerta-4edd1f6f
Es gibt ein Recht auf analoges Leben
– aber kaum mehr in Dänemark
Datenschutzrheinmain/ Oktober 2, 2022/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Gesundheitsdatenschutz, Personenkennziffern, Sozialdatenschutz, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare
Dort ist die Zwangsdigitalisierung in allen Lebensbereichen – insbesondere im Kontakt mit staatlichen Stellen – außerordentlich weit fortgeschritten.
Darauf machen zwei Beiträge in der Frankfurter Rundschau vom 30.09.2022 aufmerksam.
Thomas Borchert, ein in Kopenhagen lebender deutscher Journalist, schildert in einem Beitrag unter dem Titel „Alles nur noch online in Dänemark“ seine Alltagserfahrungen:
“…obwohl „PostNord“ Briefe aus Papier schon lange nur noch einmal pro Woche bringt. Richtig gelesen: einmal die Woche. Natürlich ist der Blechbehälter mit unseren Namen immer leer. Niemand im durchdigitalisierten Dänemark bedient sich noch der altmodischen Mitteilungsform. Der Freundeskreis oder die Verwandtschaft nicht, die Unternehmen mit offenen Rechnungen auch nicht und erst recht nicht die Behörden. Diese verweigern auch die Entgegennahme von Papierpost. Seit 2014 schon sind alle Menschen ab ihrem 15. Lebensjahr beim Kontakt zum Staat zwangsdigitalisiert. Wir müssen einen elektronischen Briefkasten namens „Eboks“ unterhalten, sind gesetzlich verpflichtet, ihn in kurzen Abständen zu checken und unsere Anliegen stets digital in die andere Richtung zu schicken…“
„Es gibt keine Sachbearbeiter:innen mit Namen und schon gar kein Gesicht für uns. Persönliche Kontakte sind nicht mehr vorgesehen. Zur Not kann man eine Hotline anrufen, in der Regel besetzt mit studentischen Hilfskräften, die nicht das Geringste vom Einzelfall wissen.Das reicht dicke, sagt der Staat, alle in unserem Land von überschaubarer Größe sind perfekt online verbunden…”
„…auch ohne Covid finde ich meine kompletten Gesundheitsdaten, von aktuellen Rezepten bis zu sämtlichen Diagnosen bei Praxis-Besuchen oder aus dem Krankenhaus der vergangenen zwei Jahrzehnte auf der Webseite „sundhed.dk“.
“Auf „borger.dk“ können wir zu jeder Tages- und Nachtzeit den Ersatzführerschein, einen Studienplatz oder Arbeitslosengeld beantragen. Wenn wir uns mittels MitID identifiziert haben.”
„Ohne MitID (das ist die dänische lebenslange Personenkennziffer) geht gar nichts. Auch die Banken, Versicherungen, Arbeitgeber mit ihren Gehaltsabrechnungen und zunehmend mehr Einrichtungen verlangen die neue ‚Zwei-Stufen-Authentifizierung‘: Erst ruft man die jeweilige Internetseite auf und gibt ein erstes Passwort ein, um sich dann auf einem Smartphone oder Tablet über MitID-App mit einem zweiten Passwort den gewünschten Zugang zu verschaffen.“
„Klar, dass davor unendlich viele kapitulieren und sich hilfesuchend an den total überlaufenen ‚Bürgerservice‘ wenden. Terminbestellung natürlich online. Will jemand auf analogem Kontakt mit den Behörden bestehen, ist ein Antrag auf Anerkennung als ‚IT-Invalide‘ zu stellen. Als anerkennenswerte Gründe gelten etwa Demenz, Obdachlosigkeit, Sprachprobleme, ‚fehlende Kompetenz zur Bedienung eines Computers‘. Die Befreiung vom digitalen Zwang im Behördenverkehr ändert nichts daran, dass etwa die Banken gnadenlos auf Online-Verkehr pochen.“
In einem Interview mit dem Titel „Der digitale Expresszug wirft zu viele Menschen ab“ erklärt die dänische Wissenschaftlerin Birgitte Arent Eiriksson u. a.:
„… dass wir so über unglaublich viele Daten der Bürger:,innen verfügen. Der Türöffner dafür ist die schon 1968 eingeführte Personennummer. Sie verschafft uns einzigartige Möglichkeiten zur Digitalisierung der Behördenarbeit.“
„Generell herrscht in Dänemark großes Vertrauen in die Anwendung von Daten durch die Behörden. Obwohl Medien dauernd berichten, wie es wieder schiefgegangen ist. Bei uns hat es seit langem äußerst großzügige Möglichkeiten für die Behörden zum Einsammeln und Austausch persönlicher Daten gegeben. Daran waren die Bürger:‚innen schon vor der Digitalisierung gewöhnt…“
Auf die Frage „Sie schätzen, dass in diesem Prozess 20 bis 25 Prozent der Menschen abgehängt werden. Woher kommt diese hohe Zahl?“ erklärt sie: „Sie basierten auf offiziellen Schätzungen mit 17 bis 22 Prozent. Aber da haben sie die Dunkelziffer mit den am stärksten Betroffenen vergessen. Das sind diejenigen, die noch nicht mal wissen, dass der Staat sie zu einem elektronischen Briefkasten verpflichtet hat. Die Gruppe ist identisch mit den generell sozial Schwächsten in der Gesellschaft. Diese Menschen haben keinen Kontakt mit Behörden und ahnen nicht, dass ihnen zum Beispiel z.B. gerade ein Strafbescheid zugestellt worden ist.“
„Ich bin bei den Dokumenten zur staatlichen Digitalisierung nicht ein einziges Mal auf den Begriff Rechtssicherheit gestoßen. Es geht immer nur um die Frage: Kannst du oder kannst du nicht? Das finde ich beunruhigend. Es gilt nach wie vor das Mantra, das die Digitalisierung so schnell wie möglich weitergehen muss. Man hält nicht inne, um die gemachten Erfahrungen auszuwerten. Dabei haben meine Untersuchungen und die vielen jüngsten Berichte Betroffener in der Zeitung „Politiken“ gezeigt, dass eigentlich viel mehr als die 25 Prozent digital Abgehängten mitunter enorme Probleme haben. Mich eingeschlossen…“
“Meine wichtigste Empfehlung lautet: Digitale Selbstbedienung und der digitale Postverkehr mit Behörden müssen freiwillig sein. Ein großer Teil der Bevölkerung wünscht sich das, kombiniert mit mehr Hilfe bei Problemen.”
Und in Deutschland?
Eine eine in allen Lebensbereichen, gegenüber Behörden und Unternehmen nutzbare lebenslange Personenkennziffer gibt es nicht. Aber trotz verfassungs- und datenschutzrechtlicher Bedenken hat der Bundestag Ende Januar 2021 mit dem Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) die Einführung einer übergreifenden Personenkennziffer („Identifikationsnummer“) auf Basis der Steuer-ID beschlossen. Die Behörden von Bund, Ländern und Kommunen sollen die Daten aller Bürger*innen künftig auf Basis einer gemeinsamen Kennziffer effizienter austauschen können. Künftig sollen (vorerst) 51 von rund 200 Behördenregistern diese Identifikationsnummer nutzen.
Vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte hat das Bundesverfassungsgericht am 16.07.1969 (Aktenzeichen: 1 BvL 19/63) festgestellt: „Mit der Menschenwürde wäre es nicht zu vereinbaren, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen könnte, den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren…“.
Im Zeitalter elektronischer Datenverarbeitung scheint das bei den politisch Verantwortlichen in Vergessenheit geraten zu sein. Wie anders ist es erklärbar, dass bereits seit einigen Jahren jeder Mensch von Geburt an mit
der lebenslangen Steuer-ID (Rechtsgrundlage: § 139 Abgabenordnung),
der lebenslangen Krankenversichertennummer (Rechtsgrundlage: § 290 SGB V)
und spätestens mit Eintritt ins Berufsleben der lebenslangen Sozialversicherungsnummer (Rechtsgrundlage: §§ 18f – 18h SGB IV)
zum gläsernen Staatsbürger gemacht wird. Denn mit Hilfe dieser drei Identifikationsmerkmale können auch bereits jetzt schon nahezu alle Aktivitäten eines Menschen außerhalb seines allerprivatesten und intimsten Lebensbereiche ihm zugeordnet und ausgewertet werden.
Dänemark Datenschutz Digitalisierung informationelle Selbstbestimmung Krankenversichertennummer MitID
Personenkennziffer
https://ddrm.de/es-gibt-ein-recht-auf-analoges-leben-aber-kaum-mehr-in-daenemark/
Am 1. Mai 2019 in Berlin-Grunewald:
Videoüberwachung durch Bundespolizei gleicht einer Anwesenheitsliste der Demonstration
CCTV-NeinDanke/ September 27, 2022/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung/ 0Kommentare
Das Verwaltungsgericht Berlin und die Bundespolizei sind sich einig: 7.500 Demoteilnehmer:innen können mit schwenkbaren Zoomkameras auf dem Weg zur Versammlung abgefilmt und die Aufnahmen gespeichert werden. So geschehen am 01.05.2019 im Berliner Nobel-Stadtteil Grunewald.
Das Quartiersmanagement Grunewald als Anmelderin der Versammlung hatte gegen die Viedoüberwachung im S‑Bahnhof Grunewald 2019 geklagt. Das Verwaltungsgericht Berlin wies mit Urteil vom 22.08.2022 (Aktenzeichen: VG 1 K 405/20) die Klage ab.
„Das Urteil des VG Berlin bedeutet eine Schwächung des Versammlungsrecht gegen staatliche Eingriffe“, kommentiert Frauke Geldher, Sprecherin des Quartiersmanagement Grunewald. „Dies ist nicht hinnehmbar. Wir beantragen deswegen die Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.“
In einer Gemeinsamen Pressemitteilung des Quartiersmanagement Grunewald und des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FifF) vom 20.09.2022 wird dazu u. a. festgestellt:
Offensichtlich vorgeschobene Gründe durch Bundespolizei
Die Polizei begründete die Videoüberwachung mit möglichen Gefahren durch eine Überfüllung des Bahnhof. „Aus dem Verwaltungsvorgang ergibt sich eindeutig, dass die Sorge um einen zu vollen Bahnhof nicht der Grund für die Videoüberwachung war“, sagt Frauke Geldher. So sei zum Ziel der Videoüberwachung von „Beweissicherung“ die Rede gewesen; ferner fragte die Bundespolizei u.a. bei der Berliner Landespolizei an, ob Bedarf an den Aufzeichnungen bestünde – offensichtlich zur weiteren Speicherung und Auswertung. „Mit der akuten Abwehr von Gefahren durch einen überfüllten Bahnhof hat all dies nichts zu tun. Dass das Gericht dies nicht erkennen will, ist nicht nachvollziehbar“, so Geldher.
Videoüberwachung gleicht einer Anwesenheitsliste der Demonstration
Bereits 2020 hatte das Büro des Bundesdateschutzbeauftragten Ulrich Kelber problematisiert, dass seitens der Bundespolizei keine Verhältnismäßigkeitsprüfung stattgefunden hatte. Hierzu erklärt Rainer Rehak als Ko-Vorsitz des Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF): „Staatsorgane müssen verfassungsbedingt immer das mildeste Mittel für eine Aufgabe wählen. Um die proklamierten Ziele der Polizei zu erfüllen, hätten drei Beamt:innen mit Funkgeräten genügt. Mit der Entscheidung für eine digitale Videoüberwachung hat die Bundespolizei stattdessen nahezu alle Teilnehmenden bildtechnisch festgehalten. Sie hat somit quasi nebenbei eine technisch einfach auswertbare Anwesenheitsliste der gesamten Demonstration angefertigt. Das kann in einer freiheitlichen Demokratie nicht legal sein, darum befürworten wir die Berufung“.
Zusammen mit vielen Einzelspender:innen unterstützt das FIfF die Klage.
https://ddrm.de/am-1-mai-2019-in-berlin-grunewald-videoueberwachung-gleicht-einer-anwesenheitsliste-der-demonstration/