Das wird am 26.8. auf ndr.de gefragt.
»Hamburgs rot-grüner Senat hat das sogenannte 2G-Optionsmodell beschlossen, wonach Veranstalter entscheiden können, nur noch Geimpfte und Genesene einzulassen um von vielen Corona-Einschränkungen befreit zu sein…
Der ARD-Rechtsexperte Kolja Schwartz meint, juristisch problematisch sei die Ungleichbehandlung der Unternehmen. Wer weiter auf 3G setze, werde stärker eingeschränkt als die, die sich für 2G entscheiden.
Rechtlich zulässig sei das nur, wenn es ein legitimes Ziel gebe und die Einschränkungen dafür erforderlich seien. Falls jemand gegen Hamburgs neue Regeln klage, müssten Gerichte vor allem über zwei Fragen entscheiden. Erstens: Gehen von Geimpften weniger Gefahren aus? Zweitens: Sind die Einschränkungen für Nicht-Geimpfte wirklich erforderlich für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung? Der zweite Punkt sei abhängig von der weiteren Entwicklung der Pandemie, so Schwartz. Die Frage, ob von Geimpften weniger Gefahren für andere ausgingen, werde von Wissenschaftlern insbesondere in Bezug auf die Delta-Variante unterschiedlich beantwortet.«
Vielleicht könnte NRW den Lauterbach in Eis gelegt zum Fischmarkt in Hamburg liefern.
Ernsthaft: Das Bundesverfassungsgericht war schon immer auf Linie mit den wichtigsten Entscheidungen des Politbüros. Während der vergangenen 3 Jahrzehnte hat man sich nur die letzten Hemmungen entledigt.
Es läuft alles auf eine weitere Spaltung der Gesellschaft hinaus und das ist so von den Superreichen geplant worden. Aus dem Chaos heraus übernehmen die die Macht des Politbüros, mehr oder weniger unverblümt. Ausgerechnet diese Verbrecher.
Es mag alles noch so verfassungswidrig sein. Solange sich kein Gericht traut, ein entprechendes Urteil zu fällen, dass dann auch, von wem auch immer , durchgesetzt wird, kann das Corona-Regime auf jeder Ebene machen, was ihm gefällt.
"Solange sich kein Gericht traut"
Ich glaube, dass die Hausdurchsuchungen in Weimar (auch bei angeblichen Zeugen!) immer noch abschreckend auf die Richterschaft wirken, zumal es keinen Aufschrei der Quallidädsmedien gab und meines Wissens keinen Protest irgendwelcher Richter-Organisationen oder ‑Gruppen.
Mit der Unabhängigkeit der Justiz ist ein Teil der Demokratie-Fassade eingestürzt.
Das Hamburger Verfassungsgericht wird sich auch nicht in die Nesseln setzen. Nein, das ist doch nicht verfassungswidrig, genauso wenig wie eine "Impfpflicht durch die Hintertür".
Sondern es werde „Druck aufgebaut, um es attraktiver zu machen, sich und andere zu schützen“.
Meint die Ethikrättin Alena Buyx auch beim NDR.
Das ist alles Verfassungwidrig, das dürfte klar sein. Ist ja auch offenkundig und einfach zu sehen.
Die Gerichte und vor allem das Bundesverfassungsgericht sind allerdings dazu da, zusammenhänge zu konstruieren, warum das alles dann doch Verfassungskonform und völlig in Ordnung ist. Solche Gerichte kann jeder Diktator, jede Diktatur gründen, die ihre kriminellen Machenschaften so nach außen legalisieren. War bei Hitler ja nicht anders.
@Andi67: So etwas meine ich mit leichtfertiger Gleichsetzung der heutigen Situation mit dem Faschismus. Natürlich sind RichterInnen in einer Gesellschaft, die auf Ungleichheit beruht, niemals neutral. Nicht umsonst werden sie ganz überwiegend aus den herrschenden Klassen rekrutiert. Dennoch ist es ein Unterschied, ob wie beim "Volksgerichtshof" der Nazis eine politische Paralleljustiz mit vom Führer der einzigen Partei benannten Personen aufgebaut wurde oder die RichterInnen des Bundesverfassungsgerichts von parlamentarischen Gremien gewählt werden.
"Der ARD-Rechtsexperte Kolja Schwartz meint, juristisch problematisch sei die Ungleichbehandlung der Unternehmen. Wer weiter auf 3G setze, werde stärker eingeschränkt als die, die sich für 2G entscheiden."
Ein klarer Beweis, dass der mutmaßlich bloß hochstaplerisch tätige ARD- "Rechtsexperte" Kolja Schwartz ein übler Schwätzer ist.
Merke: Staatliches Eingreifen in die Grundrechte, ist nur und AUSSCHLIESSLICH im Zuge des STRAFVOLLZUGES zulässig. Mehr gibt es zu den hanebüchenen 1‑, 2- oder 3G Regeln nicht zu sagen / zu wissen.
Wie auch immer
MfG
Justizministerin LAMprecht meint die Restaurants üben ihr Hausrecht aus. Ohnehin sind die Restaurants nur in der misslichen Lage, weil sich so viele nicht impfen lassen, meint sie. Strafe muss schließlich sein, sage ich mit meinem inzwischen hartnäckigem Zynismus.
@AK:
Nach der mutmaßlich angeboren wirren Logik der linksextremen LAMprecht würde unter willkürlichen Umständen wahrscheinlich auch Mord und Totschlag mit dem "Hausrecht" begründet werden.
Merke: Die Ausübung des Hausrecht ist ausnahmslos unter Berücksichtigung der Grundrechte Dritter möglich D. h.: Grundrechte / Menschenrechte haben IMMER Vorrang vor zB Hausrecht / od. vor sonstigem Recht.
Die gute Nachricht: Frau Lamprecht ist, im Gegensatz zur Merkel, Kurz, Spahn, Mückstein, Söder, Kogler u Co, zurechnungsfähig, und somit vollumfänglich haftfähig – Stichwort: Missbrauch der Amtsgewalt.
Für die anderen vorhin Genannten, ist, nach Rechtsstaatlichem Prozedere, auf eine "Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher" [Forensik] zu erkennen.
Wie auch immer
MfG
@Fledgling01: Sollten Sie vielleicht Ihren politischen Kompaß justieren? Lambrecht "linksextrem" nennen und von "geistig abnormen Rechtsbrechern" zu sprechen, scheinen mir Anhaltspunkte dafür zu sein.
Es ist Ihr gutes Recht bis zuletzt zu hoffen, dass nur die unmittelbare Gefolgschaft von Adolf Hitler, seinerzeit wegen Verbrechen gegen die Menschheit / Menschlichkeit, einer gerechten Strafe zuzuführen gewesen ist.
Alles zu seiner Zeit. Jetzt scheint die Zeit allerdings gereift, die 3. Reichs Bürger in deren Amtsstuben für deren Menschen verachtendes Agitieren auf rechtsstaatlichem Wege zur Verantwortung zu ziehen.
Übrigens: Statt "Linksextrem" dürfen Sie gerne auch die Entsprechung "Faschistisch" wählen. Wäre mir, ehrlich gesagt, sowieso lieber, weil "Faschismus" aussagekräftiger und für die Meisten, außer dem "eh-schon-wissen-Historiker" wesentlich leichter nachvollziehbar wäre;
Merke: Nachvollziehbarkeit, welche bei jedem Diskurs, sollte er denn Früchte tragen, stets als oberste Maxime bevorzugt werden sollte.
Wie auch immer
MfG
@Fledgling01: Na dann.