Verdienstausfälle werden bei Ungeimpften nicht mehr ausgeglichen

Das Wort "Solidarität" fehlt in kei­ner Rede der gut betuch­ten MinisterInnen und PolitikerInnen aller Couleur. Schon bei den Schließungen von Kitas und Schulen und beim Home Office waren Menschen mit gerin­gem Einkommen und klei­nen Wohnungen die Hauptleidtragenden. Wenn dem­nächst kosten­lo­se Tests weg­fal­len, sind wie­der sie es, die von wei­ten Teilen des gesell­schaft­li­chen Lebens aus­ge­schlos­sen wer­den, wenn sie Zweifel an den "Impfungen" haben. Nun wird der Knüppel gegen alle ArbeitnehmerInnen aus dem Sack gelas­sen, wie am 2.9 auf stutt​gar​ter​-nach​rich​ten​.de zu lesen ist:

»Stuttgart – Ungeimpfte müs­sen in Baden-Württemberg damit rech­nen, Verdienstausfälle wegen einer Corona-Quarantäne bald nicht mehr aus­ge­gli­chen zu bekommen.

Das Infektionsschutzgesetz sehe zwar einen Entschädigungsanspruch vor, wenn Arbeitnehmern oder Selbstständigen eine Quarantäne oder ein Tätigkeitsverbot auf­er­legt wer­de, teil­te das Gesundheitsministerium am Donnerstag mit. Ein sol­cher Anspruch schei­de aber aus, wenn die Absonderung durch eine Schutzimpfung hät­te ver­mie­den wer­den kön­nen. „Dies gilt auch für nicht geimpf­te Kontaktpersonen, die in Quarantäne müs­sen“, teil­te das Ministerium mit. Vollständig geimpf­te oder gene­se­ne Kontaktpersonen müss­ten nur noch in Ausnahmefällen in Quarantäne…

Da die Impfbereitschaft lang­sa­mer zunimmt als nötig, hat­te die Landesregierung bereits ange­kün­digt, den Druck auf unge­impf­te Erwachsene zu erhö­hen. Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) hat­te eine soge­nann­te 2G-Regel als „rich­ti­gen Schritt“ bezeich­net, soll­ten sich die Zahlen nicht ver­bes­sern. Das wür­de bedeu­ten, dass nur noch Geimpfte oder Genesene etwa Restaurants besu­chen dürf­ten. Gestritten wird auch dar­über, ob Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfra­gen dürfen…«

Dem Pharmastandort Deutschland wird nicht nur die Kindheit einer gan­zen Generation geop­fert, das Dogma des "Durchimpfens" trifft nun die soge­nann­ten ArbeitnehmerInnen mit vol­ler Härte.

Das zeigt aber auch die Achillesferse der Kampagne auf. Denn wäh­rend die Menschen in den Altenheimen mit Druck und Verängstigung an die Spritze gebracht wer­den konn­ten und wei­te Teile der bür­ger­li­chen, aka­de­mi­schen Jugend sich den "Pieks" erseh­nen, ist der pas­si­ve Widerstand in der arbei­ten­den Bevölkerung noch so groß, daß Bratwürste und Leckerlis nicht aus­rei­chen, um die Planvorgaben zu errei­chen. Der Abwärtstrend hält an:

our​world​in​da​ta​.org

16 Antworten auf „Verdienstausfälle werden bei Ungeimpften nicht mehr ausgeglichen“

  1. Es ist Willkür, denn in Quarantäne kommt man ja nicht selbst­ver­schul­det, son­dern weil der Staat grenz­de­bi­le Regelungen erlässt und Kontaktpersonen ersten Grades auch in Quarantäne schickt. Das ist doch nicht gott­ge­ge­ben, son­dern staat­li­che Willkür. Von den Politikern ist bekannt, dass sie sich nicht an die Quarantäneregeln hal­ten, die sie der Bevölkerung auf­er­le­gen. Söder bei­spiels­wei­se. Einer sei­ner Minister war doch posi­tiv gete­stet, aber Söder hat sich sofort "frei­te­sten" las­sen, was man den ein­fa­chen Bürgern nicht erlaubt. Es ist kein Rechtsstaat mehr.

  2. Immer schön ruhig … in die­sem Gesetz steht nichts von Selbstverschuldung durch Nichtimpfung. Andererseits kann das mit dem "Geimpft" natür­lich wei­ter­hin auch hier ohne wei­te­res auf "Geheilt" aus­ge­wei­tet wer­den. Das ist 'ne gute Nachricht für die posi­tiv gete­ste­te Person. Quarantäne kann ja erst nach dem posi­ti­ven PCR Test ange­ord­net wer­den. Als "geheilt" (und damit dem geimpf­ten gleich­ge­stellt) gilt, wer einen posi­ti­ven PCR-Test vor­wei­sen kann, der nicht älter als 6 Monate ist. Die paar Stunden bis zur Anordnung der Quarantäne sind ganz sicher inner­halb die­ser 6 Monate.
    Für die Kontaktpersonen wür­de es sich in einem sol­chen Falle loh­nen, den PCR-posi­ti­ven um eine Begleitung zu einem Testzentrum zu bit­ten und den dort täti­gen Hilfsarbeiter (meist ganz allei­ne dort) mit einem klei­nen Bestechungsgeld zu einem posi­ti­ven PCR-Test auch die­ser Kontaktperson zu über­re­den. Kann nur vor­teil­haft sein als geheilt zu gelten.

    Da fällt mir ein … gibt das schon irgend­wo Plattformen für's Schnoddersharing zwecks PCR-Test-Verarsche? Also bei der Bundeswehr damals hat­te ich immer die Pissbecherchen der dau­er­be­kiff­ten / hoch­ge­kok­sten Kameraden gleich mit­be­füllt. Bekifftes Scharfschützenkompanie … was kann da schon schief gehen?

    1. @Hartwin
      " Quarantäne kann ja erst nach dem posi­ti­ven PCR Test ange­ord­net werden."
      Sie sehen das zu opti­mi­stisch. Quarantäne kann Sie auch als Kontaktperson tref­fen. Einer Kollegin von mir ist das pas­siert. Das ist das per­fi­de an der Strategie des indi­rek­ten Zwangs. Sie sind der Vernunft Ihres Gesundheitsamts ausgeliefert.
      Ich habe eine Rechtschutzversicherung abge­schlos­sen und ich wer­de sie im Zweifelsfall nutzen.
      Wir wer­den die­sen Spuk nicht ohne grö­ße­ren Aufstand been­den kön­nen. Die Anzeichen sind gut, dass die Arbeitgeber mit­zie­hen. Die haben näm­lich plötz­lich kein Personal. Amazon wirbt in Frankfurt mit Jobs ab 12 Euro. Amazon. Die SPD wird als Mindestlohn Sieg ver­kau­fen, was der Arbeitsmarkt bereits her­gibt. Die Lieferwirtschaft hat den Markt für "unqua­li­fi­zier­te" Arbeit leer­ge­fegt. Unqualifiziert in Anführungszeichen, denn die Leute müs­sen im rea­len Leben top fit sein und zum Teil einen Führerschein besit­zen. Die Unterbrechung der Lieferketten wird auch Fertigungsjobs wie­der nach D verlagern.

      1. @ B.M.Bürger

        Dass die­ser Spuk nicht ohne grö­ße­ren Aufstand been­det wer­den kann, sage ich seit etwa einem Jahr.

        Dass es seit­her nicht zum Aufstand kam, war eine Überraschung.

  3. Ein sol­cher Anspruch schei­de aber aus, wenn die Absonderung durch eine Schutzimpfung hät­te ver­mie­den wer­den können.

    Das ist die Frage, die dem­nächst wahr­schein­lich Gerichte klä­ren müs­sen. In ande­ren Ländern hat es dazu schon höchst­rich­ter­li­che Urteile gege­ben, die unse­ren poli­ti­schen Impf-Dompteuren nicht gefal­len dürften.

  4. Moment. Symptomatisch und geimpft gilt als unge­impft. So die Definition. Hoffentlich ist dann der geimpf­te in sei­ner Quarantäne nicht müde, hustet nicht und hat auch kei­ne Halsschmerzen. Sonst bekommt er kein Geld.

    Aber mal im Ernst. Kann hier wirk­lich von einer Schutzimpfung gespro­chen wer­den, wenn die Studien noch nicht abge­schlos­sen sind? Wenn man unter­schrei­ben muss, dass man an einer Studie teil­nimmt und sei­ne per­sön­li­che Risikoabschätzung dage­gen spricht? Wenn man das Impfangebot dan­kend abge­lehnt hat? Wenn das Bestand hat, dann ver­lie­re ich mei­nen Glauben vollends.

  5. Eine Bekannte (Krankenschwester) schrieb mir, daß ihr bereits vor eini­ger Zeit nahe­ge­legt wur­de, daß sie sich imp­fen las­sen soll­te sonst wür­de ihr gekün­digt. Jetzt hat sie sich imp­fen las­sen und: Bekam ihre Kündigung.

    1. "Jetzt hat sie sich imp­fen las­sen und: Bekam ihre Kündigung"
      In vie­len Fällen war die Forderung des Impfens nur Teil einer Mobbing-Kampagne oder der Kündigungs-Ouvertüre; Es gibt Arbeitgeber, die eine lang­ge­zo­ge­ne Kündigung regel­recht zele­brie­ren, kaum anders zu erklä­ren als durch puren Sadismus. Dazu passt die Kündigung sofort nach dem ImpfOpfer…

  6. Interessant aber soll­te dann jemand von einem Geimpften ange­steckt werden,so könn­te man ja das ver­lo­re­ne Geld ja von die­ser geimpf­ten Person raus­kla­gen ?Abgesehen davon darf doch eine Absonderung wie Quarantäne nur von einem Richter ange­ord­net wer­den ?Dann gibt es noch­mal Entschädigung vom Amt wegen Freiheitsberaubung ?

    1. @Fussl "Abgesehen davon darf doch eine Absonderung wie Quarantäne nur von einem Richter ange­ord­net werden ?"
      Wie bit­te? Haben Sie das gan­ze letz­te Jahr geschla­fen? Nein heut­zu­ta­ge reicht dazu eine Entscheidung ihres loka­len Gesundheitsamts. Selbst posi­tiv gete­stet müs­sen Sie nicht sein. Es reicht von irgend­wem, der posi­tiv gete­stet wur­de, als "Kontaktperson" genannt wur­den zu sein. Oder noch ein­fa­cher: Überqueren Sie ein­fach als Ungeimpfter die Staatsgrenze. Hier exi­stiert das Problem der Nichtzahlung im Quarantänefall schon länger.

      1. Es zählt doch nicht was gemacht wur­de, son­dern was recht ist und das muss erstrit­ten wer­den. Nur weil Gesundheitsämter die letz­ten Monate zahl­reich Menschen in Absonderung oder Quarantäne schick­ten, muss das doch juri­stisch nicht rich­tig sein. So auch jetzt die Regelung in BW. Ob dies juri­stisch in Ordnung ist, wer­den Gerichte entscheiden.

  7. Herr Kretschmann hat sich geäußert

    “Kretschmann wies den Vorwurf zurück, man übe zu viel Druck auf Ungeimpfte aus. „Der Druck kommt vom Virus, nicht von uns.“ Die Politik müs­se Vorsorge tref­fen, weil man nicht genau wis­se, wie sich die Zahlen ent­wickel­ten. „Das Virus ist der Übeltäter, nicht wir“, argu­men­tier­te er. „Es wer­den die ange­steckt, die nicht geimpft sind.“ Die Gefahr, dass Geimpfte erneut erkrank­ten, sei gering. „Die weni­gen Impfdurchbrüche sind pan­de­misch nicht von gro­ßem Belang sta­ti­stisch gesehen.““

    https://​www​.stutt​gar​ter​-nach​rich​ten​.de/​i​n​h​a​l​t​.​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​-​i​n​-​b​a​d​e​n​-​w​u​e​r​t​t​e​m​b​e​r​g​-​k​r​e​t​s​c​h​m​a​n​n​-​v​e​r​t​e​i​d​i​g​t​-​m​o​e​g​l​i​c​h​e​-​b​e​s​c​h​r​a​e​n​k​u​n​g​e​n​-​f​u​e​r​-​u​n​g​e​i​m​p​f​t​e​.​a​1​b​a​c​c​f​b​-​b​6​7​0​-​4​0​e​9​-​9​a​3​a​-​1​1​4​b​d​5​a​d​a​0​2​5​.​h​tml

    Also, das böse Virus ist Schuld, nicht die Inkompetenz und Ignoranz der Politik! Darauf muss man natür­lich erst mal kommen.

    Ich bin eigent­lich kei­ne ech­te Schwäbin, aber hier wer­fe ich mal das Wort 'Grasdaggl' in den Raum, das Herr Aschmoneit bei Bedarf aber natür­lich auch strei­chen darf

  8. § 56 des IFSG wur­de pas­send geändert:
    "Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder ande­ren Maßnahme der spe­zi­fi­schen Prophylaxe, die gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist oder im Bereich des gewöhn­li­chen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffent­lich emp­foh­len wur­de, oder durch Nichtantritt einer ver­meid­ba­ren Reise in ein bereits zum Zeitpunkt der Abreise ein­ge­stuf­tes Risikogebiet ein Verbot in der Ausübung sei­ner bis­he­ri­gen Tätigkeit oder eine Absonderung hät­te ver­mei­den können".
    Noch Frage? Das ist ein Ermächtigungsgesetz.

  9. Nach soviel Peitsche braucht es zum Ausgleich wie­der ein biss­chen Zuckerbrot:
    Privilegien für Geimpfte? Na, klar!
    Grabstätte zum hal­ben Preis
    10 Jahre Bonus zur Dauergrabpflege
    Grabstein vom Meister zum Gesellenpreis
    Und vie­les mehr…

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