Berliner Zeitung "korrigiert" eigenen Artikel

Am 7.11. war hier über einen Artikel in der Berliner Zeitung berich­tet wor­den, in dem zu lesen war: "Die Senatsverwaltung für Gesundheit hat bestä­tigt, dass PCR-Tests eigent­lich nicht in der Lage sind, eine Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes fest­zu­stel­len."

Am 10.11. füg­te das Blatt die­se "Klarstellung" hin­zu:

»Die Schlussfolgerung Luthes, PCR-Tests sei­en nicht zur Infektionsbekämpfung geeig­net, ist aus wis­sen­schaft­li­cher Sicht nicht halt­bar. So ist sich die Fachwelt einig, dass die­se Art von Tests Infektionen mit dem Erreger Sars-CoV‑2 ein­deu­tig und mit hoher Zuverlässigkeit nachweisen. 

In die­sem Sinne eig­nen sie sich auch zur Beobachtung des Infektionsentwicklung in der Bevölkerung. Und auch das Robert-Koch-Institut erläu­tert auf sei­nen Infoseiten: „Die Feststellung einer aku­ten Infektion mit dem Sars-CoV‑2 erfolgt mit­tels direk­tem Erregernachweis (z.B. Genomnachweis mit­tels PCR, Antigennachweise, Virusisolierung)“. Der PCR-Test ist hier also expli­zit genannt als geeig­ne­ter labor­dia­gno­sti­scher Nachweis. 

Anmerkung: In einer frü­he­ren Fassung fehl­te die Erklärung zu den PCR-Tests.«

Inzwischen heißt es:

»Die PCR-Tests wer­den wegen der hohen Sensitivität wis­sen­schaft­lich kon­tro­vers dis­ku­tiert. Das Robert-Koch-Institut hat die PCR-Tests als geeig­ne­tes Mittel zu Corona-Feststellung aller­dings aner­kannt. Hier hießt es [so im Original, AA] auf der Website des Instituts: „Die Feststellung einer aku­ten Infektion mit dem Sars-CoV‑2 erfolgt mit­tels direk­tem Erregernachweis (z.B. Genomnachweis mit­tels PCR, Antigennachweise, Virusisolierung)“. 

Anmerkung: In einer frü­he­ren Fassung fehl­te die Erklärung zu den PCR-Tests.«

8 Antworten auf „Berliner Zeitung "korrigiert" eigenen Artikel“

  1. "Hier hießt es".

    Schön.

    Ein Freudscher Versprecher zur viel­leicht bal­di­gen Ehemaligkeit die­ser Aussage auf der Website des Instituts.

  2. Die "Klarstellung" der Berliner Zeitung vom 10.11. klingt einem Originaltext von Herrn Drosten täu­schend ähn­lich. Es soll auch hier nur sei­ne Meinung gel­ten, die selbst­ver­ständ­lich prä­zi­se die des RKI ist. Never mind das Gesetz zum Infektionsschutz und des­sen Definitionen, die dann wohl nicht aus "wis­sen­schaft­li­cher Sicht" auf­ge­stellt wur­den. Hoffentlich ist Rechtsanwalt Dr. Fuellmich bald soweit "in action" bei den Gerichten, dass Prinz Wieler und König Drosten ohne Hosen dastehen.

  3. „Die Schlussfolgerung Luthes, PCR-Tests sei­en nicht zur Infektionsbekämpfung geeig­net, ist aus wis­sen­schaft­li­cher Sicht nicht halt­bar. So ist sich die Fachwelt einig, dass die­se Art von Tests Infektionen mit dem Erreger Sars-CoV‑2 ein­deu­tig und mit hoher Zuverlässigkeit nachweisen. “
    Das gilt so auch für die Jungfernzeugung. Wer die leug­net wird bei einem gro­ßen Arbeitgeber in Deutschland nicht ange­stellt sein kön­nen. Im Bereich außer­halb die­ser Anstellungsmöglichkeit wird der Sachverhalt genau umge­kehrt beur­teilt. Wobei Rentner sich dem Anschein nach dazu frei­er äußern.

  4. "So ist sich die Fachwelt einig, dass die­se Art von Tests Infektionen mit dem Erreger Sars-CoV‑2 ein­deu­tig und mit hoher Zuverlässigkeit nachweisen."

    Schon phä­no­me­nal wie sehr der Mensch sich in die eige­ne Tasche lügen kann.

    Nachgewiesenermaßen erkran­ken von den posi­tiv Gesteten Person die Wenigsten – und trotz­dem wird (trot­zig?) von einem Nachweis "ein­deu­tig und mit hoher Zuverlässigkeit" gesprochen?

    Nun, ich glau­be dass man dann sicher­lich auch Wünschelruten zum ein­deu­ti­gem und hoch zuver­läs­si­gen Nachweis von irgend­was gel­ten las­sen muss. 

    Keine 20% rich­ti­ge Nachweisquote, echt Klasse!

  5. "So ist sich die Fachwelt einig, dass die­se Art von Tests Infektionen mit dem Erreger Sars-CoV‑2 ein­deu­tig und mit hoher Zuverlässigkeit nachweisen."

    Schon phä­no­me­nal wie sehr der Mensch sich in die eige­ne Tasche lügen kann.

    Nachgewiesenermaßen erkran­ken von den posi­tiv Gesteten Person die Wenigsten – und trotz­dem wird (trot­zig?) von einem Nachweis "ein­deu­tig und mit hoher Zuverlässigkeit" gesprochen?

    Nun, ich glau­be dass man dann sicher­lich auch Wünschelruten zum ein­deu­ti­gem und hoch zuver­läs­si­gen Nachweis von irgend­was gel­ten las­sen muss. 

    Keine 20% rich­ti­ge Nachweisquote, echt Klasse!

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