Doch, es gibt auch solche Beiträge in den Massenmedien. Selten zwar, aber doch hinreichend, um die Parole von der "Corona-Diktatur" nicht so recht zu bestätigen. Das ignoriert nicht die zahllosen Fälle von Zensur und die Versuche, abweichende Positionen lächerlich zu machen, sie als Fake News zu denunzieren, und gezielt Menschen zu verfolgen, die sie vertreten.
Die bekannte Kritikerin und Anwältin Jessica Hamed analysiert in einem Beitrag unter obiger Überschrift am 13.4. auf berliner-zeitung.de:
»… Das geplante Gesetz ist schon deshalb verfassungswidrig, weil die bis in den Wesensgehalt von vielen Grundrechten eingreifenden Maßnahmen an den reinen Inzidenzwert anknüpfen – und das, obwohl der Bundestag erst im März beschlossen hatte, dass er gerade nicht mehr alleiniger Maßstab sein soll.
Fragen zum Inzidenzwert
Denn der Inzidenzwert allein hat noch nie eine verlässliche Messgrundlage dargestellt. Das gilt aktuell mehr denn je. Aufgrund der massenhaft eingesetzten Antigenschnelltest werden erheblich mehr Tests durchgeführt, weshalb mehr Infektionen entdeckt werden, ohne dass hieraus automatisch Schlüsse auf die Dynamik des Infektionsgeschehens gezogen werden können. Aussagekräftig wäre allenfalls die Quote zwischen (allen!) durchgeführten Tests und den positiven PCR-Tests. Indes wird nur die Positivenquote der durchgeführten PCR-Tests durch das RKI ermittelt. Gleichzeitig müssten zudem auch veränderte Teststrategien berücksichtigt werden. Aufgrund der inzwischen wöchentlich anlasslos zu Hundertaussendenden durchgeführten Schnelltests werden selbstverständlich mehr positiv Getestete entdeckt. Es entsteht durch die Fixierung allein auf die absoluten Zahlen der positiv Getesteten aus den vorgenannten Gründen ein Zerrbild des Infektionsgeschehens…
1. Lockdown, 2. Lockdown „light“, 3. Lockdown, 4. Dauerlockdown – ist das rechtens?
Es wird viel getestet und es soll noch mehr getestet werden, sodass sich durch die Fixierung allein auf den Inzidenzwert ein automatisierter Dauerlockdown abzeichnet. Der Impffortschritt oder die Anzahl der Schwerkranken oder Verstorbenen werden dabei völlig außer Acht gelassen. Aussagekräftiger wäre dagegen beispielsweise die Entwicklung des Zahlenverhältnisses zwischen den Positiv-Getesteten zu den ITS-Erkrankten oder Verstorbenen.
Zahlreiche verfassungsrechtlich relevante Fragen stellen sich, exemplarisch seien nur wenige genannt:
Darf der Staat etwas, was sich die meisten Menschen seit ihren Teenagertagen nicht einmal von ihren Eltern haben vorschreiben lassen? Darf er seinen mündigen Bürger:innen kollektiv Tag für Tag Hausarrest erteilen? Und das, obwohl sie sich nicht einmal etwas „zuschulden“ haben kommen lassen?
Darf der Staat vorschreiben, dass sich ein Haushalt täglich gemeinsam überlegen muss, welche Person er treffen will? Darf der Staat sogar vorschreiben, mit wie vielen Menschen ich mich in meiner eigenen Wohnung treffe? Darf er derart tiefgehend in die Autonomie des Menschen, die für den freiheitlich-demokratischen Staat konstituierend ist, eingreifen?
Nein, das alles darf der Staat nicht! Jedenfalls nicht in einer solchen Situation und auf eine solche Weise. Das staatliche Vorhaben trifft hier den Kernbereich des Persönlichkeitsrechts und greift damit rechtswidrig in die Würde des Menschen ein. Welche individuellen Kontakte wann und wo gepflegt werden, darf der Staat nicht so weitgehend reglementieren…
Woher kommt die Gier nach Kontrolle?
Woher kommt sie aber, die unstillbare Gier nach immer mehr Kontrolle über die Bevölkerung? Die Regierenden misstrauen ihren Bürger:innen zutiefst. So sehr, dass sie ihnen nicht einmal zutrauen, sich eigenverantwortlich zu testen. In Rheinland-Pfalz dürfen etwa Tests, die vorgeschrieben sind (z. B. für die Außengastronomie), nicht in Ruhe zu Hause durchgeführt werden, sondern müssen vielmehr vor der Gastwirtin vorgenommen werden…
Ein großer Teil der Verantwortung dafür ist bei den Parlamenten zu verorten. Früh haben die Abgeordneten gemerkt, dass sie in der Pandemie nichts zu gewinnen haben. Daher ließen und lassen sie die Regierenden im Wesentlichen schalten und walten.
Und auch die Gerichte haben sich (mit wenigen Ausnahmen) von Beginn an lediglich „maßnahmenbegleitend“ gezeigt und waren sichtlich bemüht, möglichst nicht, und wenn, dann allenfalls in Randbereichen, korrigierend in die Schutzkonzepte der Regierenden einzugreifen…
Aber auch die Bürger:innen (und damit Wähler:innen), die dem Staat signalisieren, dass sie ein „hartes Durchgreifen“ wünschen – nachdem ebendieser Staat gerade jene Menschen derart in Angst und Schrecken versetzte und damit einen Teufelskreis schuf, den er selbst nicht mehr gesichtswahrend durchbrechen kann –, tragen ihren Teil der Verantwortung für diese Entwicklung.
Mit anderen Worten, wir haben als Gesellschaft im Gesamten versagt und uns an den Werten, die wir als für uns verbindlich ansehen, versündigt. Die Verabschiedung des geplanten § 28b IfSG ist letztlich nur der bis dato konsequente Höhepunkt einer beispiellosen rechtsstaatlichen Fehlentwicklung…
Auf allen Seiten herrscht – von den Regierenden im Hinblick auf das Virus bewusst verstärkte – Angst. Die einen haben Angst, selbst schwer zu erkranken, anderen Menschen die Krankheit oder gar den Tod zu bringen und einer Gefahr macht- und kontrolllos ausgeliefert zu sein. Andere wiederum haben Angst vor einem starken Staat, der seine Macht missbraucht…
Hat die Regierung Angst vor dem Rechtsstaat?
Das geplante neue Gesetz hebelt den effektiven Rechtsschutz weitestgehend aus, denn einzig das Bundesverfassungsgericht kann nunmehr noch die Bestimmungen auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen. Andere Rechtsschutzmöglichkeiten, etwa die, die Verwaltungsgerichte anzurufen, gibt es nur noch im Falle zusätzlicher Verordnungen.
Das ist für die Regierenden praktisch, denn so „drohen“ keine „störenden“ Entscheidungen von in der Republik verteilten Gerichten. Zumal gerade die seitens der Politik beliebte Ausgangssperre aktuell bereits von mehreren Gerichten „gekippt“ und ihre mutmaßliche Rechtswidrigkeit festgestellt wurde. Gleichwohl soll die Ausgangssperre in ein Gesetz geschrieben werden, gegen das sich Bürger:innen nicht mehr effektiv wehren können.
Ist zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht einschreitet? Bislang übten sich die Hüter:innen der Verfassung in nur schwer zu ertragender Zurückhaltung. Nachdem sich jüngst der Bundesverfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth zur Corona-Politik äußerte und sein Interview als Verteidigung der Regierung rezipiert wurde, stellt sich durchaus die Frage, was nach derartigen Äußerungen noch zu erwarten ist…«
Wäre ich in der Regierung, hätte ich Angst vor einem 1789 und dass ich um einen Kopf kürzer gemacht würde. Diese Politik schickt große Teile der Volkes, die alles erwirtschaften, ins Elend während die Leute, die von diesem Staat leben (Politiker, Beamte, GEZler, Pensionäre, Rentner) nicht ihr Schärflein dazu beitragen.
Ich habe auf SPON kommentiert, dass ich es obzöd und dekadent finde, dass die sich wirklich darüber Gedanken machen, dass Obdachlose auch an ihre Impfung kommen. Wäre ich obdachlos, hätte ich andere Sorgen. Es gäbe auch andere Lebensrisiken, die viel höher zu gewichten wären.
@Johannes Schumann: "Rentner und GEZler" unter die Guillotine? Hm…
@Johannes Schumann
1789 war ja ein Fortschritt gegenüber dem "old normal" des "Ancien Régime"s:
https://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe_in_Frankreich
Mon Dieu!
z.B. "Tod durch Kochen für Fälscher und Betrüger"
(dass man sich auch nach der Revolution bis 1791 noch an die "bewährten Methoden" gehalten hat, bietet bei der Bewertung der Angst der Regierung vor dem Sturm auf ihre selbstverschuldet auserwählten Maßnahmen-Bastille keinen Grund zu besonderem Optimismus).
Im Ernst: mir reicht eine Art
https://de.wikipedia.org/wiki/Wahrheitskommission
Aber auch das ist für das jetzige "Régime" wohl absolut inakzeptabel.
"Entcoronazifizieren" kann man die "MitläuferInnen" ja trotzdem irgendwann.
@Johannes Schuhmann: Sie nennen zu Unrecht hier die Rentner, die ja ihr Leben lang in die Rentenkasse eingezahlt und ihre Steuern entrichtet haben; mit 46 Jahren Berufstätigkeit hat man da auch mal genug geleistet, zahlt auch weiterhin Steuern und liegt dem Staatssäckel also nicht auf der Tasche.
Es kann auch noch passieren, dass die Renten extrem gekürzt werden, wenn der Staat ganz pleite geht; die Rentenkasse wurde sowieso schon illegitim geplündert.
Aber Sie wollen ja sicher auch lieber alt werden, als jung zu sterben, oder? Dass den Rentnern das Schicksal der kleinen Gewerbebetriebe oder Selbständigen egal wäre, können Sie auch nicht einfach annehmen. Zahlreiche Rentner gehen auch bei den Corona- Demos mit. Wie viele pensionierte Professoren, Ärzte, Richter und Polizisten haben schon kritisch Stellung bezogen und ihren guten Ruf aufs Spiel gesetzt? Der Ex- Kriminal- Hauptkommissar a.D. Karl Hilz tritt z.B. bei Demonstrationen als Redner auf und riskiert damit sogar den Verlust seiner Pensionsansprüche. Er wurde jetzt gerade für sein Engagement zu einer Strafe von 10.000,-€ verurteilt; hier der Link zum Video, in dem er das Gerichtsverfahren erklärt:
https://www.youtube.com/watch?v=kyX4ktJ3z18
@DD
Hilz wurde nicht "wegen seines Engagements" verurteilt, sondern weil er ein Taschenmesser bei einer Demonstration bei sich trug. Das ist dämlich, besonders bei einem Ex-Polizisten.
Unabhängig. davon bewundere ich sein Engagement und war u.a. bei der besagten Demo dabei, auf der er wieder mal wegen nicht-Masken-tragen abgeführt wurde.
@ aa
"GEZler" habe ich als Gebührenempfänger, nicht als Gebührenzahler gedeutet.
Guillotine ist viel zu aufwändig und stinkt nach Staatsgewalt.
@aa / @Johannes Schuhmann:
1789 wurde noch niemand per Guillotine enthauptet – habe nachgeguckt: am 25. April 1792 erster Einsatz bei einem Straßenräuber. 1789–91 blieben, vom Sturm auf die Bastille abgesehen, ohne offensive revolutionäre Gewalt.
Bitte ggf. den nachfolgend auszugsweise dargestellten Inhalt umfassender und mit Hervorhebungen präsentieren.
2.2. Häufigkeitsmaße: die falsche Verwendung des Begriffs „Inzidenz“ und seine
Folgen
http://www.matthias.schrappe.com/index_htm_files/Thesenpap6_201122_endfass.pdfS