10 Antworten auf „Beschwerde von Amtsrichter nach vorläufiger Suspendierung“

    1. So ist es!
      Und beim Bundes-Uhu sind sowie­so eini­ge Synapsen verklebt. 

      "Ihm sei es dar­um gegan­gen, die angeb­li­che Unwirksamkeit und Schädlichkeit staat­li­cher Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie öffent­lich wirk­sam dazustellen." 

      Leider kam von sei­nen (fei­gen) Kollegen wohl kei­ne Unterstützung. Das ist soo erbärm­lich, und nein, man muss­te nicht Virologe sein, um das zu erken­nen. Ein kl. biß­chen Resthirn hat genügt.

      Gibt ja noch ande­re Preise, z.B. Aschaffenburger Mutig-Preis, Gandhi Friedenspreis, o.ä.. Mal sehen, wie es da um die Verklebung bestellt ist, ob sich jemand traut.

  1. Mich wür­de inter­es­sie­ren, ob es in der Geschichte der BRD schon mal einen ver­gleich­ba­ren Justizskandal gege­ben hat.
    Ein unglaub­li­che Hexenjagd wegen einer poli­tisch uner­wünsch­ten Entscheidung.

        1. @Peter Pan: Da das "U" auf der Tastatur direkt neben dem "I" liegt, ver­mu­te ich, das soll­te ein "USAnischer Kapitalismus" werden. 😉

  2. ich hof­fe, dass er Erfolg hat und auf Richter trifft, die noch einen Funken juri­sti­schen Sachverstand und das nöti­ge Standing haben.
    Es ist uner­hört, wie sich die Judikative bla­miert und das Leben eines ver­dien­ten Richters zer­stört hat.

  3. Leider hat sich das mEn das BMG dage­gen ent­schie­den in den Impfzentren die GKV-Karte ein­ge­ben zu las­sen. Ein ein­fa­cher Vergleich der Datenbestände der ambu­lan­ten mit der sta­tio­nä­ren Versorgung wäre dann leich­ter gewesen.
    Die Empfehlungen Bremer Gesundheitswissenschaftlerwurden ignoriert.
    Aber war­um tat man das?

    "Wichtig ist noch ein­mal zu beto­nen, dass das Auftreten eines Risikosignals im Sinne eines Anstiegs abge­rech­ne­ter Leistungen zu einer Krankheit mit Beginn der Impfkampagne nicht bedeu­ten muss, dass der Anstieg kau­sal durch die Impfungen her­vor­ge­ru­fen wur­de. Um das zu klä­ren sind wei­te­re Analysen nötig, wel­che beim Auftreten eines sol­chen Risikosignals schnellst­mög­lich durch­ge­führt wer­den müssten.

    Zur Klärung einer mög­li­chen Kausalität sind genaue­re Daten nötig. Eine Möglichkeit wäre, sich die abge­rech­ne­ten Leistungen getrennt für geimpf­te und unge­impf­te Personen anzu­se­hen. Sollte der in den obi­gen Analysen beob­ach­te­te Anstieg nur bei geimpf­ten Personen auf­tre­ten und nicht bei unge­impf­ten Personen, wäre das ein Hinweis auf einen kau­sa­len Effekt der Impfungen, andern­falls dage­gen. Laut der im Rahmen der Presseerklärung zu den KBV-Daten vom wis­sen­schaft­li­chen Zentralinstitut für die kas­sen­ärzt­li­che Versorgung ver­öf­fent­lich­ten wis­sen­schaft­li­chen Einordnung ist eine sol­che Aufschlüsselung aber angeb­lich nicht möglich."

    https://​mul​ti​po​lar​-maga​zin​.de/​a​r​t​i​k​e​l​/​k​b​v​-​d​a​t​e​n​-​r​i​s​i​k​o​s​i​g​n​ale

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