Mit dieser Erklärung der Goethe-Universität aus dem Oktober 2020 haben wir uns hier mehrfach beschäftigt (u.a. in Drosten-Dissertation: Dementi der Goethe-Uni ist keins). Heimlich, still und leise wurde am 6.3.23 ein Absatz auf eine interessante Weise ergänzt.
Er lautet:
»Es bestehen – auch nach sachlicher und rechtlicher Überprüfung durch das Dekanat des Fachbereichs Medizin und das Justitiariat der Goethe-Universität – keine Zweifel daran, dass das Promotionsverfahren des Herrn Prof. Dr. Drosten ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Mögliche Befangenheiten wurden stets berücksichtigt und entsprechende Personen waren von der Prüfung ausgeschlossen.«
Im Original hieß es kürzer:
»Es bestehen – auch nach mehrfacher Überprüfung – keine Zweifel daran, dass das Promotionsverfahren des Herrn Prof. Dr. Drosten ordnungsgemäß durchgeführt wurde.«
Zuständig für den Bereich Forschung im Dekanat ist Sandra Ciesek:
Neben der Frage, wie unabhängig Frau Ciesek den langjährigen Partner im NDR-Podcast bewerten kann, und abgesehen von den bei beiden gleichen Sponsoren (s. u.a. Frau Ciesek ist nicht bestochen. Ihre Forschung wird nur gut drittmittelfinanziert und Spritzen-Professur: Ex-Charité-Chef versorgt Ciesek mit Millionen) stellen sich die Fragen: Warum jetzt? Und: Wer hat da wie geprüft?
Kühbacher hat es gefunden
Er vermutet, was nicht unwahrscheinlich klingt, daß der Vorgang zu tun hat mit dem im April bevorstehenden Verfahren in dieser Angelegenheit. Er hatte am 4.3.23 dem Anwalt von Dr. Weber geschrieben:
»Betreff: Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart – hier: Beiziehung der Verfahrensakten der Überprüfungen des Promotionsverfahrens von Herrn Drosten
Sehr geehrter Herr Dr. Strasser,
warum haben Sie eigentlich in der von Ihnen unterzeichneten Klageerwiderung Ihres Mandanten aus Salzburg, dem renommierten Plagiatsgutachter und Inhaber einer behördlichen Zulassung für Detektivarbeit Herrn Doz. Dr. Stefan Weber, keinen Antrag auf Beiziehung der an der Goethe-Universität Frankfurt a. M. vermutlich im Kellerarchiv des Dekanats des Fachbereichs Medizin wasserdicht archivierten Verfahrensakten der ausweislich der Pressemitteilung* vom 15.10.2020 vermeintlich mehrfach durchgeführten Überprüfungen des Promotionsverfahrens von Herrn Drosten gestellt?
Kann es sein, dass Sie sich darauf verlassen, dass der Vorsitzende Richter Dr. Schlotz-Pissarek die streitgegenständlichen unwahren Tatsachenbehauptungen Ihres Mandanten als Meinungsäußerungen bewerten möchte, um eine politisch unerwünschte Beweisaufnahme in der Causa Drosten verhindern zu können?«
Am 12.3.23 ergänzte er:
»Betreff: Bisher geheimgehaltene Aktenzeichen der Verfahrensakten der von Amts wegen an der Goethe-Universität Frankfurt a. M. durchgeführten Überprüfungsverfahren bezüglich des Promotionsverfahrens von Herrn Drosten
Sehr geehrter Herr Dr. Strasser,
haben Sie eigentlich schon bei der Goethe-Universität Frankfurt a. M. die bisher geheimgehaltenen Aktenzeichen erfragt, unter denen die Verfahrensakten der vermeintlich im Jahr 2020 mehrfach durchgeführten Überprüfungen des Promotionsverfahrens von Herrn Drosten archiviert worden sind?
Der Antrag auf Beiziehung dieser Verwaltungsakten wird dem LG Stuttgart demnächst zugehen.«
Womöglich kommt hier ähnlich wie im Falle Lauterbach endlich etwas in Bewegung.
Zur Behauptung der Universität, "Befangenheiten wurden stets berücksichtigt und entsprechende Personen waren von der Prüfung ausgeschlossen" siehe u.a. den folgenden Beitrag, der sich mit Projekten Drostens und seines Doktorvaters beschäftigt – ein schon vor der vermeintlichen Dissertation gemeinsam eingereichter Patentantrag ist dabei noch gar nicht behandelt worden:
Goethe habe ich anders in Erinnerung.
Frau Prof. Dr. Sandra Ciesek wäre als Vorsitzende des Promotionsausschuss des Fachbereichs Medizin der Goethe-Universität Frankfurt a. M. von Amts wegen mit der Überprüfung des Promotionsverfahrens von Herrn Drosten zuständig gewesen und nicht das „Dekanat“. Hätte sie sich damals tatsächlich für befangen erklärt, hätte ihr Stellvertreter die Prüfung leiten müssen:
https://www.uni-frankfurt.de/60467476/Promotionsausschuss
„Das Gesetz kennt keine institutionelle Befangenheit, sondern nur eine individuelle Befangenheit einzelner Personen (Schmitz, in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 21 Rn. 2 i.V.m. § 20 Rn. 8). Eine Besorgnis der Befangenheit verlangt einen gegenständlichen, vernünftigen Grund, der die Beteiligten von ihrem Standpunkt aus befürchten lassen kann, dass der Amtsträger nicht unparteiisch sachlich, insbesondere nicht mit der gebotenen Distanz, Unbefangenheit und Objektivität entscheiden, sondern sich von persönlichen Vorurteilen oder sonstigen sachfremden Erwägungen leiten lassen könnte; nicht ausreichend ist die „Ahnung“ oder das „Gefühl“ eines Beteiligten oder rein querulatorisches Vorbringen; erforderlich ist vielmehr ein in der Person oder in der Art der Sachbehandlung liegender, benennbarer, rationaler Grund, der an Tatsachen anknüpft, die nach objektiven und vernünftigen Erwägungen geeignet sind, Zweifel an der unparteiischen Tätigkeit des Bediensteten zu wecken (Schmitz, a.a.O., § 21 Rn. 10 m.w.N.).“, VG Hamburg, Urteil vom 24.06.2016 – 2 K 2209/13
Wer waren denn die Personen, denen jetzt im Nachhinein Befangenheit "zugebilligt" wird?
https://www.hessenschau.de/gesellschaft/ciesek-und-nguyen-kim-als-corona-erklaererinnen-ausgezeichnet,hessischer-kulturpreis-verliehen-100.html
Als Appercu (nochmals) die unsterbliche Drostina (Ciesek) und die ewige Nguyen featured by "Die Giftspritze":
https://odysee.com/@mal‑1:e/DieGiftspritze:1
Hochstapler in Hochkonjunktur (kurz vor dem freien Fall)
Drosten
Lauterbach
Ciesek
Wieler
…
… und es hat "platsch" gemacht. Zumindest bald, so hoffe ich.
(Hochstapler sind oft sehr nette Menschen die einfach Gelegenheiten ergreifen und sich oft genug selber wundern, warum sie mit ihren Geschichten durch- und hochkommen.)
Ekelhafte Neiddebatte. Ich fordere einen bedingungslosen Grund-Doktortitel für alle!