Ein verschwundener Artikel der "Berliner Zeitung"

Bei einer Internetsuche wird er noch auf­ge­führt, unter dem ange­ge­be­nen Link ist der Artikel "Das Zulassungsdesaster: Lobbyarbeit und Rechtsbruch im Fall der mRNA-Präparate?" zur Zeit nicht zu fin­den. msn​.com hat ihn noch.* Es ist zu lesen:

»Während der Corona-Pandemie rich­te­te sich die Hoffnung der Politik und vie­ler Bürger früh auf mög­li­che Impfstoffe gegen das Virus Sars-CoV‑2. Diese soll­ten die Pandemie been­den hel­fen und mög­lichst jene Menschen schüt­zen, die von einem schwe­ren Corona-Verlauf bedroht waren. Deshalb war bei der Impfstoffentwicklung, die bereits im Frühjahr 2020 begon­nen hat­te, vor allem Schnelligkeit die Devise. Für den fol­gen­den Text haben sich drei Rechtsprofessoren, ein Rechtsdozent und drei Rechtsanwälte aus der juri­sti­schen Praxis die Umstände und das Verfahren bei der behörd­li­chen Zulassung der neu­ar­ti­gen mRNA-Präparate genau ange­se­hen. Sie stel­len dabei schwe­re Mängel fest und machen Vorschläge, wor­auf künf­tig bes­ser geach­tet wer­den muss. Hier der Gastbeitrag zu unse­rer Corona-Debatte:

Holger Friedrichs Aufforderung, „ohne Themenverbote, ohne Denkverbote“ in die Debatte über Lehren aus den Corona-Jahren ein­zu­stei­gen, neh­men wir ger­ne an: Gesprochen wer­den muss über das Zulassungsverfahren für die neu­ar­ti­gen Corona-Impfstoffe. Hier haben wir es mit einem Skandal zu tun, aus dem wir drin­gend Konsequenzen für die Zukunft zie­hen müssen.

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) und die EU-Kommission haben zusam­men mit natio­na­len Behörden Gentherapeutika für eine „Impfung“ gegen Infektionskrankheiten zuge­las­sen. Solche Injektionen sind kei­ne Impfung im her­kömm­li­chen Sinn. Sie wider­spre­chen näm­lich der Charakterisierung einer Impfung – wie sie sich etwa in der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates von 2001 fin­det (Anhang I Teil 3 Ziffer 1.2). Denn sie ent­hal­ten kei­ne Antigene, son­dern den Bauplan für Teile des Virus, Fremdstoffe, die der Körper selbst her­stel­len soll.

Aufgrund des­sen führt die Injektion unmit­tel­bar dazu, dass der Körper einen Schadstoff – und nicht wie bei her­kömm­li­chen Impfungen unmit­tel­bar einen spe­zi­fi­schen Abwehr- oder Schutzstoff (§ 4 Abs. 4 AMG) – selbst her­stellt, sie­he Arzneimittelgesetz (AMG) § 4 Abs. 4. Die Bildung von Antikörpern und damit Schutzstoffen erfolgt erst im zwei­ten Schritt. Die Zulassung von Gentherapeutika als Impfung erfolg­te auf einer von den all­ge­mei­nen Anforderungen an neue Arzneimittel (spe­zi­ell Impfungen sowie ins­be­son­de­re Gentherapeutika) abwei­chen­den und ent­spre­chend wis­sen­schaft­lich wie medi­zin­recht­lich frag­wür­di­gen Grundlage. Dieses führt zu unab­seh­ba­ren Folgen für die Gesundheit der Bevölkerung. Zwei wesent­li­che Aspekte wer­den nach­fol­gend dargestellt.

Genbasierte Arzneimittel, die für weni­ge Patienten mit sehr spe­zi­el­len Krankheitsbildern bestimmt sind, unter­lie­gen hohen Prüfstandards – absur­der­wei­se nicht aber sol­che gen­ba­sier­te Arzneimittel, die juri­stisch als „Impfstoffe für Infektionskrankheiten“ dekla­riert sind und gesun­den (!) Menschen inji­ziert wer­den. Von die­sen „Impfstoffen“ wur­den seit 2021 Stand 2. Dezember 2022 nahe­zu eine Milliarde Dosen an Menschen in der EU ver­ab­reicht – bis Oktober 2022 auf Basis ledig­lich beding­ter Zulassungen.

Dazu kam es durch den Einfluss mäch­ti­ger Lobbys: Mit der Richtlinie Nr. 2009/120/EG hat die EU-Kommission schon im Jahr 2009 ohne Mitwirkung des Europäischen Parlaments „Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten“ durch recht­li­che Umdefinition aus der Gruppe der beson­ders regu­lier­ten Gentherapeutika aus­ge­nom­men: „Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten sind kei­ne Gentherapeutika.“ Diese Definition wur­de erst nach einer Stellungnahme der phar­ma­zeu­ti­schen Industrie abge­än­dert. Der ursprüng­li­che Richtlinienentwurf hat­te zugun­sten des Schutzes der öffent­li­chen Gesundheit eine wei­te Definition des Gentherapeutikums vor­ge­se­hen, unter die auch die gen­ba­sier­ten Covid-19-Injektionen gefal­len wären.

Aber die Pharmaunternehmen mach­ten unter ande­rem gel­tend, dass die im Richtlinienentwurf vor­ge­se­he­nen schar­fen Sicherheitsauflagen die Produktion von mRNA-Gentherapeutika wesent­lich ver­teu­ern. Die EU-Kommission änder­te in der Folge den Text der Richtlinie.

Der Ausschluss gen­ba­sier­ter Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten aus der Gruppe der Gentherapeutika erspart den Herstellern zahl­rei­che zeit­lich und finan­zi­ell auf­wän­di­ge prä­kli­ni­sche Studien. Diese sind für die Beurteilung der Sicherheit des Arzneimittels und der an kli­ni­schen Studien teil­neh­men­den Personen essenziell.

Klinische Studien dür­fen grund­sätz­lich nicht ohne die Ergebnisse prä­kli­ni­scher Studien begon­nen wer­den. Sie beleuch­ten nor­ma­ler­wei­se unter ande­rem die Verteilung der Impfstoffe im Körper – im Fall von Gentherapeutika ein­schließ­lich der Gefahr eines Gentransfers in die Keimbahn –, mög­li­che Änderungen im gene­ti­schen Material von Zellen (Genotoxizität), Krebsrisiken, den Einfluss der Impfstoffe auf wich­ti­ge Parameter für Grundfunktionen des mensch­li­chen Körpers (Sicherheitspharmakologie) und Wechselwirkungen mit ande­ren Arzneimitteln.

Die Folge der Umdefinition: Bis heu­te ist nicht wis­sen­schaft­lich belegt, ob die mas­sen­haft ver­ab­reich­ten Präparate nicht doch geno­to­xisch oder krebs­er­re­gend sind. Ungeachtet des­sen wur­den im Oktober 2022 die beding­ten Zulassungen für Pfizer/Biontech und Moderna von der EU-Kommission auf Empfehlung des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) bei der EMA in regu­lä­re Zulassungen umgewandelt!

Damit hat die Kommission gegen recht­li­che Vorschriften ver­sto­ßen, kon­kret gegen Art. 14‑a Abs. 8 der Verordnung Nr. 726/2004/EG und Art. 7 der Kommissionsverordnung Nr. 507/2006/EG. Diese besa­gen: Eine beding­te Zulassung darf erst dann in eine regu­lä­re Zulassung umge­wan­delt wer­den, wenn der Hersteller alle mit der beding­ten Zulassung erteil­ten Auflagen erfüllt hat. So war ursprüng­lich Bedingung, Placebo-kon­trol­lier­te kli­ni­sche Studien fort­zu­füh­ren und deren Ergebnisse bis Ende 2023 bezie­hungs­wei­se Mitte 2024 vorzulegen.

Mehrjährige, Placebo-kon­trol­lier­te Studien sind für Zulassungsbehörden welt­weit der „Goldstandard“, um Wirksamkeit und (Langzeit-)Sicherheit von Arzneimitteln nach­zu­wei­sen. Ohne sol­che vali­den Studien muss die regu­lä­re Arzneimittelzulassung laut Art. 12 Abs. 1 der Verordnung 726/2004/EG zwin­gend abge­lehnt werden.

2021 wur­de bekannt, dass Pfizer/Biontech und Moderna die Kontrollgruppen ihrer Studien, die nur Placebo ver­ab­reicht bekom­men hat­ten, trotz ihrer Auflage aus der beding­ten Zulassung auf­ge­löst haben. Als Grund zur Auflösung der Kontrollgruppe wur­de ange­ge­ben, dass es ethisch pro­ble­ma­tisch sei, den unge­impf­ten Personen den Impfstoff vor­zu­ent­hal­ten. Voraussetzung soll­te aller­dings sein, dass die Wirksamkeit des Vakzins nach­ge­wie­sen sei. Ist es aber nicht viel­mehr unethisch, ein Präparat zur all­ge­mei­nen Anwendung frei­zu­ge­ben, das nicht syste­ma­tisch gegen die Kontrollgruppe auf län­ger­fri­sti­ge Wirksamkeit sowie vor allem die Faktoren der Sicherheit geprüft wurde?

Der CHMP-Ausschuss bei der EMA stellt die­sen gegen die Zulassungsauflage ver­sto­ßen­den Vorgang in sei­ner offi­zi­el­len Beurteilung des Pfizer/Biontech-Antrags auf Umwandlung der beding­ten in eine regu­lä­re Zulassung aus­drück­lich fest. Er erkennt auch, dass auf­grund des Wegfalls der Kontrollgruppe die Fortführung der Studie sinn­los gewor­den ist, weil kein wei­te­rer Erkenntnisgewinn zur Wirksamkeit und Sicherheit des Produktes mehr zu erwar­ten sei. Spurenbeseitigung in gro­ßem Ausmaß, Pharmabranche und Behörden behin­dern fak­tisch wis­sen­schaft­li­che Aufklärung.

Statt aber umge­hend, Mitte 2021, gemäß Art. 20a der Verordnung Nr. 726/2004/EG die Hersteller zu sank­tio­nie­ren und die beding­te Zulassung zu ändern, aus­zu­set­zen oder zu wider­ru­fen, geschah nichts. Jüngst also gewähr­te die Kommission sogar die regu­lä­re Zulassung. Die Auflagenverletzung wur­de damit fak­tisch noch belohnt.

Langzeitdaten zur Sicherheit der mRNA-Impfstoffe kön­nen nun nicht mehr in Kontrollgruppen erho­ben wer­den. Auch die US-ame­ri­ka­ni­sche Gesundheitsaufsicht FDA und ande­re Behörden sind ähn­lich groß­zü­gig. Die Hersteller haben kei­ner­lei Anreize für frei­wil­li­ge Langzeitstudien; sie belie­fern näm­lich nur sol­che Regierungen, die ihnen eine Haftungsfreistellung für Impfschäden gewähr­lei­sten. Die Zukunft wird zei­gen, ob sol­che weit­rei­chen­den Freistellungen – zudem in Verträgen mit geheim gehal­te­nen, für die Öffentlichkeit geschwärz­ten Passagen – recht­lich halt­bar oder unwirk­sam, weil sit­ten­wid­rig und gege­be­nen­falls kol­lu­siv sind, also mög­li­cher­wei­se ein uner­laub­tes Zusammenwirken meh­re­rer Beteiligter zur Schädigung von Dritten vor­liegt. Umfassende eige­ne dop­pel­blin­de, Placebo-kon­trol­lier­te Studien haben weder die EMA noch die Bundesregierung oder nach­ge­ord­ne­te Behörden veranlasst.

Beobachtungsdaten aus der mil­li­ar­den­fa­chen Verabreichung der mRNA-Präparate kön­nen eine stren­ge, Placebo-kon­trol­lier­te Studie nicht erset­zen. Dies gilt erst recht bei einer der­art man­gel­haf­ten Erhebung und Auswertung von Daten über mög­li­che Impfschäden, wie wir sie der­zeit erleben.

Der Lobbyeinfluss bei den Zulassungen führ­te dazu, dass grund­le­gen­de Regeln im Medizinrecht aus­ge­he­belt wur­den: Wenn Gesunde geimpft wer­den, braucht man höhe­re Sicherheitsstandards, als wenn man schwer kran­ke Menschen mit Gentherapeutika einem Heilversuch unterzieht.

Ein sol­ches Zulassungsdesaster darf sich nicht wie­der­ho­len. Dazu ist es zuvor­derst not­wen­dig, die recht­li­che Festlegung zurück­zu­neh­men, gen­ba­sier­te „Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten“ sei­en kei­ne Gentherapeutika. Dies muss die Bundesregierung direkt bei der Europäischen Kommission betrei­ben. Darüber hin­aus soll­te das Vorgehen der EMA und der EU-Kommission sowie wei­te­rer Beteiligter in der Corona-Krise von einem Untersuchungsausschuss wegen drin­gen­den Verdachts auf Rechtsbruch durch­leuch­tet werden.

Die Autoren: RA René M. Kieselmann, Prof. Dr. Gerd Morgenthaler, Dr. Amrei Müller, Prof. Dr. Günter Reiner, RA Dr. Patrick Riebe, RAin Dr. Brigitte Röhrig, Prof. Dr. Martin Schwab

Gastbeiträge spie­geln nicht unbe­dingt die Meinung der Redaktion wider.

Haben Sie Feedback zu die­sem Text? Schreiben Sie uns! briefe@​berliner-​zeitung.​de«

Update:

twit​ter​.com

* Update 2: Auch msn​.com hat sich inzwi­schen der Zensur der Unwilligen ange­schlos­sen. Es gibt den Artikel hier.

25 Antworten auf „Ein verschwundener Artikel der "Berliner Zeitung"“

  1. Weiss jemand ob das Placebo der Kontrollgruppe ein rich­ti­ges Placebo (Kochsalzlösung ) war oder ob es iden­tisch mit der Covid-Gift war – ein­fach ohne Bauplan des Virus?

    1. Das dürf­ten kei­ne NaCl-Placebos gewe­sen sein.
      In Impfstoffstudien wird, so absurd das aus wis­sen­schaft­li­cher Sicht klin­gen mag, immer die Impfstoff-Formulierung ohne Antigen ver­ab­reicht ("Adjuvans-Placebo"). D.h. alle Hilfsstoffe wie z.B. Adjuvantien (Wirkverstärker) oder bei den mRNA-Impfstoffen die kat­io­ni­schen Lipide sind in den Placebos enthalten.
      Das ist eine Hauptkritik an der bis­he­ri­gen Zulassungspraxis, da Nebenwirkungen, die auf die Hilfsstoffe zurück­zu­füh­ren sind, so nicht iden­ti­fi­ziert wer­den können.
      Bei wei­ter­ge­hen­dem Interesse emp­feh­le ich dazu Dr. Klaus Hartmann (ex PEI-Mitarbeiter). Hier z.B. erklärt er das:
      https://​you​tu​.be/​T​m​O​M​F​n​x​i​-​i​4​?​t​=​598

      1. Ich muss mich (viel­leicht) korrigieren.

        In der Studie zur Sicherheit und Wirksamkeit von BNT162b2 im New England Journal of Medicine (DOI: 10.1056/NEJMoa2034577) heißt es:

        "With the use of an inter­ac­ti­ve Web-based system, par­ti­ci­pan­ts in the tri­al were ran­dom­ly assi­gned in a 1:1 ratio to recei­ve 30 μg of BNT162b2 (0.3 ml volu­me per dose) or sali­ne placebo."

        Die Formulierung ist aus mei­ner Sicht nicht ganz ein­deu­tig und könn­te auch bedeu­ten, dass sie nur die 30 μg modRNA gegen 0,9% NaCl getauscht haben, sonst aber die Impfstoff-Zusammensetzung nicht ver­än­dert haben.

        So wun­dert sich Jessica Rose auf ihrem Substack auch über die Nebenwirkungsrate in der Placebo-Gruppe und spe­ku­liert, dass der Kontrollgruppe lee­re Lipidnanopartikel (ohne modRNA) ver­ab­reicht wurden.

        https://​jes​si​car​.sub​stack​.com/​p​/​o​n​-​p​l​a​c​e​b​o​s​-​e​i​t​h​e​r​-​w​a​y​-​i​t​s​-​e​v​i​d​e​nce

      2. @kontrafünkchen: Ihre Aussagen sind prin­zi­pi­ell kor­rekt, aller­dings wur­de bei allen Studien, die ich vor Augen hat­te, schon Kochsalzlösung in der Placebo Gruppe ein­ge­setzt. Nur beim Totimpfstoff von Valneva gab es gar kei­ne Placebo kon­trol­lier­te Studie, son­dern ledig­lich eine Vergleichsstudie. Dabei muss ein neu­es Präparat gegen ein bereits zuge­las­se­nes „antre­ten“, und sich dabei als min­de­stens genau­so wirk­sam erwei­sen. Im Fall von Valneva war dies der „Impfstoff“ von AstraZeneca.

  2. Guter Artikel, dass die Pharmalobby dafür zustän­dig ist, dass 'Impfungen' nicht unter die Gentherapeutika-Vorschriften fal­len und somit kli­ni­sche Prüfungen umgan­gen wer­den konn­ten, ist ein Skandal, war aber nicht anders zu erwar­ten. Die Pharmalobby brüllt "kli­ni­sche Studien braucht man nicht" und die Arzneimittelüberwachung bzw. Parlamente nicken es ab. Ich kann mich nur wie­der­ho­len, was in Deutschland alles auf den Prüfstand müss­te, damit wir hier zukünf­tig in einer Demokratie leben und nicht in einem von Lobbyisten erkauf­ten Alptraum.

    Dass die Kontrollgruppen an Ungeimpften auf­ge­löst wur­den mit dem Hinweis, es sei unethisch, den Ungeimpften kei­ne Impfung zu ver­ab­rei­chen, ist so mit das Absurdeste was ich in dem Zusammenhang gehört habe… Normalerweise wer­den kli­ni­sche Studien auch von Ethikkommissionen abge­nickt… Da war wohl wie­der eine Büx irgend­wo am klingeln..

    Im Prinzip stellt sich doch wirk­lich her­aus, dass die Dinge genau so abge­lau­fen sind, wie es die bösen Nazis und Verschwörungstheoretiker ver­mu­tet hat­ten… Konsequenz für die lügen­den Regierungen und Lobbyisten… kei­ne. Und dann wun­dern die sich noch, wenn die Leute einen Prass auf die­sen Staat bekommen.

  3. Wow.
    Die Impfstoffe sind Gentherapeutika. Pfizer/BioNTech und Moderna kön­nen die gefor­der­ten Langzeitstudien nicht vor­le­gen. Vorwurf auf Rechtsbruch.

    Oh oh, wenn das Politiker und Juristen lesen. Gibt vie­le, die sich bis­lang nicht inten­siv mit dem Thema aus­ein­an­der­ge­setzt haben. 

    Ach. Moment. Der Artikel ist ja in der BZ nicht mehr online. 

    Bitte um Stellungnahme @BZ. Warum ist der Artikel nicht mehr online? Was ist passiert?

  4. Dass die­ser Artikel ver­schwun­den ist, zeugt von sei­ner Relevanz – ich hat­te ihn schon vor­her gele­sen und selbst mir gin­gen die Augen über, als ich die­ses kom­plet­te Rechtsversagen (inkl. schwe­rer Verdacht auf mas­si­ve Korruption) bei den Zulassungen noch ein­mal so gebün­delt prä­sen­tiert bekam.
    Er ist auch hier noch zu fin­den: https://web.archive.org/web/20230210075624/https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/das-zulassungsdesaster-lobbyarbeit-und-rechtsbruch-im-fall-der-mrna-praeparate-li.314750
    Wir soll­ten ihn alle abspei­chern und über­all teilen.

  5. "Dazu ist es zuvor­derst not­wen­dig, die recht­li­che Festlegung zurück­zu­neh­men, gen­ba­sier­te „Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten“ sei­en kei­ne Gentherapeutika.

    Sehr guter Artikel. Aber dazu wird es natür­lich nie­mals kom­men. Der Damm ist nun gebrochen.

    Stattdessen quatscht man jetzt lie­ber von "Impfungen gegen Krebs", die auch nichts ande­res sind als Gentherapeutika. Und genau dar­um ging es doch: Die Definition auf­zu­wei­chen, um so den Widerstand der Bevölkerung dage­gen zu bre­chen. Einfach, in dem man das Zeug "Impfstoff" nennt. Aber Hauptsache, der gekauf­te Käse ist "frei von Gentechnik". Die mei­sten Käufer sind es jetzt jeden­falls nichts mehr.

    1. @ King Nothing: Ja. Danke!

      Biontech hat jahr­zehn­te lang rote Zahlen geschrie­ben mit der "Erforschung" von mRNA-Therapien gegen Krebs: Immer wie­der muss­ten die­se Studien (an Krebskranken, die sich aus blan­ker Verzweiflung auf Vieles ein­las­sen, das für Gesunde nicht vor­stell­bar wäre) abge­bro­chen wer­den, weil ihre "Ergebnisse" so ent­setz­lich waren (nicht umsonst wird die­se Sparte nun nach GB aus­ge­la­gert, denn dort sind die Patientenschutz-Regelungen noch laxer als hierzulande).
      Und nun wird die­se Technik wohl bald flä­chen­deckend in allen "Impfungen" ange­wen­det werden. 

      Obwohl sie nicht nur unwirk­sam sind (jeden­falls gegen respi­ra­to­ri­sche Atemwegsviren, was Arvey, Bakhdi und Wodrag von Anfang an gesagt haben), son­dern auch ein der­ma­ßen irres Risiko-Profil haben wie alle regu­lä­ren Impfungen der letz­ten 40 Jahre zusam­men­ge­nom­men nicht (das ging mal aus PEI-Statistiken her­vor, die ver­mut­lich auch schon wie­der gelöscht sind). 

      Warum schrei­en die Massen nicht jetzt end­lich auf? (Jaja, ich weiß, sich das immer noch zu fra­gen, ist besten­falls naiv.)

      Ansatzweise getan hat das – und zwar aus ande­ren Gründen – der Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Schneider:
      https://​twit​ter​.com/​U​l​r​i​c​h​S​c​h​n​e​i​d​e​r​/​s​t​a​t​u​s​/​1​6​1​8​7​3​0​7​8​6​6​3​4​5​7​1​778

  6. Hat jemand nach­ge­fragt bei der Berliner Zeitung, – viel­leicht sind sie ja gehackt wor­den. Oder der Bericht wur­de aus­ver­se­hen gelöscht oder umplat­ziert. Wer weiss das schon.

    Sollte der Wind eines Tages dre­hen, taucht der Artikel bestimmt wie­der auf.
    Oder kann mal jemand ChatGTP fra­gen, was in der Grabrede der BZ ste­hen wür­de, da war ja Filbinger dann auch im Widerstand.

  7. Habe nach­ge­fragt.
    Antwort der BZ:

    Danke, es gab Proteste mit guten Argumenten, war­um die Faktenlage in dem Text nicht stimmt. Wir prü­fen nun den Vorwurf und stel­len den Text online, sobald die Vorwürfe aus­ge­räumt wur­den. Das ist als Redaktion unse­re Pflicht.

    Herzliche Grüße

  8. Ich habe mich vor zwei Jahren an vie­le "alter­na­ti­ve Medien " mit unten ste­hen­dem Text gewandt !!

    Definitionen sind für den zukünf­ti­gen Diskurs wich­tig und es wäre unklug
    Begriffsbestimmungen bloß als eine Frage der Wortbedeutung oder das Bemühen um Genauigkeit als klein­gei­stig abzutun.
    Um für die zukünf­ti­ge Diskussion eine metho­di­sche Abhandlung zu die­sem Thema auf­bau­en zu kön­nen, soll­ten wir die von den Pharmakonzernen, Politikern, medi­zi­ni­schen Einrichtungen und Medien irre­füh­rend und skru­pel­los ver­wen­de­te Bezeichnung „Impfung“ kon­se­quent ablehnen.
    1. es ist eine eine expe­ri­men­tel­le Injektion im Sinne des Gentechnikgesetzes
    Sowohl in der Argumentation als auch in der juri­sti­schen Bewertung macht es einen gewal­ti­gen Unterschied, ob Menschen geimpft oder expe­ri­men­tel­le Injektionen erhalten .
    Definitionsgemäß ver­lei­hen Impfstoffe Immunität und ver­hin­dern die Übertragung.
    Die RNA Injektionen erfül­len kei­ne der Kriterien. 

    Viele Menschen wie­gen sich durch den Begriff „Impfung“ in Sicherheit und set­zen die­se Injektion einer Influenzaimpfung gleich. 

    Wir soll­ten die seman­ti­sche Retusche aus vie­ler­lei Gründen beenden.

  9. muss mal ne lan­ze bre­chen: die ber­li­ner zei­tung ist mir in der coro­na zeit mehr­fach posi­tiv auf­ge­fal­len – es gab häu­fig kri­ti­sche berichte.

    mitt­ler­wei­le wird auf der sei­te von einer gegen­über­stel­lung der tex­te geschrie­ben, bin gespannt…

    1. @Karl: Ich weiß, daß Rancourt ger­ne ange­führt wird. Vielleicht habe ich einen blin­den Fleck, aber ich kann in die­ser "Studie" noch nicht ein­mal eine klar Korrelation zwi­schen Sterblichkeit und "Impfungen" erken­nen. Die Darstellung, daß "bei 1 von 1000 Dosen" Menschen "durch den Einsatz der COVID-Impfstoffe getö­tet wur­den", ist mei­ner Meinung mit dem für tkp​.at typi­schen Fischen nach Klicks via Horrormeldungen zu erklä­ren. Ich bin ande­rer­seits bereit, mich auf­klä­ren zu las­sen, wo ich falsch denke.

      1. ok, dan­ke.

        Wir haben das Problem, dass sich vie­le gar nicht vor­stel­len kön­nen, wel­che Dreckigkeiten im Hintergrund ablau­fen. Trotzdem muß genau geprüft wer­den, völ­lig rich­tig. Sieben mal mes­sen, ein­mal abschneiden.

  10. Dr. Norbert Häring
    Die Zensurposse der Berliner Zeitung:
    Angst als Instrument der Gleichrichtung

    21. 02. 2023 | Die Berliner Zeitung ver­öf­fent­licht einen Gastbeitrag von Juraprofessoren und Anwälten, der das Zulassungsverfahren der mRNA-Impfstoffe kri­ti­siert. Kurz dar­auf lässt sie ihn kom­men­tar­los wie­der ver­schwin­den. Fast eine Woche spä­ter kommt der Beitrag zurück, zusam­men mit einer Gegenrede: eine Posse, die im Kleinen zeigt, wie die Gleichrichtung der öffent­li­chen Meinung in Sachen Corona und Impfung auch im Großen umge­setzt wurde.

    https://​nor​bert​haer​ing​.de/​p​r​o​p​a​g​a​n​d​a​-​z​e​n​s​u​r​/​w​y​l​e​r​-​b​e​r​l​i​n​e​r​-​z​e​i​t​u​ng/

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