Ein verschwundener Artikel der "Berliner Zeitung"

Bei einer Inter­net­su­che wird er noch auf­ge­führt, unter dem ange­ge­be­nen Link ist der Arti­kel "Das Zulas­sungs­de­sas­ter: Lob­by­ar­beit und Rechts­bruch im Fall der mRNA-Prä­pa­ra­te?" zur Zeit nicht zu fin­den. msn​.com hat ihn noch.* Es ist zu lesen:

»Wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie rich­te­te sich die Hoff­nung der Poli­tik und vie­ler Bür­ger früh auf mög­li­che Impf­stof­fe gegen das Virus Sars-CoV‑2. Die­se soll­ten die Pan­de­mie been­den hel­fen und mög­lichst jene Men­schen schüt­zen, die von einem schwe­ren Coro­na-Ver­lauf bedroht waren. Des­halb war bei der Impf­stoff­ent­wick­lung, die bereits im Früh­jahr 2020 begon­nen hat­te, vor allem Schnel­lig­keit die Devi­se. Für den fol­gen­den Text haben sich drei Rechts­pro­fes­so­ren, ein Rechts­do­zent und drei Rechts­an­wäl­te aus der juris­ti­schen Pra­xis die Umstän­de und das Ver­fah­ren bei der behörd­li­chen Zulas­sung der neu­ar­ti­gen mRNA-Prä­pa­ra­te genau ange­se­hen. Sie stel­len dabei schwe­re Män­gel fest und machen Vor­schlä­ge, wor­auf künf­tig bes­ser geach­tet wer­den muss. Hier der Gast­bei­trag zu unse­rer Corona-Debatte:

Hol­ger Fried­richs Auf­for­de­rung, „ohne The­men­ver­bo­te, ohne Denk­ver­bo­te“ in die Debat­te über Leh­ren aus den Coro­na-Jah­ren ein­zu­stei­gen, neh­men wir ger­ne an: Gespro­chen wer­den muss über das Zulas­sungs­ver­fah­ren für die neu­ar­ti­gen Coro­na-Impf­stof­fe. Hier haben wir es mit einem Skan­dal zu tun, aus dem wir drin­gend Kon­se­quen­zen für die Zukunft zie­hen müssen.

Die Euro­päi­sche Arz­nei­mit­tel­agen­tur (EMA) und die EU-Kom­mis­si­on haben zusam­men mit natio­na­len Behör­den Gen­the­ra­peu­ti­ka für eine „Imp­fung“ gegen Infek­ti­ons­krank­hei­ten zuge­las­sen. Sol­che Injek­tio­nen sind kei­ne Imp­fung im her­kömm­li­chen Sinn. Sie wider­spre­chen näm­lich der Cha­rak­te­ri­sie­rung einer Imp­fung – wie sie sich etwa in der Richt­li­nie 2001/83/EG des Euro­päi­schen Par­la­ments und des Rates von 2001 fin­det (Anhang I Teil 3 Zif­fer 1.2). Denn sie ent­hal­ten kei­ne Anti­ge­ne, son­dern den Bau­plan für Tei­le des Virus, Fremd­stof­fe, die der Kör­per selbst her­stel­len soll.

Auf­grund des­sen führt die Injek­ti­on unmit­tel­bar dazu, dass der Kör­per einen Schad­stoff – und nicht wie bei her­kömm­li­chen Imp­fun­gen unmit­tel­bar einen spe­zi­fi­schen Abwehr- oder Schutz­stoff (§ 4 Abs. 4 AMG) – selbst her­stellt, sie­he Arz­nei­mit­tel­ge­setz (AMG) § 4 Abs. 4. Die Bil­dung von Anti­kör­pern und damit Schutz­stof­fen erfolgt erst im zwei­ten Schritt. Die Zulas­sung von Gen­the­ra­peu­ti­ka als Imp­fung erfolg­te auf einer von den all­ge­mei­nen Anfor­de­run­gen an neue Arz­nei­mit­tel (spe­zi­ell Imp­fun­gen sowie ins­be­son­de­re Gen­the­ra­peu­ti­ka) abwei­chen­den und ent­spre­chend wis­sen­schaft­lich wie medi­zin­recht­lich frag­wür­di­gen Grund­la­ge. Die­ses führt zu unab­seh­ba­ren Fol­gen für die Gesund­heit der Bevöl­ke­rung. Zwei wesent­li­che Aspek­te wer­den nach­fol­gend dargestellt.

Gen­ba­sier­te Arz­nei­mit­tel, die für weni­ge Pati­en­ten mit sehr spe­zi­el­len Krank­heits­bil­dern bestimmt sind, unter­lie­gen hohen Prüf­stan­dards – absur­der­wei­se nicht aber sol­che gen­ba­sier­te Arz­nei­mit­tel, die juris­tisch als „Impf­stof­fe für Infek­ti­ons­krank­hei­ten“ dekla­riert sind und gesun­den (!) Men­schen inji­ziert wer­den. Von die­sen „Impf­stof­fen“ wur­den seit 2021 Stand 2. Dezem­ber 2022 nahe­zu eine Mil­li­ar­de Dosen an Men­schen in der EU ver­ab­reicht – bis Okto­ber 2022 auf Basis ledig­lich beding­ter Zulassungen.

Dazu kam es durch den Ein­fluss mäch­ti­ger Lob­bys: Mit der Richt­li­nie Nr. 2009/120/EG hat die EU-Kom­mis­si­on schon im Jahr 2009 ohne Mit­wir­kung des Euro­päi­schen Par­la­ments „Impf­stof­fe gegen Infek­ti­ons­krank­hei­ten“ durch recht­li­che Umde­fi­ni­ti­on aus der Grup­pe der beson­ders regu­lier­ten Gen­the­ra­peu­ti­ka aus­ge­nom­men: „Impf­stof­fe gegen Infek­ti­ons­krank­hei­ten sind kei­ne Gen­the­ra­peu­ti­ka.“ Die­se Defi­ni­ti­on wur­de erst nach einer Stel­lung­nah­me der phar­ma­zeu­ti­schen Indus­trie abge­än­dert. Der ursprüng­li­che Richt­li­ni­en­ent­wurf hat­te zuguns­ten des Schut­zes der öffent­li­chen Gesund­heit eine wei­te Defi­ni­ti­on des Gen­the­ra­peu­ti­kums vor­ge­se­hen, unter die auch die gen­ba­sier­ten Covid-19-Injek­tio­nen gefal­len wären.

Aber die Phar­ma­un­ter­neh­men mach­ten unter ande­rem gel­tend, dass die im Richt­li­ni­en­ent­wurf vor­ge­se­he­nen schar­fen Sicher­heits­auf­la­gen die Pro­duk­ti­on von mRNA-Gen­the­ra­peu­ti­ka wesent­lich ver­teu­ern. Die EU-Kom­mis­si­on änder­te in der Fol­ge den Text der Richt­li­nie.

Der Aus­schluss gen­ba­sier­ter Impf­stof­fe gegen Infek­ti­ons­krank­hei­ten aus der Grup­pe der Gen­the­ra­peu­ti­ka erspart den Her­stel­lern zahl­rei­che zeit­lich und finan­zi­ell auf­wän­di­ge prä­kli­ni­sche Stu­di­en. Die­se sind für die Beur­tei­lung der Sicher­heit des Arz­nei­mit­tels und der an kli­ni­schen Stu­di­en teil­neh­men­den Per­so­nen essenziell.

Kli­ni­sche Stu­di­en dür­fen grund­sätz­lich nicht ohne die Ergeb­nis­se prä­kli­ni­scher Stu­di­en begon­nen wer­den. Sie beleuch­ten nor­ma­ler­wei­se unter ande­rem die Ver­tei­lung der Impf­stof­fe im Kör­per – im Fall von Gen­the­ra­peu­ti­ka ein­schließ­lich der Gefahr eines Gen­trans­fers in die Keim­bahn –, mög­li­che Ände­run­gen im gene­ti­schen Mate­ri­al von Zel­len (Geno­to­xi­zi­tät), Krebs­ri­si­ken, den Ein­fluss der Impf­stof­fe auf wich­ti­ge Para­me­ter für Grund­funk­tio­nen des mensch­li­chen Kör­pers (Sicher­heits­phar­ma­ko­lo­gie) und Wech­sel­wir­kun­gen mit ande­ren Arzneimitteln.

Die Fol­ge der Umde­fi­ni­ti­on: Bis heu­te ist nicht wis­sen­schaft­lich belegt, ob die mas­sen­haft ver­ab­reich­ten Prä­pa­ra­te nicht doch geno­to­xisch oder krebs­er­re­gend sind. Unge­ach­tet des­sen wur­den im Okto­ber 2022 die beding­ten Zulas­sun­gen für Pfizer/Biontech und Moder­na von der EU-Kom­mis­si­on auf Emp­feh­lung des Aus­schus­ses für Human­arz­nei­mit­tel (CHMP) bei der EMA in regu­lä­re Zulas­sun­gen umgewandelt!

Damit hat die Kom­mis­si­on gegen recht­li­che Vor­schrif­ten ver­sto­ßen, kon­kret gegen Art. 14‑a Abs. 8 der Ver­ord­nung Nr. 726/2004/EG und Art. 7 der Kom­mis­si­ons­ver­ord­nung Nr. 507/2006/EG. Die­se besa­gen: Eine beding­te Zulas­sung darf erst dann in eine regu­lä­re Zulas­sung umge­wan­delt wer­den, wenn der Her­stel­ler alle mit der beding­ten Zulas­sung erteil­ten Auf­la­gen erfüllt hat. So war ursprüng­lich Bedin­gung, Pla­ce­bo-kon­trol­lier­te kli­ni­sche Stu­di­en fort­zu­füh­ren und deren Ergeb­nis­se bis Ende 2023 bezie­hungs­wei­se Mit­te 2024 vorzulegen.

Mehr­jäh­ri­ge, Pla­ce­bo-kon­trol­lier­te Stu­di­en sind für Zulas­sungs­be­hör­den welt­weit der „Gold­stan­dard“, um Wirk­sam­keit und (Langzeit-)Sicherheit von Arz­nei­mit­teln nach­zu­wei­sen. Ohne sol­che vali­den Stu­di­en muss die regu­lä­re Arz­nei­mit­tel­zu­las­sung laut Art. 12 Abs. 1 der Ver­ord­nung 726/2004/EG zwin­gend abge­lehnt werden.

2021 wur­de bekannt, dass Pfizer/Biontech und Moder­na die Kon­troll­grup­pen ihrer Stu­di­en, die nur Pla­ce­bo ver­ab­reicht bekom­men hat­ten, trotz ihrer Auf­la­ge aus der beding­ten Zulas­sung auf­ge­löst haben. Als Grund zur Auf­lö­sung der Kon­troll­grup­pe wur­de ange­ge­ben, dass es ethisch pro­ble­ma­tisch sei, den unge­impf­ten Per­so­nen den Impf­stoff vor­zu­ent­hal­ten. Vor­aus­set­zung soll­te aller­dings sein, dass die Wirk­sam­keit des Vak­zins nach­ge­wie­sen sei. Ist es aber nicht viel­mehr unethisch, ein Prä­pa­rat zur all­ge­mei­nen Anwen­dung frei­zu­ge­ben, das nicht sys­te­ma­tisch gegen die Kon­troll­grup­pe auf län­ger­fris­ti­ge Wirk­sam­keit sowie vor allem die Fak­to­ren der Sicher­heit geprüft wurde?

Der CHMP-Aus­schuss bei der EMA stellt die­sen gegen die Zulas­sungs­auf­la­ge ver­sto­ßen­den Vor­gang in sei­ner offi­zi­el­len Beur­tei­lung des Pfi­zer/­Bi­ontech-Antrags auf Umwand­lung der beding­ten in eine regu­lä­re Zulas­sung aus­drück­lich fest. Er erkennt auch, dass auf­grund des Weg­falls der Kon­troll­grup­pe die Fort­füh­rung der Stu­die sinn­los gewor­den ist, weil kein wei­te­rer Erkennt­nis­ge­winn zur Wirk­sam­keit und Sicher­heit des Pro­duk­tes mehr zu erwar­ten sei. Spu­ren­be­sei­ti­gung in gro­ßem Aus­maß, Phar­ma­bran­che und Behör­den behin­dern fak­tisch wis­sen­schaft­li­che Aufklärung.

Statt aber umge­hend, Mit­te 2021, gemäß Art. 20a der Ver­ord­nung Nr. 726/2004/EG die Her­stel­ler zu sank­tio­nie­ren und die beding­te Zulas­sung zu ändern, aus­zu­set­zen oder zu wider­ru­fen, geschah nichts. Jüngst also gewähr­te die Kom­mis­si­on sogar die regu­lä­re Zulas­sung. Die Auf­la­gen­ver­let­zung wur­de damit fak­tisch noch belohnt.

Lang­zeit­da­ten zur Sicher­heit der mRNA-Impf­stof­fe kön­nen nun nicht mehr in Kon­troll­grup­pen erho­ben wer­den. Auch die US-ame­ri­ka­ni­sche Gesund­heits­auf­sicht FDA und ande­re Behör­den sind ähn­lich groß­zü­gig. Die Her­stel­ler haben kei­ner­lei Anrei­ze für frei­wil­li­ge Lang­zeit­stu­di­en; sie belie­fern näm­lich nur sol­che Regie­run­gen, die ihnen eine Haf­tungs­frei­stel­lung für Impf­schä­den gewähr­leis­ten. Die Zukunft wird zei­gen, ob sol­che weit­rei­chen­den Frei­stel­lun­gen – zudem in Ver­trä­gen mit geheim gehal­te­nen, für die Öffent­lich­keit geschwärz­ten Pas­sa­gen – recht­lich halt­bar oder unwirk­sam, weil sit­ten­wid­rig und gege­be­nen­falls kol­lu­siv sind, also mög­li­cher­wei­se ein uner­laub­tes Zusam­men­wir­ken meh­re­rer Betei­lig­ter zur Schä­di­gung von Drit­ten vor­liegt. Umfas­sen­de eige­ne dop­pel­blin­de, Pla­ce­bo-kon­trol­lier­te Stu­di­en haben weder die EMA noch die Bun­des­re­gie­rung oder nach­ge­ord­ne­te Behör­den veranlasst.

Beob­ach­tungs­da­ten aus der mil­li­ar­den­fa­chen Ver­ab­rei­chung der mRNA-Prä­pa­ra­te kön­nen eine stren­ge, Pla­ce­bo-kon­trol­lier­te Stu­die nicht erset­zen. Dies gilt erst recht bei einer der­art man­gel­haf­ten Erhe­bung und Aus­wer­tung von Daten über mög­li­che Impf­schä­den, wie wir sie der­zeit erleben.

Der Lob­by­ein­fluss bei den Zulas­sun­gen führ­te dazu, dass grund­le­gen­de Regeln im Medi­zin­recht aus­ge­he­belt wur­den: Wenn Gesun­de geimpft wer­den, braucht man höhe­re Sicher­heits­stan­dards, als wenn man schwer kran­ke Men­schen mit Gen­the­ra­peu­ti­ka einem Heil­ver­such unterzieht.

Ein sol­ches Zulas­sungs­de­sas­ter darf sich nicht wie­der­ho­len. Dazu ist es zuvor­derst not­wen­dig, die recht­li­che Fest­le­gung zurück­zu­neh­men, gen­ba­sier­te „Impf­stof­fe gegen Infek­ti­ons­krank­hei­ten“ sei­en kei­ne Gen­the­ra­peu­ti­ka. Dies muss die Bun­des­re­gie­rung direkt bei der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on betrei­ben. Dar­über hin­aus soll­te das Vor­ge­hen der EMA und der EU-Kom­mis­si­on sowie wei­te­rer Betei­lig­ter in der Coro­na-Kri­se von einem Unter­su­chungs­aus­schuss wegen drin­gen­den Ver­dachts auf Rechts­bruch durch­leuch­tet werden.

Die Autoren: RA René M. Kie­sel­mann, Prof. Dr. Gerd Mor­gen­tha­ler, Dr. Amrei Mül­ler, Prof. Dr. Gün­ter Rei­ner, RA Dr. Patrick Rie­be, RAin Dr. Bri­git­te Röh­rig, Prof. Dr. Mar­tin Schwab

Gast­bei­trä­ge spie­geln nicht unbe­dingt die Mei­nung der Redak­ti­on wider.

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Update:

twit​ter​.com

* Update 2: Auch msn​.com hat sich inzwi­schen der Zen­sur der Unwil­li­gen ange­schlos­sen. Es gibt den Arti­kel hier.

25 Antworten auf „Ein verschwundener Artikel der "Berliner Zeitung"“

  1. Weiss jemand ob das Pla­ce­bo der Kon­troll­grup­pe ein rich­ti­ges Pla­ce­bo (Koch­salz­lö­sung ) war oder ob es iden­tisch mit der Covid-Gift war – ein­fach ohne Bau­plan des Virus?

    1. Das dürf­ten kei­ne NaCl-Pla­ce­bos gewe­sen sein.
      In Impf­stoff­stu­di­en wird, so absurd das aus wis­sen­schaft­li­cher Sicht klin­gen mag, immer die Impf­stoff-For­mu­lie­rung ohne Anti­gen ver­ab­reicht ("Adju­vans-Pla­ce­bo"). D.h. alle Hilfs­stof­fe wie z.B. Adju­van­ti­en (Wirk­ver­stär­ker) oder bei den mRNA-Impf­stof­fen die kat­io­ni­schen Lipi­de sind in den Pla­ce­bos enthalten.
      Das ist eine Haupt­kri­tik an der bis­he­ri­gen Zulas­sungs­pra­xis, da Neben­wir­kun­gen, die auf die Hilfs­stof­fe zurück­zu­füh­ren sind, so nicht iden­ti­fi­ziert wer­den können.
      Bei wei­ter­ge­hen­dem Inter­es­se emp­feh­le ich dazu Dr. Klaus Hart­mann (ex PEI-Mit­ar­bei­ter). Hier z.B. erklärt er das:
      https://​you​tu​.be/​T​m​O​M​F​n​x​i​-​i​4​?​t​=​598

      1. Ich muss mich (viel­leicht) korrigieren.

        In der Stu­die zur Sicher­heit und Wirk­sam­keit von BNT162b2 im New Eng­land Jour­nal of Medi­ci­ne (DOI: 10.1056/NEJMoa2034577) heißt es:

        "With the use of an inter­ac­ti­ve Web-based sys­tem, par­ti­ci­pan­ts in the tri­al were ran­dom­ly assi­gned in a 1:1 ratio to recei­ve 30 μg of BNT162b2 (0.3 ml volu­me per dose) or sali­ne placebo."

        Die For­mu­lie­rung ist aus mei­ner Sicht nicht ganz ein­deu­tig und könn­te auch bedeu­ten, dass sie nur die 30 μg modR­NA gegen 0,9% NaCl getauscht haben, sonst aber die Impf­stoff-Zusam­men­set­zung nicht ver­än­dert haben.

        So wun­dert sich Jes­si­ca Rose auf ihrem Sub­stack auch über die Neben­wir­kungs­ra­te in der Pla­ce­bo-Grup­pe und spe­ku­liert, dass der Kon­troll­grup­pe lee­re Lipidna­no­par­ti­kel (ohne modR­NA) ver­ab­reicht wurden.

        https://​jes​si​car​.sub​stack​.com/​p​/​o​n​-​p​l​a​c​e​b​o​s​-​e​i​t​h​e​r​-​w​a​y​-​i​t​s​-​e​v​i​d​e​nce

      2. @kontrafünkchen: Ihre Aus­sa­gen sind prin­zi­pi­ell kor­rekt, aller­dings wur­de bei allen Stu­di­en, die ich vor Augen hat­te, schon Koch­salz­lö­sung in der Pla­ce­bo Grup­pe ein­ge­setzt. Nur beim Tot­impf­stoff von Val­ne­va gab es gar kei­ne Pla­ce­bo kon­trol­lier­te Stu­die, son­dern ledig­lich eine Ver­gleichs­stu­die. Dabei muss ein neu­es Prä­pa­rat gegen ein bereits zuge­las­se­nes „antre­ten“, und sich dabei als min­des­tens genau­so wirk­sam erwei­sen. Im Fall von Val­ne­va war dies der „Impf­stoff“ von AstraZeneca.

  2. Guter Arti­kel, dass die Phar­ma­lob­by dafür zustän­dig ist, dass 'Imp­fun­gen' nicht unter die Gen­the­ra­peu­ti­ka-Vor­schrif­ten fal­len und somit kli­ni­sche Prü­fun­gen umgan­gen wer­den konn­ten, ist ein Skan­dal, war aber nicht anders zu erwar­ten. Die Phar­ma­lob­by brüllt "kli­ni­sche Stu­di­en braucht man nicht" und die Arz­nei­mit­tel­über­wa­chung bzw. Par­la­men­te nicken es ab. Ich kann mich nur wie­der­ho­len, was in Deutsch­land alles auf den Prüf­stand müss­te, damit wir hier zukünf­tig in einer Demo­kra­tie leben und nicht in einem von Lob­by­is­ten erkauf­ten Alptraum.

    Dass die Kon­troll­grup­pen an Unge­impf­ten auf­ge­löst wur­den mit dem Hin­weis, es sei unethisch, den Unge­impf­ten kei­ne Imp­fung zu ver­ab­rei­chen, ist so mit das Absur­des­te was ich in dem Zusam­men­hang gehört habe… Nor­ma­ler­wei­se wer­den kli­ni­sche Stu­di­en auch von Ethik­kom­mis­sio­nen abge­nickt… Da war wohl wie­der eine Büx irgend­wo am klingeln..

    Im Prin­zip stellt sich doch wirk­lich her­aus, dass die Din­ge genau so abge­lau­fen sind, wie es die bösen Nazis und Ver­schwö­rungs­theo­re­ti­ker ver­mu­tet hat­ten… Kon­se­quenz für die lügen­den Regie­run­gen und Lob­by­is­ten… kei­ne. Und dann wun­dern die sich noch, wenn die Leu­te einen Prass auf die­sen Staat bekommen.

  3. Wow.
    Die Impf­stof­fe sind Gen­the­ra­peu­ti­ka. Pfizer/BioNTech und Moder­na kön­nen die gefor­der­ten Lang­zeit­stu­di­en nicht vor­le­gen. Vor­wurf auf Rechtsbruch.

    Oh oh, wenn das Poli­ti­ker und Juris­ten lesen. Gibt vie­le, die sich bis­lang nicht inten­siv mit dem The­ma aus­ein­an­der­ge­setzt haben. 

    Ach. Moment. Der Arti­kel ist ja in der BZ nicht mehr online. 

    Bit­te um Stel­lung­nah­me @BZ. War­um ist der Arti­kel nicht mehr online? Was ist passiert?

  4. Dass die­ser Arti­kel ver­schwun­den ist, zeugt von sei­ner Rele­vanz – ich hat­te ihn schon vor­her gele­sen und selbst mir gin­gen die Augen über, als ich die­ses kom­plet­te Rechts­ver­sa­gen (inkl. schwe­rer Ver­dacht auf mas­si­ve Kor­rup­ti­on) bei den Zulas­sun­gen noch ein­mal so gebün­delt prä­sen­tiert bekam.
    Er ist auch hier noch zu fin­den: https://web.archive.org/web/20230210075624/https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/das-zulassungsdesaster-lobbyarbeit-und-rechtsbruch-im-fall-der-mrna-praeparate-li.314750
    Wir soll­ten ihn alle abspei­chern und über­all teilen.

  5. "Dazu ist es zuvor­derst not­wen­dig, die recht­li­che Fest­le­gung zurück­zu­neh­men, gen­ba­sier­te „Impf­stof­fe gegen Infek­ti­ons­krank­hei­ten“ sei­en kei­ne Gentherapeutika.

    Sehr guter Arti­kel. Aber dazu wird es natür­lich nie­mals kom­men. Der Damm ist nun gebrochen.

    Statt­des­sen quatscht man jetzt lie­ber von "Imp­fun­gen gegen Krebs", die auch nichts ande­res sind als Gen­the­ra­peu­ti­ka. Und genau dar­um ging es doch: Die Defi­ni­ti­on auf­zu­wei­chen, um so den Wider­stand der Bevöl­ke­rung dage­gen zu bre­chen. Ein­fach, in dem man das Zeug "Impf­stoff" nennt. Aber Haupt­sa­che, der gekauf­te Käse ist "frei von Gen­tech­nik". Die meis­ten Käu­fer sind es jetzt jeden­falls nichts mehr.

    1. @ King Not­hing: Ja. Danke!

      Biontech hat jahr­zehn­te lang rote Zah­len geschrie­ben mit der "Erfor­schung" von mRNA-The­ra­pien gegen Krebs: Immer wie­der muss­ten die­se Stu­di­en (an Krebs­kran­ken, die sich aus blan­ker Ver­zweif­lung auf Vie­les ein­las­sen, das für Gesun­de nicht vor­stell­bar wäre) abge­bro­chen wer­den, weil ihre "Ergeb­nis­se" so ent­setz­lich waren (nicht umsonst wird die­se Spar­te nun nach GB aus­ge­la­gert, denn dort sind die Pati­en­ten­schutz-Rege­lun­gen noch laxer als hierzulande).
      Und nun wird die­se Tech­nik wohl bald flä­chen­de­ckend in allen "Imp­fun­gen" ange­wen­det werden. 

      Obwohl sie nicht nur unwirk­sam sind (jeden­falls gegen respi­ra­to­ri­sche Atem­wegs­vi­ren, was Arvey, Bakhdi und Wod­rag von Anfang an gesagt haben), son­dern auch ein der­ma­ßen irres Risi­ko-Pro­fil haben wie alle regu­lä­ren Imp­fun­gen der letz­ten 40 Jah­re zusam­men­ge­nom­men nicht (das ging mal aus PEI-Sta­tis­ti­ken her­vor, die ver­mut­lich auch schon wie­der gelöscht sind). 

      War­um schrei­en die Mas­sen nicht jetzt end­lich auf? (Jaja, ich weiß, sich das immer noch zu fra­gen, ist bes­ten­falls naiv.)

      Ansatz­wei­se getan hat das – und zwar aus ande­ren Grün­den – der Vor­stand des Pari­tä­ti­schen Wohl­fahrts­ver­ban­des Schneider:
      https://​twit​ter​.com/​U​l​r​i​c​h​S​c​h​n​e​i​d​e​r​/​s​t​a​t​u​s​/​1​6​1​8​7​3​0​7​8​6​6​3​4​5​7​1​778

  6. Hat jemand nach­ge­fragt bei der Ber­li­ner Zei­tung, – viel­leicht sind sie ja gehackt wor­den. Oder der Bericht wur­de aus­ver­se­hen gelöscht oder umplat­ziert. Wer weiss das schon.

    Soll­te der Wind eines Tages dre­hen, taucht der Arti­kel bestimmt wie­der auf.
    Oder kann mal jemand ChatGTP fra­gen, was in der Grab­re­de der BZ ste­hen wür­de, da war ja Fil­bin­ger dann auch im Widerstand.

  7. Habe nach­ge­fragt.
    Ant­wort der BZ:

    Dan­ke, es gab Pro­tes­te mit guten Argu­men­ten, war­um die Fak­ten­la­ge in dem Text nicht stimmt. Wir prü­fen nun den Vor­wurf und stel­len den Text online, sobald die Vor­wür­fe aus­ge­räumt wur­den. Das ist als Redak­ti­on unse­re Pflicht.

    Herz­li­che Grüße

  8. Ich habe mich vor zwei Jah­ren an vie­le "alter­na­ti­ve Medi­en " mit unten ste­hen­dem Text gewandt !!

    Defi­ni­tio­nen sind für den zukünf­ti­gen Dis­kurs wich­tig und es wäre unklug
    Begriffs­be­stim­mun­gen bloß als eine Fra­ge der Wort­be­deu­tung oder das Bemü­hen um Genau­ig­keit als klein­geis­tig abzutun.
    Um für die zukünf­ti­ge Dis­kus­si­on eine metho­di­sche Abhand­lung zu die­sem The­ma auf­bau­en zu kön­nen, soll­ten wir die von den Phar­ma­kon­zer­nen, Poli­ti­kern, medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen und Medi­en irre­füh­rend und skru­pel­los ver­wen­de­te Bezeich­nung „Imp­fung“ kon­se­quent ablehnen.
    1. es ist eine eine expe­ri­men­tel­le Injek­ti­on im Sin­ne des Gentechnikgesetzes
    Sowohl in der Argu­men­ta­ti­on als auch in der juris­ti­schen Bewer­tung macht es einen gewal­ti­gen Unter­schied, ob Men­schen geimpft oder expe­ri­men­tel­le Injek­tio­nen erhalten .
    Defi­ni­ti­ons­ge­mäß ver­lei­hen Impf­stof­fe Immu­ni­tät und ver­hin­dern die Übertragung.
    Die RNA Injek­tio­nen erfül­len kei­ne der Kriterien. 

    Vie­le Men­schen wie­gen sich durch den Begriff „Imp­fung“ in Sicher­heit und set­zen die­se Injek­ti­on einer Influ­en­za­imp­fung gleich. 

    Wir soll­ten die seman­ti­sche Retu­sche aus vie­ler­lei Grün­den beenden.

  9. muss mal ne lan­ze bre­chen: die ber­li­ner zei­tung ist mir in der coro­na zeit mehr­fach posi­tiv auf­ge­fal­len – es gab häu­fig kri­ti­sche berichte.

    mitt­ler­wei­le wird auf der sei­te von einer gegen­über­stel­lung der tex­te geschrie­ben, bin gespannt…

    1. @Karl: Ich weiß, daß Ran­court ger­ne ange­führt wird. Viel­leicht habe ich einen blin­den Fleck, aber ich kann in die­ser "Stu­die" noch nicht ein­mal eine klar Kor­re­la­ti­on zwi­schen Sterb­lich­keit und "Imp­fun­gen" erken­nen. Die Dar­stel­lung, daß "bei 1 von 1000 Dosen" Men­schen "durch den Ein­satz der COVID-Impf­stof­fe getö­tet wur­den", ist mei­ner Mei­nung mit dem für tkp​.at typi­schen Fischen nach Klicks via Hor­ror­mel­dun­gen zu erklä­ren. Ich bin ande­rer­seits bereit, mich auf­klä­ren zu las­sen, wo ich falsch denke.

      1. ok, dan­ke.

        Wir haben das Pro­blem, dass sich vie­le gar nicht vor­stel­len kön­nen, wel­che Dre­ckig­kei­ten im Hin­ter­grund ablau­fen. Trotz­dem muß genau geprüft wer­den, völ­lig rich­tig. Sie­ben mal mes­sen, ein­mal abschneiden.

  10. Dr. Nor­bert Häring
    Die Zen­sur­pos­se der Ber­li­ner Zeitung:
    Angst als Instru­ment der Gleichrichtung

    21. 02. 2023 | Die Ber­li­ner Zei­tung ver­öf­fent­licht einen Gast­bei­trag von Jura­pro­fes­so­ren und Anwäl­ten, der das Zulas­sungs­ver­fah­ren der mRNA-Impf­stof­fe kri­ti­siert. Kurz dar­auf lässt sie ihn kom­men­tar­los wie­der ver­schwin­den. Fast eine Woche spä­ter kommt der Bei­trag zurück, zusam­men mit einer Gegen­re­de: eine Pos­se, die im Klei­nen zeigt, wie die Gleich­rich­tung der öffent­li­chen Mei­nung in Sachen Coro­na und Imp­fung auch im Gro­ßen umge­setzt wurde.

    https://​nor​bert​haer​ing​.de/​p​r​o​p​a​g​a​n​d​a​-​z​e​n​s​u​r​/​w​y​l​e​r​-​b​e​r​l​i​n​e​r​-​z​e​i​t​u​ng/

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