Um das Folgende zu verstehen, muß man etwas ausholen. Denn in diesem Verfahren geht es nur mittelbar um das Promotions-Verfahren von Christian Drosten. Vordergründig handelt es sich um einen Rechtsstreit zwischen Dr. Markus Kühbacher und Dr. Stefan Weber. Kühbacher recherchiert zur Drosten-Dissertation seit über einem Jahr und ist überzeugt: Drosten trägt den "Dr. med." zu Unrecht. Der Hauptgrund dafür sei, daß die Dissertation erst auf öffentlichen Druck im Jahr 2020 veröffentlicht wurde. Zwingend vorgeschrieben durch die Promotionsordnung ist dagegen, dies innerhalb eines Jahres nach Abschluß der mündlichen Prüfung zu tun. Die Prüfung fand nach Aussage der Goethe-Universität am Samstag, dem 22.3.2003 statt. "Wird die Frist schuldhaft versäumt, so erlöschen alle durch die Prüfung erworbenen Rechte", heißt es eindeutig in der Promotionsordnung.
Vorwurf "Fake News"
Weber hat einige Zeit später ebenfalls zu dem Thema gearbeitet. Nach anfänglichen Zweifeln schloß er sich im wesentlichen der Argumentation der Universität an. So weit, so berechtigt unter Wissenschaftlern. Allerdings hat Weber Kühbacher öffentlich vorgeworfen, "seit Wochen" falsche Tatsachenbehauptungen, "Fake News", zu verbreiten, konkret bezüglich der angeblichen Lagerung von drei Pflichtexemplaren der Dissertation von Herrn Christian Drosten im Archiv des Frankfurter Dekanats. Dagegen hat Kühbacher geklagt. Für den 29.7. ist eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Stuttgart angesetzt.
Im Februar haben sowohl Dr. Weber (Drosten-Dissertation: Prozeß um Nebenkriegsschauplatz?) als auch Dr. Kühbacher (Drosten-Dissertation: Neues zum Nebenkriegsschauplatz) hier ihre Auffassung dargelegt.
Warum die Ablehnung des Vorsitzenden Richters?
Eine entscheidende Frage des Verfahrens ist, ob es sich bei dem Vorwurf, "Fake News" zu verbreiten (den Weber in seiner o.g. Darstellung bekräftigt), um eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung handelt. Bei einer Meinungsäußerung hätte Kühbacher schlechte Karten. Sollte das Gericht sich hingegen seiner Auffassung anschließen, es liege eine Tatsachenbehauptung vor, müßte es diese Tatsachen ermitteln. Es müßte also anhand der Promotionsordnung feststellen, ob Kühbachers Behauptungen zutreffen. Ggf. wäre die Zuziehung von ZeugInnen wie der gegenwärtigen Vorsitzenden des Promotionsausschusses, Sandra Ciesek, oder Herrn Drosten erforderlich.
In derartigen Verfahren kann das Gericht vor der Verhandlung rechtliche Hinweise erteilen (§ 139 ZPO), um etwa "ungenügende Angaben zu den geltend gemachten Tatsachen" zu ergänzen. Laut Kühbacher wurde am 2.2.21 vom Vorsitzenden Richter ein solcher Hinweis gegeben:
»Ohne zum jetzigen Zeitpunkt eine Wertung in Bezug auf die angegriffenen Äußerungen abzugeben, kommt ein Widerruf (Klag[e]antrag Ziff. 3) grundsätzlich nur bei unwahren Tatsachenbehauptungen, nicht jedoch bei Meinungsäußerungen in Betracht.“
Auf Nachfrage erklärte er laut Kühbacher am 2.6.:
»Der Hinweis zum Klagantrag [sic]Ziff. 3 erfolgte ausdrücklich ohne eine Wertung in Bezug auf die angegriffenen Äußerungen und war grundsätzlicher Natur.«
Das wertet Kühbacher so:
»Der VRLG […]will nach eigenen Angaben den Hinweis zum Klageantrag Ziff. 3 ausdrücklich ohne eine Wertung in Bezug auf die angegriffenen Äußerungen erteilt haben.
Der VRLG […] dürfte nach Kenntnisnahme der Klageschrift sich aber sehr wohl bereits eine Rechtsauffassung über die für diesen Rechtsstreit entscheidende Rechtsfrage, ob es sich bei den streitgegenständlichen Äußerungen, der Kläger hätte in Bezug auf die Lagerung der drei Pflichtexemplare der Dissertation von Herrn Prof. Dr. med. Christian Drosten im Archiv des Frankfurter Dekanats „seit Wochen Fake News“ verbreitet, um Tatsachenbehauptungen oder Meinungsäußerungen handelt, gebildet haben…
Vor dem Hintergrund, dass alle anderen in der Verfügung 02. Februar 2021 [sic] vom VRLG […] erteilten Hinweise nicht "grundsätzlicher" Natur waren, sondern den vorliegenden konkreten Einzelfall betrafen, drängt sich die Frage förmlich auf, warum dieser eine "grundsätzliche" Hinweis überhaupt erteilt worden ist, denn in der Klageschrift habe ich als Kläger ja ausführlich dargelegt, dass es sich bei den angegriffenen Äußerungen um Tatsachenbehauptungen handelt.
Was sollte ich als Kläger mit diesem Hinweis anfangen?…
Der vom VRLG […] erteilte Hinweis war nach seinen eigenen Angaben noch nicht einmal mit den übrigen Mitgliedern der Kammer "(vor)beraten", so dass sich hier umso mehr der Verdacht aufdrängen muss, dass dieser Hinweis in Wahrheit gar nicht an mich als Kläger, sondern an den Beklagten gerichtet war.
Hier entbehrt der vermeintlich nur "grundsätzliche“ Hinweis jeder in Frage kommenden Rechtsgrundlage. Der VRLG […] hat, noch bevor der Beklagte überhaupt Gelegenheit hatte, sich zu äußern—dem Beklagten war die Klage aus unverständlichen Gründen ja erst am 19. März 2021 vom LG Stuttgart zugestellt worden —, diesem einen Weg aufgezeigt, der nach seiner Auffassung zum Erfolg der Rechtsverteidigung und zum Misserfolg der Klage führen könnte. Der Beklagte hat diesen Hinweis—wie die Klageerwiderung zeigt—offensichtlich so verstanden.«
Es werden einige Überlegungen und Urteile zum Begriff der Befangenheit ausgeführt, um zu der Auffassung zu gelangen:
»Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe ist die Besorgnis der Befangenheit des abgelehnten VRLG […] gegeben.
Dem Ablehnungsgesuch ist daher stattzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Kühbacher«
https://twitter.com/Kuehbacher/status/1405971195636428805 (18.6.)
Zur Drosten-Dissertation siehe neben zahlreichen anderen Beiträgen:
Pressesprecher der Goethe-Universität kündigungsreif?
Wenn dpa Fakten zur Drosten-Dissertation checkt…
Wie war das noch… mit der Veröffentlichung der Dissertation von Christian Drosten?
Drosten-Dissertation: Noch mehr Merkwürdigkeiten
Drosten-Dissertation: Weitere Merkwürdigkeiten
Drosten-Dissertation: dritter Gutachter, Habilitation, kumulative Diss.
Drosten-Dissertation: Dementi der Goethe-Uni ist keins
Drosten-Dissertation: Wird das jetzt ein Krimi?
"Wasserschaden" verhinderte Zugang zu Drosten-Dissertation
Drosten-Dissertation: Ist das pingelig?
Kühbacher: Goethe-Uni räumt falsche Tatsachenbehauptungen zu Drosten-Dissertation ein
Das sind merkwürdige Auseinandersetzungen, die zwar damit enden können, das Herr Kuehbacher Tatsachen verbreitet hat. Aber, was ist damit gewonnen?
Es kann bestenfalls ein formaler Fehler nachgewiesen werden. Die Frage, ob Drosten damit die Doktorwürde zu unrecht tramegt, ist damit nicht hinreichend beantwortet, denn schliesslicjh hat Drosten beweisen, dass er autonom wissenschaftlich arbeiten kann. Und das kann ihm keiner absprechen und mehr dokumentiert die Doktorwürde auch nicht. Ich Rede hier bewusst von Doktorwürde und nicht von einem Doktortitel. Professor ist ein Beamtentitel. Doktor ist ein akademischer Grad. Das ist ein feiner Unterschied. Den Dr. Kann man in seinem
Pass eintragen lassen, den Professorentitel nicht.
Viel interessanter ist deswegen die Frage, aufgrund welcher Leistungen bei der Berufung Drostens und Lauterbachs auf den sonst bei den Berufungsverfahren jeglichen Nachweis der 2. akademischen Würde verzichtet wurde, nämlich die venia legendi. Die Anerkennung einer Habilitationsschrift als Nachweis der Befähigung zum Hochschullehrer erfolgt normalerweise durch die Professoren der Hochschule an der die
Habilitationsschrift verfasst wurde. Auf die wissenschaftliche Qualifikation durch eine erfolgreiche Habilitation wurde allenfalls bei Künstlern verzichtet. Das hat sicher einen guten Grund. Nicht aber bei einem Wissenschaftler, der erst einmal von seinen Kollegen anerkannt werden muss. Dass Lauterbach ohne Habilitation allein durch Vorlage seiner Abschlussarbeit an der Harvard Universität, die seine Professoren als Essay und unzureichend fuer eine Doktorarbeit befunden hatten, den neu ausgeschriebenen Lehrstuhl fuer Gesundheitsoekonomie in Koeln erhalten hat ne Professur erhalten hat, kann ma!n eigentlich nur verstehen, wenn man weiss, was sich hinter dem Begriff "Koelscher Kluengel" verbirgt.
?Drosten ist ebenfalls ohne Habilitation an eine Professur gekommen. Finanziert wir sein Institut von Familie Quandt, die unter den Nazis gross geworden ist und neben BMW in Dr Pharmabranche investiert hat. Einen Lehrstuhl hat Drosten nicht. Deswegen verwundert schon die Auszeichnung als Hochschullehrer des Jahres. Normalerweise ist die Virologie eine Teildisziplin der Mikrobiologie.
Fakt ist, dass sein Institut auch von der Gates-Stiftung gesponsert wurde. Seine Ausführungen vor Gericht und im Rahmen einer Anhörung, die von der AFD initiiert wurde sind ausweichend. Der PCR- Test beweist keine Infektiositaet und keine Immunität. Er kann lediglich die vermutete Ursache einer Erkrankung bestätigen. Dennoch behauptet Drosten, sein Test könne erst positiv werden, wenn sich das Virus auch tatsächlich in der Nase vermehrt habe. Seine früheren Aussagen behaupten im Gegensatz dazu, mit dem Test könne ein einzelnes Virus nachgewiesen werden.
Kurzum: es mag zwar ein nettes Hobby sein, seine Qualifikation als Dr. med. anzuzweifeln, aber es bringt nichts. Man kann nur seine Verbindung zum Finanzkapital offenlegen und seine Qualifikation als Epidemiologe und Berater ad absurdum führen und ihn als das präsentieren, was er ist: Ein ehrgeiziger Möchte gern, der seine Jünger mit Spekulationen und viel heisser Luft beeindrucken kann. Aber nicht mehr. Als Virologie mag er Weltklasse haben, aber von Medizin, Epidemiologie, Immunologie und Hygiene versteht er nichts, was über das Wissen eines Medizinstudenten hinaus ginge.
@ Archimedes
Leuchtet ein. aa ist ja auf diesem Pfad, der Corona-Ausschuss auch. Trotzdem bleibt, dass hier formal inkorrekt gearbeitet wurde. Wäre er politisch umstritten, wäre er damit schon lange weg vom Fenster. Er wird aber gedeckt.
Ach Leute, das ist doch nur Ablenkung.
@Erfurt: Werter Genosse Erfurt, als Wortführer des Klassenkampfs, der in Ihren Kommentaren stets aufscheint, sollte Ihnen bekannt sein, daß sich selbiger eher selten in offener Feldschlacht abspielt. Der Widersprüche im Kapitalismus sind viele, die Kunst von RevolutionärInnen (nennen wir diejenigen mal so, die ihn abschaffen wollen) besteht darin, sie auch an nebensächlich erscheinenden Stellen aufzuspüren und zu bündeln. Der von Ihnen verehrte W.I. Lenin hat zu dieser Dialektik reichlich geschrieben.
An dieser Stelle geht es aber um die Frage von wissenschaftlicher Wahrhaftigkeit und Recht. Ist es einem Menschen erlaubt, dagegen zu verstoßen, bloß weil er inzwischen eine wichtige Figur im Spiel der Herrschenden ist? Darf es sein, daß ein mit Bundesverdienst- und zahllosen anderen Preisen überhäufter Lautsprecher der Maßnahmenbegründung Dreck am Stecken hat?
@aa,
die Widersprüche im Kapitalismus sind im Kapitalismus nicht lösbar. Des Weitern sollte doch jemandem der im Westen aufgewachsen ist klar sein, daß Recht und Gesetz eben das Recht und Gesetz der Herrschenden Klasse sind. Oder glauben Sie etwa immer noch daran, daß Legislative, Executive und Judikative 3 voneinander unabhängige Dinge sind?
Glauben Sie etwa auch daß der Verfassungsschutz deswegen so heißt weil er die Verfassung schützt? Gleuben Sie wirklich daß sich eine bürgerliche Gesetzgebung gegen die bürgerliche Klasse selbst richtet?
Und ja, ich kenne auch ü70er die im Westen aufgewachsen sind und die den Kapitalismus samt seiner Propaganda verstanden haben. Das ist nämlich alles eine Frage des Klassenbewusstseins und nicht etwa eine Frage der persönlichen Ansicht.
Schönes Wochenende, MFG
Das ist alles "fine and dandy" – allerdings "wütet" bereits Delta, und zwar so stark, dass Lissabon abgeriegelt worden sein soll. Fakt oder Fiktion, weiß da jemand mehr zu?
Mich erinnert es frappierend an den mutmaßlich in Kanada geleakten Zeitplan über die Abriegelung von Städten, aber es kann natürlich auch frei erfunden beziehungsweise dramatisiert worden sein. Furz' Abriegelung von Wien hat ja nicht so gut geklappt.
So oder so, die Verbrecher haben Angst, dass es nicht klappt, wenn es erst im Herbst weitergeht.
Ich kann die Auffassung von Dr. Markus Kühbacher nachvollziehen. Es scheint, als wenn die Richter das abprallen lassen wollten. Es gibt aber allein schon aufgrund der von Herrn Drosten nicht eingehaltenen Frist kein Vertun: Der Doktortitel und damit auch die Professur sind weg. Dann mag Herr Dr. Kühbacher die Klage auf Herrn Drosten erweitern. Damit das Angst-Kartenhaus, das der eigennützige Herr Drosten bewusst aufgebaut hat, endlich zusammen stürzen kann. Alle ihm zuteil gewordenen Preise und Ehrungen wären dann allemal hilfreich für die Sache. Der Menschen, der Gesundheit, der Freiheit und der Wahrheit. Zeit, dass sich was dreht.
off topic
"Latif Zitoun@HerrZitoun
Ein schöner Tag, um über Propaganda nachzudenken."
https://twitter.com/HerrZitoun/status/1405017681628123139/photo/1
@Archimedes
Detailreich zwar, aber m.E. verpassen Sie den poltisch wichtigen Punkt: es geht um die öffentliche Wirkung des Herrn. Sollte sich Gericht zeigen dass er an einem wirklich nicht sehr relevanten Punkt gepfuscht und gefriemelt hat gilt er as unseriöser, halbseidener Mensch, dem man bei wichtigen Dingen besser nicht glaubt. Das kratzt an der Reputation. So wie man die eigene jungfräuliche Tochter nicht mit einem notorischen Heiratsschwindler allein läßt. Ok, ein wenig konstruiert.
Und da das ganze Narrativ der Zeugen auf heißer Luft beruht und quasi gewaltsam mit Hilfe der MSM unter Ausgrenzung aller Kritik durchgesetzt wird erscheint das nicht unwichtig.
Ich finde Herrn Dr. Kühbacher in vielerlei Hinsicht ziemlich ätzend – und das macht ihn sympathisch. Es ist eine tolle Arbeit die er da leistet. Außerdem ist es gut die MS "Covidiana" von mehreren Seiten zu beschießen.
Genauso wertvoll ist @aa's Arbeit. Denn diese Seite betreibt man nicht so eben nebenbei.
Amen. Besonders zum 2. Absatz.
Es ist wichtig, dass es Menschen wie Herrn Kühbacher gibt, da stimme ich zu.
Zugleich habe ich noch sehr die 22. Sitzung des Corona-Ausschusses im Sinn, bei der AA sehr zurückhaltend, fast schon zu bescheiden war.
Dass für den RA Füllmich nichts von dem was berichtet wurde eine "Marginalie" war, und er sich entsprechend äußerte – nun, dazu sind Anwälte da. Ich kenne aus eigener Anschauung zwei solcher Anwälte (w & m), die, wenn es nötig ist, draufhauen.
Im Übrigen: Dr Osten hat ja nicht einmal habilitiert, sondern sich zwei Le(h)erstühle kaufen lassen von Stefan Quandt. Vor Studenten hat er nie gestanden. (ich hoffe, das stimmt noch, wie es in besagter 22. Sitzung berichtet wurde)
Man fragt sich doch immer wieder, in welcher Welt wir leben, wenn Richter und Staatsanwälte sich zum Büttel der Regierenden machen.
Armes und trauriges Land. Was wird sein, wenn im Herbst und Winter all die jetzt Gengespritzten mit einem Wildvirus in Kontakt kommen? Wird sich deren Immunsystem gegen sie selbst richten? Werden viele sterben? Und da unsere Regierung selten an Lösungen interessiert ist, sondern vielmehr schuldige sucht – wer wird zum Schuldigen ernannt? Die, die sich standhaft gegen eine Genbrühe verweigern? Und wer war der erste der behauptete, das Zeugs bliebe im Muskel. Nichts was intramuskulär injiziert wird, verbleibt an Ort und Stelle.
Gestern hab ich gehört, dass die Staatsanwaltschaft nun auch gegen Prof. Dr. Stefan Hockertz vorgeht.
Und was wurde eigentlich aus dem Weimarer Richter? Ist es, so wie ich vermutete, ausgegangen wie das Hornberger Schießen?
Weiß jemand genaueres?
Was wurde aus der Verhandlung? Man findet nichts…
@Thomas Lorenz: Man läßt sich Zeit. Kühbacher hatte einen Befangenheitsantrag gestellt. Darüber ist noch nicht entschieden. Ich werde berichten, wenn es Neues gibt.
Noch immer keine Antwort. Gerne wäre ich als Zuschauer dabei!
@Thomas Lorenz: Ich auch!