Seit dem 15.1. sind Genesene nur 90 Tage solche

Das RKI hat die Gül­tig­keit des Gene­se­nen­sta­tus von einem hal­ben Jahr auf 90 Tage verkürzt:

»Fach­li­che Vor­ga­ben für Gene­se­nen­nach­wei­se, mit Wir­kung vom 15.01.2022
… Ein Gene­se­nen­nach­weis im Sin­ne der COVID-19-Schutz­maß­nah­men-Aus­nah­men­ver­ord­nung und der Coro­na­vi­rus-Ein­rei­se­ver­ord­nung muss aus fach­li­cher Sicht fol­gen­den Vor­ga­ben entsprechen:

a) Die Tes­tung zum Nach­weis der vor­he­ri­gen Infek­ti­on muss durch eine Labor­dia­gnos­tik mit­tels Nukle­in­säu­re­nach­weis (PCR, PoC-PCR oder wei­te­re Metho­den der Nukle­in­säu­re­am­pli­fi­ka­ti­ons­tech­nik) erfolgt sein

UND

b) das Datum der Abnah­me des posi­ti­ven Tests muss min­des­tens 28 Tage zurückliegen

UND

c) das Datum der Abnah­me des posi­ti­ven Tests darf höchs­tens 90 Tage zurückliegen.

Die­se Vor­ga­ben wer­den regel­mä­ßig über­prüft und kön­nen sich gemäß Stand der Wis­sen­schaft ändern.«
rki​.de (14.1.)

Wel­che Erkennt­nis­se der Wis­sen­schaft dem zugrun­de lie­gen, teilt das RKI nicht mit. Des­halb wird die Stan­dard­ant­wort auf jeg­li­che Fra­ge zutref­fen; sie lau­tet "Imp­fen".


Update: Inzwi­schen (Stand 17.1.) hat das RKI eine Begrün­dung nachgeschoben:

»Die Dau­er des Gene­se­nen­sta­tus wur­de von 6 Mona­te auf 90 Tage redu­ziert, da die bis­he­ri­ge wis­sen­schaft­li­che Evi­denz dar­auf hin­deu­tet, dass Unge­impf­te nach einer durch­ge­mach­ten Infek­ti­on einen im Ver­gleich zur Del­ta­va­ri­an­te her­ab­ge­setz­ten und zeit­lich noch stär­ker begrenz­ten Schutz vor einer erneu­ten Infek­ti­on mit der Omi­kron­va­ri­an­te haben. (1) (2) (3)

(1) Neil Fer­gu­son, Azra Gha­ni, Wes Hins­ley and Erik Volz. Hos­pi­ta­li­sa­ti­on risk for Omic­ron cases in Eng­land. Impe­ri­al Col­lege Lon­don (22–12-2021)

(2) UK Health Secu­ri­ty Agen­cy: SARS-CoV‑2 vari­ants of con­cern and vari­ants under inves­ti­ga­ti­on in Eng­land. Tech­ni­cal brie­fing 34

(3) Wis­sen­schaft­li­che Begrün­dung der STIKO für die Emp­feh­lung zur Ver­kür­zung des Impf­ab­stands zwi­schen Grund­im­mu­ni­sie­rung bzw. Infek­ti­on und Auf­frisch­imp­fung auf einen Zeit­raum ab 3 Mona­ten«


Bis­her galt:

»Frei­hei­ten als Gene­se­ner erhält nur, wer inner­halb der letz­ten sechs Mona­te posi­tiv auf das Coro­na­vi­rus getes­tet wor­den ist – mit­tels PCR-Test. Weder ein Anti­gen-Schnell­test, noch ein Anti­kör­per-Nach­weis sind ausreichend.«
sued​deut​sche​.de (20.5.21)


Auf der Sei­te sozi​al​mi​nis​te​ri​um​.baden​-wuert​tem​berg​.de wird noch der Stand vom 17.12.21 verkündet:

»Als gene­sen im Sin­ne der Coro­na-Ver­ord­nung des Lan­des (oder COVID-19-Schutz­maß­nah­men-Aus­nah­men­ver­ord­nung (SchAus­nahmV des Bun­des)) gel­ten Sie, wenn Sie inner­halb der letz­ten 6 Mona­te posi­tiv mit­tels PCR, PoC-PCR oder mit­tels einem ande­ren Nukle­in­säu­re­nach­weis auf SARS-CoV‑2 getes­tet wur­den und das Test­ergeb­nis min­des­tens 28 Tage zurück­liegt. Wenn Ihr Test­da­tum län­ger als 6 Mona­te zurück­liegt, gel­ten Sie nicht mehr als gene­se­ne Per­son im Sin­ne der SchAusnahmV. «


NRW kon­stru­iert den Sta­tus dop­pelt "geimpf­ter" Genesener:

»Wie lange ist bei der 2G-plus-Regel der Genesenennachweis gültig?

Dort, wo in NRW die 2G-plus-Regel gilt, sind nicht nur Geboos­ters­te von der Test-Pflicht befreit, son­dern auch dop­pelt Geimpf­te, die zusätz­lich gene­sen sind. In die­sem Fall ist der Gene­se­nen­nach­weis drei Mona­te gül­tig. Bedeu­tet: Der posi­ti­ve PCR-Test darf nicht län­ger als drei Mona­te zurück­lie­gen.«
www1​.wdr​.de (12.1.)


Schweiz: Gültigkeit 12 Monate

Hier wir­ken anschei­nend ande­re Wissenschaften.

»Der Bun­des­rat hat an sei­ner Sit­zung vom 3. Novem­ber 2021 die Ein­füh­rung eines «Schwei­zer Covid-Zer­ti­fi­kats» beschlos­sen. Damit kann die Gül­tig­keits­dau­er des Covid-Zer­ti­fi­kats für gene­se­ne Per­so­nen im Inland auf 12 Mona­te ver­län­gert werden.«
admin​.ch (3.11.21)


Rechtsgrundlage

»Am 15. Janu­ar 2022 tritt die Ver­ord­nung zur Ände­rung der COVID-19-Schutz­maß­nah­men-Aus­nah­men­ver­ord­nung und der Coro­na­vi­rus-Ein­rei­se­ver­ord­nung in Kraft. Der Deut­sche Bun­des­tag und der Bun­des­rat haben die Ver­ord­nung beschlos­sen. Grund­la­ge war der Beschluss der Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz am 7. Janu­ar 2022, dass Bund und Län­der für ein aus­ge­wo­ge­nes Kon­zept für Iso­la­ti­on und Qua­ran­tä­ne sorgen.

In den Ver­ord­nun­gen wer­den grund­sätz­li­che Aus­nah­men von Qua­ran­tä­ne und Iso­la­ti­on auf­grund von Imp­fung und Gene­sung defi­niert. Sie neh­men Bezug auf Ver­öf­fent­li­chun­gen des Robert Koch-Insti­tuts (RKI) und des Paul-Ehr­lich-Insti­tuts (PEI), die unter Berück­sich­ti­gung des aktu­el­len Stands der Wis­sen­schaft Vor­ga­ben zu den Defi­ni­tio­nen von geimpft und gene­sen machen.«
bun​des​ge​sund​heits​mi​nis​te​ri​um​.de

Update Ein Leser hat gefun­den, daß der Bun­des­rat wie­der­um anders interpretiert:

»Gene­se­nen­sta­tus 14 Tage nach Nach­weis der Infektion

Ände­run­gen gibt es auch beim Gene­se­nen­nach­weis: Er wird im Ein­klang mit neue­ren wis­sen­schaft­li­chen Erkennt­nis­sen nach 14 Tagen ab dem Zeit­punkt der bestä­tig­ten Infek­ti­on gel­ten. Die Gel­tungs­dau­er wird im Zuge einer euro­päi­schen Ver­ein­heit­li­chung gering­fü­gig kür­zer und statt sechs Mona­ten 180 Tage betra­gen.«
bun​des​rat​.de (14.1.)

Update2 Es wirkt so, als hät­ten die Län­der nicht begrif­fen, daß sie ihre Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten an RKI und PEI abge­tre­ten haben. Denn in der ver­ab­schie­de­ten Ver­ord­nung zur Ände­rung der COVID-19-Schutz­maß­nah­men-Aus­nah­men­ver­ord­nung und der Coro­na­vi­rus-Ein­rei­se­ver­ord­nung vom 14.01.2022 haben sie festgelegt:

»Ein Gene­se­nen­nach­weis [ist] ein Nach­weis hin­sicht­lich des Vor­lie­gens eines durch vor­he­ri­ge Infek­ti­on erwor­be­nen Immun­schut­zes gegen das Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 in deut­scher, eng­li­scher, fran­zö­si­scher, ita­lie­ni­scher oder spa­ni­scher Spra­che in ver­kör­per­ter oder digi­ta­ler Form, wenn der Nach­weis den vom Robert Koch-Insti­tut im Inter­net unter der Adres­se www​.rki​.de/​c​o​v​i​d​1​9​-​g​e​n​e​s​e​n​e​n​n​a​c​h​w​eis unter Berück­sich­ti­gung des aktu­el­len Stands der medi­zi­ni­schen Wis­sen­schaft ver­öf­fent­lich­ten Vor­ga­ben hin­sicht­lich fol­gen­der Kri­te­ri­en entspricht: 

a) Art der Tes­tung zum Nach­weis der vor­he­ri­gen Infektion,

b) Zeit, die nach der Tes­tung zum Nach­weis der vor­he­ri­gen Infek­ti­on ver­gan­gen sein muss, oder Nach­weis zur Auf­he­bung der auf­grund der vor­he­ri­gen Infek­ti­on erfolg­ten Absonderung, 

c) Zeit, die die Tes­tung zum Nach­weis der vor­he­ri­gen Infek­ti­on höchs­tens zurück­lie­gen darf«

(Her­vor­he­bun­gen nicht in den Originalen.)

Sie­he auch Bun­des­rat fälscht eige­ne Web­sei­te. Er will sei­ne selbst vor­ge­nom­me­ne Ent­mach­tung kaschie­ren.

53 Antworten auf „Seit dem 15.1. sind Genesene nur 90 Tage solche“

  1. Omi­kron hat die kalt erwischt.

    Wo kämen wir denn dahin, wenn plötz­lich alle "Geimpft" oder "Gene­sen" oder (man­che sogar) "Tod" wären – dann wäre das doch vor­bei mit der schö­nen Plandemie.

    Also: Gene­sen nur noch zwei Mona­te. Und nur Imp­fen macht dann noch frei!

    Und: Sobald die Omi­kron-Imp­fe in Men­ge ver­füg­bar ist folgt die ver­pflich­ten­de Imp­fung für ein "up-to-date" Status.

    Man­che sagen ja – wird kei­ne Impf­pflicht geben.

    Ich bin da pes­si­mis­ti­scher – die gibt es bestimmt nicht im UK oder in Polen oder in den Nie­der­lan­den… aber bei uns?

    Schil­da läßt sich nicht so ein­fach ins Bocks­horn jagen!

  2. Unter­des­sen (also nur zwei Mona­te nach der Ver­län­ge­rung auf 12 Mona­te) krebst auch der Schwei­zer Bun­des­rat zurück und hat die­se Woche ange­kün­digt, die Gül­tig­keits­dau­er des Covid­zer­ti­fi­kats auf neun Mona­te (270 Tage) ver­kür­zen zu wol­len, auch für Geimpf­te. Defi­ni­tiv beschlos­sen ist das noch nicht, erst müs­sen die Kan­to­ne ihren Senf dazu geben, aber es wird wohl bald kom­men. Die offi­zi­el­le Begrün­dung ver­sucht nicht ein­mal wis­sen­schaft­lich zu tönen: Es geht um die Anpas­sung an die euro­pa­weit gel­ten­den Regeln. Der Haupt­grund aber wird wohl ein ande­rer sein: Man will die Leu­te zum Boos­tern drän­gen. Vie­le, sehr wahr­schein­lich sogar die meis­ten, haben sich zwi­schen Früh­jahr und Herbst 2021 imp­fen las­sen, ent­we­der um ins Aus­land in die Feri­en fah­ren zu kön­nen oder um ein Zer­ti­fi­kat zu erhal­ten. Die haben nicht das gerings­te Inter­es­se auf einen drit­ten Schuss, solan­ge ihr Zer­ti­fi­kat nicht abge­lau­fen ist. Also ver­kürzt der Bun­des­rat ein­fach die Gel­tungs­dau­er, um sie frü­her wie­der an die Sprit­ze zu brin­gen. Die zwei­te Stra­te­gie ist 2G+, bis­her in der Schweiz noch wenig ver­brei­tet: Indem nun auch die "Frei­hei­ten" der Geimpf­ten zuneh­mend wie­der ein­ge­schränkt wer­den, sol­len die­se dazu gebracht wer­den, sich für vier Mona­te "frei­zu­imp­fen". Was nach den vier Mona­ten kommt, wird noch nicht gesagt, aber man kann es sich leicht vor­stel­len: die vier­te Dosis. Inter­es­sant wird sein, wie vie­le dann noch mit­ma­chen. Als zer­ti­fi­kats­lo­ser Unge­impf­ter bin ich bereits so im Rück­stand, dass ich die Auf­hol­jagd gar nicht erst anfan­ge. Irgend­wie habe ich das Gefühl, vie­le Geimpf­te sind schnel­ler wie­der "unge­impft", als ich "voll­stän­dig geimpft". "Voll­stän­dig immu­ni­siert" bin ich zum Glück schon lan­ge, näm­lich gegen jeg­li­che Impfpropaganda.

  3. Zuge­spitzt:
    Wer jetzt immer noch nicht spa­zie­ren geht, solan­ge das über­haupt noch geht, muss wohl erst zum Imp­fen abge­holt wer­den, um sich dann klar zu wer­den, wohin wohl die Ent­wick­lung unge­bremst wei­ter lau­fen wird.

  4. Wenn ich jetzt zwei Päs­se habe, z.B. DE und CH , wel­che Wis­sen­schaft gilt dann für mich? In der Buch­hal­tung gibt’s ja das Nie­derst­wert­prin­zip, ver­mut­lich wird das hier glo­bal-wis­sen­schaft­lich auch ange­wandt. Wenn nicht……kann mal jemand prü­fen, wo der „Sta­tus“ am längs­ten gilt und ob man da einen Pass bekommt?
    Ach was, ich zitie­re ein­fach den Götz von Berlichingen 🙂

    1. Als soli­da­ri­scher Mit­bür­ger wer­den Sie sich hof­fent­lich ohne beson­de­re Auf­for­de­rung allen im jewei­li­gen Gel­tungs­be­reich des Rei­se­pass­aus­stel­lers ange­bo­te­nen Fer­tig­arz­nei­mit­tel­in­jek­tio­nen unterziehen …

  5. Es gibt dazu wider­sprüch­li­che Aus­sa­gen und auch unter­schied­li­che Inter­pre­ta­tio­nen. Ich hal­te mich zurück, ver­wei­se aber auf fol­gen­de, im obi­gen Text zu fin­den­de Stelle:

    In den Ver­ord­nun­gen wer­den grund­sätz­li­che Aus­nah­men von Qua­ran­tä­ne und Iso­la­ti­on auf­grund von Imp­fung und Gene­sung definiert.

    Der Bun­des­rat weist expli­zit auf eine Ände­rung der Gül­tig­keits­dau­er des Gene­se­nen­nach­weis hin, aller­dings wie folgt:

    Ände­run­gen gibt es auch beim Gene­se­nen­nach­weis: Er wird im Ein­klang mit neue­ren wis­sen­schaft­li­chen Erkennt­nis­sen nach 14 Tagen ab dem Zeit­punkt der bestä­tig­ten Infek­ti­on gel­ten. Die Gel­tungs­dau­er wird im Zuge einer euro­päi­schen Ver­ein­heit­li­chung gering­fü­gig kür­zer und statt sechs Mona­ten 180 Tage betragen.

    https://​www​.bun​des​rat​.de/​D​E​/​p​l​e​n​u​m​/​b​u​n​d​e​s​r​a​t​-​k​o​m​p​a​k​t​/​2​2​/​1​0​1​5​/​1​0​1​5​-​p​k​.​h​tml

    1. @ David Hartmann:
      Das gibt m. M. n. auch Inter­pre­ta­ti­on des obi­gen Tex­tes her:

      "b) das Datum der Abnah­me des posi­ti­ven Tests muss min­des­tens 28 Tage zurückliegen
      UND
      c) das Datum der Abnah­me des posi­ti­ven Tests darf höchs­tens 90 Tage zurückliegen."

      Das scheint nur die Frist zu sein, inner­halb derer der Gene­se­nen­sta­tus nach einem posi­ti­ven PCR-Test bean­tragt wer­den kann (nicht die Dau­er der Gül­tig­keit des PCR-Tests).

      1. Genau so ver­ste­he ich es auch. Eigent­lich ein­deu­tig. Schein­bar wur­de da etwa falsch inter­pre­tiert.… hat was von Stil­le Post. Da werd ich ja ganz nostalgisch.

  6. Die medi­en­af­fi­ne Tübin­ger Not­ärz­tin Lisa Feder­le und wei­te­re loka­le Medi­zi­ner kön­nen die Impf­fol­gen nicht wei­ter ignorieren:

    "Coro­na-Imp­fung: Über Neben­wir­kun­gen reden
    Medi­zi­ner aus der Regi­on ver­mu­ten auf­grund eige­ner Erfah­run­gen deut­lich mehr Fol­gen nach Coro­na-Imp­fun­gen, als offi­zi­ell vermeldet."
    https://​www​.tag​blatt​.de/​N​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​U​e​b​e​r​-​N​e​b​e​n​w​i​r​k​u​n​g​e​n​-​r​e​d​e​n​-​5​3​1​4​2​1​.​h​tml

    Hier der Inhalt des Arti­kels ohne Paywall:
    https://www.akanthos-akademie.de/2022/01/15/%C3%BCber-nebenwirkungen-reden-ein‑t%C3%BCbinger-journalist-berichtet-mutig/

    1. @Corona-Impfung:
      Vie­len herz­li­chen Dank für die­sen wich­ti­gen Hin­weis auf einen Lokal­zei­tungs­be­richt über "impf"-freudige Ärz­tin­nen und Ärz­te, die nun end­lich ein­ge­ste­hen, dass es VIELE und GRAVIERENDE bis töd­li­che soge­nann­te Neben­wir­kun­gen gibt! (Das soll­te m.E. auf Coro­doks doku­men­tiert werden.)

  7. Na dann kann es ja los­ge­hen mit den Aus­nah­me­zu­stän­den wegen Qua­ran­tä­ne­aus­fäl­len. Die ver­kürz­ten Qua­ran­tä­ne­zei­ten für Kon­takt­per­so­nen sind ja nur für drei mal Immun­ge­schwäch­te Imp­f­op­fer und Leu­te mit Gene­se­nen­sta­tus gül­tig. Was damit erreicht wer­den soll ist eigent­lich nicht zu über­se­hen: Das öffent­li­che Leben und die Grund­ver­sor­gung soll nie­der­ge­run­gen wer­den. Die Leu­te sind näm­lich nicht blö­de. Die haben sich zwei mal imp­fen las­sen und mit den Neben­wir­kun­gen meh­re­re Mona­te zu tun gehabt … dann wur­den sie doch posi­tiv auf Coro­na getes­tet, weil sie nun­mal sehr viel mit ande­ren Men­schen zu tun haben. Mit die­sen Gene­se­nen­sta­tus sind die nun seit 2 bis 5 Mona­ten unter­wegs, kön­nen den sowie­so nicht gewoll­ten Boos­ter weg­las­sen, hät­ten sehr gute Chan­cen, durch die Ver­kür­zung der Qua­ran­tä­ne nach Kon­takt eine Ent­zer­rung der Lage her­bei­zu­füh­ren (also selbst die indi­rek­te Gefähr­lich­keit des Virus zu zei­gen) und sich viel­leicht gar mit einem jetzt frisch zuge­leg­ten Gene­se­nen­nach­weis (Omi­kron kommt echt bei jedem ein­zel­nen an) der Impf­pflicht im Gesund­heits­we­sen bis zu einem Spruch des Ver­fas­sungs­ge­richts zu entziehen.
    Und was am wich­tigs­ten ist: ohne eine sol­che Ver­schlim­me­rung der vor­der­grün­dig dem Virus zuschreib­ba­ren Lage, wür­de die Luft ehct dünn bezüg­lich irgend­wel­cher Argu­men­te für eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht … "wir haben ja in der Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz extra die Qua­ran­tä­ne­dau­er ver­kürzt um die Pro­ble­me klein zu hal­ten, aber schaut her – trotz­dem ist die Lage schlim­mer gewor­den als wir pro­gnos­ti­zier­ten. Das kann man nur mit einer Impf­pflicht in den Griff bekom­men. Nein nein, den Gene­se­nen­sta­tus auf ein bis meh­re­re Jah­re ver­län­gern kön­nen wir nicht, das ist doch ein wis­sen­schaft­li­ches Insti­tut und kei­ne wei­sungs­ge­bun­de­ne Ver­al­tungs­ein­heit – auch wenn es direkt dem Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um unter­steht, des­sen Chef direkt an einer Impf­pflicht verdient."

  8. Das sind doch wirk­lich Ver­bre­cher, wie die die Men­schen hin zur Gen­tech­nik treiben!
    Ich ken­ne eini­ge, die sich gera­de gefreut hat­ten, der Impf­pflicht im Gesund­heits­we­sen mit einer der gera­de so häu­fi­gen leich­ten Omi­kron-Infek­tio­nen für eine Zeit umge­hen zu kön­nen. Schon ändert die Poli­tik die Regeln so, dass die grö­ße­re Men­ge Omi­kron-Gene­se­ner in kür­ze wie­der als unge­impft gilt und es "Frei­heit nur mit Injek­ti­on" gibt.

  9. Es sind:

    Betrü­ger, Lüg­ner, Men­schen­fein­de, Lob­by­is­ten, Demo­kra­tie­fein­de und mut­wil­li­ge Zer­stö­rer der Gesellschaft!

    Und was sonst noch auf sol­che Typen zutrifft, was man hier aber nicht kom­men­tie­ren sollte.

  10. "90 Tage"…
    Danach müss­te sich Mensch wie­der eine gesellschft­li­che Teil­nah­me 'erboos­tern'.
    Könn­te von 'Ver­schwö­rungs­theo­re­ti­kern' argu­men­ta­tiv als Beleg dafür gewer­tet wer­den, dass sei­tens der 'betei­lig­ten' Regie­run­gen plan­mä­ßig bereits seit Okto­ber 2020 eine vier­ma­li­ge, jähr­li­che Imp­fung ange­strebt wird, bzw. 'eta­bliert' wer­den soll.
    Bezie­he mich hier auf die gele­ak­te Email, die sei­ner­zeit, unter ande­rem am 10. 10. 2020 anonym auf Red­dit (1) ver­öf­fent­licht wurde…
    …und somit nur durch den Abgleich, mit den im Nach­hin­ein von den 'betei­lig­ten' Regie­run­gen, real umge­setz­ten Maß­nah­men veri­fi­ziert wer­den kann, 'Tschul­di­gung: könnte…
    LG Tom.

    Archiv-Link – Aktua­li­tät nicht geprüft!, tei­le es auf Nach­fra­ge aber gern. 😉
    https://​www​.red​dit​.com/​r​/​c​o​n​s​p​i​r​a​c​y​/​c​o​m​m​e​n​t​s​/​j​a​z​5​b​i​/​l​e​a​k​e​d​_​e​m​a​i​l​_​f​r​o​m​_​l​i​b​e​r​a​l​_​p​a​r​t​y​_​o​f​_​c​a​n​a​d​a​_​l​a​ys/

    1. Fake nicht, aber ich lese es auch so, dass es um die "tech­ni­sche" Vorraus­set­zung geht, ab wann jemand eine Gene­se­nen­be­schei­ni­gung erhal­ten kann.

      Es ist ja auch so bei den Dash­board­da­ten, dass man ehe­mals posi­tiv Fall­mel­dun­gen erst nach 28 Tagen als gene­sen klas­si­fi­ziert (sofern sie in der Zwi­schen­zeit nicht an/mit C versterben).

  11. Nur zur Erinnerung:

    "Das Ziel der Impf­pflicht ist per­ma­nen­te Über­wa­chung mit­tels Impfpass
    pfm Poli­tik 16. Janu­ar 2022 2 Minutes
    Geplant ist die Dau­er­ver­wen­dung des Impf­pas­ses bei allen all­täg­li­chen Hand­lun­gen wie Besu­che eines Restau­rants, Sport­ver­an­stal­tung oder Geschäf­tes. Denn man muss immer wie­der nach­wei­sen wel­che will­kür­li­che Boos­ter oder sons­ti­ge Imp­fung die infe­rio­re und inkom­pe­ten­te GECKO Kom­mis­si­on auf Wunsch der Impf­stoff­er­zeu­ger uns ver­ord­net. Es läuft auf die Total­über­wa­chung wie in Chi­na hin­aus, Abschaf­fung des Bar­gel­des und Zugang zu einem Zen­tral­bank­geld mit­tels dem Impfpass."

    https://​tkp​.at/​2​0​2​2​/​0​1​/​1​6​/​d​a​s​-​z​i​e​l​-​d​e​r​-​i​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​-​i​s​t​-​p​e​r​m​a​n​e​n​t​e​-​u​e​b​e​r​w​a​c​h​u​n​g​-​m​i​t​t​e​l​s​-​i​m​p​f​p​a​ss/

  12. Gilt das rück­wir­kend? Also wenn ich gera­de in mei­nem 4. Monat wäre, wür­den da noch 6 Mona­te gel­ten oder ist der Nach­weis damit schon ungültig.

    In Russ­land zählt der Nach­weis (auch mit Anti­kör­pern) übri­gens auch 12 Monate.

  13. Willkür eines Bundestagsabgeordneten in Sachen "Impf"pflicht, wohl stellvertretend für viele Bundestagsabgeordnete: Das Lesen in der "C"-Glaskugel und die Charakterlichkeit des Erweisens von Willkür gegen die Bevölkerung sagt:

    Ich zitie­re aus einer E‑Mail vom Janu­ar 2022 des Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Dr. med. Ull­mann (CDU) an einen Bür­ger, betref­fend die "Impf"pflicht gegen "Coro­na":
    "… Dass dabei Gren­zen (bspw. das Alter) gesetzt wer­den, die nicht in jedem Ein­zel­fall ange­bracht sind, ist bei einer Pan­de­mie sol­chen Aus­ma­ßes lei­der unum­gäng­lich und in der Medi­zin müs­sen wir immer mit bestimm­ten will­kür­li­chen Abgren­zun­gen arbei­ten, die aller­dings im Mit­tel durch­aus gut begrün­det sind und sich als sinn­voll erwie­sen haben. …"
    Die Beto­nung in dem Aus­schnitt aus dem Ant­wort-Text der E‑Mail an den Betref­fen­den liegt hier­bei auf dem Wort "will­kür­lich" und zeigt deut­lich, dass wohl alles in der "C"-"Pandemie" auf Will­kür beruht.
    Auch das Set­zen des Zeit­rau­mes vom Wieder-und-Wieder-ge"impft"-Werden ist daher ganz sicher das Erwei­sen von Will­kür gegen die Bevöl­ke­rung und ist offen­sicht­lich der Vor­ab-Berech­nung von Ein­künf­ten aus Gewinn für die Betei­lig­ten (Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te [als Händ­ler? des "Impf"stoffes], die Phar­ma-Unter­neh­men etc.). 

    Ein Bei­spiel aus einer Sit­zung des Gesund­heits­aus­schus­ses des Deut­schen Bun­des­ta­ges zwi­schen 1989 und 2006, bei der dem von den Mit­glie­dern des Gesund­heits­aus­schus­ses des Deut­schen Bun­des­ta­ges dem Wunsch des Opti­ker-Unter­neh­mens nach stän­di­ger Gewinn­ge­ne­rie­rung bei­gege­ben wurde:

    Bei der Zuzah­lung zu Bril­len wur­de in einer Gesund­heits­aus­schuss-Sit­zung mal so vor vie­len Jah­ren vor­ge­gan­gen. Da wur­de tat­säch­lich einem der Filia­len einer Opti­ker-Ket­te statt­ge­ge­ben und die Zuzah­lung zu Bril­len für die BEvöl­ke­rung von den Abg. des Gesund­heits­aus­schus­ses des Deut­schen Bun­des­ta­ges so fest­ge­legt, dass den Inha­bern (die zugleich Geschäfts­füh­rer der Opti­ker-Laden-Ket­te waren) der von ihnen gewünsch­te Gewinn je Zuzah­lung je Bril­le zuge­si­chert wur­de, auf dem Rücken der gesetz­lich bei einer gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se (Kör­per­schaft öffent­li­chen Rechts, KdöR) Versicherten.
    Die­ses Doku­ment des Gesund­heits­aus­schus­ses liegt mir in gedrck­ter Form auf Papier vor.

  14. 332 Mio. gekauf­te Dosen von Herrn Breuer
    83 mio.bürger – 3 Mi.(3 x 3 Sprit­zen) von unge­hor­sa­me Rent­ner, 9 Mio. Rent­ner ohne 3. Boos­ter, 13,75Mio. Kin­der, 700 Abge­ord­ne­te ohne öffent­lich gemach­ten Impf-Nach­weis auf deren Abge­or­den­ten Sei­te; 400.000 Poli­zis­ten, 500.000 Beam­te in Son­der­sta­tus, 800.000 Bun­des­wehr­ler, = 24.450.700 Imfopfer
    38 Mio 3 x gesprit­ze ./.58Mio 2x gesprit­ze =20. Mio.
    Also sagen wir mal Pi mal Dau­men 45 Mio. : 332.000.000 = 0,14 x 100 = 14 mal -
    69.000.000 : 332 Mio = 21 x (ohne Kinder)

    Straf­tat­be­stand lt. Bea­te Bah­ner: pro Arzt in schwe­ren Fäl­len 10 Jah­re Haft. 70.000 Haus­ärz­te. 30.000 machen nicht mehr mit lt. MP Söder im Dezem­ber 2021
    Alle die Mit­ma­chen: Abge­ord­ne­te, Rich­ter, Beam­te, Vor­sit­zen­de, Prä­si­den­ten, Vor­stän­de, Minis­ter. Wir müs­sen anbau­en oder jeder hat dann eine Skla­ven. – Ja back to the roots war mal ein guter Ansatz um Füh­rungs­kräf­te auf den Boden der Tat­sa­chen zu brin­gen. Gar­ten­ar­beit, Baum fäl­len, put­zen, Müll­ton­nen lee­ren + rei­ni­gen, Bele­ge abhef­ten, Bet­ten bezie­hen. Bügeln. Klo + Bril­le put­zen. Oma + Opa waschen, wickeln füt­tern und dann wie­der von vor. Spa­zie­ren gehen, vor­le­sen und dann wie­der von vorn.
    Bett­wä­sche abzie­hen, bezie­hen, waschen, auf­hän­gen, bügeln, alle 1 oder 2 Tage für Oma und Opa. Und dann wie­der oben Anfan­gen. Gie­ßen. Gras mähen, Bee­te machen. Stra­ße fegen. Fens­ter put­zen. Haus anma­len. Fens­ter repa­rie­ren. Beton­so­ckeln malen. Stei­ne neu ver­le­gen, da weg gerutscht. Auto waschen innen und aus­sen. Bäder und Küche put­zen, Wohn­zim­mer, Büro und Omas und Opas Zim­mer. Kel­ler auf­räu­men. Hei­zungs­was­ser nach­fül­len und ent­lüf­ten. Gefrier­schrank abtau­en. – Hund haben wir schon abge­schafft, da zu viel extra Auf­wand und Kosten.

    Von 2002 – 2015 hat­ten wir eine Ener­gie­kos­ten­stei­ge­rung von 80 %. Wo wol­len die Grü­nen da noch hin? Habeck?? + Co. Ampel sind nicht an Wirt­schaft oder Gesell­schaft inter­es­siert. Nein, nur noch tota­le Aus­beu­tung des Vol­kes ist das ZIEL. Was DIR gehört mir und was mir gehört geht Dich gar nichts an, ist als alte NEUE Motto.

    Olaf, Anna­le­na, Bär­bel, Wolf­gang, Gre­gor, Mar­kus, Robert, Luca, Klaus, Bill, Ursu­la, Lary und all die ande­ren stre­ben nach oben. Da wol­len Sie alle hin und fal­len dann hof­fent­lich ins tiefs­te Loch und dort wün­sche ich sie alle hin! 

    Respekt­los, Rück­sicht­los, Skrupellos.

  15. @ David Hart­mann und.a. Die Mel­dung auf der Bun­des­rats­web­site und auch die Doku­men­te, die dort über die letz­te Sit­zung hin­ter­legt sind, geben in der Tat kei­ner­lei Hin­weis dar­auf, dass dort eine gene­rel­le Ver­kür­zung der Gene­se­nen­zeit dis­ku­tiert bzw. beschlos­sen wor­den ist. Es schien dort pri­mär um eine Anpas­sung an die in Euro­pa übli­che Zeit von 180 Tagen ( statt 6 Mona­ten) und eine Fle­xi­bi­li­sie­rung hin­sicht­lich der gesetz­li­chen Rege­lun­gen (auch bezüg­lich der Dau­er des Geimpf­ten-Sta­tus) gegan­gen zu sein. Aller­dings gibt es eine 90-Tage-Regel für Gene­se­ne in Bezug auf die Qua­ran­tä­ne. Ich bin eine unver­bes­ser­li­che Opti­mis­tin und gehe momen­tan davon aus, dass jemand beim RKI am Sams­tag die­se Rege­lung auf der Web­site doku­men­tiert hat ohne zu rea­li­sie­ren, dass damit gleich­zei­tig die all­ge­mei­ne Gene­se­nen­frist (qua­si hand­streich­ar­tig) hal­biert wur­de. Wäre ja nicht der ers­te Feh­ler beim RKI. Mit Zah­len gibt's da ja des öfte­ren Pro­ble­me. De fac­to ist es natür­lich so, dass die 90 Tage momen­tan als gesetz­lich gel­ten, da die Ver­ord­nung selbst auf die RKI-Web­sei­te ver­weist. Hof­fen wir mal, dass der Ein­trag auch still und heim­lich kor­ri­giert wird.

    1. @arndsdottir: Es sieht so aus, als ob die MPs nicht rea­li­siert haben, daß sie jeg­li­che Gest­al­gungs­mög­lich­kei­ten an RKI und PEI abge­tre­ten haben.

  16. @arndsdottir & @aa:

    Es lässt reich­lich Spiel­raum für Spe­ku­la­tio­nen. Einer­seits sieht es tat­säch­lich danach aus, als habe der Bund dem RKI hier die Mög­lich­keit gege­ben, über eine Web­sei­te Grund­rech­te einzuschränken*.

    Ande­rer­seits deu­ten auch die Umset­zun­gen auf Lan­des­ebe­ne dar­auf hin, dass sich die 90 Tage ledig­lich auf Qua­ran­tä­neer­leich­te­run­gen beziehen:
    https://​www​.bun​des​ge​sund​heits​mi​nis​te​ri​um​.de/​s​e​r​v​i​c​e​/​g​e​s​e​t​z​e​-​u​n​d​-​v​e​r​o​r​d​n​u​n​g​e​n​/​v​o​-​a​e​n​d​-​c​o​v​i​d​-​1​9​-​s​c​h​a​u​s​n​a​h​m​v​-​u​n​d​-​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​-​e​i​n​r​e​i​sev
    https://​www​.mags​.nrw/​s​i​t​e​s​/​d​e​f​a​u​l​t​/​f​i​l​e​s​/​a​s​s​e​t​/​d​o​c​u​m​e​n​t​/​2​2​0​1​1​5​_​c​o​r​o​n​a​s​c​h​v​o​_​a​b​_​1​6​.​0​1​.​2​0​2​2​_​l​e​s​e​f​a​s​s​u​n​g​_​m​i​t​_​m​a​r​k​i​e​r​u​n​g​e​n​.​pdf

    *was Jes­si­ca Hamed als rechts­wid­rig erachtet:
    https://​twit​ter​.com/​j​e​h​a​2​0​1​9​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​8​2​7​3​8​9​3​3​9​3​5​0​9​1​716

  17. Das Aus­schal­ten der Ver­fas­sung per Ver­ord­nun­gen ist kei­ne Rechts­grund­la­ge. Kri­mi­nel­le Ver­fas­sungs­fein­de machen so etwas. Des­sen soll­te sich jeder bewusst sein, unab­hän­gig vom "Impf­sta­tus" oder "Gene­se­nen­sta­tus".

  18. Hmm… Bezie­hen sich die 90 Tage even­tu­ell nur auf den Zeit­raum, in dem die Aus­stel­lung eines Gene­se­nen­nach­wei­ses erfol­gen darf, wäh­rend die Gül­tig­keits­dau­er des­sel­ben unver­än­dert bleibt? 

    So inter­pre­tiert es z.B. Argo Nerd (https://​twit​ter​.com/​a​r​g​o​n​e​r​d​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​8​2​7​5​4​2​6​4​7​2​8​4​8​5​8​8​9​?​c​x​t​=​H​H​w​W​g​o​C​y​5​b​r​J​5​p​M​p​A​AAA) und die Inter­pre­ta­ti­on scheint mir schlüssig.

    Auch den Kom­men­tar von MarIa wei­ter oben (16.1., 18:06 Uhr) ver­ste­he ich so.

  19. Mor­gen sind wir schlauer.
    Ich war nur zu bereit, an einen Inter­pre­ta­ti­ons­feh­ler zu glau­ben, als ich es heu­te Mor­gen bei Hom­burg las. Die WELT mel­det es aber inzwi­schen auch so.

    Mor­gen sind wir auch mehr!

  20. War in der ers­ten Dezem­ber­wo­che 2021 posi­tiv getes­tet wor­den, aber habe es bis­her ver­trö­delt mei­nen Gene­se­nen­nach­weis zu holen. Auch die Medi­en­mel­dun­gen von letz­ter Woche hat­ten bei mir kei­nen Alarm aus­ge­löst um es schnell noch zu holen. Dann dach­te ich mir aber, selbst wenn das Zer­ti­fi­kat wei­ter­hin mit 6 Mona­ten Gül­tig­keit aus­ge­stellt wer­den soll­te, dann wird die Cov­Pass Check App halt ein­fach trotz­dem das Zer­ti­fi­kat nach 90 Tagen als ungül­tig anzei­gen. Bei manu­el­ler Kon­trol­le, zB des Nach­wei­ses der Gesund­heits­äm­ter auf Papier, wird es eben­so lau­fen. Selbst wenn auf Zet­tel dann 6 Mona­te steht, kann ein Kon­trol­leur ja auf die redu­zier­ten 90 Tage ver­wei­sen und den Zutritt o.ä. nicht gewähren.

    Nun aber zum Wesent­li­chen, war heu­te Vor­mit­tag in einer Apo­the­ke um mir das Zer­ti­fi­kat zu holen. Mein Zer­ti­fi­kat hat eine tech­ni­sche Gül­tig­keit von 1 Jahr (Impf­zer­ti­fi­ka­te haben die­se ein­jäh­ri­ge Signa­tur­gül­tig­keit eben­falls) und der gene­se­nen Sta­tus an sich ist mit 180 Tagen (nicht 6 Mona­ten) ange­ge­ben. Dies wür­de ja den hier erwähn­ten Infos auf der Sei­te des (deut­schen) Bun­des­rats entsprechen.

    Die heu­ti­gen Mel­dun­gen in den Medi­en mei­nen aber alle 90 Tage Gül­tig­keit, hilft also wohl nur abwar­ten was Anwäl­te o.ä. dazu meinen …

  21. Leutz, ihr ver­zet­telt Euch hier in dem Gewühl von wir­ren Tex­ten diver­ser Autoren, in sinn­lo­sen Über­le­gun­gen wel­che Tests wie lan­ge für wen wann gel­ten usf.
    Und merkt anschei­nend über­haupt nicht mehr, daß Ihr Euch im glei­chen Hams­ter­rad abstram­pelt, wie alle anderen.
    Tes­ten ist Quatsch, soviel steht ja nun fest (nach zwei Jah­ren. Jah­ren!), die Tests tau­gen nichts, hel­fen nicht und wei­sen nichts nach. Ver­geßt die Tests. Schreibt nichts mehr drü­ber, es macht kei­nen Sinn mehr. Tes­tet nicht.
    Ver­geßt die Ver­ord­nun­gen, sie ändern sich von Wei­ler zu Wei­ler, von Land zu Land von Tag zu Tag. Sinn­los, dem nach­ei­len zu wol­len. Kaum "Gene­sen" (wovon? von nix? Kann man von nichts gene­sen sein?) schon wie­der Systemschädling.
    So kom­men wir doch nicht weiter.
    Sucht Läden, in denen ihr noch kau­fen könnt, sagt den ande­ren wohin sie sich ihre Scheiß G Regeln ste­cken kön­nen, geht auf die Stra­ße und macht Euer Ding.
    Wer noch was über die Schwei­ne­schnau­zen lesen möchte:
    https://​uncut​news​.ch/​d​i​e​-​d​r​e​i​-​g​e​s​i​c​h​t​e​r​-​d​e​s​-​b​o​e​s​en/
    Und ich bin froh, daß auch ande­re die­se Tat­sa­che erkennen.
    Und damit ver­ab­schie­de ich mich auch als Kom­men­tar­schrei­ber, denn letzt­lich mache ich damit auch nichts ande­res als auf mei­nem Stuhl zu hocken.
    @aa: als treu­er Leser blei­be ich erhal­ten, dank für die Mühe, die Lebens­zeit und die Ener­gie, die in die­sen blog gesteckt wird.
    Soll­te es ein schwei­ne­schnau­zen­frei­es Tref­fen geben, gerne!
    42

  22. Die Ver­kün­dung auf der Web­site des RKI wur­de um eine Begrün­dung erweitert:
    "Die Dau­er des Gene­se­nen­sta­tus wur­de von 6 Mona­te auf 90 Tage redu­ziert, da die bis­he­ri­ge wis­sen­schaft­li­che Evi­denz dar­auf hin­deu­tet, dass Unge­impf­te nach einer durch­ge­mach­ten Infek­ti­on einen im Ver­gleich zur Del­ta­va­ri­an­te her­ab­ge­setz­ten und zeit­lich noch stär­ker begrenz­ten Schutz vor einer erneu­ten Infek­ti­on mit der Omi­kron­va­ri­an­te haben. (1) (2) (3)

    (1) Neil Fer­gu­son, Azra Gha­ni, Wes Hins­ley and Erik Volz. Hos­pi­ta­li­sa­ti­on risk for Omic­ron cases in Eng­land. Impe­ri­al Col­lege Lon­don (22–12-2021)

    (2) UK Health Secu­ri­ty Agen­cy: SARS-CoV‑2 vari­ants of con­cern and vari­ants under inves­ti­ga­ti­on in Eng­land. Tech­ni­cal brie­fing 34

    (3) Wis­sen­schaft­li­che Begrün­dung der STIKO für die Emp­feh­lung zur Ver­kür­zung des Impf­ab­stands zwi­schen Grund­im­mu­ni­sie­rung bzw. Infek­ti­on und Auf­frisch­imp­fung auf einen Zeit­raum ab 3 Monaten"

  23. Wann "Gene­sen"?, spielt doch genau­so wenig eine Rol­le , wenn man JEDER­zeit in den 3 Mon. , sowie danach noch posi­tiv getes­tet wer­den kann. Obwohl man nicht einen Tag krank war.

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