Seit dem 15.1. sind Genesene nur 90 Tage solche

Das RKI hat die Gültigkeit des Genesenenstatus von einem hal­ben Jahr auf 90 Tage verkürzt:

»Fachliche Vorgaben für Genesenennachweise, mit Wirkung vom 15.01.2022
… Ein Genesenennachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung muss aus fach­li­cher Sicht fol­gen­den Vorgaben entsprechen:

a) Die Testung zum Nachweis der vor­he­ri­gen Infektion muss durch eine Labordiagnostik mit­tels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder wei­te­re Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt sein

UND

b) das Datum der Abnahme des posi­ti­ven Tests muss min­de­stens 28 Tage zurückliegen

UND

c) das Datum der Abnahme des posi­ti­ven Tests darf höch­stens 90 Tage zurückliegen.

Diese Vorgaben wer­den regel­mä­ßig über­prüft und kön­nen sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern.«
rki​.de (14.1.)

Welche Erkenntnisse der Wissenschaft dem zugrun­de lie­gen, teilt das RKI nicht mit. Deshalb wird die Standardantwort auf jeg­li­che Frage zutref­fen; sie lau­tet "Impfen".


Update: Inzwischen (Stand 17.1.) hat das RKI eine Begründung nachgeschoben:

»Die Dauer des Genesenenstatus wur­de von 6 Monate auf 90 Tage redu­ziert, da die bis­he­ri­ge wis­sen­schaft­li­che Evidenz dar­auf hin­deu­tet, dass Ungeimpfte nach einer durch­ge­mach­ten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante her­ab­ge­setz­ten und zeit­lich noch stär­ker begrenz­ten Schutz vor einer erneu­ten Infektion mit der Omikronvariante haben. (1) (2) (3)

(1) Neil Ferguson, Azra Ghani, Wes Hinsley and Erik Volz. Hospitalisation risk for Omicron cases in England. Imperial College London (22–12-2021)

(2) UK Health Security Agency: SARS-CoV‑2 vari­ants of con­cern and vari­ants under inve­sti­ga­ti­on in England. Technical brie­fing 34

(3) Wissenschaftliche Begründung der STIKO für die Empfehlung zur Verkürzung des Impfabstands zwi­schen Grundimmunisierung bzw. Infektion und Auffrischimpfung auf einen Zeitraum ab 3 Monaten«


Bisher galt:

»Freiheiten als Genesener erhält nur, wer inner­halb der letz­ten sechs Monate posi­tiv auf das Coronavirus gete­stet wor­den ist – mit­tels PCR-Test. Weder ein Antigen-Schnelltest, noch ein Antikörper-Nachweis sind ausreichend.«
sued​deut​sche​.de (20.5.21)


Auf der Seite sozi​al​mi​ni​ste​ri​um​.baden​-wuert​tem​berg​.de wird noch der Stand vom 17.12.21 verkündet:

»Als gene­sen im Sinne der Corona-Verordnung des Landes (oder COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV des Bundes)) gel­ten Sie, wenn Sie inner­halb der letz­ten 6 Monate posi­tiv mit­tels PCR, PoC-PCR oder mit­tels einem ande­ren Nukleinsäurenachweis auf SARS-CoV‑2 gete­stet wur­den und das Testergebnis min­de­stens 28 Tage zurück­liegt. Wenn Ihr Testdatum län­ger als 6 Monate zurück­liegt, gel­ten Sie nicht mehr als gene­se­ne Person im Sinne der SchAusnahmV. «


NRW kon­stru­iert den Status dop­pelt "geimpf­ter" Genesener:

»Wie lange ist bei der 2G-plus-Regel der Genesenennachweis gültig?

Dort, wo in NRW die 2G-plus-Regel gilt, sind nicht nur Geboosterste von der Test-Pflicht befreit, son­dern auch dop­pelt Geimpfte, die zusätz­lich gene­sen sind. In die­sem Fall ist der Genesenennachweis drei Monate gül­tig. Bedeutet: Der posi­ti­ve PCR-Test darf nicht län­ger als drei Monate zurück­lie­gen.«
www1​.wdr​.de (12.1.)


Schweiz: Gültigkeit 12 Monate

Hier wir­ken anschei­nend ande­re Wissenschaften.

»Der Bundesrat hat an sei­ner Sitzung vom 3. November 2021 die Einführung eines «Schweizer Covid-Zertifikats» beschlos­sen. Damit kann die Gültigkeitsdauer des Covid-Zertifikats für gene­se­ne Personen im Inland auf 12 Monate ver­län­gert werden.«
admin​.ch (3.11.21)


Rechtsgrundlage

»Am 15. Januar 2022 tritt die Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung in Kraft. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben die Verordnung beschlos­sen. Grundlage war der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz am 7. Januar 2022, dass Bund und Länder für ein aus­ge­wo­ge­nes Konzept für Isolation und Quarantäne sorgen.

In den Verordnungen wer­den grund­sätz­li­che Ausnahmen von Quarantäne und Isolation auf­grund von Impfung und Genesung defi­niert. Sie neh­men Bezug auf Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), die unter Berücksichtigung des aktu­el­len Stands der Wissenschaft Vorgaben zu den Definitionen von geimpft und gene­sen machen.«
bun​des​ge​sund​heits​mi​ni​ste​ri​um​.de

Update Ein Leser hat gefun­den, daß der Bundesrat wie­der­um anders interpretiert:

»Genesenenstatus 14 Tage nach Nachweis der Infektion

Änderungen gibt es auch beim Genesenennachweis: Er wird im Einklang mit neue­ren wis­sen­schaft­li­chen Erkenntnissen nach 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der bestä­tig­ten Infektion gel­ten. Die Geltungsdauer wird im Zuge einer euro­päi­schen Vereinheitlichung gering­fü­gig kür­zer und statt sechs Monaten 180 Tage betra­gen.«
bun​des​rat​.de (14.1.)

Update2 Es wirkt so, als hät­ten die Länder nicht begrif­fen, daß sie ihre Gestaltungsmöglichkeiten an RKI und PEI abge­tre­ten haben. Denn in der ver­ab­schie­de­ten Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 14.01.2022 haben sie festgelegt:

»Ein Genesenennachweis [ist] ein Nachweis hin­sicht­lich des Vorliegens eines durch vor­he­ri­ge Infektion erwor­be­nen Immunschutzes gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 in deut­scher, eng­li­scher, fran­zö­si­scher, ita­lie­ni­scher oder spa­ni­scher Sprache in ver­kör­per­ter oder digi­ta­ler Form, wenn der Nachweis den vom Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse www​.rki​.de/​c​o​v​i​d​1​9​-​g​e​n​e​s​e​n​e​n​n​a​c​h​w​eis unter Berücksichtigung des aktu­el­len Stands der medi­zi­ni­schen Wissenschaft ver­öf­fent­lich­ten Vorgaben hin­sicht­lich fol­gen­der Kriterien entspricht: 

a) Art der Testung zum Nachweis der vor­he­ri­gen Infektion,

b) Zeit, die nach der Testung zum Nachweis der vor­he­ri­gen Infektion ver­gan­gen sein muss, oder Nachweis zur Aufhebung der auf­grund der vor­he­ri­gen Infektion erfolg­ten Absonderung, 

c) Zeit, die die Testung zum Nachweis der vor­he­ri­gen Infektion höch­stens zurück­lie­gen darf«

(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)

Siehe auch Bundesrat fälscht eige­ne Webseite. Er will sei­ne selbst vor­ge­nom­me­ne Entmachtung kaschie­ren.

53 Antworten auf „Seit dem 15.1. sind Genesene nur 90 Tage solche“

  1. Omikron hat die kalt erwischt.

    Wo kämen wir denn dahin, wenn plötz­lich alle "Geimpft" oder "Genesen" oder (man­che sogar) "Tod" wären – dann wäre das doch vor­bei mit der schö­nen Plandemie.

    Also: Genesen nur noch zwei Monate. Und nur Impfen macht dann noch frei!

    Und: Sobald die Omikron-Impfe in Menge ver­füg­bar ist folgt die ver­pflich­ten­de Impfung für ein "up-to-date" Status.

    Manche sagen ja – wird kei­ne Impfpflicht geben.

    Ich bin da pes­si­mi­sti­scher – die gibt es bestimmt nicht im UK oder in Polen oder in den Niederlanden… aber bei uns?

    Schilda läßt sich nicht so ein­fach ins Bockshorn jagen!

  2. Unterdessen (also nur zwei Monate nach der Verlängerung auf 12 Monate) krebst auch der Schweizer Bundesrat zurück und hat die­se Woche ange­kün­digt, die Gültigkeitsdauer des Covidzertifikats auf neun Monate (270 Tage) ver­kür­zen zu wol­len, auch für Geimpfte. Definitiv beschlos­sen ist das noch nicht, erst müs­sen die Kantone ihren Senf dazu geben, aber es wird wohl bald kom­men. Die offi­zi­el­le Begründung ver­sucht nicht ein­mal wis­sen­schaft­lich zu tönen: Es geht um die Anpassung an die euro­pa­weit gel­ten­den Regeln. Der Hauptgrund aber wird wohl ein ande­rer sein: Man will die Leute zum Boostern drän­gen. Viele, sehr wahr­schein­lich sogar die mei­sten, haben sich zwi­schen Frühjahr und Herbst 2021 imp­fen las­sen, ent­we­der um ins Ausland in die Ferien fah­ren zu kön­nen oder um ein Zertifikat zu erhal­ten. Die haben nicht das gering­ste Interesse auf einen drit­ten Schuss, solan­ge ihr Zertifikat nicht abge­lau­fen ist. Also ver­kürzt der Bundesrat ein­fach die Geltungsdauer, um sie frü­her wie­der an die Spritze zu brin­gen. Die zwei­te Strategie ist 2G+, bis­her in der Schweiz noch wenig ver­brei­tet: Indem nun auch die "Freiheiten" der Geimpften zuneh­mend wie­der ein­ge­schränkt wer­den, sol­len die­se dazu gebracht wer­den, sich für vier Monate "frei­zu­imp­fen". Was nach den vier Monaten kommt, wird noch nicht gesagt, aber man kann es sich leicht vor­stel­len: die vier­te Dosis. Interessant wird sein, wie vie­le dann noch mit­ma­chen. Als zer­ti­fi­kats­lo­ser Ungeimpfter bin ich bereits so im Rückstand, dass ich die Aufholjagd gar nicht erst anfan­ge. Irgendwie habe ich das Gefühl, vie­le Geimpfte sind schnel­ler wie­der "unge­impft", als ich "voll­stän­dig geimpft". "Vollständig immu­ni­siert" bin ich zum Glück schon lan­ge, näm­lich gegen jeg­li­che Impfpropaganda.

  3. Zugespitzt:
    Wer jetzt immer noch nicht spa­zie­ren geht, solan­ge das über­haupt noch geht, muss wohl erst zum Impfen abge­holt wer­den, um sich dann klar zu wer­den, wohin wohl die Entwicklung unge­bremst wei­ter lau­fen wird.

  4. Wenn ich jetzt zwei Pässe habe, z.B. DE und CH , wel­che Wissenschaft gilt dann für mich? In der Buchhaltung gibt’s ja das Niederstwertprinzip, ver­mut­lich wird das hier glo­bal-wis­sen­schaft­lich auch ange­wandt. Wenn nicht……kann mal jemand prü­fen, wo der „Status“ am läng­sten gilt und ob man da einen Pass bekommt?
    Ach was, ich zitie­re ein­fach den Götz von Berlichingen 🙂

    1. Als soli­da­ri­scher Mitbürger wer­den Sie sich hof­fent­lich ohne beson­de­re Aufforderung allen im jewei­li­gen Geltungsbereich des Reisepassausstellers ange­bo­te­nen Fertigarzneimittelinjektionen unterziehen …

  5. Es gibt dazu wider­sprüch­li­che Aussagen und auch unter­schied­li­che Interpretationen. Ich hal­te mich zurück, ver­wei­se aber auf fol­gen­de, im obi­gen Text zu fin­den­de Stelle:

    In den Verordnungen wer­den grund­sätz­li­che Ausnahmen von Quarantäne und Isolation auf­grund von Impfung und Genesung definiert.

    Der Bundesrat weist expli­zit auf eine Änderung der Gültigkeitsdauer des Genesenennachweis hin, aller­dings wie folgt:

    Änderungen gibt es auch beim Genesenennachweis: Er wird im Einklang mit neue­ren wis­sen­schaft­li­chen Erkenntnissen nach 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der bestä­tig­ten Infektion gel­ten. Die Geltungsdauer wird im Zuge einer euro­päi­schen Vereinheitlichung gering­fü­gig kür­zer und statt sechs Monaten 180 Tage betragen.

    https://​www​.bun​des​rat​.de/​D​E​/​p​l​e​n​u​m​/​b​u​n​d​e​s​r​a​t​-​k​o​m​p​a​k​t​/​2​2​/​1​0​1​5​/​1​0​1​5​-​p​k​.​h​tml

    1. @ David Hartmann:
      Das gibt m. M. n. auch Interpretation des obi­gen Textes her:

      "b) das Datum der Abnahme des posi­ti­ven Tests muss min­de­stens 28 Tage zurückliegen
      UND
      c) das Datum der Abnahme des posi­ti­ven Tests darf höch­stens 90 Tage zurückliegen."

      Das scheint nur die Frist zu sein, inner­halb derer der Genesenenstatus nach einem posi­ti­ven PCR-Test bean­tragt wer­den kann (nicht die Dauer der Gültigkeit des PCR-Tests).

      1. Genau so ver­ste­he ich es auch. Eigentlich ein­deu­tig. Scheinbar wur­de da etwa falsch inter­pre­tiert.… hat was von Stille Post. Da werd ich ja ganz nostalgisch.

  6. Die medi­en­af­fi­ne Tübinger Notärztin Lisa Federle und wei­te­re loka­le Mediziner kön­nen die Impffolgen nicht wei­ter ignorieren:

    "Corona-Impfung: Über Nebenwirkungen reden
    Mediziner aus der Region ver­mu­ten auf­grund eige­ner Erfahrungen deut­lich mehr Folgen nach Corona-Impfungen, als offi­zi­ell vermeldet."
    https://​www​.tag​blatt​.de/​N​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​U​e​b​e​r​-​N​e​b​e​n​w​i​r​k​u​n​g​e​n​-​r​e​d​e​n​-​5​3​1​4​2​1​.​h​tml

    Hier der Inhalt des Artikels ohne Paywall:
    https://www.akanthos-akademie.de/2022/01/15/%C3%BCber-nebenwirkungen-reden-ein‑t%C3%BCbinger-journalist-berichtet-mutig/

    1. @Corona-Impfung:
      Vielen herz­li­chen Dank für die­sen wich­ti­gen Hinweis auf einen Lokalzeitungsbericht über "impf"-freudige Ärztinnen und Ärzte, die nun end­lich ein­ge­ste­hen, dass es VIELE und GRAVIERENDE bis töd­li­che soge­nann­te Nebenwirkungen gibt! (Das soll­te m.E. auf Corodoks doku­men­tiert werden.)

  7. Na dann kann es ja los­ge­hen mit den Ausnahmezuständen wegen Quarantäneausfällen. Die ver­kürz­ten Quarantänezeiten für Kontaktpersonen sind ja nur für drei mal Immungeschwächte Impfopfer und Leute mit Genesenenstatus gül­tig. Was damit erreicht wer­den soll ist eigent­lich nicht zu über­se­hen: Das öffent­li­che Leben und die Grundversorgung soll nie­der­ge­run­gen wer­den. Die Leute sind näm­lich nicht blö­de. Die haben sich zwei mal imp­fen las­sen und mit den Nebenwirkungen meh­re­re Monate zu tun gehabt … dann wur­den sie doch posi­tiv auf Corona gete­stet, weil sie nun­mal sehr viel mit ande­ren Menschen zu tun haben. Mit die­sen Genesenenstatus sind die nun seit 2 bis 5 Monaten unter­wegs, kön­nen den sowie­so nicht gewoll­ten Booster weg­las­sen, hät­ten sehr gute Chancen, durch die Verkürzung der Quarantäne nach Kontakt eine Entzerrung der Lage her­bei­zu­füh­ren (also selbst die indi­rek­te Gefährlichkeit des Virus zu zei­gen) und sich viel­leicht gar mit einem jetzt frisch zuge­leg­ten Genesenennachweis (Omikron kommt echt bei jedem ein­zel­nen an) der Impfpflicht im Gesundheitswesen bis zu einem Spruch des Verfassungsgerichts zu entziehen.
    Und was am wich­tig­sten ist: ohne eine sol­che Verschlimmerung der vor­der­grün­dig dem Virus zuschreib­ba­ren Lage, wür­de die Luft ehct dünn bezüg­lich irgend­wel­cher Argumente für eine all­ge­mei­ne Impfpflicht … "wir haben ja in der Ministerpräsidentenkonferenz extra die Quarantänedauer ver­kürzt um die Probleme klein zu hal­ten, aber schaut her – trotz­dem ist die Lage schlim­mer gewor­den als wir pro­gno­sti­zier­ten. Das kann man nur mit einer Impfpflicht in den Griff bekom­men. Nein nein, den Genesenenstatus auf ein bis meh­re­re Jahre ver­län­gern kön­nen wir nicht, das ist doch ein wis­sen­schaft­li­ches Institut und kei­ne wei­sungs­ge­bun­de­ne Veraltungseinheit – auch wenn es direkt dem Gesundheitsministerium unter­steht, des­sen Chef direkt an einer Impfpflicht verdient."

  8. Das sind doch wirk­lich Verbrecher, wie die die Menschen hin zur Gentechnik treiben!
    Ich ken­ne eini­ge, die sich gera­de gefreut hat­ten, der Impfpflicht im Gesundheitswesen mit einer der gera­de so häu­fi­gen leich­ten Omikron-Infektionen für eine Zeit umge­hen zu kön­nen. Schon ändert die Politik die Regeln so, dass die grö­ße­re Menge Omikron-Genesener in kür­ze wie­der als unge­impft gilt und es "Freiheit nur mit Injektion" gibt.

  9. Es sind:

    Betrüger, Lügner, Menschenfeinde, Lobbyisten, Demokratiefeinde und mut­wil­li­ge Zerstörer der Gesellschaft!

    Und was sonst noch auf sol­che Typen zutrifft, was man hier aber nicht kom­men­tie­ren sollte.

  10. "90 Tage"…
    Danach müss­te sich Mensch wie­der eine gesellschft­li­che Teilnahme 'erboo­stern'.
    Könnte von 'Verschwörungstheoretikern' argu­men­ta­tiv als Beleg dafür gewer­tet wer­den, dass sei­tens der 'betei­lig­ten' Regierungen plan­mä­ßig bereits seit Oktober 2020 eine vier­ma­li­ge, jähr­li­che Impfung ange­strebt wird, bzw. 'eta­bliert' wer­den soll.
    Beziehe mich hier auf die gele­ak­te Email, die sei­ner­zeit, unter ande­rem am 10. 10. 2020 anonym auf Reddit (1) ver­öf­fent­licht wurde…
    …und somit nur durch den Abgleich, mit den im Nachhinein von den 'betei­lig­ten' Regierungen, real umge­setz­ten Maßnahmen veri­fi­ziert wer­den kann, 'Tschuldigung: könnte…
    LG Tom.

    Archiv-Link – Aktualität nicht geprüft!, tei­le es auf Nachfrage aber gern. 😉
    https://​www​.red​dit​.com/​r​/​c​o​n​s​p​i​r​a​c​y​/​c​o​m​m​e​n​t​s​/​j​a​z​5​b​i​/​l​e​a​k​e​d​_​e​m​a​i​l​_​f​r​o​m​_​l​i​b​e​r​a​l​_​p​a​r​t​y​_​o​f​_​c​a​n​a​d​a​_​l​a​ys/

    1. Fake nicht, aber ich lese es auch so, dass es um die "tech­ni­sche" Vorraussetzung geht, ab wann jemand eine Genesenenbescheinigung erhal­ten kann.

      Es ist ja auch so bei den Dashboarddaten, dass man ehe­mals posi­tiv Fallmeldungen erst nach 28 Tagen als gene­sen klas­si­fi­ziert (sofern sie in der Zwischenzeit nicht an/mit C versterben).

  11. Nur zur Erinnerung:

    "Das Ziel der Impfpflicht ist per­ma­nen­te Überwachung mit­tels Impfpass
    pfm Politik 16. Januar 2022 2 Minutes
    Geplant ist die Dauerverwendung des Impfpasses bei allen all­täg­li­chen Handlungen wie Besuche eines Restaurants, Sportveranstaltung oder Geschäftes. Denn man muss immer wie­der nach­wei­sen wel­che will­kür­li­che Booster oder son­sti­ge Impfung die infe­rio­re und inkom­pe­ten­te GECKO Kommission auf Wunsch der Impfstofferzeuger uns ver­ord­net. Es läuft auf die Totalüberwachung wie in China hin­aus, Abschaffung des Bargeldes und Zugang zu einem Zentralbankgeld mit­tels dem Impfpass."

    https://​tkp​.at/​2​0​2​2​/​0​1​/​1​6​/​d​a​s​-​z​i​e​l​-​d​e​r​-​i​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​-​i​s​t​-​p​e​r​m​a​n​e​n​t​e​-​u​e​b​e​r​w​a​c​h​u​n​g​-​m​i​t​t​e​l​s​-​i​m​p​f​p​a​ss/

  12. Gilt das rück­wir­kend? Also wenn ich gera­de in mei­nem 4. Monat wäre, wür­den da noch 6 Monate gel­ten oder ist der Nachweis damit schon ungültig.

    In Russland zählt der Nachweis (auch mit Antikörpern) übri­gens auch 12 Monate.

  13. Willkür eines Bundestagsabgeordneten in Sachen "Impf"pflicht, wohl stellvertretend für viele Bundestagsabgeordnete: Das Lesen in der "C"-Glaskugel und die Charakterlichkeit des Erweisens von Willkür gegen die Bevölkerung sagt:

    Ich zitie­re aus einer E‑Mail vom Januar 2022 des Bundestagsabgeordneten Dr. med. Ullmann (CDU) an einen Bürger, betref­fend die "Impf"pflicht gegen "Corona":
    "… Dass dabei Grenzen (bspw. das Alter) gesetzt wer­den, die nicht in jedem Einzelfall ange­bracht sind, ist bei einer Pandemie sol­chen Ausmaßes lei­der unum­gäng­lich und in der Medizin müs­sen wir immer mit bestimm­ten will­kür­li­chen Abgrenzungen arbei­ten, die aller­dings im Mittel durch­aus gut begrün­det sind und sich als sinn­voll erwie­sen haben. …"
    Die Betonung in dem Ausschnitt aus dem Antwort-Text der E‑Mail an den Betreffenden liegt hier­bei auf dem Wort "will­kür­lich" und zeigt deut­lich, dass wohl alles in der "C"-"Pandemie" auf Willkür beruht.
    Auch das Setzen des Zeitraumes vom Wieder-und-Wieder-ge"impft"-Werden ist daher ganz sicher das Erweisen von Willkür gegen die Bevölkerung und ist offen­sicht­lich der Vorab-Berechnung von Einkünften aus Gewinn für die Beteiligten (Bundestagsabgeordnete [als Händler? des "Impf"stoffes], die Pharma-Unternehmen etc.). 

    Ein Beispiel aus einer Sitzung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zwi­schen 1989 und 2006, bei der dem von den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages dem Wunsch des Optiker-Unternehmens nach stän­di­ger Gewinngenerierung bei­gege­ben wurde:

    Bei der Zuzahlung zu Brillen wur­de in einer Gesundheitsausschuss-Sitzung mal so vor vie­len Jahren vor­ge­gan­gen. Da wur­de tat­säch­lich einem der Filialen einer Optiker-Kette statt­ge­ge­ben und die Zuzahlung zu Brillen für die BEvölkerung von den Abg. des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages so fest­ge­legt, dass den Inhabern (die zugleich Geschäftsführer der Optiker-Laden-Kette waren) der von ihnen gewünsch­te Gewinn je Zuzahlung je Brille zuge­si­chert wur­de, auf dem Rücken der gesetz­lich bei einer gesetz­li­chen Krankenkasse (Körperschaft öffent­li­chen Rechts, KdöR) Versicherten.
    Dieses Dokument des Gesundheitsausschusses liegt mir in gedrck­ter Form auf Papier vor.

  14. 332 Mio. gekauf­te Dosen von Herrn Breuer
    83 mio.bürger – 3 Mi.(3 x 3 Spritzen) von unge­hor­sa­me Rentner, 9 Mio. Rentner ohne 3. Booster, 13,75Mio. Kinder, 700 Abgeordnete ohne öffent­lich gemach­ten Impf-Nachweis auf deren Abgeordenten Seite; 400.000 Polizisten, 500.000 Beamte in Sonderstatus, 800.000 Bundeswehrler, = 24.450.700 Imfopfer
    38 Mio 3 x gesprit­ze ./.58Mio 2x gesprit­ze =20. Mio.
    Also sagen wir mal Pi mal Daumen 45 Mio. : 332.000.000 = 0,14 x 100 = 14 mal -
    69.000.000 : 332 Mio = 21 x (ohne Kinder)

    Straftatbestand lt. Beate Bahner: pro Arzt in schwe­ren Fällen 10 Jahre Haft. 70.000 Hausärzte. 30.000 machen nicht mehr mit lt. MP Söder im Dezember 2021
    Alle die Mitmachen: Abgeordnete, Richter, Beamte, Vorsitzende, Präsidenten, Vorstände, Minister. Wir müs­sen anbau­en oder jeder hat dann eine Sklaven. – Ja back to the roots war mal ein guter Ansatz um Führungskräfte auf den Boden der Tatsachen zu brin­gen. Gartenarbeit, Baum fäl­len, put­zen, Mülltonnen lee­ren + rei­ni­gen, Belege abhef­ten, Betten bezie­hen. Bügeln. Klo + Brille put­zen. Oma + Opa waschen, wickeln füt­tern und dann wie­der von vor. Spazieren gehen, vor­le­sen und dann wie­der von vorn.
    Bettwäsche abzie­hen, bezie­hen, waschen, auf­hän­gen, bügeln, alle 1 oder 2 Tage für Oma und Opa. Und dann wie­der oben Anfangen. Gießen. Gras mähen, Beete machen. Straße fegen. Fenster put­zen. Haus anma­len. Fenster repa­rie­ren. Betonsockeln malen. Steine neu ver­le­gen, da weg gerutscht. Auto waschen innen und aussen. Bäder und Küche put­zen, Wohnzimmer, Büro und Omas und Opas Zimmer. Keller auf­räu­men. Heizungswasser nach­fül­len und ent­lüf­ten. Gefrierschrank abtau­en. – Hund haben wir schon abge­schafft, da zu viel extra Aufwand und Kosten.

    Von 2002 – 2015 hat­ten wir eine Energiekostensteigerung von 80 %. Wo wol­len die Grünen da noch hin? Habeck?? + Co. Ampel sind nicht an Wirtschaft oder Gesellschaft inter­es­siert. Nein, nur noch tota­le Ausbeutung des Volkes ist das ZIEL. Was DIR gehört mir und was mir gehört geht Dich gar nichts an, ist als alte NEUE Motto.

    Olaf, Annalena, Bärbel, Wolfgang, Gregor, Markus, Robert, Luca, Klaus, Bill, Ursula, Lary und all die ande­ren stre­ben nach oben. Da wol­len Sie alle hin und fal­len dann hof­fent­lich ins tief­ste Loch und dort wün­sche ich sie alle hin! 

    Respektlos, Rücksichtlos, Skrupellos.

  15. @ David Hartmann und.a. Die Meldung auf der Bundesratswebsite und auch die Dokumente, die dort über die letz­te Sitzung hin­ter­legt sind, geben in der Tat kei­ner­lei Hinweis dar­auf, dass dort eine gene­rel­le Verkürzung der Genesenenzeit dis­ku­tiert bzw. beschlos­sen wor­den ist. Es schien dort pri­mär um eine Anpassung an die in Europa übli­che Zeit von 180 Tagen ( statt 6 Monaten) und eine Flexibilisierung hin­sicht­lich der gesetz­li­chen Regelungen (auch bezüg­lich der Dauer des Geimpften-Status) gegan­gen zu sein. Allerdings gibt es eine 90-Tage-Regel für Genesene in Bezug auf die Quarantäne. Ich bin eine unver­bes­ser­li­che Optimistin und gehe momen­tan davon aus, dass jemand beim RKI am Samstag die­se Regelung auf der Website doku­men­tiert hat ohne zu rea­li­sie­ren, dass damit gleich­zei­tig die all­ge­mei­ne Genesenenfrist (qua­si hand­streich­ar­tig) hal­biert wur­de. Wäre ja nicht der erste Fehler beim RKI. Mit Zahlen gibt's da ja des öfte­ren Probleme. De fac­to ist es natür­lich so, dass die 90 Tage momen­tan als gesetz­lich gel­ten, da die Verordnung selbst auf die RKI-Webseite ver­weist. Hoffen wir mal, dass der Eintrag auch still und heim­lich kor­ri­giert wird.

    1. @arndsdottir: Es sieht so aus, als ob die MPs nicht rea­li­siert haben, daß sie jeg­li­che Gestalgungsmöglichkeiten an RKI und PEI abge­tre­ten haben.

  16. Das Ausschalten der Verfassung per Verordnungen ist kei­ne Rechtsgrundlage. Kriminelle Verfassungsfeinde machen so etwas. Dessen soll­te sich jeder bewusst sein, unab­hän­gig vom "Impfstatus" oder "Genesenenstatus".

  17. Hmm… Beziehen sich die 90 Tage even­tu­ell nur auf den Zeitraum, in dem die Ausstellung eines Genesenennachweises erfol­gen darf, wäh­rend die Gültigkeitsdauer des­sel­ben unver­än­dert bleibt? 

    So inter­pre­tiert es z.B. Argo Nerd (https://​twit​ter​.com/​a​r​g​o​n​e​r​d​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​8​2​7​5​4​2​6​4​7​2​8​4​8​5​8​8​9​?​c​x​t​=​H​H​w​W​g​o​C​y​5​b​r​J​5​p​M​p​A​AAA) und die Interpretation scheint mir schlüssig.

    Auch den Kommentar von MarIa wei­ter oben (16.1., 18:06 Uhr) ver­ste­he ich so.

  18. Morgen sind wir schlauer.
    Ich war nur zu bereit, an einen Interpretationsfehler zu glau­ben, als ich es heu­te Morgen bei Homburg las. Die WELT mel­det es aber inzwi­schen auch so.

    Morgen sind wir auch mehr!

  19. War in der ersten Dezemberwoche 2021 posi­tiv gete­stet wor­den, aber habe es bis­her ver­trö­delt mei­nen Genesenennachweis zu holen. Auch die Medienmeldungen von letz­ter Woche hat­ten bei mir kei­nen Alarm aus­ge­löst um es schnell noch zu holen. Dann dach­te ich mir aber, selbst wenn das Zertifikat wei­ter­hin mit 6 Monaten Gültigkeit aus­ge­stellt wer­den soll­te, dann wird die CovPass Check App halt ein­fach trotz­dem das Zertifikat nach 90 Tagen als ungül­tig anzei­gen. Bei manu­el­ler Kontrolle, zB des Nachweises der Gesundheitsämter auf Papier, wird es eben­so lau­fen. Selbst wenn auf Zettel dann 6 Monate steht, kann ein Kontrolleur ja auf die redu­zier­ten 90 Tage ver­wei­sen und den Zutritt o.ä. nicht gewähren.

    Nun aber zum Wesentlichen, war heu­te Vormittag in einer Apotheke um mir das Zertifikat zu holen. Mein Zertifikat hat eine tech­ni­sche Gültigkeit von 1 Jahr (Impfzertifikate haben die­se ein­jäh­ri­ge Signaturgültigkeit eben­falls) und der gene­se­nen Status an sich ist mit 180 Tagen (nicht 6 Monaten) ange­ge­ben. Dies wür­de ja den hier erwähn­ten Infos auf der Seite des (deut­schen) Bundesrats entsprechen.

    Die heu­ti­gen Meldungen in den Medien mei­nen aber alle 90 Tage Gültigkeit, hilft also wohl nur abwar­ten was Anwälte o.ä. dazu meinen …

  20. Leutz, ihr ver­zet­telt Euch hier in dem Gewühl von wir­ren Texten diver­ser Autoren, in sinn­lo­sen Überlegungen wel­che Tests wie lan­ge für wen wann gel­ten usf.
    Und merkt anschei­nend über­haupt nicht mehr, daß Ihr Euch im glei­chen Hamsterrad abstram­pelt, wie alle anderen.
    Testen ist Quatsch, soviel steht ja nun fest (nach zwei Jahren. Jahren!), die Tests tau­gen nichts, hel­fen nicht und wei­sen nichts nach. Vergeßt die Tests. Schreibt nichts mehr drü­ber, es macht kei­nen Sinn mehr. Testet nicht.
    Vergeßt die Verordnungen, sie ändern sich von Weiler zu Weiler, von Land zu Land von Tag zu Tag. Sinnlos, dem nach­ei­len zu wol­len. Kaum "Genesen" (wovon? von nix? Kann man von nichts gene­sen sein?) schon wie­der Systemschädling.
    So kom­men wir doch nicht weiter.
    Sucht Läden, in denen ihr noch kau­fen könnt, sagt den ande­ren wohin sie sich ihre Scheiß G Regeln stecken kön­nen, geht auf die Straße und macht Euer Ding.
    Wer noch was über die Schweineschnauzen lesen möchte:
    https://​uncut​news​.ch/​d​i​e​-​d​r​e​i​-​g​e​s​i​c​h​t​e​r​-​d​e​s​-​b​o​e​s​en/
    Und ich bin froh, daß auch ande­re die­se Tatsache erkennen.
    Und damit ver­ab­schie­de ich mich auch als Kommentarschreiber, denn letzt­lich mache ich damit auch nichts ande­res als auf mei­nem Stuhl zu hocken.
    @aa: als treu­er Leser blei­be ich erhal­ten, dank für die Mühe, die Lebenszeit und die Energie, die in die­sen blog gesteckt wird.
    Sollte es ein schwei­ne­schnau­zen­frei­es Treffen geben, gerne!
    42

  21. Die Verkündung auf der Website des RKI wur­de um eine Begründung erweitert:
    "Die Dauer des Genesenenstatus wur­de von 6 Monate auf 90 Tage redu­ziert, da die bis­he­ri­ge wis­sen­schaft­li­che Evidenz dar­auf hin­deu­tet, dass Ungeimpfte nach einer durch­ge­mach­ten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante her­ab­ge­setz­ten und zeit­lich noch stär­ker begrenz­ten Schutz vor einer erneu­ten Infektion mit der Omikronvariante haben. (1) (2) (3)

    (1) Neil Ferguson, Azra Ghani, Wes Hinsley and Erik Volz. Hospitalisation risk for Omicron cases in England. Imperial College London (22–12-2021)

    (2) UK Health Security Agency: SARS-CoV‑2 vari­ants of con­cern and vari­ants under inve­sti­ga­ti­on in England. Technical brie­fing 34

    (3) Wissenschaftliche Begründung der STIKO für die Empfehlung zur Verkürzung des Impfabstands zwi­schen Grundimmunisierung bzw. Infektion und Auffrischimpfung auf einen Zeitraum ab 3 Monaten"

  22. Wann "Genesen"?, spielt doch genau­so wenig eine Rolle , wenn man JEDERzeit in den 3 Mon. , sowie danach noch posi­tiv gete­stet wer­den kann. Obwohl man nicht einen Tag krank war.

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