»Lessons learned: Ethikrat bietet Orientierung für den zukünftigen Umgang mit Pandemien« ist eine Pressemitteilung des Ethikrats vom 4.4. überschrieben. Darin wird ein 162-seitiges Papier in einer Vorabfassung vorgestellt, das hier auszugsweise zitiert werden soll.
Neben Rechtfertigung des eigenen und des damit legitimierten staatlichen Handelns und ausschweifenden theoretischen Erörterungen finden sich durchaus nachdenkliche Passagen, die mit der Basta-Politik von Lauterbach und Scholz nicht konform gehen. Ein Einerseits-Andererseits liest man beispielsweise zum Thema "Impfung":
»Die von vielen Ungeimpften als maßgeblich gekennzeichneten Sicherheitsbedenken gegenüber COVID-19-Impfstoffen dürften unter anderem auf Irritationen durch die rasche Zulassung der Impfstoffe, die Diskussionen über Nebenwirkungen und die als Unsicherheit ausgelegten wiederholten Revisionen der Altersempfehlungen für bestimmte Vakzine zurückzuführen sein. Auch Zweifel an der Unabhängigkeit der STIKO, die gerade bei der Impfempfehlung für Kinder Druck von politischer Seite ausgesetzt war, spielten eine Rolle. Zur Verunsicherung trugen in Teilen der Bevölkerung weiterhin die sich häufenden Berichte über symptomatische Infektionsfälle trotz Impfung (sogenannte Impfdurchbrüche) bei…«
Seine eigene Rolle beschreibt der Ethikrat, mit teilweise verstörenden Beobachtungen, so:
»Bereits im Sommer 2021 begann angesichts der zu geringen freiwilligen Impfbereitschaft nach dem Überwinden der anfänglichen Impfstoffknappheit eine öffentliche Debatte darüber, mit welchen Mitteln und in welchem Umfang Druck beziehungsweise Zwang auf Ungeimpfte ausgeübt werden dürfe. Ein Thema war dabei die Einführung von 2G-Regelungen im November 2021, mit denen nicht geimpfte Personen von vielen gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Angeboten ausgeschlossen wurden, weil das Vorlegen eines negativen Tests auf SARS-CoV-2 nicht länger als Zugangsvoraussetzung ausreichte. Auch das (vorübergehende) Aussetzen der Kostenfreiheit der Bürgertests im Oktober 2021 wurde weithin als Versuch verstanden, noch ungeimpfte Personen mit finanziellem Druck zur Impfung zu bewegen. Überwiegend stand dabei die Perspektive der Ungeimpften im Vordergrund, wenn etwa über die Legitimität von Beschränkungen ihrer Rechte diskutiert wurde. Inwieweit die Rechte der zu diesem Zeitpunkt bereits ungleich größeren Gruppe der geimpften Menschen durch ein Fortdauern der Pandemie in Deutschland eingeschränkt würden, war seltener Gegenstand der öffentlichen Aufmerksamkeit…
Vonseiten der Politik – prominent in Gestalt der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel, des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn und der Ministerpräsidenten der Länder – war die Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht frühzeitig ausgeschlossen worden. Auch der Deutsche Ethikrat hatte sich in dem gemeinsam mit der STIKO und der Leopoldina verfassten Positionspapier zur Impfpriorisierung vom November 2020 aus ethischen Gründen noch gegen eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen. Im Laufe des darauffolgenden ersten Jahres der Impfkampagne hatten sich jedoch nicht so viele Menschen freiwillig gegen COVID-19 impfen lassen wie erhofft und zur nachhaltigen Pandemieeindämmung erforderlich. Im Herbst 2021 berichteten Medien über COVID- 19-Ausbrüche in Pflegeheimen, in denen ein nennenswerter Anteil der dort Beschäftigten noch ungeimpft gewesen war. In der Folge verabschiedete der Ethikrat am 11. November 2021 eine Ad- hoc-Empfehlung „Zur Impfpflicht gegen Covid-19 für Mitarbeitende in besonderer beruflicher Verantwortung“, in der die rasche und ernsthafte Prüfung einer berufsbezogenen Impfpflicht in Bereichen, in denen besonders vulnerable Personen versorgt werden, gefordert wird…
Einen Monat später ging der Deutsche Ethikrat mit seiner Ad-hoc-Empfehlung „Ethische Orientierung zur Frage einer allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht“ noch einen Schritt weiter, indem er – mit vier Gegenstimmen – für eine Ausweitung der Impfpflicht über die bereits vom Deutschen Bundestag beschlossene bereichsbezogene Impfpflicht hinaus plädierte…«
Von dieser Verantwortung wird sich das Gremium nicht befreien können, auch wenn im Weiteren auch kritische Worte folgen.
Gesundheitswesen nie gefährdet
»Insgesamt hat sich gezeigt, dass das deutsche Gesundheitssystem zwar nicht hinreichend auf die COVID-19-Pandemie vorbereitet war und insbesondere die Intensivstationen zeitweise an ihre Belastungsgrenze stießen, die notwendigen Anpassungen aber so gut gelungen sind, dass die medizinische Versorgung der an COVID-19 Erkrankten zu jedem Zeitpunkt der Pandemie hinreichend gesichert werden konnte. Dafür ergaben sich jedoch für viele andere Personengruppen Mängel in der gesundheitlichen Versorgung, die über die Pandemie hinausreichen und leider – wie das Beispiel der Kinder und Jugendlichen zeigt – insbesondere Menschen betreffen können, die im Verlauf der Pandemie große Opfer bringen mussten.«
Schwächung der Parlamente. Vertrauen hat gelitten
»Auch wenn die deutsche Corona-Politik demnach demokratisch legitimiert war, mussten die Parlamente ihre Entscheidungen angesichts der Lage unter Zeitdruck treffen, sodass der öffentliche Austausch von Argumenten weniger als sonst üblich stattfinden konnte. Zudem war auch die parlamentarische Arbeit selbst durch Infektionsschutzmaßnahmen behindert. So wurden etwa öffentliche Ausschusssitzungen zeitweise abgesagt, Plenarsitzungen komprimiert und die Redezeit der Abgeordneten verkürzt. Die Rede von der Schwächung der Parlamente in der COVID-19- Pandemie hat also eine gewisse Berechtigung, bezieht sich aber vor allem auf ihre Funktionsabläufe. Trotz dieser Schwierigkeiten wurden die wesentlichen Entscheidungen zur Eindämmung der Pandemie in den Parlamenten, also durch die Legislative getroffen…
Das Vertrauen der Menschen in den deutschen Staat als Demokratie, Rechtsstaat und Bundesstaat hat in der Pandemie gelitten. Die Zustimmung in der Bevölkerung zu den Infektionsschutzmaßnahmen wie der Schließung von Kitas, Schulen und Hochschulen, Grenzschließungen und Verbot von Großveranstaltungen lag im März 2020 laut der Mannheimer Corona-Studie noch bei über 90 Prozent, ließ dann aber im Laufe der Pandemie deutlich nach. Am stärksten nahm die Zustimmung zu den Kita-, Schul- und Hochschulschließungen ab; dieser Maßnahme stimmten schon im Juni 2020 nur noch weniger als 25 Prozent der befragten Menschen zu. Parallel zur Abnahme der Zustimmung zur Corona-Politik nahm auch die Zustimmung zu den erweiterten Exekutivrechten ab…«
Freiheitsbeeinträchtigung: Problematische Gewöhnungseffekte
»Negative wie positive Freiheit sind in der Pandemie aus Infektionsschutzgründen teilweise massiv begrenzt worden. Für die Frage der Intensität der Freiheitsbeeinträchtigung und ihre mittel- und langfristigen Konsequenzen ist zum einen ihre Dauer von erheblicher Bedeutung. Nicht zuletzt führen länger andauernde Freiheitsverluste – im Sinne der oben angesprochenen „inneren Seite“ des Freiheitsverständnisses – potenziell zu problematischen Gewöhnungseffekten. Das heißt, Freiheit muss in der postpandemischen Zeit zumindest partiell neu gelernt und gelebt werden. Zum anderen ist darauf zu achten, inwieweit unterschiedliche freiheitsbeeinträchtigende Effekte kumulativ zusammenwirken und damit über die bloße Addition hinausgehende nachteilhafte Auswirkungen mit sich bringen. Legitimationskonzepte dürfen deshalb nicht zu punktuell ansetzen, sondern müssen kontext- und folgensensibel sein. Es geht fehl, die Freiheit des einen pauschal als Grenze der Freiheit des anderen zu bezeichnen, wie es in der öffentlichen Debatte bisweilen geschieht, oder eine quasiutilitaristische „Gesamtfreiheitsbilanz“ einzufordern. Stattdessen sind Konflikte zwischen Freiheitsinteressen in einem strukturierten kommunikativen Prozess, letztlich im demokratischen Miteinander zu entscheiden. Letztlich betrifft die freiheits- und demokratietheoretische Schlüsselfrage der Pandemiebewältigung die Grenzen, die der Staat beim Eingreifen in individuelle Freiheitsspielräume auch dann wahren muss, wenn er seiner Pflicht zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung unter den Ausnahmebedingungen einer pandemischen Krise nachkommt…«
Eine zu affirmative oder einseitig plädierende Berichterstattung der (Massen‐)Medien
»Während der Pandemie konnten viele der üblichen Gelegenheiten und Orte deliberativer Verständigung wegen der geltenden Kontakt- und Mobilitätsbeschränkungen nicht genutzt werden. Die politische Kommunikation in Vereinen, Initiativen und Verbänden wurde – wenn sie überhaupt stattfand – in den virtuellen Raum verlegt, der die Lebendigkeit präsentischer Versammlungen nur schwer ersetzen oder gar erzeugen kann. Selbst Parteiveranstaltungen wurden weitgehend digital durchgeführt. Umso bedeutsamer wird angesichts dieser Einschränkungen die Funktion nicht nur sozialer, sondern gerade auch der Massenmedien für die politische Deliberation. Massenmediale Kommunikation ermöglicht strukturierte Meinungsbildungen in einer durchaus heterogenen Öffentlichkeit. Sie lebt von argumentativen Auseinandersetzungen, in denen Gründe für unterschiedliche Auffassungen zur Geltung gebracht und im Gespräch gegeneinander abgewogen werden. Massenmedien und insbesondere die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten haben gerade in Krisenzeiten die für eine republikanisch verfasste Demokratie unverzichtbare Aufgabe, das strittige Für und Wider von Maßnahmen in einer räsonierenden Öffentlichkeit hör- und sichtbar zu machen. Der kritische Teil dieser Aufgabe wurde zu Beginn der Corona-Krise nicht immer im wünschenswerten Maß erfüllt. Zwar mag die Zurückhaltung, angesichts der Größe, der Neuartigkeit sowie der „Plötzlichkeit“ der pandemischen Problemlagen jedes Detail mit scharfer Kritik zu fokussieren, durchaus verständlich und berechtigt gewesen sein. Im weiteren Verlauf der Pandemie jedoch wurden selbst offenkundige Fehlentwicklungen von einem sich selbst als „konstruktiv“ oder „gemeinwohlsensibel“ verstehenden Journalismus kaum in der notwendigen Deutlichkeit aufgegriffen. Eine zu affirmative oder einseitig plädierende Berichterstattung der (Massen-)Medien versäumt es, die Meinungs- und Willensbildung einer demokratischen Öffentlichkeit mit unerlässlichen Gegenakzenten zu stimulieren…
In pandemischen Krisen müssen ethisch motivierte Menschenrechtsdiskurse als kritisches Korrektiv sowohl in juristischen Diskursen als auch in politischen Debatten, die auf die Ausgestaltung und Begrenzung von Grundrechten abzielen, wirksam bleiben. Solche Diskurse tragen nicht zuletzt dazu bei, dass alle wechselwirkenden Dimensionen des Menschenrechtsschutzes (respect, protect, fulfill) bei der politischen Pandemieregulierung dauerhaft beachtet sowie am Leitfaden der Unterscheidung von spezifischen, strukturellen und situativen Vulnerabilitäten differenziert zugeordnet werden…«
Grenzen einer staatlichen Schutzpflicht
»Im Kontext einer Pandemie stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Schwelle von der Eigenverantwortung zu einer staatlichen Schutzpflicht überschritten ist. Diese Schwelle ist für die Legitimität von staatlichen Maßnahmen im Umgang mit der Pandemie entscheidend. Die Grenzen der Eigenverantwortung im Hinblick auf Risiken durch eine Infektionskrankheit richten sich zum einen nach deren Gefährlichkeit für die Gesundheit sowie deren Übertragungsart und -geschwindigkeit. Zum anderen spielt es eine Rolle, für wen das Virus unter welchen Voraussetzungen besonders gefährlich ist: Betrifft dies etwa nur einen bestimmten Teil der Bevölkerung, hat dies Konsequenzen für die ethische Rechtfertigbarkeit von Maßnahmen, die von staatlicher Seite gegen die mit dem Virus einhergehenden Gefahren ergriffen werden. Eine besondere Bedeutung kommt dem Vorliegen effektiver und zumutbarer Selbstschutzmöglichkeiten (zum Beispiel durch ein flächendeckendes Angebot wirksamer Impfstoffe) zu. Die inhaltliche Zielrichtung von Pandemiebekämpfungsmaßnahmen erwächst aus der grundsätzlichen Pflicht des Staates zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürgerinnen und Bürger. Allerdings hat die staatliche Schutzpflicht Grenzen. Es ist nicht möglich, die Bevölkerung vor allen denkbaren Risiken zu bewahren, ohne dabei Freiheitsrechte unverhältnismäßig einzuschränken...«
Freiheitseinschränkende Pandemiebekämpfungsmaßnahmen wären dann nicht mehr legitim
»Sofern diese gesundheitlichen Risiken durch Impfungen, Medikation, Immunisierung durch vorausgegangene Infektionen oder auch infolge der Verbreitung neuer Virusvarianten mit höherer Infektiosität, aber geringerer Pathogenität unterhalb dessen liegen, was die Gesellschaft im Hinblick auf andere Viruserkrankungen (z. B. die bisherigen vier Coronavirus-Erkrankungen, Influenza) – bislang und in der Zukunft – hinzunehmen bereit ist, lassen sich schwerwiegende Freiheitseingriffe nicht mehr rechtfertigen. Freiheitseinschränkende Pandemiebekämpfungsmaßnahmen wie zum Beispiel Lockdowns (gegebenenfalls auch nur für Ungeimpfte), Schulschließungen, Besuchseinschränkungen in Einrichtungen des Gesundheitswesens und Reisebeschränkungen sowie Zutrittsbeschränkungen wären dann nicht mehr legitim…
Weil die zugrundeliegende Frage nach der Akzeptabilität von (Rest-)Risiken nicht allein von der Verwaltung zu beantworten ist, sondern gesellschaftlich ausgehandelt werden muss, ist für die entsprechende (Be-)Wertung ein Risikodiskurs erforderlich, der eine Vielzahl von privaten wie staatlichen Akteuren einbezieht und hierfür angemessen ausgestaltet ist…«
Denkverboten und Ausgrenzungen unbequemer Positionen den Boden entziehen
»Der öffentliche Diskurs in einem demokratischen Gemeinwesen sollte sich an einer weiten inklusiven Vorstellung des öffentlichen Vernunftgebrauchs orientieren, um ideologisch motivierten Denkverboten und Ausgrenzungen unbequemer Positionen den Boden zu entziehen. Dabei kommt es auf die Fähigkeit an, von der eigenen Auffassung abweichende Ansichten auszuhalten und in einer sachlichen, von Respekt und wechselseitiger Anerkennung getragenen Kommunikation den Korridor rationaler Abwägungen gemeinschaftlich auszuloten. Der respektvolle und inklusive öffentliche Diskurs ist weder mit Hassbotschaften und Gewaltaufrufen noch mit dem pauschalen Infragestellen der Grundlagen der demokratischen Verfassungsordnung vereinbar. Insbesondere das absichtliche Verbreiten von offenkundigen Unwahrheiten und Verschwörungserzählungen schädigt die demokratische Meinungsbildung…
Nicht Freiheit muss gerechtfertigt werden. Vielmehr muss der Staat, der Freiheit beschränkt, klar festlegen und kommunizieren, welche Ziele er anstrebt sowie welche Mittel er warum und wie lange wählt – aber auch, auf welche Handlungsoptionen er aus welchen Gründen verzichtet. Je mehr und je länger die Freiheit beschränkt wird, desto transparenter, nachvollziehbarer und plausibler müssen die Gründe sein, die die Freiheitsbeschränkungen tragen sollen. Im Verlauf der COVID-19-Pandemie haben sich sowohl im Umgang mit der Begründungslast als auch in der öffentlichen Kommunikation erhebliche Defizite gezeigt – etwa mit Blick auf das zu vage konturierte Schutzgut „öffentliche Gesundheit“. Legitime Fragen nach der fortdauernden Aufrechterhaltung spezifischer Maßnahmen bleiben so unbeantwortet. Der Grad der Verunsicherung in der oft schwer kalkulierbaren Krisendynamik wird so eher gesteigert als ermäßigt.«
Freiheitsbeschränkungen lassen sich nicht auf diffuse Risiken stützen
»Hier schließt sich der Bogen zur Risikowahrnehmung: Freiheitsbeschränkungen, die einen großen Teil der Bevölkerung weitgehend vom öffentlichen Leben ausschließen, lassen sich nicht auf diffuse Risiken stützen, die durch mildere zumutbare (Selbstschutz-)Maßnahmen weitgehend vermeidbar wären. Wenn eine Gefahrenannahme nicht mehr trägt, ist es nicht nur eine politische Option, sondern zwingend geboten, entsprechende Freiheitsbeschränkungen zurückzunehmen. Besonders für die beginnende Debatte zum – nicht nur wissenschaftlich bestimmbaren, sondern auch gesellschaftlich verantwortlich gestaltungsbedürftigen – Ausgang aus der Pandemie in eine endemische Situation ist dies entscheidend…
Demokratische Organisationen und Institutionen müssen sich auch angesichts großer Ungewissheit weiterhin den Anstrengungen demokratischer Willensbildung unterziehen, um Vertrauen und Autorität auch unter schwierigen Bedingungen zu erhalten. Dazu gehört es auch, der Sehnsucht nach der einen, vorgeblich einzig „rationalen“ und damit alternativlosen Lösung zu widerstehen. Deshalb ist es wichtig, auf der unhintergehbaren Streitigkeit der Positionen zu beharren, demokratischen Wertepluralismus und auch bleibende Differenz also nicht als Makel, sondern als Tugend zu verstehen, statt den politischen Streit durch den Verweis auf eine vermeintlich exklusiv richtige Sichtweise zu vermeiden…«
(Hervorhebungen nicht im Original.
Fußnoten wurden hier weggelassen.)
der ethikrat hat sich zwischen dem 4. februar 2021 und jetzt einmal im kreis gedreht, gezwungenermaßen, durch ein naturgesetz, durch die evolution eines virus, durch die evolution der omikron-variante.
im vergangenen jahr wurde der ethikrat korrumpiert = dienerin zweifelhafter interessen oder interessen dritter.
„Zur Prävention stehen gut verträgliche, hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung.“
https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Ad-hoc-Empfehlungen/deutsch/ad-hoc-empfehlung-besondere-regeln-fuer-geimpfte.pdf
Deutscher Ethikrat, Ad-hoc-Empfehlung „Besondere Regeln für Geimpfte?“, Berlin, 4. Februar 2021, S. 2 / S. 3:
Eine „mögliche anlassbezogene und bereichsspezifische Impfpflicht“ „ist derzeit“ (Winter 20/21) „abzulehnen“: „Hiergegen spricht schon die derzeitig [Februar 2021] noch nicht hinlänglich geklärte Frage, ob eine Impfung auch das Risiko einer Übertragung des Virus hinreichend wirksam verringert. Deshalb ist derzeit auch eine Impfpflicht abzulehnen. /
Infektionsschutzmaßnahmen umfassen Freiheitsbeschränkungen, die ethisch wie rechtlich legitimationsbedürftig sind. Es ist somit im jeweiligen Einzelfall zu überprüfen, ob die Belastungen mit Blick auf die verfolgten Ziele aus Schutzaspekten heraus geboten, effektiv, effizient und zumutbar sind und welche – auch langfristigen – Beeinträchtigungen des sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens mit ihnen verbunden sind. Außerdem müssen neben der Aufgabe des staatlichen Schutzes der Gesundheit Fragen der gerechten Verteilung von Vorteilen, Solidaritätsverpflichtungen, Belastungen, Einschränkungen sowie von potenzieller Ausgrenzung und problematischer Diskriminierung in den Blick genommen und in ihrer Bedeutung angemessen berücksichtigt werden.“
Deutscher Ethikrat: Statement von Prof. Dr. Dr. Sigrid Graumann
Bundespressekonferenz anlässlich der Veröffentlichung der Ad-hoc-Empfehlung „Besondere Regeln für Geimpfte?“, Berlin, 4. Februar 2021.
https://www.ethikrat.org/pressekonferenzen/veroeffentlichung-der-ad-hoc-empfehlung-besondere-regeln-fuer-geimpfte/?cookieLevel=not-set
„[…] Die Impfung schützt [unter bestimmten Voraussetzungen, bedingt] davor, schwer an Covid-19 zu erkranken. Sie schützt aber nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zuverlässig davor, sich zu infizieren, und vor allem nicht davor, andere infizieren zu können. […] Von der Möglichkeit einer vollständigen Unterdrückung der Ansteckungsgefahr – auch wenn dies wünschenswert wäre – geht derzeit auch mit Blick auf andere Impfstoffe niemand aus. Für eine individuelle Aufhebung von Freiheitsbeschränkungen für Geimpfte fehlt daher – bis auf Weiteres – schon alleine die medizinische Basis.“
„Infektionszahlen alleine können die Beschränkungen nicht rechtfertigen. […] Die Infektionsraten werden durch die Impfungen – hoffentlich – deutlich zurückgehen. Infektionen wird es aber – trotz Impfung – weiterhin geben. Das sollte klar kommuniziert werden. Die Forderung nach Ausnahmen von Freiheitsbeschränkungen für Geimpfte sind hier wenig hilfreich. Sie suggerieren die falsche Sicherheit, von Geimpften würde keine Infektionsgefahr ausgehen.“ (Graumann)
Diese demokratietheoretischen Überlegungen sind ja nun nicht neu. Wenn dem Ethikrat nun auffällt, dass eine demokratische Willensbildung stattzufinden hat, wirkt es ein wenig so:
https://knowyourmeme.com/memes/homer-simpson-backs-into-bushes/photos
zum "Wertepluralismus": Gibt es nicht doch auch ein paar "unstreitige Positionen" (Tötungsverbot? Folterverbot?…) War das Erschreckende nicht, dass bestimmte Imperative des Rechts (Der Staat darf nicht vorschreiben, wie viele Personen sich privat treffen dürfen, ob der unbescholtene Bürger sein Haus verlassen darf, wer sich vom Sterbenden im Krankenhaus verabschieden oder wer seinen Freund im Gefängnis besuchen darf) zur Disposition gestellt wurden. Wenn überhaupt jemals derart übergriffige Anordnungen für kurze Zeit erlaubt sein könnten, müssten sie wahnsinnig gut begründet werden, hatte ich vorher gedacht. Auch dass man über den Gleichheitsgrundsatz so oder so denken kann, erschüttert mich.
Hier hat seit zwei Jahren nie was gewackelt, sondern immer genau vor der nächsten Eskalationsstufe der anmaßenden Entrechtung wurde so ein Lerckerli durchgestochen, auf das die hoffnungschöpfende Masse die Füße ruhig halten möge und man wieder einmal frank und frei Gesetzebasteln machen kann, ohne das es jemand aus kritischer Distanz mitbekommt-
Was für Clowns.
Wenn eine Gefahrenannahme nicht mehr trägt, ist es nicht nur eine politische Option, sondern zwingend geboten, entsprechende Freiheitsbeschränkungen zurückzunehmen. Besonders für die beginnende Debatte zum – nicht nur wissenschaftlich bestimmbaren, sondern auch gesellschaftlich verantwortlich gestaltungsbedürftigen – Ausgang aus der Pandemie in eine endemische Situation ist dies entscheidend…
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https://www.corodok.de/nrw-gruene-phaenomen/#comment-129238
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Das ist genau der Punkt. Ausgang aus der "Pandemie", das Wort, das sie nur leider in ihrem Statement nicht in " .." setzen, sie geben aber zu, die PLAN-Demie ist zu Ende und ihnen fällt nichts mehr ein, womit sie das DEMOS, das Volk, noch quälen und weiter schikanieren können. Zumindest im Moment nicht. Die Verfasser dieser Erklärung des Ethikrats lesen hier mit und kopieren Inhalte aus den Corodok.de-Kommentaren in ihre Veröffentlichung.
Tim Röhn
@Tim_Roehn
·
8h
#Impfpflicht ab 18 ist vom Tisch.
Martin Ruenthe
@ruenthe
Replying to
@Tim_Roehn
Warum nur ab 18?
Zu den rechtlichen Aspekten der @Corona
-@Impfung
|| Interview mit Prof. Gaidzik https://youtu.be/WFw2wnSI5BA via @YouTube
youtube.com
Zu den rechtlichen Aspekten der Corona-Impfung || Interview mit Prof.…
Prof. Dr. Peter W. Gaidzik ist Arzt und Rechtsanwalt, außerdem ist er Leiter des Instituts für Medizinrecht und Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Ethi…
10:28 AM · Apr 4, 2022
https://twitter.com/ruenthe/status/1510927207526510604
Idgie
@Idgie63260712
·
28m
Replying to
@RBrinks
@GieslerIris
and
@UniWH
Das ist übrigens genau die Uni an der Janosch Dahmen studiert hat und
wo er noch im Aufsichtsrat sitzt!
https://twitter.com/RBrinks/status/1510958691620724737?cxt=HHwWgoC9xZa7gPgpAAAA
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Conversation
Cornelia Stolze
@CorneliaStolze
·
6h
Eine #Impfpflicht macht aus wissenschaftlicher / medizinischer Sicht keinen Sinn.
Alle,
die sich dazu wirklich informieren (wollen),
können das längst erkennen.
Wer trotzdem für die #Impfpflicht ist, muss andere Motive haben als Gesundheitsschutz
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Name
@Name58900472
· 6h
Replying to @MDRAktuell and @stohr_klaus
Eine Impfpflicht würde bedeuten, dass auf sehr lange Zeit sehr viel Geld + Energie gebunden wird.
Menschen werden nicht aufhören, sich dagegen zu wehren + mit allen Mittel gerichtlich dagegen vorzugehen.
Energie + Geld sollten sinnvoller investiert werden.
Cornelia Stolze Retweeted
deVeritatis
@de_veritatis
Replying to
@CorneliaStolze
#pfizerdocuments vom 1.4.22
zeigen uns 9 Seiten,
also fast 1300 #nebenwirkungen &
% Effektivität der natürl. Immunität
Wer hier für #Impfpflicht stimmt,
hat eindeutig andere Motive als Gesundheit..
https://pbs.twimg.com/media/FPf8lYmWYAkabF2?format=jpg&name=medium
12:16 PM · Apr 4, 2022·
https://twitter.com/de_veritatis/status/1510954560348729349?cxt=HHwWisC9ldrK_vcpAAAA
siehe dazu
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Conversation
Cornelia Stolze
@CorneliaStolze
Richtig. Sehe ich auch so. Greenpass ist meiner Meinung nach nur eines von mehreren Motiven
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Name
@Name58900472
· 6h
Replying to @CorneliaStolze
"Wer trotzdem für die #Impfpflicht ist, muss andere Motive haben als Gesundheitsschutz"
Absolute Zustimmung. Aufgabe von Medien + Journalisten ist es, herauszufinden, welche das sind.
Meine Vermutung:
Greenpass/Zertifikate usw.
12:13 PM · Apr 4, 2022
https://twitter.com/CorneliaStolze/status/1510953587064676357?cxt=HHwWioC90YaS_vcpAAAA
Ich lese diesen Rotz des Ethikrats gar nicht mehr. Das sind für mich erkaufte Marionetten. Mit irgendwelchen 150-seitigen verlogenen Papieren kann mich niemand mehr beeindrucken. Die Realität sehe ich in meinem Alltag und nicht auf 150-seitigen Papieren. Und ich werde immer noch diskriminiert, weil ich mich als Symptomloser weigere, mir mit einer FFP2-Maske die Fratze zu verhängen und jede Menschlichkeit aus dem Gesicht zu nehmen, damit man auch ja keinen Kontakt zu seinen Mitmenschen aufbauen kann.
Die ganze Bagage ist für mich unten durch. Ich nehme keinen mehr davon ernst, egal was sie sagen. Sie lügen ja doch nur.
Ich denke doch, dass die Überschrift eine reine Suggestiv-Frage war. 🙂
Vielleicht muss man das als Versuch werten, sich in einem wackeligen Rettungsboot in Sicherheit zu bringen. In letzter Minute doch noch zu den Guten übergesetzt.
Schäbig.
Der sogenannte “Ethikrat” mit Eugenikerin Buyx an der Spitze ist derart korrumpiert, dass man seine Aussagen auch weiterhin nur als Sprechblasen der Pharma-Mafia verstehen kann.
Das Problem der Gates-Anhänger ist nicht, dass sie überzogen haben. Denn die von Hill & Knowlton gesteuerte Gehirnwäsche, mit denen diese Grosskriminellen Europa und die USA manipuliert haben, hat ja wie erwartet funktioniert. Auch dass in vormals nie dagewesener Weise Menschen durch die starken Nebenwirkungen zu Schaden gekommen sind mit einem Medikament, zu dessen Einnahme sie durch Nötigung und Erpressung gezwungen wurden, stört die Verbrecher nicht. Dieser Schaden war ja als Kollateralschaden von vornherein so geplant, wie jeder öffentlich nachlesen kann.
Nein, ihr Problem ist, dass ihre Zaubergentechnik kein Bisschen wie geplant funktioniert. Die mRNA-Technik, auf die sie gesetzt haben, hat sich als absoluter Rohrkrepierer herausgestellt. Sie hat eine rein temporäre Wirkung gezeigt, viel kleiner als erhofft, und liefert auf Dauer nur unerwünschte Wirkungen sowie wegen ADE mittelfristig das gerade Gegenteil dessen, was erreicht werden sollte. Diese Technik ist nur schädlich.
Was die sogenannte “Pandemie” nun beendet hat, ist das Virus selbst: es ist dahin mutiert, wo solche Viren immer hin mutieren, nämlich in einen Zustand, in dem es gleichzeitig harmloser aber auch viel ansteckender wurde. Corona-Sektenguru Gates sprach deshalb davon, dass das Virus “leider” viel besser funktioniert als die Gentherapien, die er als “Impfungen” verkauft.
Deshalb rudert der “Ethikrat” zurück. Die Klagewelle kommt nun. Da hilft auch das Ausschalten des Rechtsstaates in Deutschland nicht weiter, indem man den CumEx-Harbarth den karlsruher Laden lahmlegen lässt.
Im Oktober sind Midterms. De Santis sorgt gerade für einen Erdrutschsieg der Republikaner. Im November sitzt aller Wahrscheinlichkeit Dr. Fauci endlich im Knast für seinen Betrug und seine Lügen unter Eid.
Dann erwischt es auch die Vertuscher, unter ihnen der massgeblich am Betrug beteiligte Dr. Drosten aus Deutschland.
Die Einschläge kommen näher. Nun wird gewendet.