Das erkennt ein Kommentar auf faz.net am 17.7. unter der Überschrift "Die FDP setzt die Maske auf". Man liest:
»Mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen und den anstehenden Corona-Herbst, schwenkt nun also auch die FDP um. Die Maskenpflicht in Innenräumen wird wohl kommen. Doch das wird nicht reichen.
Fast klingt Marco Buschmann schon wie Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Was der FDP-Justizminister im Blick auf die Corona-Strategie der Bundesregierung für den Herbst ankündigt, ist ein bemerkenswerter Schwenk seiner Partei weg von der bisherigen Linie des Laissez-faire gegenüber dem Virus…
Der Meinungsumschwung des Liberalen, der sicher auch im Namen seines Parteichefs Christian Lindner spricht, wird durch das vor zwei Wochen veröffentlichte Gutachten des Sachverständigenrats zu den bisherigen staatlichen Corona-Maßnahmen gestützt. Die jetzt schon anders als im vergangenen Sommer stark gestiegenen Infektionszahlen tun ihr Übriges, um der FDP als selbst ernannter Hüterin der Freiheitsrechte den Abschied vom bisherigen Kurs des Nichtstuns zu erleichtern…
Eine durchschlagende Impfkampagne zur Schließung der Immunitätslücke in den vulnerablen Personengruppen wird der zentrale Baustein sein müssen. Eine Maskenpflicht in Innenräumen wird die Herbstwelle allein nicht brechen.«
Aus dem Gutachten
Das Einknicken Buschmanns stützt sich also auf das Gutachten des Sachverständigenrats? Man braucht schon ein erhebliches Maß an Ignoranz, um das zweifelsfrei aus den Aussagen dort herauszulesen:
»Masken und Maskenpflicht
Die Kombination von epidemiologischen Erkenntnissen und tierexperimenteller Bestätigung lässt die Schlussfolgerung zu, dass das Tragen von Masken ein wirksames Instrument in der Pandemiebekämpfung sein kann. Eine schlechtsitzende und nicht enganliegende Maske hat jedoch einen verminderten bis keinen Effekt. Die Effektivität hängt daher vom Träger oder der Trägerin ab. Deshalb sollte zukünftig in der öffentlichen Aufklärung und Risikokommunikation ein starker Schwerpunkt auf das richtige und konsequente Tragen von Masken gelegt werden. Die epidemiologisch messbare Wirksamkeit von Gesichtsmasken ist zwar durch mehrere Evidenzgrade belegt, aber gerade im Hinblick auf die unterschiedlichen Bewertungen von chirurgischer und FFP2- Maske nicht abschließend zu beurteilen. Alltagsmasken erreichen im Vergleich zu medizinischen Masken eine unsichere Schutzwirkung. Da die Übertragung des Coronavirus im Innenbereich ungleich stärker als im Außenbereich ist, sollte eine Maskenpflicht zukünftig auf Innenräume und Orte mit einem höheren Infektionsrisiko beschränkt bleiben. Eine generelle Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken ist aus den bisherigen Daten nicht ableitbar. In Risikosettings, wie medizinischen oder pflegerischen Bereichen, sollte aus hygienischer Sicht zum Fremd- und Selbstschutz aber die FFP2-Maske präferiert werden.
Die Evaluationskommission empfiehlt eine systematische Literaturrecherche, ggf. auch eine experimentelle Untersuchung mit einer anschließenden epidemiologischen und fachärztlich-hygienischen Bewertung unter Berücksichtigung arbeitsmedizinischer Belange für die Evaluation von FFP2- versus medizinischen Masken.«
bundesgesundheitsministerium.de
Update: Unter dem obigen Link findet man das Dokument nicht mehr. Bei web.archive.org gibt es zwischen dem 1. und dem 18. Juli 21 verschiedene Versionen. Wenn man sucht, gibt es beim Ministerium eine Datei Evaluationsbericht_IFSG_NEU.pdf. Ein Vergleich der Versionen war mir zu aufwendig.
In Deutschland regelt das der Markt
https://www.deutschlandfunk.de/vielleicht-bald-keine-masken-aus-deutschland-mehr-100.html
Unterbrochene Lieferketten erledigen den Rest.
War das mißzuverstehen? "Es gibt ein absolutes Ende aller Maßnahmen. Und alle Maßnahmen enden spätestens mit dem Frühlingsbeginn am 20. März 2022."
Kalle Buschmann und Marco Lauterbach. Der eine sogt für die freiheitsvernichtende Anwendung des Gesetzes, der andere terrorisiert die Bevölkerung. Und der Cum-Ex ist mit dabei. Offenbar hat man Angst vor dem Winter und will Versammlungsverbote.
Es wird wohl langsam Zeit, mit der FDP Schluß zu machen… 😀
Die Windelpflicht ist da. 🙂
"[…]
Blondet machte das Personal auf die «sehr harten» Isolationsbedingungen aufmerksam, woran einige Ärzte Anstoss nahmen. Doch er gesteht, dass die Bedingungen im San Paolo im Grunde «human» seien, verglichen mit dem, was laut der Zeitung La Verità im San Giovanni Krankenhaus in Rom geschehe. Dort würden SARS-CoV-2-Positive, darunter auch ältere Asymptomatische, nicht auf die Toilette gehen dürfen und seien gezwungen, ihr Geschäft in Windeln zu verrichten. […]"
https://transition-news.org/positiv-getesteter-journalist-sie-wollten-mir-remdesivir-spritzen
Ich kann die Aussage nicht überprüfen. Für möglich halte ich es schon, denn die Scheindemokraten in den Politbüros drehen vollkommen durch. Eine Hypothese dazu: Die Zerstörung der Staatsapparate könnte mit Absicht angestiftet werden, um sie später unter dem Jubel der Bevölkerung zu beseitigen. Im letzten Jahrhundert haben sind Menschen jubelnd auf die Schlachtfelder gerannt, wo Millionen von ihnen sich gegenseitig mit Maschinengewehren und dergleichen ermordet haben. (Nur ein Gedanke, abwarten.)
Die FDP schwenkt um?
Was für ein Schock.
Gerade bei dieser Partei konnte damit doch wirklich keiner rechnen. 😉
Jeder, der sich diesen entwürdigenden Coronazi-Gesslerlappen im Herbst wieder in die Visage nötigen lässt, ist das eigentliche Hauptproblem – und der personifizierte Grund, warum dieser faschistisch-korporatistische Staatsterror nie wieder enden wird.
Hört verdammt nochmal endlich damit auf, zu gehorchen!
Statt die in diesem Sommer gelockerten Fesseln endlich für angemessene Gegenreaktionen zu nutzen, warten die meisten wieder nur brav wie die Häftlinge auf das Läuten der Glocke, die den Hofgang beendet.
"Statt die in diesem Sommer gelockerten Fesseln endlich für angemessene Gegenreaktionen zu nutzen, warten die meisten wieder nur brav wie die Häftlinge auf das Läuten der Glocke, die den Hofgang beendet."
Wie sieht DEINE Gegenreaktion aus, außer rumlamentieren???
Die Pandemie ist die beste denkbare Schulung in wissenschaftlicher Methodenlehre! "(…) durch mehrere Evidenzgrade belegt"—Der Begriff "Evidenzgrad" ist sicherlich, da gibt es keine Zweifel, ein allgemein eingeführter Kernbegriff aller wissenschaftlichen Tätigkeit. Besonders sein Plural ("mehrere").—Es lebe "Follow the science"!
Ich möchte hiermit dem Sachverständig:innenrat (soviel Genderkorrektheit muss sein!) meinen aufrichtigen Dank aussprechen, für sein höchst aufklärerisches Tun!—Man kann garnicht so viele Syrische Goldhamster verleihen, wie man müsste.
Man wird dann vor dem Herbst noch einiges zu tun haben! Wenn überall die Maskenpflicht – also auch im Büro – eingeführt werden sollte, müsste man "eben" nur noch kurz die Regelungen der DGUV (früher Berufsgenossenschaft) ändern, damit jeder den ganzen Tag mit Maske herumlaufen könnte. Also alle betroffenen Beschäftigten zum Betriebsarzt schicken, um festzustellen, dass sie "maskentauglich" sind und keine Atemprobleme behommen.
Und laut DGUV 112–190 beträgt derzeit die Tragezeit der FFP 2 ohne Ausatemventil 75 Minuten, danach 30 Minuten ohne Maske und maximal vier Zyklen je Arbeitstag. Die 30 Minuten "Maskenbefreiung" sind aber keine Pause! Auch die medizinsche Maske darf nicht durchgehend getragen werden; allerdings im Gegensatz zur FFP 2 fünf Tage die Woche, (nicht nur vier Tage und nach zwei Tagen des Tragens einen Tag ohne Maske); Gebrauchsdauer 120 Minten und dann 30 Minuten ohne Maske.
Also freuen wir uns auf die Kreativität der korruptesten Politiker aller Zeiten, zu denen natürlich auch alle Mitglieder der "Umfallerpartei" gehören.
Die DGUV hat SARS-CoV‑2 in die Gruppe 3 eingeordnet und damit sind am Arbeitsplatz FFP 3 Masken einzusetzen.
Hinzu kommt damit die ärztliche Voruntersuchung, die gesundheitlich Eignung und die regelmäßige Untersuchung, die Beschilderung der Bereiche, eine effektive Zugangskontrolle, der Ausschluß von unberechtigten Personen, die Vermeidung von unnötigem Aufenthalt in den Bereichen, die Planung der Arbeiten in dem Bereich usw. Alles (!) muss schriftlich dokumentiert werden. Wer in einem Unternehmen tyrannisiert wird, kann sich darauf berufen. Denn nur weil Lauterbach "FFP 2 Masken" ruft, heißt das noch lange nicht, dass ein Arbeitgeber damit aus dem Schneider ist. Man kann die Vorgaben der DGUV nicht so einfach ignorieren. Im Gegenteil, der Arbeitgeber muss die Maßnahmen zum Arbeitsschutz nicht nur umsetzen, sondern alle Maßnahmen ebenso rechtfertigen, sogar die der DGUV. Schließlich fallen Masken in die Kategorie der persönlichen Schutzausrüstung, von denen selbst eine Gefährdung ausgehen kann. 😉
Wird wieder lustig, der nächste Herbst und Winter. Ich hoffe, dass der gesunde Menschenverstand diesmal die Oberhand gewinnt. Bisher hatten wir bestenfalls mittelalterliche Zustände, insbesondere in deutschen Unternehmen, was viel über die Unternehmen aussagt.
Die Maskenpflicht wird ignoriert. Wir gehen wieder auf die Straße. So lange, bis die Menschlichkeit in dieses verfluchte Land zurückfindet.
Die Crux ist, dass der sogenannte Sachverständigenrat, ausgesucht, berufen und eingesetzt von den Staatsterroristen in Parlament und Regierung, deren Vertreter – so viel zur Fiktion der "Gewaltenteilung" – teils in Personalunion hier wie da wirken, die Evidenz konsequent ignoriert hat.
Es existiert haufenweise Literatur zur Unwirksamkeit von "Masken" gegen respiratorische Viren, vor 2020, versteht sich. Und es existieren mehrere Untersuchungen, die deren Wirkungslosigkeit nach 2020 nachgewiesen haben, unter anderem aus Dänemark, England und Finnland.
Allerdings bedürfte es dieser Studien nicht mal. Ein vergleichender Blick auf die "Inzidenz" – die natürlich keine ist, sondern nur der Anteil mittels manipulationsanfälliger und notorisch unzuverlässiger Tests positiv Getesteter – in Ländern beziehungsweise Bundesländern mit und ohne "Maskenpflicht" hätte genügt. Anschaungsmaterial dafür gäbe es genug. Unter anderem im Vergleich zwischen der Bananenrepublik Dummland und Dänemark/ Schweden/ der Schweiz oder zwischen North Dakota und South Dakota oder zwischen Florida und Kalifornien oder – last but not least – zwischen Hamburg/ Mecklenburg-Vorpommern und dem Rest der Republik. Schließlich gibt es auch noch den oft zu Unrecht gepriesenen gesunden Menschenverstand. Was mag der einem mit Blick auf die Partikelgröße von Aerosolen und Coronaviren einerseits, Dichtigkeit und Maschengröße von "Masken" andererseits sagen? Was schreiben die Hersteller von "Masken" auf die Beipackzettel?
Fakt ist: Abgesehen von den methodisch zweifelhaften Gefälligkeitsstudien der vergangenen zwei Jahre spricht jegliche Evidenz gegen die Wirksamkeit von "Masken" – das haben die devoten Bücklinge und – oder – intellektuellen Vollversager des Schwachverständigenrats nur nicht verstanden oder sich nicht zu sagen getraut.
P.S.: Hier noch eine aktuelle – meines Wissens nach die einzige – länderübergreifende Untersuchung, die das Verhältnis zwischen "mask compliance" und "Inzidenz/ Mortalität" untersucht.
Unter dem Titel "Correlation Between Mask Compliance and COVID-19 Outcomes in Europe" lautet das Ergebnis der Untersuchung: "Spearman's correlation coefficients between mask usage and COVID-19 outcomes were either null or positive, depending on the subgroup of countries and type of outcome (cases or deaths). […] These findings indicate that countries with high levels of mask compliance did not perform better than those with low mask usage."
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/35607577/
PPS: Hier noch eine brandneue Studie zu den Gefahren der Maskerade unter dem Titel "Bacterial and fungal isolation from face masks under the COVID-19 pandemic".
https://www.nature.com/articles/s41598-022–15409‑x
Nebenbei bemerkt veranschaulicht die beigefügte Größentabelle nebst elektronenmikroskopischer Aufnahmen von Maskengewebe, warum der Sondermüll gegen Viren (und viral kontaminierte Aerosole) wirkungslos bleibt. Unabhängig von den weit bedeutenderen Spalten zwischen Gesicht und Maske.
Die FDP hat uns gar nüscht zu sagen. Und auch nichts zu bestimmen. Im BRD-Staat bestimmt das Finanzkapital und nicht die FDP!
@Helmi2000 Die DGUV-Regeln wurden doch schon 2020 ausgehebelt, indem man definiert hat, dass deren Regeln zwar für den Arbeitsschutz gelten, aber das Vorschnallen aus Gründen der "Pandemie" keine Arbeitsschutzmaßnahme wäre, sondern dem Infektionsschutz diene und damit auch die DGUV-Regeln keine Anwendungen mehr fänden.
Wo steht das? Wo steht, dass der Infektionsschutz den Arbeitsschutz außer Kraft setzt? Mir ist keine derartige gesetzliche Regelung bekannt.
Zur Not beruft man sich auf die weiterreichenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Wenn schon bekloppt, dann bitte richtig.
@Peter Pan Unsere Firma hat erklärt, dass die DGUV nur eine "Regel" wäre, aber der Infektionsschutz ein Gesetz, so dass auch das Anordnen auf Grundlage des Infektionsschutzes 24/7 möglich wäre, da ein Gesetz über einem Regelwerk stünde…
Mich hat das nicht immer lückenlose Befolgen der FFP2-Pflicht fast eine Abmahnung gekostet. In wenigen Wochen wird das dann sicher klappen, wenn das Maulkorb-Theater für Betriebsstätten (sicherlich in Verbindung mit 3G) wieder volle Fahrt aufnimmt.
@R.L. Machen Sie sich bitte keine Sorgen um eine mögliche Abmahnung. Ihr Arbeitgeber kennt offenbar noch nicht einmal das Arbeitsschutzgesetz und das Sozialgesetzbuch 7.
Was die 3G-Regeln betrifft, wäre eine Feststellungsklage bzgl. der Gleichbehandlung aller Personen im Betrieb eine interessante Option, um daraus 0G zu machen. So etwas sollte man aber nicht im Alleingang wagen, denn sonst gibt es Ärger im Betrieb. Wenn nämlich der sagenhafte Schutz der "Impfung" ad absurdum geführt wird, dann gelten alle Regeln für alle Personen und somit hätten die Zertifikate keine Funktion. Letzteres würde ganz sicher zu einem Ende der verfassungswidrigen "G‑Regeln" führen.
Zuerst empfehle ich immer eine gütige Einigung auf der Grundlage des gesunden Menschenverstands.
@R.L: Die DGUV ist, wie ich geschrieben habe, der neue Name der Berufsgenossenschaften. Wenn man die Diskussion wegen Arbeits- und Infektionsschutz außen vorlässt, welche vorgeschoben wurde, um die Arbeitenden zu täuschen, bleibt die Gesundheit des Einzelnen.
Da nicht jeder ständig eine Maske tragen kann, gibt es Tauglichkeitsuntersuchungen – nicht nur für die Arbeit, sondern zum Beispiel auch für den Tauchsport. Das heißt: Bin ich nicht tauglich, darf ich für die Arbeit unter bestimmten Bedingungen nicht eingesetzt werden oder kann dann auch nicht tauchen. Hier greift auch eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung nicht, weil der Arbeitgeber haftet, wenn etwas geschieht.
Beispiel: Ich wurde nicht untersucht, werde beim Maskentragen bewusstlos, stürze und verletze mich schwer. Dann ist der AG dran. Deshalb gab es bei uns im Betrieb auch nur eine umgehbare Maskenpflicht, die nur in Fluren etc. galt. Die von mir angeforderte Gefährdungsbeurteilung war deshalb auch gar nicht erstellt worden, weil man um die Risiken weiß, die diese birgt. Die AG sind gut beraten, die Regelungen der DGUV zu befolgen, sonst kann es teuer und unangenehm werden.
Ich würde darauf bestehen, dass die Firma Masken besorgt, für die der Hersteller eine Virusfilterleistung garantiert. Das dürfte bei keiner OP- oder FFP-Maske der Fall sein.
Maskenträger sind Verbrecher. Zahlreiche Fotos von Überwachungskameras zu Laden- und Banküberfällen beweisen das. 🙂 Zum Beispiel:
https://www.ruhr24.de/nrw/bielefeld-ueberfall-tankstelle-mann-fahndung-belohnung-suche-foto-polizei-nrw-zr-90176827.html
@Henning: Am besten gefällt mir, wie die "Täterbeschreibungen" zu den Fotos passen.
Während die Umfallerpartei FDP (Pereant, die Liberalen!) wieder mal umfällt, warnt der "Hausärzte-Chef im Saarland […]: Nicht zu oft Maske tragen"
https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarbruecken/corona-hausaerzte-chef-im-saarland-mahnt-nicht-zu-oft-maske-tragen_aid-73044891
Am besten gar nicht!