Auf aerzteblatt.de ist am 25.8. zu lesen:
»Köln – Wegen einer ausstehenden Presseauskunft zu Maskenbeschaffungen in der Coronapandemie hat das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro angedroht. Das Gericht gab mit der heute veröffentlichten Entscheidung dem Vollstreckungsantrag eines Zeitungsverlags statt (6 M 63/22).
Vorausgegangen war ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster. Das OVG verpflichtete das Gesundheitsministerium Ende Juli mit einem Eilbeschluss, dem Zeitungsverlag die Frage zu beantworten, „auf wessen Veranlassung im Gesundheitsministerium“ eine namentlich benannte Firma lange nach dem Stichtag 30. April 2020 Masken liefern konnte und dafür bezahlt wurde.
Das Ministerium verwies in einer Antwort darauf, dass dies auf Entscheidungen beruhe, die unter anderem von „dem Bundesministerium für Gesundheit unter Wahrung der vorgesehenen Zuständigkeiten im Bundesministerium“ getroffen worden seien.
Weil der Zeitungsverlag damit seine Frage nicht beantwortet sah, stellte er beim Verwaltungsgericht Köln im August einen Vollstreckungsantrag…
Gegen den Beschluss kann Beschwerde am Oberverwaltungsgericht eingelegt werden…«
Warum wohl mag das Lauterbach-Ministerium das Spahn-Ministerium decken?
Nein, fünftausend Euro Steuergeld, das kracht ja richtig. Aber möglicherweise führt das ja zum Staatsbankrott.
@PeKaSa: Nie und nimmer. Das Geld kommt aus Steuermitteln und wandert in Steuermittel. Wie soll das denn vonstatten gehen?
Oh nein, das BMG wird damit bedroht, 5.000 Euro Steuergeld an ein deutsches Gericht zahlen zu müssen. Die bibbern bestimmt schon. 😉
Linke Tasche. Rechte Tasche.
Aber gleiche Hose.
Zwangsgeld-Androhung wegen einer ausstehenden Presseauskunft
Einfach nur blamabel und peinlich
Puppentheater für den kindlichen Bürger.
"Warum wohl mag das Lauterbach-Ministerium das Spahn-Ministerium decken?"
Maskenbeschaffung, Impfstoffbeschafung, evidenzbefreite (Unterdrückungs-)Maßnahmen etc. pp.:
Lobbyisten hacken einander kein Auge aus. Oder: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeißen. Jeder kennt den Dreck am Stecken des Anderen oder die Leichen im Keller des Anderen. Deshalb wird das Fass von keiner Seite geöffnet.
"Nur noch 75 bis 80 Prozent halten sich laut BVG in Berlin an die Maskenpflicht in Bus und Bahn. Schwerpunktkontrollen sind jetzt geplant."
berliner-zeitung