Anklageerhebung gegen Rechtsanwalt wegen gewerbsmäßiger Untreue

So ist eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Göttingen vom 20.12.23 über­schrie­ben, in der es heißt:

»Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat gegen einen 65 Jahre alten Rechtsanwalt Anklage wegen des Vorwurfs der gewerbs­mä­ßi­gen Untreue in 18 Fällen vor dem Landgericht Göttingen – Wirtschaftsstrafkammer – erho­ben. Der Rechtsanwalt wur­de im Oktober 2023 ver­haf­tet (s. Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Göttingen vom 16.10.2023, Rechtsanwalt ver­haf­tet) und sitzt seit­dem in Untersuchungshaft.

Der Rechtsanwalt ist Gesellschafter und einer von vier Geschäftsführern der im Sommer 2020 gegrün­de­ten „Stiftung Corona-Ausschuss“, die sich durch Spendengelder finan­zier­te. Im Rahmen der Gesellschaftssatzung wur­de fest­ge­hal­ten, dass Mittel der Gesellschaft nur für die sat­zungs­mä­ßi­gen Zwecke ver­wen­det wer­den dür­fen. Darüber hin­aus war es den Gesellschaftern ver­wehrt, Zuwendungen aus Gesellschaftsmitteln zu erhalten.

Durch die Anklageschrift wird dem Angeschuldigten vor­ge­wor­fen, zwi­schen dem 19.03.2021 und dem 04.07.2022 ins­ge­samt 16 Einzelüberweisungen zu einem Gesamtwert von 357.000 Euro sat­zungs­wid­rig und über­wie­gend zum Nachteil der Gesellschafter auf sein Kanzleikonto ver­an­lasst und die­sen Betrag los­ge­löst von dem Satzungszweck der „Stiftung Corona-Ausschuss“ für kanz­lei­in­ter­ne Geschäftsausgaben ver­wen­det zu haben.

Darüber hin­aus soll er aus der Vermögensmasse der Vorgesellschaft zwei als Liquiditätsreserven ver­ein­bar­te Beträge in Höhe von 200.000 Euro und von 500.000 Euro durch Auszahlung auf sein Privatkonto ent­nom­men haben, wobei er von Beginn an beab­sich­tig­te, die­se Beträge für Ausgaben pri­va­ter Natur, etwa die Umgestaltung sei­nes pri­va­ten Gartens für einen sechs­stel­li­gen Betrag durch einen Gartenbaulandschaftsbetrieb, auf­zu­zeh­ren. Dies soll er in der Folgezeit auch umge­setzt haben.

Die Wirtschaftskammer des Landgerichts Göttingen hat nun­mehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu ent­schei­den. Für die gewerbs­mä­ßi­ge Untreue sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.«

19 Antworten auf „Anklageerhebung gegen Rechtsanwalt wegen gewerbsmäßiger Untreue“

  1. Dass gegen der­art Schmu an Leichtgläubigen vor­ge­gan­gen wird, fin­det mei­nen Beifall – nun noch Anklagen gegen die Treiber der Panhysterie bitte!

      1. Oder viel­leicht Klageeinhorn? Ich erin­ne­re mich, dass der alles mög­li­che ein­kla­gen woll­te und dann war da noch was wie … mein Getränkehorn.
        Verhaftet wur­de der zuerst in einer deut­schen Botschaft, in einem Ort in Mexiko. Muss was mit den Inka zu tun haben. Oder ist die Ehefrau eine Indianerin?
        Wir wis­sen hier viel zu wenig über den RA und es ist gut so, solan­ge er als unschul­dig gel­ten soll.

    1. ?:
      Naja, gefun­de­nes Fressen für die da:
      https://www.spiegel.de/politik/deutschland/reiner-fuellmich-ehemaliger-die-basis-kanzlerkandidat-wegen-veruntreuung-angeklagt-a-10edd38e-6278–40e9-89a6-9de145c1ecde
      damit lesen­de Rechtgläubige das "rich­tig ein­ord­nen können".
      Aber gut: "wir" freu­en uns ja schließ­lich auch (zumin­dest ein biss­chen), wenn mal wie­der eine Masken‑, Teststations- oder sonst­was-Betrügerin über die Klinge springt – und hof­fen, dass es irgend­wann die­je­ni­gen Profiteure (oder deren Helfershelfer) erwischt, die den Maßnahmenterror über 3 Jahre aus Eigennutz erzeugt oder auf­recht­erhal­ten haben (träu­men hilft zwar nicht unbe­dingt, aber beru­higt manchmal).

      Musste die­ser Tage fest­stel­len, dass vie­le Recht- und Leichtgläubige immer noch in mitt­le­re Schreikrämpfe und Hasstiraden (z.B. über "Querdeppen") aus­bre­chen, wenn man deren Glaubensgrundsätze als genau das bezeich­net, was sie sind (und nicht als "wis­sen­schaf­ti­che Erkenntnisse"):

      - die "Pandemie" war des­we­gen eine Pandemie (wie die "spa­ni­sche Grippe") weil vie­le Millionen star­ben (und ohne "Maßnahmen" noch viii­iel mehr)
      – die "Maßnahmen" waren "demo­kra­tisch legi­ti­miert" (und des­we­gen, bis auf die, die das Regime selbst zugibt: gerecht­fer­tigt. Punkt)
      – Schweden ist "geschei­tert"
      – "Impfung" über Alles

      Aus Sorge um die Gesundheit eines Gesprächpartners (den ich seit Jahrzehnten ken­ne) habe ich die hei­lig­ste Kuh ("Impfung") nicht ein­mal erwähnt.
      Immerhin füh­re ich sol­che Gespräche mitt­ler­wei­le ziem­lich genau so gelas­sen wie mit Angehörigen ande­rer Sekten.

  2. OK, er woll­te eigent­lich nur, dass man ihn mit Spenden füllt, damit er sich einen net­ten Garten schaf­fen las­sen kann. Ist doch so was von Grün. Irgendwie passt der in die Landschaft. Mildernde Umstände! 😉

    Nun ein ganz ande­rer Fall. Ein Kommentar zum Fall (?!) der neu­ar­ti­gen Justiz in der neu­en Normalität gegen Richter Dettmar:

    KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n. e. V.

    Nur ein Schwächeanfall der Justiz? Noch ein­mal: Das Urteil des Landgerichts Erfurt gegen Christian Dettmar
    https://​netz​werk​kri​sta​.de/​2​0​2​3​/​1​2​/​1​5​/​n​u​r​-​e​i​n​-​s​c​h​w​a​e​c​h​e​a​n​f​a​l​l​-​d​e​r​-​j​u​s​t​i​z​-​n​o​c​h​-​e​i​n​m​a​l​-​d​a​s​-​u​r​t​e​i​l​-​d​e​s​-​l​a​n​d​g​e​r​i​c​h​t​s​-​e​r​f​u​r​t​-​g​e​g​e​n​-​c​h​r​i​s​t​i​a​n​-​d​e​t​t​m​ar/


    8. Die Frage nach den Ursachen
    Wie ist eine sol­che Entscheidung möglich?

    Das alles kann man Befangenheit nen­nen und es ist eine bit­te­re Ironie des Verfahrens, dass hier Richter, denen es selbst an der not­wen­di­gen Objektivität, inne­ren Unabhängigkeit und Souveränität für ein hoch­po­li­ti­sier­tes Strafverfahren fehl­te – wobei sie sich inso­fern aber sicher kei­ne Sekunde lang im Verdacht hat­ten –, über einen Kollegen zu Gericht saßen und ihn wegen (angeb­li­cher) Befangenheit zu einer Strafe ver­ur­teil­ten, die bei Rechtskraft den Verlust sei­ner beruf­li­chen Existenz bedeu­ten würde.


    Ob die Berufslügner des Staatsfunks und der Konzernpresse dar­über berich­ten wer­den? Wohl kaum und wenn, dann wie gehabt.

  3. Am Eingang der Praxis stand wahr­schein­lich ein gro­ßes Sparschwein mit dem dezen­ten Hinweis "F..ll mich!"

    Abgesehen davon, dass dies eben­falls Corona-Kriminalität ist, die Frage nach dem ama­teur­haf­ten Verhalten des jetzt Angeklagten. Wer so wenig Fähigkeiten bei den noch im Rahmen des Prozesses zu bewei­sen­den Transaktionen wal­ten lässt, war Kanzlerkandidat? Nein, dann schon lie­ber das Original! Scholz, komm mal her! Erzähl mal, was du alles bei Cum-Ex ver­ges­sen hast!

  4. Die Häme hier ist eben­so wider­wär­tig wie es tat­säch­lich gestoh­le­ne Werte wären. Man erin­ne­re sich an gekün­dig­te oder gepfän­de­te Konten der Widerständigen dazu­mal, an M. Ballweg, an den Vermögensverlust eines Stefan Hockertz usw. Man beden­ke auch, dass man damals nicht ein­schät­zen konn­te, wie weit staat­li­che Begehrlichkeiten noch gehen wür­den, wo man allent­hal­ben Ruf- und Existenzvernichtungen sah. Ist es wirk­lich ver­werf­lich, Teile der (offen­bar reich­li­chen) Spenden in soli­de Sachwerte ver­trag­lich zu bin­den wo sie doch jeder­zeit wie­der ent­nom­men wer­den und zurück­ge­führt wer­den könnten? 

    Man erin­ne­re sich bit­te auch an die hun­der­te hoch­ka­rä­ti­gen Interviews die vom C‑Ausschuss geführt wur­den und dadurch all­mäh­lich Klarheit ent­stand, über das welt­weit aus­ge­spann­te per­ver­se Spiel. Wo stün­den wir ohne all die­se Aussagen aus nahe­zu sämt­li­chen Fachgebieten?

    Mir als Spenderin ist eigent­lich vor allem dar­an gele­gen, dass die Beteiligten eine gute Existenzsicherung haben, um ihre wert­vol­le Aufklärungsarbeit lei­sten zu können.

    Offenbar haben sie sich aber einen recht­li­chen Rahmen gege­ben, der kei­nen Eigenbedarf ein­schloss. Rätselhaft genug, wenn man hört, dass täg­lich 500 Mails zu sich­ten und bear­bei­ten waren, was zum größ­ten Teil Kanzleiangestellte erle­dig­ten. Realistischerweise ist das wohl nicht jah­re­lang für Gotteslohn machbar.

    Ob die Sicherung der frei lie­gen­den Gelder in Vermögenswerte wie Gold oder Grundstücke (was man jeder­zeit wie­der ver­flüs­si­gen könn­te), wirk­lich eine „gewerbs­mä­ßi­ge Veruntreuung“ dar­stellt dürf­te erst­mal zu klä­ren sein. 

    Nicht weni­ge aus dem ver­derb­ten Hintergrunds dürf­ten sich über die Eliminierung die­ses Aufklärers präch­tig freuen.
    Dem hie­si­gen Publikum steht das m.E. nicht an.

    1. So ähn­lich sieht es auch Ralf Ludwig:
      https://​www​.kanz​lei​-ralf​-lud​wig​.de/​i​m​m​e​r​-​w​i​e​d​e​r​-​k​r​i​t​i​s​c​h​e​-​f​r​a​g​en/

      Ich den­ke, die Häme über Herrn Füllmich speist sich dar­aus, dass er immer wie­der, auch im Corona-Ausschuss, Werbung für sei­ne Sammelklagen in Übersee gemacht hat und dafür Geld ein­ge­sam­melt hat, die dann aber nicht oder nicht von ihm ein­ge­reicht oder nicht von die­sem Geld bezahlt wur­den, dass er immer wie­der voll­mun­dig die Möglichkeiten der Justiz in den USA ange­prie­sen hat. Allerdings geht es bei dem vor­lie­gen­den Untreueverfahren gar nicht um Geld für die Sammelklagen son­dern um Spenden an den Corona-Ausschuss, ich weiß.

      Alle Organisationen des Widerstands wer­den frü­her oder spä­ter durch einen Finanz- oder Beziehungsskandal gesprengt. Man erin­nert sich noch dar­an, wie sich Joseph Fischer mit einem erfun­de­nen Finanzskandal bei den Grünen an die Macht geputscht hat.

    2. @Carmen
      Ich stim­me teil­wei­se zu. Auch wenn ich wenig Hoffnung in den juri­sti­schen Weg gesetzt habe und set­ze, hat der Ausschuss zumin­dest in der Frühphase einen Teil dazu bei­getra­gen, der Coronoia ent­ge­gen­zu­wir­ken. Das Risiko, dass Gelder anders ver­wen­det wer­den als man selbst erwar­tet hat, besteht bei so etwas immer, wenn eine sol­che Dimension auch bemer­kens­wert wäre, so sie denn zutrifft.
      Was mich beein­druckt ist der angeb­lich sechs­stel­li­ge Betrag für eine Gartengestaltung. Da dürf­te mein dama­li­ges Scherflein allen­falls für eine Geranie reichen. 😀

  5. Ich wür­de jetzt mall abwar­ten, was noch ans Tageslicht kommt.

    Die Rollen der ande­ren 3 ist ja auch suspekt. Und wofür wer­den denn Spendengelder benö­tigt, wenn sie nicht ver­wen­det wer­den. So dumm kann doch kei­ner sein und pro bono kann man auf Dauer nicht arbeiten.

    Wenn sich ergibt, dass er das gemacht hat, kann ich das nicht ent­schul­di­gen, denn wir war­ten auf Anklage in den USA oder wol­len unser Geld zurück. Die ent­spre­chen­de Kontaktperson Marcel Templin – Hafenanwälte, Berlin, hat auf 2 emails bezgl. Rückzahlung nicht reagiert.

    Die Aufklärungsarbeit die sie ange­sto­ßen hat­ten und haben ist nicht zu über­bie­ten, auch bei icic​.law ins­be­son­de­re das Video "mind con­troll" sagt und, wie die näch­sten Wahlen aus­se­hen. 75 – 80 % sind Umfaller nach dem Ash Test. Damit ist auch klar, wie­so nur 20–25 % nicht geschlumpft sind.

  6. "Anklageerhebung gegen Rechtsanwalt wegen gewerbs­mä­ßi­ger Untreue"

    Wunder und Weihnachtszeit. Das passt. Aber war­um Wunder – Ganz ein­fach! Nur Wunder sind nicht zu hin­ter­fra­gen. Ein Rechtsanwalt der mit gewerbs­mä­ssi­ger Untreue kon­fron­tiert wird, na sowas .… ???? Deutschland ver-wun­dert immer wie­der. Groß wohl die Zahl der Opfer, klein wohl eher die Zahl der Überführten.

    Seltsam.

    1. nach­ge­rei­chert (klei­nes Scherzle):

      Ausserdem war­te ich lie­ber ab, was "hin­ten raus kommt". Bei Herrn Ballweg wur­de auch groß posaunt, und gar nix blieb übrig. Dafür sass der aber lan­ge in Haft.

      Ausserdem gehen die glei­chen Anwälte, nun auch gegen Frau Viviane Fischer vor. Man wirft ihr vor leicht­fer­tig Geld aus­ge­hän­digt zu haben, ohne Prüfung.

      1. @nouseforonename: Ich fürch­te, wo so gro­ße Geldsummen im Spiel sind, haben alle Beteiligten schnell Dreck am Stecken. Hat jemals jemand auf den Portalen, die seit Jahren "für die gute Sache" Spenden ohne Ende ein­ge­sam­melt haben, Rechenschaft über die Höhe und die Verwendung abgelegt?

        1. @aa: In dem Fall Ja, V. Fischer hat die Verhältnisse öffent­lich dar­ge­legt. Zumindest für einen bestimm­ten Zeitraum. Ausserdem habe ich die Angelegenheit ver­sucht zu ver­fol­gen – soweit von Aussen mög­lich. Auch konn­te ich mir eine Meinung bil­den, behal­te sie aber für mich. Es fehlt (Spenden-)Geld – soviel ist klar.

          Frau Fischer hat sich sehr um Transparenz bemüht. Trotzdem habe ich selbst bereits Menschen erle­ben müs­sen, die das eben­so – glaub­wür­dig – ver­mit­tel­ten, logen aber trotz­dem. Man weiss es also nicht. Ansonsten ste­hen Aussagen, direkt gegen Aussagen. Zudem muss es Beweggründe für die Vorgehensweisen von RA Templin geben. Es ist soweit zumin­dest kein Geheimnis dass es schlecht für RA Füllmich aussieht.

          Es gibt aber noch etwas! Das hal­te ich für sehr wich­tig. Viele Menschen wuß­ten zum Jahresende 2019 bereits dass Corona kommt, und das waren nicht nur "Nutzniesser"!

          Zudem gibt es den Bericht von Heiko Schöning, den die­ser ja spä­ter im Buch "GameOver" dar­ge­legt hat. Da geht es um pri­va­ti­sier­te, wehr­tech­ni­sche Biolabore der US und des UK.

          Man weiss also nicht so genau, wer mit wel­chem "Vorauswissen" in die Sache hin­ein­ging. Das ist kei­ne Verschwörungstheorie, mei­ner­seits. Wenn ich die Realitäten mit den ver­brei­te­ten "Narrativen" abglei­che, hal­te ich es für mög­lich, dass die Rechtsanwälte leich­tes Spiel sahen, und "hoch" poker­ten. – Verloren! – Die Gerichte miss­ach­ten die Realitäten zugun­sten haar­sträu­ben­der Gutachter. Mag sein dass Füllmich sich kom­plett ver­zet­telt hat, indem er auf die Objektivität der Rechtspflege wohl setzte.

          Es liegt ein inter­es­san­ter Kriminalfall vor – wie ich mei­ne. Dieser aber kann stark ver­wo­ben sein, mit dem geplan­ten Corona-Betrug. Das bedeu­te­te dass bei­de nicht (vor Unsereinem) auf­ge­klärt wer­den. Dann, sehr Schade!

          Ich blei­be trotz­dem noch gespannt.

  7. ich habe dem C Ausschuss und sei­nen Machern sehr viel zu ver­dan­ken und hüte mich Vorverurteilung jeder Art, beson­ders in die­sem Rechtsstaat.

    1. @Prof Dr No: Bei allen Problemen – der CA hat für Alle Nicht-Fachleute her­vor­ra­gen­de Arbeit gelei­stet. – Unvergleichlich! – Auch mei­nen raschen Durchblick habe ich den tap­fe­ren Vieren zu ver­dan­ken. Erstklassige Arbeit!

      Dass es so gekom­men ist – sehr schad­haft der Sache, aber lei­der nicht zu ändern.

      Mich zu den Verhaltensweisen "des Systems" zu äussern, möch­te ich jetzt nicht begin­nen. Es wür­de schwer­lich ein Ende finden.

      Viele Teile des "C‑Widerstandes" sind "blau­äu­gig" vor­ge­gan­gen. Man kann – bei Allem Nachteiligen – bloss hof­fen, dass die Betroffenen dar­aus ler­nen. Sehr Schade für Menschen, wie z.B. Herrn Arvay. In sei­nem Fall scheint ja auch Konsens zur abschlie­ßen­den Beurteilung der Angelegenheit zu herr­schen. Auch Er hat bei­spiels­wei­se, natür­lich viel geleistet!
      Lernprozesse dau­ern, ganz all­ge­mein. Manchmal (oder oft) ist "Das System" ein­fach zu schnell, zu pro­fes­sio­nell! Und schnell ist man über­rum­pelt – ehe man sich versieht.

      Seid Vorsichtig – Ohne zu ver­za­gen. Das möge der Weg sein, viel­eicht. Meine Meinung ist, man kann sie deuten.

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