Damit beschäftigt sich am 20.6. ein Artikel unter der Überschrift "Angesteckt am Arbeitsplatz – Covid-19 als Berufskrankheit" auf awblog.at, einem den österreichischen Gewerkschaften nahestehenden Portal. Um Mißverständnissen vorzubeugen: Jeder kranke Mensch hat Anspruch auf bestmögliche Pflege. Wer aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig wird, muß unterstützt werden. Das gilt für durch Viren Infizierte, Impfgeschädigte und Langzeitkranke. Lassen wir beiseite, daß die zweite Gruppe hier nicht vorkommt. Erschreckend ist, wie die Autorin, die als "Sozialversicherungsrechtsexpertin der AK Wien" vorgestellt wird, unkritisch Begriffe wie Infektion, Erkrankung und Long-Covid verwendet:
»Seit Ausbruch der Corona-Pandemie im Februar 2020 haben sich unzählige Menschen am Arbeitsplatz oder am Weg dorthin mit dem Virus infiziert. Insbesondere für Betroffene von Long-Covid kann die Anerkennung der Erkrankung als Berufskrankheit bedeutend sein, um existenziellen Ängsten entgegenzuwirken und eine bestmögliche medizinische Versorgung zu erhalten. „Wie das Meiste aus Long-Covid zu holen ist“ weiterlesen