Die Schlüsseljahre für den akademischen Aufstieg von Gesundheitsminister Prof. Dr. med Dr. sc. (Harvard) Karl Lauterbach bilden die Jahre 1995 bis 1998. Diese Jahre sind im Lebenslauf des Karlatans gleichwohl nur fragmentarisch erhalten.1 Wir lesen dort lediglich von einer Tätigkeit als Gastdozent an der Harvard School of Public Health („Seit 1996“). Diese Angabe erweist sich als eine, die sich nicht extern konkretisieren ließ: Zahlreiche Kontaktversuche mit der T.H.Chan School of Public Health seit September 2022 mit dem Ziel, eine genauere Aufstellung seiner Lehrtätigkeiten zu erhalten, scheiterten; glauben wir Lauterbachs eigener Version, folgte der Gastdozentur seine Kölner C4-Professur im Jahre 1998 schnörkellos.
Die Gründungsakten des Instituts für Gesundheitsökonomie, Medizin und Gesellschaft sind wesentlich aufschlussreicher.2 Der Aufstieg des Karlatans kann damit rekonstruiert werden.
Der Verein
Es begann im Jahre 1995 mit einem Verein. Diese „Gesellschaft zur Förderung der Gesundheitsökonomik Köln e.V.“ existiert heute nicht mehr. Die Erstfassung der Vereinssatzung datierte auf den 21. Juni 1995. Die Eintragung ins Vereinsregister erfolge am 25. Oktober 1995. Es erfolgte eine Satzungsänderung am 10. November 1995. Am 12. Januar 1999 erfolgte ein Wechsel des Vereinsvorstands. Am 22. Oktober 2003 vermerkt das zuständige Amtsgericht Köln: „Infolge Wegfalls aller Vereinsmitglieder ist der Verein erloschen.“ Sämtliche Unterlagen sind nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist im Amtsgericht selbst vernichtet worden.
Formal ist dieser Verein kaum von zahlreichen anderen Fördervereinen zu unterscheiden, die auch heute zu den unterschiedlichsten Zwecken gegründet werden. Über den gesamtgesellschaftlichen Effekt dieser Rechtsform kann man sich streiten: Ein Förderverein an einer Schule, der eine Bruchbude saniert, tut Gutes, kaschiert aber auch ein Versagen der öffentlichen Hand. Diese Diskussion kann hier allerdings nicht geführt werden. Ganz allgemein ermöglicht ein Förderverein eine Win-Win-Situation für die Beteiligten. Ein gemeinnütziger Förderverein kann Spendenquittungen ausstellen, die steuerlich geltend gemacht werden können.
Unbestreitbar ist im konkreten Fall: Die Gründungsmitglieder haben diese Rechtsform im Jahre 1995 bewusst gewählt und in der Folge Nägeln mit Köpfen gemacht. Die Gemeinnützigkeit wurde noch im selben Jahr erteilt.
Wer die Korrespondenz im Namen des Vereins führte, muss ich aus Datenschutzgründen im folgenden offen lassen. Die schriftführende Person heißt jedenfalls im Folgenden „Herr V“. Ob Herr V ein Teil des Vorstandes war, vom Vorstand lediglich beauftragt wurde, ja ob Herr V überhaupt ein „Herr“ ist, muss offen bleiben, bis diverse Schutzfristen ablaufen. Es sei jedenfalls das folgende gesagt: Ich nahm bereits zu einem früheren Zeitpunkt Kontakt zu Herrn V auf. Antwort: „Zu Lauterbach äußere ich mich öffentlich nicht.“
Der Geschäftsführer
Anders als man es von einem kleinen Sportverein kennt (aber durchaus von einem mittelgroßen oder großen), hat der Förderverein in § 10 seiner Satzung die Position des Geschäftsführers geschaffen:
„(1) Die laufenden Geschäfte werden von einem vom Vorstand zu wählenden Geschäftsführer wahrgenommen.
(2) Im Rahmen der Ansätze des ordnungsgemäß verabschiedeten Haushaltsplanes verfügt der Geschäftsführer im Einvernehmen mit den Institutsdirektoren über die Haushaltsmittel und schließt Personalverträge.
(3) Die laufenden Haushalts- und Kassenführung obliegt dem Geschäftsführer. Er hat über Einnahmen und Ausgaben Buch zu führen. Einnahmen sind auf Bankkonto oder Postscheckkonto einzuzahlen. Um plötzlich erforderlich werdende Ausgaben sofort bestreiten zu können, darf der Geschäftsführer eine kleine Kasse unterhalten, deren Barbestand DM 1.000,00 nicht übersteigen soll. Die vom Vorstand, den Institutsdirektoren oder im Rahmen der Übertragung nach § 10 Abs. 3 Satz 2 vom Geschäftsführer (§10) erteilten Kassenanweisungen werden vom Geschäftsführer ausgeführt.
(4) Zur Erleichterung des laufenden Geschäftsbetriebes darf der Vorstand den Geschäftsführer ermächtigen, Kassenanweisungen zur Begleichung und Erledigung der laufenden Geschäftsbedürfnisse selbst zu erteilen und auszuführen, soweit der Betrag der einzelnen Kassenanweisungen DM 1.000,00 nicht überschreitet.“
Diese Tätigkeit ist für Karl Lauterbach nachgewiesen, so etwa in einem Artikel des Deutschen Ärzteblatts aus der Feder von Harald Clade.3 Es ist allerdings unklar, wann genau er diese Tätigkeit aufnahm und wann sie endete: Der Geschäftsführer war nämlich kein Teil des Vorstandes und musste demnach auch dem Vereinsregister nicht gemeldet werden. Wir wissen nicht die exakte Vergütung für seine Tätigkeit und wir wissen auch nicht alle Geldgeber. Der Verein ist nämlich zunächst nur seinen Mitgliedern und dann dem Finanzamt rechenschaftspflichtig, nicht aber der Universität zu Köln und auch nicht der Öffentlichkeit.
Der konkrete Finanzierungszweck bestand ausdrücklich darin, das entsprechende Fach „Gesundheitsökonomik“ zu fördern und auch ein entsprechendes Institut in Köln zu errichten. Hierfür sollte der Verein als gemeinnützige Sammelstelle für Fördergelder fungieren.
In der Universität zu Köln weiß heute niemand von nix. Ein Grund dafür ist, dass Herr V mit dem Briefpapier des Vereins schreibt und so an der Universität vorbei und zugleich Tacheles reden kann. Eine Aktenführungspflicht besteht nicht. Herr V handelte nicht korrupt. Er tut ihm Rahmen des Möglichen das, was wohl andere auch getan hätten, die einer neuen fachlichen Disziplin den Weg bereiten möchten. Es ist dafür bezeichnend und folgenreich. Und vorteilhaft für Karl Lauterbach.
Zunächst bemühte sich Herr V um eine breite Spenderbasis und keine einseitige Finanzierung von „Big Pharma“. Er informierte das Ministerium für Wissenschaft und Forschung NRW frühzeitig, und kontaktierte zunächst auch eine gemeinnützige Stiftung, die es heute noch gibt. Die Korrespondenz zwischen Herr V und dem Geschäftsführer dieser Stiftung ermöglicht, die Chronik des Instituts in der Anfangszeit nahezu lückenlos zu rekonstruieren. Sie ist in der Akte erhalten, weil Herr V diese am 24. April 1996 dem Ministerium schickte. Grund dafür ist eine gescheiterte Kooperation mit eben jener Stiftung, über die Herr V dem Ministerium Bericht erstattete.
Eine bizarre handschriftliche Notiz vonseiten des Ministeriums ist auf dem Schreiben von Herrn V enthalten: Diese verzeichnet zwei Telefonnummern und benennt den Besitzer dieser Nummer: „Prof Lauterbach“. Die letzte Eintragung auf diesem Blatt lautete „W[ieder]v[orlage]: 10.11.96“. Lauterbach darf sich jedoch erst seit Mai 1997 Professor nennen – zu diesem Zeitpunkt wurde er vom zuständigen Ministerium nach damals geltendem Recht ernannt. Der Beigeschmack dieses Vermerks bleibt für die gesamte Lektüre der Akte bestehen. Aber gehen wir zunächst chronologisch an den Anfang.
Die Stiftungskorrespondenz
Am 9. Juni 1995 kontaktierte ein Verantwortlicher innerhalb der Medizinischen Fakultät – allerdings nicht Herr V – den Geschäftsführer der Stiftung über eine Vorhabenplanung, ein Institut für Gesundheitsökonomie zu errichten, und nannte auch die Summe, die im Laufe der folgenden Verhandlungen der Dreh- und Angelpunkt sein sollte: 250.000 Mark pro Jahr. Hiermit sollte eine Stiftungsprofessur eingerichtet werden. Die Verhandlungen zogen sich nun fast ein Jahr hin. Er schrieb hierzu:
„Für die Stiftungsprofessur und damit Direktoriumsstelle des Instituts ist seitens der Medizinischen Fakultät ein approbierter Mediziner mit fundierter wissenschaftlicher Erfahrung auf gesundheitsökonomischen Gebiet vorgesehen. Hierzu laufen derzeit bereits intensive Auswahlgespräche und es sind bereits, diesen Anforderungen entsprechende Kandidaten – unter anderem von amerikanischen Universitäten – in engerer Wahl.“
Der Kreis der Auswahl kann bei diesem Profil natürlich nicht sehr groß sein. Allerdings ist auffällig, dass Lauterbach, der erkennbar zu diesem Kreis gehörte, aber nicht genannt wird, zu diesem Zeitpunkt keine Approbation hatte. Dies sollte er erst 15 Jahre später nachholen, nachdem das notwendige „Arzt im Praktikum“ (AiP) hierfür keine Voraussetzung mehr war.4
Ein Zeitsprung zum 23. August 2022: Die Universität Köln veröffentlicht aus Anlass diverser Spekulationen in den sozialen Medien eine Stellungnahme zur Einrichtung der Professur in Köln, die durch einen TED-Vortrag aus dem Jahre 2014 getriggered wurden.5 Dort steht:
„Es gab zwei weitere Bewerber*innen. Dass es für Professurausschreibungen nur wenige Bewerberbungen [sic!] gibt, ist in jungen Fächern – wie es damals die Gesundheitsökonomie war – nicht ungewöhnlich. Eine der Personen zog im Laufe des Verfahrens ihre Bewerbung zurück; es gab also letztlich eine Zweierliste.“6
Der Begriff „intensive Auswahlgespräche“ implizierte also nicht, dass das Bewerbernetz großflächig ausgeworfen wurde!
Gehen wir nun wieder 27 Jahre zurück. Am 4. August 1995 informierte Herr V, der ab diesem Punkt den Schriftverkehr übernimmt, den Geschäftsführer der Stiftung über die Gründung des Vereins und fügte ein erstes Konzeptpapier für die Gründung des Instituts bei. Die Gemeinnützigkeit des Vereins war zu diesem Zeitpunkt zwar noch nicht erteilt worden, und ebenso erfolgte noch nicht die offizielle Eintragung ins Vereinsregister, aber Herr V war zuversichtlich, alle Voraussetzungen bald zu erfüllen. Er behielt mit dieser Zuversicht recht.
Am 9. September 1995 erfolgt eine grundsätzliche Zustimmung zum Vorhaben vonseiten des Geschäftsführers:
„Ihre Vorlage beantwortet weitgehend unsere bisher gestellten Fragen, so daß wir zum Zwischenergebnis kommen, daß wir vom Grundsatz her das Projekt fördern wollen.“
Die Stiftung fügte einen sehr detaillierten Forderungskatalog bei: Die endgültigen Satzungen des Instituts wie auch des Vereins; die Art und Weise, wie Geld von der Stiftung überwiesen werden sollte; die genaue Fakultät, der die Professur zugewiesen werden sollte (sollte es nun die Medizinische oder die für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sein?); eine detaillierte Auflistung, wie zusätzlich angefragte Sachkosten in Höhe von 45.000 DM sich aufgliedern; eine Information über die Herkunft von weiteren 250.000 DM, die Herr V in einem anderen Zusammenhang erwähnte; eine Information darüber, ob die Finanzierung der Mitarbeiter der Klinik III für Innere Medizin (gesundheitsökonomische Arbeitsgruppe) unabhängig erhalten bleibe; eine Nachfrage nach den Kalkulationsgrundlagen der Auftragsforschung; eine definitive Unterlage vom Land NRW, die nach Auslaufen der Stiftungsprofessur die Existenz weiter sichere; sowie schließlich eine Bitte um einen Vertragsentwurf. Die Stiftung will ferner diese Bedingungen: Eine vertragliche Verpflichtung auf zunächst 24 Monate, danach eine Weiterförderung je nach Arbeitsbericht; eine Fixierung der Sachkosten auf zunächst 20.000 DM pro Jahr; schließlich eine Bindung der Förderung an die öffentliche Finanzierung der zweiten Professur, die für das Institut vorgesehen war.
Nicht gerade wenig! Die Stiftung hatte offenbar einige Standards, über die im folgenden hart verhandelt wurde. Da es schließlich um ein Fördervolumen von über 1 Mio. DM ging, ist eine harte Verhandlung wenig überraschend.
Herr V willigt am 25. Oktober 1995 in fast allen Punkten ein. So sandte er einen Entwurf der Instituts- und Vereinssatzung zu, sagte aber, dass sowohl ein Senatsbeschluss als der Ministeriumsbescheid noch fehlten. Zur Finanzierung schreibt Herr V:
„Die ins Auge gefaßten Finanzierungen sollen über die Gesellschaft zur Förderung der Gesundheitsökonomik laufen. Diese tritt gegenüber den Mitarbeitern auch als Arbeitgeber in Erscheinung. Dies gilt auch für die Stiftungsprofessur, die in der Medizinischen Fakultät angesiedelt und nach Ablauf von 5 Jahren in dieser etatisiert werden soll. Die zweite von der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät einzubringende Professur wird von Anfang an im Universitätshaushalt etatisiert.“
Im Hinblick auf die Vergütung will Herr V nun mehr:
„Bei den bei Ihnen beantragten Mitteln handelt es sich um eine Stiftungsprofessur innerhalb der medizinischen Fakultät. Entgegen unserer bisherigen Meinung sollte diese Professur nach Besoldungsgruppe C4 ausgestattet werden. Vorgespräche mit möglichen Bewerbern haben ergeben, daß es anders kaum möglich sein wird, hervorragend ausgewiesene Wissenschaftler für längere Zeiträume zu gewinnen. Der Aufwand für eine C4-Professur würde sich den neuesten Bemessungszahlen im Durchschnittsfall (45 Jahre, verheiratet, 2 Kind) in 1996 auf DM 142.800,- jährlich belaufen.
Nach denselben Bemessungskriterien rechnet man für eine BAT VII/VUb-Stelle mit DM 60.000,- jährlich.
Eine genauere Aufstellung des Sachaufwandes ist noch nicht möglich.“
Mit anderen Worten: Ohne Moos nix los. Behalten wir die Summe 142.800 DM im Auge.
Als weiteren Sponsor nennt Herr V Procter & Gamble und verweist auf ein Gespräch am 26. September 1995. Er sei für eine Förderung auf 1996 vertröstet worden. In Aussicht gestellt wurden 250.000 DM pro Jahr mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Weiterer Hinweis: „Procter & Gamble machen eine Förderung von der Zulassung eines Medikamentes zur Osteoporosebehandlung abhängig, die im europäischen Zulassungsverfahren beantragt wurde.“
De facto teilte Herr V hiermit aber auch mit, dass die weiteren 250.000 DM, die er anderweitig in Aussicht gestellt hatte, zum Zeitpunkt eben nicht zur Verfügung standen. Herr V erwähnt dafür nun einen anderen Geldgeber:
„Es ist uns inzwischen gelungen in der Firma Rhône-Poulenc Rorer einen weiteren Sponsor zu finden, der bereit ist, mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit der Gesellschaft eine Anschubfinanzierung von DM 150.000,- zur Verfügung zu stellen, die benutzt werden soll, einen Wissenschaftler zu engagieren, der in der Lage, ist [sic!] der Sache über die Möglichkeiten des geschäftsführenden Vorstandes der Gesellschaft hinaus weitere Impulse zu geben, weitere Sponsoren zu gewinnen und andere Drittmittel anzuwerben. Wir gehen davon aus, daß Rhône-Poulenc Rorer auch über die Anfangsphase hinaus fördern werden, weil diese Firma großes Interesse an einem Institut in Köln hat. Zusätzlich führen wir derzeit Verhandlungen mit einem Sponsor aus dem privatwirtschaftlichen Bereich über eine Unterstützung von insgesamt DM 500.000,-.“
Wer dieser andere Sponsor aus dem privatwirtschaftlichen Bereich ist, sagt Herr V wiederum nicht. Der Fortgang der Verhandlungen deutet aber darauf hin, dass dieser Sponsor nicht in Erscheinung trat. Herr V teilt hier auch den Mitgliedsbeitrag für den Verein mit: 25 Mark. Dieser läppische Betrag kann lediglich als Schutzgebühr verstanden werden. Die wichtigsten Geldgeber sollten eben keine Einzelpersonen sein, sondern Konzerne wie Rhône-Poulenc Rorer. Diese fusionierte übrigens zunächst 1999 mit der Hoechst AG zu Aventis. Aventis fusionierte 2004 wiederum mit Sanofi-Synthélabo zu Sanofi-Aventis.
Der Geschäftsführer meldet sich am 16. November 1995 und wird zunächst stutzig, warum es unbedingt eine C4-Stelle sein muss. Er präzisiert die Anforderung der Stiftung an die Professur:
„Wir gehen davon aus, daß dieser ins Auge gefaßte hervorragende Wissenschaftler ausgewiesenermaßen (auch) auf dem Gebiet der kardiovaskulären Präventions- und Rehabilitationsforschung entsprechende Meriten erworben hat.
Wir heben dieses auch deshalb hervor, weil wir diese Thematik – im Rahmen der Gesundsheitsökonomieforschung [sic!] – als einen Bereich ansehen, den wir schwerpunktmäßig fördern wollen.“
Am 2. Januar 1996 äußert sich Herr V ausführlich zu Karl Lauterbach:
„Ich hatte Ihnen in meinem Schreiben vom 24.10.1995 (vgl. zu 4.) mitgeteilt, daß uns Rhône-Poulenc Rorer für 1996 150.000 DM als Anschubfinanzierung zur Verfügung stellen. Wir werden mit diesen Mitteln Herrn Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl Lauterbach einstellen. Herr Lauterbach ist Arzt und Gesundheitssystemforscher. Er wird folgende Aufgaben übernehmen:“
Dieses Zitat bedarf einer ausführlicheren Kommentierung: Die Gemeinnützigkeit war zu diesem Zeitpunkt erteilt. Zunächst geht auch Herr V davon aus, bei Karl Lauterbach handele es sich um einen Arzt. Diese Bezeichnung ist allerdings ohne Approbation nicht zulässig. Das Wort „Geschäftsführer“ wird nicht gesagt, doch der nachfolgend gegebene Aufgabenkatalog weist ihn als solchen aus. Weitere Ausgaben waren in der Anfangsphase von der Anschubfinanzierung ebenfalls betroffen. Mindestens eine Veranstaltung wird in der Akte erwähnt. Diese spielt weiter unten eine Rolle.
Das Zitat ist der erste und einzige Beleg über die Einstellung von Karl Lauterbach in Verbindung mit diesem Geldgeber. Und es widerlegt die Kommission, die auf meine Anregung hin ein Verfahren wg. wissenschaftlichem Fehlverhaltens gegen Karl Lauterbach durchführte, es aber letztlich fallen ließ. Diese teilte mit, dass Karl Lauterbach bereits zum 1. Dezember 1995 beim Verein angestellt war. Ein konkreter Beleg für diese Tätigkeit wurde mir aus Datenschutzgründen verwehrt.
Die weiteren Aufgaben definiert Herr V wie folgt:
„1. Durchführung einer Multicenter-Studie zur Variabilität der Therapiestrategien bei akutem Myokardinfarkt.
2. Entwicklung von Curricula für Zusatzstudiengänge und berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung im Bereich der Gesundheitssystemforschung.
3. Abhaltung einer zweiwöchentlichen Einführungsvorlesung zur Gesundheitssystemforschung im WS 1995/96.
4. Abhaltung einer Vorlesung von zwei Semesterwochenstunde (2 SWS) und von zwei Seminaren (jeweils 2 SWS), davon eines als berufsbegleitende Abendveranstaltung ab dem SS 1996.
5. Entwicklung eines Kataloges von Forschungsprojekten im Bereich der Gesundheitssystemforschung als Angebot für Drittmittelgeber und schrittweise Übernahme entsprechender Forschungsaufgaben unter besonderer Berücksichtigung kardio-vaskulärer Projekte.
6. Einwerbung von Drittmitteln für die Ausstattung und Unterhaltung des Instituts für Gesundheitsökonomie, Medizin und Gesellschaft an der Universität Köln in Zusammenarbeit mit dem Vorstand der GFGÖ.
7. Maßgebliche Mitwirkung beim Aufbau des Instituts für Gesundheitsökonomie, Medizin und Gesellschaft an der Universität zu Köln.
8. Aufbau und Pflege wissenschaftlicher Kontakte zu vergleichbaren Arbeitsgruppen und Institutionen im In- und Ausland.
9. Aufbau und Pflege einer Kooperation/Partnerschaft mit der Harvard Medical School und der Harvard School of Public Health.
Die Darstellung des Werdegang [sic!] und der Forschungsschwerpunkte von Herrn Lauterbach sind beigefügt.“
Die Entwicklung eines Curriculums (Punkt 2) endete im Sommersemester 1999 mit der Akkreditierung des Diplom-Studiengangs Gesundheitsökonomie.
Für die Veranstaltungen, die in den Punkten 3 und 4 genannt werden, findet sich im Vorlesungsverzeichnis der Universität Köln kein Beleg. Allerdings heißt dies nicht, dass keine Veranstaltungen stattgefunden haben. Von einer „zweiwöchentlichen“ Vorlesung war in Lauterbachs Bewerbung nach Tübingen allerdings nicht die Rede. Das Futur („Er wird folgende Aufgaben übernehmen:“) in Verbindung mit dem Datum des Schreibens (2. Januar 1996) wirft die Frage auf, wann die Veranstaltung denn begonnen haben könnte. Das Wintersemester 1995/96 begann bereits im Oktober 1995. Dadurch, dass das Institut noch kein offizielles An-Institut war, konnte eine universitäre Affiliation auch nicht erfolgen.
Die beiden Anhänge waren leider nicht in der Akte enthalten. Es ist jedoch bezeichnend, dass keine Publikationsliste beigefügt war. Herr V führt weiter aus:
„Herr Lauterbach ist ein ernst zu nehmender Bewerber für die Stiftungsprofessur, für deren Besetzung – wie auch im Vertragsentwurf festgelegt – selbstverständlich die gesetzlichen Regelungen eines ordentlichen Berufungsverfahrens angewandt werden müssen. Herr Lauterbach gilt jedenfalls als vielversprechender Nachwuchsmann und wird deshalb auch für die Wiederbesetzung der C4-Professur für Gesundheitssystemforschung (Nachfolge Prof. Arnold) in Tübingen in die engere Wahl gezogen. Er würde sich Ihnen gerne persönlich vorstellen.
[…]
Anlage
Vertragsentwurf
Werdegang von Herrn Dr. Dr. Lauterbach
Forschungsschwerpunkte von Herr Dr. Dr. Lauterbach“
Das Datum des Schreibens (2. Januar 1996) ist wiederum im Zusammenhang mit dem Tübinger Berufungsverfahren sehr bedeutsam. Wie kann Herr V wissen, dass Lauterbach „in die engere Wahl gezogen“ wurde, wo die Berufungskommission in Tübingen erst am 30. Januar und am 19. März 1996 in ihrer 3. und 4. Sitzung mit der Sichtung der Bewerbungen befasst war und zunächst dort den Beschluss fasste, insgesamt zunächst sechs Bewerber zum Probevortrag einzuladen?
Aus dem nächsten Schreiben von Herr V, das auf den 25. Januar 1996 datiert, wird ersichtlich, dass einen Tag vorher ein Telefonat mit dem Geschäftsführer stattgefunden haben muss, weil es dort referenziert wird. Herr V schreibt, dass der Antrag zur Errichtung des Instituts dem Ministerium geschickt werde; dies geschah bereits am 24. Januar 1996, allerdings lehnte das Ministerium die Anerkennung am 23. Februar 1996 ab. Dann lädt Herr V den Geschäftsführer zu einem Symposion am 27. April 1996 ein. Über die weitere Finanzierung des Instituts äußert sich Herr V wie folgt:
„Wie wir bereits in früheren Schreiben und Unterlagen andeuteten, wollen wir das Institut auf eine möglichst breite Basis stellen und nicht nur von der Förderung durch Pharma- oder Medizintechnikindustrie abhängig machen. Wir führten deshalb bereits Gespräche mit Repräsentanten des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung, der kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Ärztekammer, des Verbandes der privaten Krankenversicherung und des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen. Weitere Gespräche sind bereits terminiert.“
Am 6. März 1996 antwortet der Geschäftsführer. Er hält an einem Förderangebot fest, macht dies aber von weiteren Details abhängig. So besteht er auf den Schwerpunkt „kardiovaskuläre Epidemiologie“:
„Wie bereits wiederholt ausgeführt, ist die Förderung durch unsere Stiftung nur möglich, wenn sie dem (einengenden) Satzungszweck entspricht. Bei dem gegenständlichen Projekt muß deshalb sichergestellt werden, daß im Rahmen der definierten Aufgaben des Instituts die "kardiovaskuläre Epidemiologie" eine besondere Bedeutung hat. Dieses ist in dem vorgelegten Vertragsentwurf nicht hinreichend geschehen.
Auch unter den Aufgaben, die Herr Dr. Lauterbach in 1996 übernehmen soll, ist lediglich unter Punkt 1 vorgesehen, daß unsere Thematik bearbeitet werden soll, wobei aus der dortigen Formulierung nicht zu entnehmen ist, ob an eine perspektive Studie unter Einbeziehung verschiedener Zentren unter Federführung der Universität Köln gedacht ist.“
Es folgt nun der erste abweisende Kommentar in Richtung Lauterbach, der aber zunächst noch rein konzeptionell ist und sich nicht allein auf ihn bezieht:
„Auch wenn dieser Katalog Aufgaben auflistet, die wohl vornehmlich in der Anlaufphase (durch Rhone-Poulenc Rorer finanziert) von Herrn Dr. Lauterbach wahrgenommen werden sollen, so wird evident, daß unserem Stiftungsanliegen nicht das gewünschte Gewicht zuteil wird“
Der Geschäftsführer äußert erneutes Unverständnis über eine Förderung in Höhe einer C4-Vergütung und lehnt diese ab. Neben einigen technischen Details (Kündigung, Auszahlung, Einladung bei Symposien) folgt ein erstaunlich offener Passus:
„Aus der Gesamtheit Ihrer uns vorliegenden Unterlagen haben wir den Eindruck gewonnen, als wenn Herr Dr. Lauterbach bereits der favorisierte Kandidat für die zu besetzende Stiftungsprofessur sei, auch wenn ein ordentliches Berufungsverfahren noch durchgeführt werden soll.“
Für diesen „Eindruck“ dürfte der gesamte Schriftverkehr von Herrn V nicht ganz unschuldig gewesen sein! Weiter:
„Die von Herrn Dr. Lauterbach erwähnten wissenschaftlichen Aktivitäten bzw. Veröffentlichungen können wir nicht beurteilen, da uns solche nicht vorgelegt wurden.
Auch wenn letztendlich das Berufungskomittee die Entscheidung treffen wird, so möchten wir sicherstellen, daß die Kandidaten im Rahmen einer internationalen Ausschreibung (vornehmlich in USA und Skandinavien) zur Bewerbung eingeladen werden.“
Einer der Gründe dafür könnte sein, dass einschlägige Publikationen von Lauterbach überhaupt nicht vorliegen, erst recht nicht zur kardiovaskulären Epidemiologie.
Herr V antwortet am 19. März 1996. Er hält an einer C4-Ausstattung fest, dieses Mal aus Gründen der Direktorenparität (die universitäre Professur aus der WiSo-Fakultät sollte eine C4-Professur sein). Diese wurde auch am 15. März 1996 in der Deutschen Universitäts-Zeitung (Ausgabe 6/1996) als solche ausgeschrieben:
Eine Woche später, am 26. März 1996, notiert Herr V abermals, dass die Akteure in Köln an einer C4-Besoldung festhalten möchten. Herr V wird nun etwas hektisch. Er schickt am 29. März 1996 ein Schreiben hinterher und lädt den Geschäftsführer ein weiteres Mal zum Symposion am 27. April 1996 ein:
„Ich bin mir nicht mehr sicher, ob ich Ihnen bereits eine Einladung zu dem oben genannten Symposium zuschickte. Sie finden sie als Anlage. […]
Über die fachlichen Aspekte hinaus geht es darum, das Institut für Gesundheitsökonomie, Medizin und Gesellschaft einer breiteren Öffentlichkeit vorzustellen.“
Es ist klar, dass Herr V die Stiftung mit den Akteuren vernetzen wollte. Jedoch lässt sich der Geschäftsführer am 24. April 1996 nicht darauf ein. Dieser Brief enthält eine Reihe von Vertragspräzisierungen. So will die Stiftung im Hinblick auf die Ausschreibung folgenden Passus:
„Der Ausschreibungstext für die Professur ist zwecks Freigabe der [XXX]-Stiftung vorzulegen.“
Die Stiftungsprofessur soll ferner so ausgeschrieben werden:
„Die Stiftungsprofessur ist als [XXX]-Professur mit den Forschungsschwerpunkten Prävention und Epidemiologie sowie kardiovaskuläre Interventionsanalyse im Rahmen der Gesundheitssystemforschung international auszuschreiben.“
Er bekräftigt noch einmal, dass es eine C3-Besoldung bleiben soll und lehnt weiter die Teilnahme am Symposion aus terminlichen Gründen ab. Der Schlusssatz enthält abermals eine Ablehnung von Lauterbach:
„Abschließend möchten wir Ihnen noch mitteilen, daß wir uns nur schwer vorstellen können, daß Herr Dr. Lauterbach als Kandidat für die Stiftungsprofessur nach den uns gegenüber erwähnten bisherigen Aktivitäten bzw. Veröffentlichungen den von uns vorgegebenen Forschungsprioritäten gerecht wird.“
Der Kölner Stadtanzeiger berichtet
Am 3. April 1996 berichtete Martin Lehrer vom Kölner Stadtanzeiger im Artikel „Effektivität in der Medizin ist das Ziel. Institut für Gesundheitsökonomie bietet ein nebenberufliches Aufbaustudium an“ über die Akteure in Köln. Dort kommt auch Karl Lauterbach zu Wort.
„Sowohl Mediziner als auch Wirtschaftswissenschaftler stellen je einen Lehrstuhl zur Verfügung. ‚Das Land hat signalisiert, daß es die Kosten tragen will‘, freut sich Lauterbach. Die Professuren sind bereits ausgeschrieben. Wenn alles glattgeht, könnten die Stellen im kommenden Wintersemester besetzt werden. Räume wurden bereits angemietet: in der Gleueler Straße 176–178 oberhalb eines Dialysezentrums.“
Auch im Jahre 1996 fällt Lauterbach durch Lügen auf. Denn zu diesem Zeitpunkt war nur die Professur aus den Wirtschaftswissenschaften bereits ausgeschrieben (siehe Bild oben). Die Professur, auf die er sich bewerben sollte, wurde erst am 5. Juli 1996 ausgeschrieben (Deutsche Universitätszeitung Nr. 13/1996):
Die Anmietung der Räume stellt einen weiteren Ausgabenposten aus der Anschubfinanzierung dar. Wir erfahren auch etwas über die Lehrveranstaltungen:
„Seit dem Wintersemester können sich Mediziner und Betriebswirte – Studierende wie Dozenten – bei einer Vorlesung mit dem Thema „Effektivität im Gesundheitswesen“ vertraut machen. Im Sommersemester soll das Programm um vier Seminare erweitert werden, erläutert Dr. Karl Lauterbach, kommissarischer Leiter des Instituts. Der Anstoß zur Gründung der Einrichtung ging von der Strukturkommission der medizinischen Fakultät aus.“
Diese Vorlesung weicht bereits ab vom Titel in seiner Bewerbung wie auch in der Aufgabenbeschreibung vom 2. Januar 1996. Auch von den vier Seminaren ist keine Spur in den Vorlesungsverzeichnissen vorhanden. Die Finanzierung des Instituts spielt im Artikel ebenfalls eine Rolle:
„Rund 500 000 Mark jährlich werden schätzungsweise für den laufenden Betrieb nötig sein. Das Geld schießen Firmen, Institutionen und Verbände aus der Gesundheitsbranche zu, etwa die Ärztekammer, die kassenärztliche Bundesvereinigung oder der Stifterverband der deutschen Industrie.“
Das einzige, was an dieser Darstellung zu diesem Zeitpunkt stimmt, sind die geschätzten Kosten für den laufenden Betrieb, die mit 500.000 Mark auch in der Planungsphase so angesetzt wurden. Ob eine Zusage der beteiligten Institutionen vorlag, geht aus den Akten nicht hervor.
Das Ende der Verhandlungen
Am 26. April 1996 erfolgt eine Antwort von Herr V. Er lehnt die beiden Vorschläge der Stiftung ab. Dann möchte er ein „abschließendes Gespräch“. Die briefliche Korrespondenz endet allerdings hier in der Akte, so dass nicht klar ist, was im abschließenden Gespräch erörtert wurde. Fest steht jedenfalls dies: Die Stiftung ist danach abgesprungen.
Einen Tag später fand das Symposium statt. Das Tagungsthema („Patientenorientierte Forschungsprojekte in der Gesundheitsökonomie und der Qualitätssicherung“) ist dabei weniger interessant als der Ort und die Rahmenbedingungen. Es wurde im anatomischen Institut der Universität Köln durchgeführt. Teilnahmegebühren: Keine. Keine Anmeldung notwendig. Tagungsleiter ist: Hochschuldozent Dr.med., Dr.sc. (Harvard) K. Lauterbach. Das Tagungsprogramm samt Anschreiben, unterzeichnet von den beiden Vorsitzenden der Gesellschaft zur Förderung der Gesundheitsökonomik Köln e.V., weicht nur leicht vom offiziellen Flyer der Veranstaltung ab, der ebenfalls in der Akte enthalten ist. Weil die Veranstaltung öffentlich war, kann hier frei zitiert werden.
Als Veranstalter auf dem offiziellen Flyer ist neben der Gesellschaft zur Förderung der Gesundheitsökonomik Köln e.V., der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät und der Medizinischen Fakultät der Universität Köln der Kooperationspartner Rhône-Poulenc Rorer GmbH aufgeführt, über die auch die Anmeldungen entgegen genommen wurden. Von den Referaten sind drei interessant:
Das erste Referat hielt Michael Arnold (Thema: Gesundheitssystemforschung und Gesundheitsökonomie als neue Aufgaben für die medizinischen Fakultäten.), ausgerechnet derjenige, den Lauterbach in Tübingen „beerben“ sollte. Neben Hochschuldozent Karl Lauterbach selbst (Thema: Gesundheitsökonomische Studien in den USA: Eine Übersicht und kritische Bewertung) hat auch Christian Mittermayer ein Referat gehalten mit dem Thema „Eine prospektive Studie zur Verbesserung der Qualität der Vorbeugung und Behandlung des Mammakarzinoms“. Erinnern wir uns: Dieses Thema ist deshalb bedeutsam, weil Lauterbach vorgab, für diese Studie 2 Mio. DM Drittmittel eingeworben zu haben und der Studienleiter gewesen sein soll. Dies ist ein weiterer Beleg dafür, dass Christian Mittermayer eben selbst der Studienleiter war.
Die damalige Ministerin für Wissenschaft und Forschung, Anke Brunn, wurde von Herrn V in einem Anschreiben über die Veranstaltung am 17. Januar 1996 informiert. Dort steht:
„[D]ie Universität zu Köln möchte als gemeinsames Projekt ihrer Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät das interdisziplinäre Institut für Gesundheitsökonomie, Medizin und Gesellschaft an der Universität einrichten. Zu diesem Zweck wurde die gemeinnützige GfGÖ als Förderverein gegründet […].
In den nächsten Tagen wird Ihrem Hause ein Bericht des Rektors der Universität Köln mit der Bitte um Zustimmung zu dem Projekt zugehen. Einige Vorabinformationen finden Sie in der Anlage. Das Vorhaben ist in Ihrem Hause durch des geschäftsführenden Vorstandes der GFGÖ vom 26.10.1995 bekannt.
Mit dem oben bezeichneten Symposion, das von der GFGÖ und den beteiligten Fakultäten veranstaltet wird, möchten wir das Projekt einer breiteren Öffentlichkeit vorstellen. Ein Programmentwurf ist beigefügt.“
Herr V lädt den Ministerialdirigenten Kaiser am 5. April 1996 ein. Diesen schickte die Ministerin zum Symposion auch hin. Herr V fügt diesem Anschreiben sein Redemanuskript bei. Dort steht:
„[… GRUSSWORT ]
Ich danke den Repräsentanten von Rhône-Poulenc Rorer, deren Haus uns nicht nur bei diesem Symposium großzügig unterstützt hat, und Herrn Lauterbach, ohne dessen kreativen Sachverstand dieses Symposium nicht zustande gekommen wäre.
Mit diesem Symposium präsentieren wir zugleich unser interdisziplinäres Institut für Gesundheitsökonomie, Medizin und Gesellschaft. Dieses Institut ist wie sein Träger, die Gesellschaft zur Förderung der Gesundheitsökonomik, aus Initiativen unserer Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät und unserer Medizinischen Fakultät hervorgegangen. Beide Fakultäten haben der Gesundheitsökonomie eine planmäßige Professur gewidmet, deren Inhaber das Institut gemeinsam leiten werden.
Das Institut soll nicht nur ein Kristallisationspunkt für die pädagogischen und wissenschaftlichen Ziele der beiden beteiligten Fakultäten sein. Es soll darüber hinaus ein Forum für Ärzteschaft, Pflegebereich, Krankenkassen, Politik, Wirtschaft und Verwaltung werden. In diesem Forum wollen wir besonders die interdisziplinäre Aus- und Weiterbildung pflegen. Ein Aufbaustudiengang und weitere Symposien werden – wie wir hoffen – Ärzte, Pflegekräfte, Betriebswirtschaftler und Mitarbeiter von Krankenkassen, Krankenhausverwaltungen und Ministerien in gemeinsamen Vorlesungen und Seminaren zusammenführen, damit sich mit speziellem Sachverstand auch übergreifendes Problemverständnis verbreitet. Möge die abschließende Podiumsdiskussion unseres Symposiums in dieser Richtung ein erstes Wegzeichen setzen.“
Das Symposium ist, wie aus dem Redemanuskript ersichtlich wird, eine akademische Vernetzungsveranstaltung, wo der wissenschaftliche Ertrag nicht im Vordergrund steht. Wunsch und Wirklichkeit sind hier ohne die schriftlichen Dokumente nicht klar auseinanderzuhalten: So die Gründung des Instituts selbst, dessen Satzung auf den 15. Mai 1996 datiert und erst mit diesem Datum als gegründet gelten darf. Die Widmung zweier planmäßiger Professur stimmt ebenfalls nicht. Die eine wurde am 15. März 1996 ausgeschrieben, die andere jedoch erst am 5. Juli 1996, und dies „vorbehaltlich der endgültigen Einrichtung der Stelle“, wie aus der öffentlichen Ausschreibung hervorgeht.7 Gleichwohl haben Herr V in seiner Rede wie auch Karl Lauterbach gegenüber dem Kölner Stadtanzeiger beide Sachverhalte anders mitgeteilt.
Durch die Rede wird auch klar, dass die Anschubfinanzierung von Rhône-Poulenc Rorer sich nicht auf die Anstellung von Karl Lauterbach beschränkte, sondern auch auf die Finanzierung der Tagung.
Die Akte enthält dann einen Bericht vom 22. Juli 1996, der an das Ministerium adressiert ist. Das Ministerium gibt am 6. Dezember 1996 grünes Licht. Die juristisch saubere Klärung der Verhältnisse zwischen Institut, Verein und Universität sind auch im Hinblick auf die Finanzierung befriedigend genug für das Ministerium, die Anerkennung als An-Institut zu erteilen. Zur Stiftung vermerkt der Bericht das Scheitern der Kooperationsvereinbarungen:
„Zu c) ist zu berichten, daß die Verhandlungen der GFGÖ mit der [XXX]-Stiftung zu einem Ergebnis geführt haben, das eine Änderung unserer bisherigen Dispositionen notwendig macht. Die [XXX]-Stiftung hatte eine Stiftungsprofessur mit einer Förderung von 250 TDM jährlich für fünf Jahre in Aussicht gestellt. Wir hatten dementsprechend die Umwidmung einer 1999 frei werdenden C3-Professur aus der Inneren Medizin (Nachfolge Prof. [XXX]) beantragt.
Leider hat die [XXX]-Stiftung inzwischen Positionen bezogen, die GFGÖ und Universität völlig inakzeptabel finden. Die [XXX]-Stiftung forderte nämlich,
1. im Ausschreibungstext solle es zunächst heißen: ‚… die [XXX] Stiftungsprofessur für kardiovaskulär orientierte Gesundheitssystemforschung in gesundheitsökonomischer Ausrichtung zu besetzen‘ … und später: ‚Erwünscht ist ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin sowie fundierte praktische Erfahrungen in der klinischen Kardiologie und Angiologie‘,
2. vertraglich solle fixiert werden ‚die Stiftungsprofessur ist als [XXX] Stiftungsprofessur für kardiovaskulär orientierte Gesundheitssystemforschung in gesundheitsökonomischer Ausrichtung international auszuschreiben. Der Ausschreibungstext (s. Anlage) ist Bestandteil des Vertrages. – Die Mitglieder der Berufungskommission sind frühzeitig von dem Inhalt dieses Vertrages zu informieren. Der vom Senat gebilligte Berufungsvorschlag wird vor Weitergabe an das Ministerium der Stiftung bekanntgegeben.‘
Aus der ersten Forderung hätte sich eine unsinnige Einengung des Arbeitsgebiets wie des Bewerberkreises ergeben. Die zweite Forderung ist mit den gesetzlichen Abläufen eines ordentlichen Berufungsverfahrens kaum in Einklang zu bringen. Die von der GFGÖ vorgetragenen Alternativen fanden bei der [XXX]-Stiftung kein Gehör. Die Medizinische Fakultät hat deshalb in ihrer Sitzung vom 29.5.1996 diese Forderungen der [XXX]-Stiftung einstimmig zurückgewiesen.
Inzwischen hat sich die GFGÖ um eine anderweitige Zwischenfinanzierung bemüht. In den Verhandlungen mit potentiellen Förderern wurde deutlich, daß es nicht möglich sein wird dadurch mehr als die Zeit bis zum 1.1.1998 zu überbrücken. Die Medizinische Fakultät hat deshalb in ihrer Sitzung vom 29.5.1996 einstimmig den Antrag beschlossen, die zur Zeit freie C3-Professur für Neurophysiologie ab dem 1.1.1998 in eine Professur für Gesundheitssystemforschung in gesundheitsökonomischer Ausrichtung umzuwidmen. Der Senat hat dem in seiner Sitzung vom 3.7.1996 zugestimmt.
Wie die GFGÖ mitteilt, hat unser interdisziplinäres Projekt großes Interesse beim Vorstand der Bayer AG gefunden. Die Bayer AG wäre bereit, eine Finanzierung der Professur in 1997 zu erwägen, wenn verbindlich sichergestellt wäre, daß die Professur in der medizinischen Fakultät ab dem 1.1.1998 zur Verfügung steht. Hintergrund dieser Forderung ist, daß der Vorstand der Bayer AG über die Entwicklungen um die Stiftungsprofessur für Gesundheitssystemforschung in Tübingen – bisher besetzt mit Herrn Professor Arnold – enttäuscht ist.
Die Bayer AG hatte diese Professur über den Stifterverband für einige Jahre mit erheblichen Mitteln gefördert. Der Vorstand der Bayer AG rechnete mit einer Etatisierung der Tübinger Stiftungsprofessur nach der Emeritierung von Herrn Professor Arnold. Nachdem man vor einigen Wochen in der FAZ lesen konnte, daß Tübingen die Abwicklung des Instituts Arnold betreibt, macht der Vorstand der Bayer AG sein Engagement in Köln von Zusagen abhängig, die eine ähnliche Entwicklung mit Sicherheit ausschließen.“
Die Chronologie der Instituts-Gründung
Die gesamte Chronik der Institutsgründung kann nun, entsprechend der Informationen aus der Akte, wie folgt nachgezeichnet werden: Die Universität hat in mehreren Schritten versucht, das Institut für Gesundheitsökonomie, Medizin und Gesellschaft zu errichten und als An-Institut anerkennen zu lassen. Den formalen juristischen Schritten gingen konzeptionelle Überlegungen und Gespräche voraus. Herr V berichtete am 8. August 1995 dem Ministerium für Wissenschaft und Forschung vom Plan, ein „Institut für Gesundheitsökonomik“ zu errichten. Das im Ministerium vermerkte Treffen am 26. Oktober 1995 unter Beteiligten des Vereins und des Ministeriums wurde vielfach referenziert und fand statt. Dem ersten Senatsantrag der Universität zu Köln vom 24. Januar 1996 lag ein Bericht und eine Vorhabenplanung zugrunde. Der Beschluss, das Institut zu errichten, wird ebenfalls festgehalten: „Nach Beschlussfassung durch die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche und Medizinische Fakultät hat der Senat der Universität zu Köln in seiner Sitzung vom 6.12.1995 einstimmig die Errichtung eines interdisziplinären Instituts für Gesundheitsökonomie, Medizin und Gesellschaft an der Universität zu Köln beschlossen.“ Dieser Antrag wird aber vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung am 23. Februar 1996 zunächst als nicht ausreichend für die Anerkennung angesehen und abgelehnt. Am 22. Juli 1996 schickte die Universität Köln einen weiteren Bericht, der schließlich am 6. Dezember 1996 mit einer Anerkennung als An-Institut gewürdigt wurde. In diesem Bericht wird die Satzung des Instituts für Gesundheitsökonomie, Medizin und Gesellschaft zitiert: „Die GFGÖ hat das Institut mit dieser Satzung errichtet.“ Diese Satzung datiert auf den 15. Mai 1996. Eine von allen Beteiligten unterschriebene Vereinbarung zwischen GFGÖ und Universität datiert auf den 31. Juli 1996.
Die Tübinger Bewerbung – noch einmal
Inwiefern diese Darstellung das durchschnittliche Drumherum im Hinblick auf eine Institutsgründung und Berufungsverfahren an deutschen Universitäten wiedergibt, lässt sich mangels vergleichender Berichte nicht sagen. Der Grund, warum es an die Öffentlichkeit kommt, liegt maßgeblich an der Prominenz des Berufenen. Fest steht zumindest dies: #WirWollenKarl galt auch für die Universität zu Köln in den Jahren 1995–97. Deren Akteure haben händeringend versucht, ihn zu installieren. Schenken wir Karl Lauterbach im Jahre 2014 Glauben, wo er freimütig seine eigene Rolle bei der Ausgestaltung der Professur erzählte, hat er diese Installation auch selbst zu verantworten.
Relevant ist: Karl Lauterbach hat im Rahmen seiner Tübinger Bewerbung vom 10. Dezember 1995 gelogen. Das dort in die Welt gesetzte Narrativ stimmt hinten und vorne nicht. Erinnern wir uns an den Wortlaut der Angabe:
„Zum 1. Dezember 1995 habe ich die zunächst kommissarische Leitung des neu gegründeten Instituts für Gesundheitsökonomie an der medizinischen Fakultät der Universität zu Köln (Vergütungsstufe C3) übernommen.“
Mithilfe der Akten lässt sich nun bestimmen, dass diese Aussage aus vier Gründen falsch ist.
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- Das Institut war kein An-Institut an der Universität zu Köln. Ein solches wurde es erst am 6. Dezember 1996, nachdem ein vorheriger Anlauf gescheitert war.
- Selbst ohne universitäre Affiliation kann von einer formalen Gründung des Instituts zum 1. Dezember 1995 nicht ausgegangen werden.
- Karl Lauterbach war kein Angehöriger der Universität und wurde demnach nicht von ihr hauptamtlich bezahlt, sondern von der Gesellschaft zur Förderung der Gesundheitsökonomik e.V. Eine „Vergütungsstufe C3“, die für professorale Beamte vorgesehen ist, kann hier nicht angesetzt werden. Die Suggestion, dass er bereits Professor sei, verfing jedoch.
- Selbst die Anstellung beim Verein erfolgte ausweislich der Akten erst ab 1996, nachdem Rhône-Poulenc Rorer eine Anschubfinanzierung gezahlt hatte. Es bleibt die Frage, was Lauterbach zum 1. Dezember 1995 gewesen ist.
Der Stiftungprofessor
Ist zugleich wahr, was auch plausibel erscheint? Ein kleines Tagungsbändchen mit dem Titel „Ethik, Ökonomie, Augenheilkunde“, gibt auf Seite 5 Aufschluss: In der Autorenübersicht findet sich auch eine institutionelle Affiliation der Autoren. Karl Lauterbach hat hier seinen zweiten Doktortitel ausnahmsweise weggelassen. Dafür steht allerdings dies hier:
„Prof. Dr. Karl Lauterbach
Stiftungsprofessur ‚Public Health‘
Universität Köln“
Der Institutsname des noch nicht gegründeten Instituts fehlt, dafür verzeichnete er seine damalige Privatadresse, die auch derjenigen seiner Tübinger Bewerbung vom 10. Dezember 1995 Bewerbung gleicht. Der Band erschien 1996 im Biermann Verlag.
Die Angabe einer Korrespondenzadresse setzt eine Kommunikation zwischen Herausgebern, Verlag und Autor heraus. Die Frage, ob eine Kollusion erfolgte, ist zweitrangig gegenüber der Tatsache, dass Karl Lauterbach von dieser Notation gewusst haben muss. Die Angabe einer Stiftungsprofessur ist allerdings so speziell, dass die Beteiligten sich diese nicht ohne Mitwirkung Lauterbachs ausgedacht haben könnten. Sie ist aus drei Gründen falsch. 1. Er war kein Professor: Alle Rufe Lauterbachs erfolgten in den Jahren 1997–98. 2. Er war auch kein Stiftungsprofessor, denn die Stiftung war kurz nach Drucklegung des Tagungsbändchens abgesprungen. 3. Er war zu diesem Zeitpunkt (noch) kein Angehöriger der Universität zu Köln.
Lauterbach gab seinen eigenen Text in diesem Bändchen bereits am 10. Dezember 1995 in seiner Bewerbung nach Tübingen als „im Druck“ befindlich an. Die Professur wurde allerdings erst im Juli 1996 ordentlich ausgeschrieben – ohne die Stiftung.
Der Wunsch nach einer Professur war so stark, dass Lauterbach ihn als realisiert niederschrieb – oder niederschrieben ließ. Dies ist auch chronologisch plausibel: Das Vorwort der Herausgeber datiert auf das „Frühjahr 1996“. Zu diesem Zeitpunkt waren die Verhandlungen zwischen der Stiftung und dem Verein noch offen. Der noch lebende Herausgeber und der Verleger wissen heute nicht mehr, wie die Autoreninformation zustande kam.
Stete Transparenz?
Diese lange Rekonstruktion soll am Schluss in eine einzige Frage münden, die sowohl an die Kommission gerichtet werden kann, die aus Anlass des Verfahrens wg. wissenschaftlichem Fehlverhaltens tätig geworden ist, wie auch an die schweigenden Beobachter, die Zeuge des Aufstiegs gewesen sind: Wie wahrscheinlich ist es, dass Karl Lauterbach im Jahre 2023 gegenüber der Kommission seine Rolle im Kölner Institut „stets transparent“ dargestellt hat, wo alle schriftlichen Zeugnisse aus der Zeit, die öffentlichen wie die nichtöffentlichen, etwas anderes belegen, und sein eigener Lebenslauf hierzu lückenhaft und fehlerhaft ist?
Anmerkungen:
2 Sie konnten im Landesarchiv NRW, Abteilung Rheinland (Az. NW 1479 Nr. 511), eingesehen werden.
3 Harald Clade: Gesundheitsökonomie: Interdisziplinärer Ansatz, Dtsch Arztebl 1997; 94(15): A‑962 / B‑822 / C‑744. Online: https://www.aerzteblatt.de/archiv/5882/Gesundheitsoekonomie-Interdisziplinaerer-Ansatz
4 Ärztekammer Nordrhein: Begrüßungsveranstaltung für neue Kammermitglieder 2011. Online: https://www.aekno.de/wissenswertes/dokumentenarchiv/aerztekammer-nordrhein/begruessungsveranstaltung-fuer-neue-kammermitglieder-2011. Lauterbach wird dort wie folgt zitiert: „Ich bin der älteste Jungarzt in dieser Runde.“
5 Healthcare systems for a better social world | Karl Lauterbach | TEDxRWTHAachen vom 4. August 2014. Online: https://www.youtube.com/watch?v=RKVUhHDusfU.
6 https://portal.uni-koeln.de/universitaet/aktuell/berichte/stellungnahme-zur-professur-gesundheitsoekonomie.
7 Vgl. hierzu die Stellungnahme der Universität Köln vom 23. August 2022, an deren Ende die Anzeige aus der Universitätszeitung abgedruckt wurde: https://portal.uni-koeln.de/universitaet/aktuell/berichte/stellungnahme-zur-professur-gesundheitsoekonomie.
Herr Lauterbach gilt jedenfalls als vielversprechender Nachwuchsmann und wird deshalb auch für die Wiederbesetzung der C4-Professur für Gesundheitssystemforschung (Nachfolge Prof. Arnold) in Tübingen in die engere Wahl gezogen. Er würde sich Ihnen gerne persönlich vorstellen.
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Zitat Ende
Was für ein interessanter Artikel! Ich zitiere aus dem Text, genauer: aus dem Zitat im Text.
Es ist allerdings eine Leertaste zu wenig, was ich so beim ersten Überfliegen feststelle.
Es muss doch eigentlich heißen
"Herr Lauterbach gilt jedenfalls als viel versprechender Nachwuchsmann"
Also, als jemand, der viel verspricht. Als jemand, der verspricht, die "Impfungen" sind mehr oder weniger nebenwirkungsfrei und bieten umfassenden Schutz. Es ist durchaus ein Unterschied zwischen "vielversprechend" und viel versprechend. Man oder frau muss eben einfach auf die Kleinigkeiten achten.
https://www.krankenkassen.de/dpa/443613.html
Ursache für den Anstieg waren laut AOK deutlich mehr
Krankschreibungen wegen Atemwegsinfekten und Erkältungskrankheiten. Nach einem Rückgang in den ersten beiden Corona-Jahren hätten durch den Wegfall der Abstands- und Hygieneregeln besonders die Infektionskrankheiten rasant zugenommen.
Ende Zitat.
Ich denke, es ist ein verwechselter Textbaustein.
Nach einem Rückgang in den ersten beiden Corona-Jahren hätten durch sehr viel MOD-rna-Behandlungen und die damit ausgelöste Schwäche der Immunsysteme der auf die Weise behandelten Personen besonders die Infektionskrankheiten rasant zugenommen.
Bei geimpften Beschäftigten in der Fachkrankenpflege waren es 20,1 Tage.
Lockdown ist nun mal sehr Gesundheits schädigend
Interessant vielleicht auch, dass KL zu diesem Zeitpunkt mglw. noch CDU-Mitglied war
https://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Lauterbach#Politische_Karriere
Erst als er dann fest im Sattel saß, hat er sein Netzwerk "erweitert" und ist einer in NRW (zumindest damals) sicher nützlicheren Partei beigetreten.
@TK
Warum so schüchtern?
Hervorhebungen aus dem Orginal 😛
"Der Karlatan: Sein größter Bewerbungs-Coup
Zauberte der heutige Gesundheitsminister gleich zu Beginn seiner Karriere ein Uni-Institut aus dem Hut, das es gar nicht gab? Unser Autor Thomas Kubo stieß kürzlich in seinen umfangreichen Unterlagen auf die vermutlich brisanteste Stelle in Karl Lauterbachs Vita. Wir stellen das einzigartige Fundstück vor.
Von THOMAS KUBO | Veröffentlicht am 20.03.2023"
https://www.hintergrund.de/politik/inland/der-karlatan-sein-groesster-bewerbungs-coup/
" Lauterbach – Fehlverhalten ohne Konsequenzen?
Colonia obscura – der Minister mauert, und die Universität mauert mit
An der Universität zu Köln hat eine Kommission gegen Gesundheitsminister Prof. Dr. med Dr. sc. (Harvard) Lauterbach ein Verfahren wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens durchgeführt und empfohlen, das Verfahren einzustellen. Dieser Empfehlung hat sich Rektor Prof. Dr. Axel Freimuth am 21. Juli 2023 angeschlossen und sie damit offiziell umgesetzt. Ein solch bemerkenswerter Vorgang soll hier in zwei Teilen kritisch kommentiert werden.
Von THOMAS KUBO | Veröffentlicht am 09.08.2023"
https://www.hintergrund.de/politik/inland/colonia-obscura-der-minister-mauert-und-die-universitaet-mauert-mit/
"Colonia insana – mauern, bis der Arzt fehlt
Verfahren abgeschlossen, alle Fragen offen. So schätzt unser Autor die Reaktion der Universität Köln auf die Anzeige des möglichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens von Gesundheitsminister Karl Lauterbach ein. Denn die Vorwürfe, Lauterbachs Bewerbung in Tübingen habe 1995 eine Vielzahl von Fehlern enthalten, konnten seiner Auffassung nach nicht ausgeräumt werden. Auch nicht von Karl Lauterbach selbst. Zweiter und letzter Teil zu diesem bemerkenswerten Vorgang.
Von THOMAS KUBO | Veröffentlicht am 25.09.2023"
https://www.hintergrund.de/politik/inland/colonia-insana-mauern-bis-der-arzt-fehlt/
Stiftungen, Insitute, Vereine, Arbeitsgemeinschaften usw. sind Einrichtungen zur Umwandlung gesellschaftlich erarbeiteten Mehrwertes in privates Kapital.
Hochstapler brauchen ein Umfeld, in dem sie auf- und hochgehoben werden.
Der Herr hat alles richtig gemacht. Denn die Maschinerie wartet nur auf solche "Persönlichkeiten". Der akademische Betrieb besteht zu über 50% nur noch aus Blendern. Wie die Politik.
Wir haben hierzulande inzwischen ein verdecktes Kastenwesen. Ähnlich auch im "Journalismus", etc.
Die Strukturen sind so perfektioniert, dass nur noch aalglatt Passende hineinkommen. Und der hier besprochene Herr ist eben oberaalglatt, völlig gewissensbefreit, anstandslos, ehrlos, würdelos, unfähig zwischen wahr und falsch zu unterscheiden und daher völlig frei in der Wahl seiner Denkmuster und damit auch völlig beliebig in seinen Aussagen. Er sagt daher einfach das, was er intuitiv fühlt, dass es ihm am besten nützt. Und er hatte zurecht das Gefühl, dass das, was er gemacht hat, für die, die er damit angesprochen hat völlig richtig und systemkorrekt war. Er hat das System nach der System-eigenen Logik völlig korrekt bedient.
Jeder Hochstapler würde sofort auffliegen wenn die Umgebung in der er sich bewegt ein Interesse daran hätte, Hochstapler zu überführen. Aber in dem System sind eben inzwischen alle MEHR ODER WENIGER Hochstapler – und damit würden die selbst in Gefahr kommen, aufzufliegen. Also lässt man es lieber und versucht sich selbst aus der möglichen Schusslinie zu halten falls was schief geht. Das ist heutzutage, wo kein Arrivierter mehr für irgendwas zur Verantwortung gezogen wird, sehr, sehr leicht geworden.
All diese biederen Säcke in ihren vornehmen Lehnsesseln in ihren Clubs und Edelrestaurants waschen doch immer und jederzeit ihre Hände in Unschuld.
Saubere Arbeit, Glückwunsch zum Ergebnis und Dank!
Minister sind Quereinsteiger, keine Querdenker.