Der Aufstieg des Karlatans – Das Institut

Die Schlüsseljahre für den aka­de­mi­schen Aufstieg von Gesundheitsminister Prof. Dr. med Dr. sc. (Harvard) Karl Lauterbach bil­den die Jahre 1995 bis 1998. Diese Jahre sind im Lebenslauf des Karlatans gleich­wohl nur frag­men­ta­risch erhal­ten.1 Wir lesen dort ledig­lich von einer Tätigkeit als Gastdozent an der Harvard School of Public Health („Seit 1996). Diese Angabe erweist sich als eine, die sich nicht extern kon­kre­ti­sie­ren ließ: Zahlreiche Kontaktversuche mit der T.H.Chan School of Public Health seit September 2022 mit dem Ziel, eine genaue­re Aufstellung sei­ner Lehrtätigkeiten zu erhal­ten, schei­ter­ten; glau­ben wir Lauterbachs eige­ner Version, folg­te der Gastdozentur sei­ne Kölner C4-Professur im Jahre 1998 schnörkellos.

Die Gründungsakten des Instituts für Gesundheitsökonomie, Medizin und Gesellschaft sind wesent­lich auf­schluss­rei­cher.2 Der Aufstieg des Karlatans kann damit rekon­stru­iert werden.

Der Verein

Es begann im Jahre 1995 mit einem Verein. Diese „Gesellschaft zur Förderung der Gesundheitsökonomik Köln e.V.“ exi­stiert heu­te nicht mehr. Die Erstfassung der Vereinssatzung datier­te auf den 21. Juni 1995. Die Eintragung ins Vereinsregister erfol­ge am 25. Oktober 1995. Es erfolg­te eine Satzungsänderung am 10. November 1995. Am 12. Januar 1999 erfolg­te ein Wechsel des Vereinsvorstands. Am 22. Oktober 2003 ver­merkt das zustän­di­ge Amtsgericht Köln: „Infolge Wegfalls aller Vereinsmitglieder ist der Verein erlo­schen. Sämtliche Unterlagen sind nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist im Amtsgericht selbst ver­nich­tet worden.

Formal ist die­ser Verein kaum von zahl­rei­chen ande­ren Fördervereinen zu unter­schei­den, die auch heu­te zu den unter­schied­lich­sten Zwecken gegrün­det wer­den. Über den gesamt­ge­sell­schaft­li­chen Effekt die­ser Rechtsform kann man sich strei­ten: Ein Förderverein an einer Schule, der eine Bruchbude saniert, tut Gutes, kaschiert aber auch ein Versagen der öffent­li­chen Hand. Diese Diskussion kann hier aller­dings nicht geführt wer­den. Ganz all­ge­mein ermög­licht ein Förderverein eine Win-Win-Situation für die Beteiligten. Ein gemein­nüt­zi­ger Förderverein kann Spendenquittungen aus­stel­len, die steu­er­lich gel­tend gemacht wer­den können.

Unbestreitbar ist im kon­kre­ten Fall: Die Gründungsmitglieder haben die­se Rechtsform im Jahre 1995 bewusst gewählt und in der Folge Nägeln mit Köpfen gemacht. Die Gemeinnützigkeit wur­de noch im sel­ben Jahr erteilt.

Wer die Korrespondenz im Namen des Vereins führ­te, muss ich aus Datenschutzgründen im fol­gen­den offen las­sen. Die schrift­füh­ren­de Person heißt jeden­falls im Folgenden „Herr V“. Ob Herr V ein Teil des Vorstandes war, vom Vorstand ledig­lich beauf­tragt wur­de, ja ob Herr V über­haupt ein „Herr“ ist, muss offen blei­ben, bis diver­se Schutzfristen ablau­fen. Es sei jeden­falls das fol­gen­de gesagt: Ich nahm bereits zu einem frü­he­ren Zeitpunkt Kontakt zu Herrn V auf. Antwort: „Zu Lauterbach äuße­re ich mich öffent­lich nicht.

Der Geschäftsführer

Anders als man es von einem klei­nen Sportverein kennt (aber durch­aus von einem mit­tel­gro­ßen oder gro­ßen), hat der Förderverein in § 10 sei­ner Satzung die Position des Geschäftsführers geschaffen:

(1) Die lau­fen­den Geschäfte wer­den von einem vom Vorstand zu wäh­len­den Geschäftsführer wahrgenommen.

(2) Im Rahmen der Ansätze des ord­nungs­ge­mäß ver­ab­schie­de­ten Haushaltsplanes ver­fügt der Geschäftsführer im Einvernehmen mit den Institutsdirektoren über die Haushaltsmittel und schließt Personalverträge.

(3) Die lau­fen­den Haushalts- und Kassenführung obliegt dem Geschäftsführer. Er hat über Einnahmen und Ausgaben Buch zu füh­ren. Einnahmen sind auf Bankkonto oder Postscheckkonto ein­zu­zah­len. Um plötz­lich erfor­der­lich wer­den­de Ausgaben sofort bestrei­ten zu kön­nen, darf der Geschäftsführer eine klei­ne Kasse unter­hal­ten, deren Barbestand DM 1.000,00 nicht über­stei­gen soll. Die vom Vorstand, den Institutsdirektoren oder im Rahmen der Übertragung nach § 10 Abs. 3 Satz 2 vom Geschäftsführer (§10) erteil­ten Kassenanweisungen wer­den vom Geschäftsführer ausgeführt.

(4) Zur Erleichterung des lau­fen­den Geschäftsbetriebes darf der Vorstand den Geschäftsführer ermäch­ti­gen, Kassenanweisungen zur Begleichung und Erledigung der lau­fen­den Geschäftsbedürfnisse selbst zu ertei­len und aus­zu­füh­ren, soweit der Betrag der ein­zel­nen Kassenanweisungen DM 1.000,00 nicht überschreitet.“

Diese Tätigkeit ist für Karl Lauterbach nach­ge­wie­sen, so etwa in einem Artikel des Deutschen Ärzteblatts aus der Feder von Harald Clade.3 Es ist aller­dings unklar, wann genau er die­se Tätigkeit auf­nahm und wann sie ende­te: Der Geschäftsführer war näm­lich kein Teil des Vorstandes und muss­te dem­nach auch dem Vereinsregister nicht gemel­det wer­den. Wir wis­sen nicht die exak­te Vergütung für sei­ne Tätigkeit und wir wis­sen auch nicht alle Geldgeber. Der Verein ist näm­lich zunächst nur sei­nen Mitgliedern und dann dem Finanzamt rechen­schafts­pflich­tig, nicht aber der Universität zu Köln und auch nicht der Öffentlichkeit.

Der kon­kre­te Finanzierungszweck bestand aus­drück­lich dar­in, das ent­spre­chen­de Fach „Gesundheitsökonomik“ zu för­dern und auch ein ent­spre­chen­des Institut in Köln zu errich­ten. Hierfür soll­te der Verein als gemein­nüt­zi­ge Sammelstelle für Fördergelder fungieren.

In der Universität zu Köln weiß heu­te nie­mand von nix. Ein Grund dafür ist, dass Herr V mit dem Briefpapier des Vereins schreibt und so an der Universität vor­bei und zugleich Tacheles reden kann. Eine Aktenführungspflicht besteht nicht. Herr V han­del­te nicht kor­rupt. Er tut ihm Rahmen des Möglichen das, was wohl ande­re auch getan hät­ten, die einer neu­en fach­li­chen Disziplin den Weg berei­ten möch­ten. Es ist dafür bezeich­nend und fol­gen­reich. Und vor­teil­haft für Karl Lauterbach.

Zunächst bemüh­te sich Herr V um eine brei­te Spenderbasis und kei­ne ein­sei­ti­ge Finanzierung von „Big Pharma“. Er infor­mier­te das Ministerium für Wissenschaft und Forschung NRW früh­zei­tig, und kon­tak­tier­te zunächst auch eine gemein­nüt­zi­ge Stiftung, die es heu­te noch gibt. Die Korrespondenz zwi­schen Herr V und dem Geschäftsführer die­ser Stiftung ermög­licht, die Chronik des Instituts in der Anfangszeit nahe­zu lücken­los zu rekon­stru­ie­ren. Sie ist in der Akte erhal­ten, weil Herr V die­se am 24. April 1996 dem Ministerium schick­te. Grund dafür ist eine geschei­ter­te Kooperation mit eben jener Stiftung, über die Herr V dem Ministerium Bericht erstattete.

Eine bizar­re hand­schrift­li­che Notiz von­sei­ten des Ministeriums ist auf dem Schreiben von Herrn V ent­hal­ten: Diese ver­zeich­net zwei Telefonnummern und benennt den Besitzer die­ser Nummer: „Prof Lauterbach“. Die letz­te Eintragung auf die­sem Blatt lau­te­te „W[ieder]v[orla­ge]: 10.11.96“. Lauterbach darf sich jedoch erst seit Mai 1997 Professor nen­nen – zu die­sem Zeitpunkt wur­de er vom zustän­di­gen Ministerium nach damals gel­ten­dem Recht ernannt. Der Beigeschmack die­ses Vermerks bleibt für die gesam­te Lektüre der Akte bestehen. Aber gehen wir zunächst chro­no­lo­gisch an den Anfang.

Die Stiftungskorrespondenz

Am 9. Juni 1995 kon­tak­tier­te ein Verantwortlicher inner­halb der Medizinischen Fakultät – aller­dings nicht Herr V – den Geschäftsführer der Stiftung über eine Vorhabenplanung, ein Institut für Gesundheitsökonomie zu errich­ten, und nann­te auch die Summe, die im Laufe der fol­gen­den Verhandlungen der Dreh- und Angelpunkt sein soll­te: 250.000 Mark pro Jahr. Hiermit soll­te eine Stiftungsprofessur ein­ge­rich­tet wer­den. Die Verhandlungen zogen sich nun fast ein Jahr hin. Er schrieb hierzu:

Für die Stiftungsprofessur und damit Direktoriumsstelle des Instituts ist sei­tens der Medizinischen Fakultät ein appro­bier­ter Mediziner mit fun­dier­ter wis­sen­schaft­li­cher Erfahrung auf gesund­heits­öko­no­mi­schen Gebiet vor­ge­se­hen. Hierzu lau­fen der­zeit bereits inten­si­ve Auswahlgespräche und es sind bereits, die­sen Anforderungen ent­spre­chen­de Kandidaten – unter ande­rem von ame­ri­ka­ni­schen Universitäten – in enge­rer Wahl.“

Der Kreis der Auswahl kann bei die­sem Profil natür­lich nicht sehr groß sein. Allerdings ist auf­fäl­lig, dass Lauterbach, der erkenn­bar zu die­sem Kreis gehör­te, aber nicht genannt wird, zu die­sem Zeitpunkt kei­ne Approbation hat­te. Dies soll­te er erst 15 Jahre spä­ter nach­ho­len, nach­dem das not­wen­di­ge „Arzt im Praktikum“ (AiP) hier­für kei­ne Voraussetzung mehr war.4

Ein Zeitsprung zum 23. August 2022: Die Universität Köln ver­öf­fent­licht aus Anlass diver­ser Spekulationen in den sozia­len Medien eine Stellungnahme zur Einrichtung der Professur in Köln, die durch einen TED-Vortrag aus dem Jahre 2014 getrig­ge­red wur­den.5 Dort steht:

Es gab zwei wei­te­re Bewerber*innen. Dass es für Professurausschreibungen nur weni­ge Bewerberbungen [sic!] gibt, ist in jun­gen Fächern – wie es damals die Gesundheitsökonomie war – nicht unge­wöhn­lich. Eine der Personen zog im Laufe des Verfahrens ihre Bewerbung zurück; es gab also letzt­lich eine Zweierliste.6

Der Begriff „inten­si­ve Auswahlgespräche impli­zier­te also nicht, dass das Bewerbernetz groß­flä­chig aus­ge­wor­fen wurde!

Gehen wir nun wie­der 27 Jahre zurück. Am 4. August 1995 infor­mier­te Herr V, der ab die­sem Punkt den Schriftverkehr über­nimmt, den Geschäftsführer der Stiftung über die Gründung des Vereins und füg­te ein erstes Konzeptpapier für die Gründung des Instituts bei. Die Gemeinnützigkeit des Vereins war zu die­sem Zeitpunkt zwar noch nicht erteilt wor­den, und eben­so erfolg­te noch nicht die offi­zi­el­le Eintragung ins Vereinsregister, aber Herr V war zuver­sicht­lich, alle Voraussetzungen bald zu erfül­len. Er behielt mit die­ser Zuversicht recht.

Am 9. September 1995 erfolgt eine grund­sätz­li­che Zustimmung zum Vorhaben von­sei­ten des Geschäftsführers:

Ihre Vorlage beant­wor­tet weit­ge­hend unse­re bis­her gestell­ten Fragen, so daß wir zum Zwischenergebnis kom­men, daß wir vom Grundsatz her das Projekt för­dern wollen.“

Die Stiftung füg­te einen sehr detail­lier­ten Forderungskatalog bei: Die end­gül­ti­gen Satzungen des Instituts wie auch des Vereins; die Art und Weise, wie Geld von der Stiftung über­wie­sen wer­den soll­te; die genaue Fakultät, der die Professur zuge­wie­sen wer­den soll­te (soll­te es nun die Medizinische oder die für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sein?); eine detail­lier­te Auflistung, wie zusätz­lich ange­frag­te Sachkosten in Höhe von 45.000 DM sich auf­glie­dern; eine Information über die Herkunft von wei­te­ren 250.000 DM, die Herr V in einem ande­ren Zusammenhang erwähn­te; eine Information dar­über, ob die Finanzierung der Mitarbeiter der Klinik III für Innere Medizin (gesund­heits­öko­no­mi­sche Arbeitsgruppe) unab­hän­gig erhal­ten blei­be; eine Nachfrage nach den Kalkulationsgrundlagen der Auftragsforschung; eine defi­ni­ti­ve Unterlage vom Land NRW, die nach Auslaufen der Stiftungsprofessur die Existenz wei­ter siche­re; sowie schließ­lich eine Bitte um einen Vertragsentwurf. Die Stiftung will fer­ner die­se Bedingungen: Eine ver­trag­li­che Verpflichtung auf zunächst 24 Monate, danach eine Weiterförderung je nach Arbeitsbericht; eine Fixierung der Sachkosten auf zunächst 20.000 DM pro Jahr; schließ­lich eine Bindung der Förderung an die öffent­li­che Finanzierung der zwei­ten Professur, die für das Institut vor­ge­se­hen war.

Nicht gera­de wenig! Die Stiftung hat­te offen­bar eini­ge Standards, über die im fol­gen­den hart ver­han­delt wur­de. Da es schließ­lich um ein Fördervolumen von über 1 Mio. DM ging, ist eine har­te Verhandlung wenig überraschend.

Herr V wil­ligt am 25. Oktober 1995 in fast allen Punkten ein. So sand­te er einen Entwurf der Instituts- und Vereinssatzung zu, sag­te aber, dass sowohl ein Senatsbeschluss als der Ministeriumsbescheid noch fehl­ten. Zur Finanzierung schreibt Herr V:

Die ins Auge gefaß­ten Finanzierungen sol­len über die Gesellschaft zur Förderung der Gesundheitsökonomik lau­fen. Diese tritt gegen­über den Mitarbeitern auch als Arbeitgeber in Erscheinung. Dies gilt auch für die Stiftungsprofessur, die in der Medizinischen Fakultät ange­sie­delt und nach Ablauf von 5 Jahren in die­ser eta­ti­siert wer­den soll. Die zwei­te von der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät ein­zu­brin­gen­de Professur wird von Anfang an im Universitätshaushalt eta­ti­siert.

Im Hinblick auf die Vergütung will Herr V nun mehr:

Bei den bei Ihnen bean­trag­ten Mitteln han­delt es sich um eine Stiftungsprofessur inner­halb der medi­zi­ni­schen Fakultät. Entgegen unse­rer bis­he­ri­gen Meinung soll­te die­se Professur nach Besoldungsgruppe C4 aus­ge­stat­tet wer­den. Vorgespräche mit mög­li­chen Bewerbern haben erge­ben, daß es anders kaum mög­lich sein wird, her­vor­ra­gend aus­ge­wie­se­ne Wissenschaftler für län­ge­re Zeiträume zu gewin­nen. Der Aufwand für eine C4-Professur wür­de sich den neue­sten Bemessungszahlen im Durchschnittsfall (45 Jahre, ver­hei­ra­tet, 2 Kind) in 1996 auf DM 142.800,- jähr­lich belaufen.

Nach den­sel­ben Bemessungskriterien rech­net man für eine BAT VII/VUb-Stelle mit DM 60.000,- jährlich.

Eine genaue­re Aufstellung des Sachaufwandes ist noch nicht mög­lich.

Mit ande­ren Worten: Ohne Moos nix los. Behalten wir die Summe 142.800 DM im Auge.

Als wei­te­ren Sponsor nennt Herr V Procter & Gamble und ver­weist auf ein Gespräch am 26. September 1995. Er sei für eine Förderung auf 1996 ver­trö­stet wor­den. In Aussicht gestellt wur­den 250.000 DM pro Jahr mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Weiterer Hinweis: „Procter & Gamble machen eine Förderung von der Zulassung eines Medikamentes zur Osteoporosebehandlung abhän­gig, die im euro­päi­schen Zulassungsverfahren bean­tragt wur­de.

De fac­to teil­te Herr V hier­mit aber auch mit, dass die wei­te­ren 250.000 DM, die er ander­wei­tig in Aussicht gestellt hat­te, zum Zeitpunkt eben nicht zur Verfügung stan­den. Herr V erwähnt dafür nun einen ande­ren Geldgeber:

Es ist uns inzwi­schen gelun­gen in der Firma Rhône-Poulenc Rorer einen wei­te­ren Sponsor zu fin­den, der bereit ist, mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit der Gesellschaft eine Anschubfinanzierung von DM 150.000,- zur Verfügung zu stel­len, die benutzt wer­den soll, einen Wissenschaftler zu enga­gie­ren, der in der Lage, ist [sic!] der Sache über die Möglichkeiten des geschäfts­füh­ren­den Vorstandes der Gesellschaft hin­aus wei­te­re Impulse zu geben, wei­te­re Sponsoren zu gewin­nen und ande­re Drittmittel anzu­wer­ben. Wir gehen davon aus, daß Rhône-Poulenc Rorer auch über die Anfangsphase hin­aus för­dern wer­den, weil die­se Firma gro­ßes Interesse an einem Institut in Köln hat. Zusätzlich füh­ren wir der­zeit Verhandlungen mit einem Sponsor aus dem pri­vat­wirt­schaft­li­chen Bereich über eine Unterstützung von ins­ge­samt DM 500.000,-.“

Wer die­ser ande­re Sponsor aus dem pri­vat­wirt­schaft­li­chen Bereich ist, sagt Herr V wie­der­um nicht. Der Fortgang der Verhandlungen deu­tet aber dar­auf hin, dass die­ser Sponsor nicht in Erscheinung trat. Herr V teilt hier auch den Mitgliedsbeitrag für den Verein mit: 25 Mark. Dieser läp­pi­sche Betrag kann ledig­lich als Schutzgebühr ver­stan­den wer­den. Die wich­tig­sten Geldgeber soll­ten eben kei­ne Einzelpersonen sein, son­dern Konzerne wie Rhône-Poulenc Rorer. Diese fusio­nier­te übri­gens zunächst 1999 mit der Hoechst AG zu Aventis. Aventis fusio­nier­te 2004 wie­der­um mit Sanofi-Synthélabo zu Sanofi-Aventis.

Der Geschäftsführer mel­det sich am 16. November 1995 und wird zunächst stut­zig, war­um es unbe­dingt eine C4-Stelle sein muss. Er prä­zi­siert die Anforderung der Stiftung an die Professur:

Wir gehen davon aus, daß die­ser ins Auge gefaß­te her­vor­ra­gen­de Wissenschaftler aus­ge­wie­se­ner­ma­ßen (auch) auf dem Gebiet der kar­dio­vas­ku­lä­ren Präventions- und Rehabilitationsforschung ent­spre­chen­de Meriten erwor­ben hat.

Wir heben die­ses auch des­halb her­vor, weil wir die­se Thematik – im Rahmen der Gesundsheitsökonomieforschung [sic!] – als einen Bereich anse­hen, den wir schwer­punkt­mä­ßig för­dern wol­len.

Am 2. Januar 1996 äußert sich Herr V aus­führ­lich zu Karl Lauterbach:

Ich hat­te Ihnen in mei­nem Schreiben vom 24.10.1995 (vgl. zu 4.) mit­ge­teilt, daß uns Rhône-Poulenc Rorer für 1996 150.000 DM als Anschubfinanzierung zur Verfügung stel­len. Wir wer­den mit die­sen Mitteln Herrn Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl Lauterbach ein­stel­len. Herr Lauterbach ist Arzt und Gesundheitssystemforscher. Er wird fol­gen­de Aufgaben über­neh­men:

Dieses Zitat bedarf einer aus­führ­li­che­ren Kommentierung: Die Gemeinnützigkeit war zu die­sem Zeitpunkt erteilt. Zunächst geht auch Herr V davon aus, bei Karl Lauterbach han­de­le es sich um einen Arzt. Diese Bezeichnung ist aller­dings ohne Approbation nicht zuläs­sig. Das Wort „Geschäftsführer“ wird nicht gesagt, doch der nach­fol­gend gege­be­ne Aufgabenkatalog weist ihn als sol­chen aus. Weitere Ausgaben waren in der Anfangsphase von der Anschubfinanzierung eben­falls betrof­fen. Mindestens eine Veranstaltung wird in der Akte erwähnt. Diese spielt wei­ter unten eine Rolle.

Das Zitat ist der erste und ein­zi­ge Beleg über die Einstellung von Karl Lauterbach in Verbindung mit die­sem Geldgeber. Und es wider­legt die Kommission, die auf mei­ne Anregung hin ein Verfahren wg. wis­sen­schaft­li­chem Fehlverhaltens gegen Karl Lauterbach durch­führ­te, es aber letzt­lich fal­len ließ. Diese teil­te mit, dass Karl Lauterbach bereits zum 1. Dezember 1995 beim Verein ange­stellt war. Ein kon­kre­ter Beleg für die­se Tätigkeit wur­de mir aus Datenschutzgründen verwehrt.

Die wei­te­ren Aufgaben defi­niert Herr V wie folgt:

1. Durchführung einer Multicenter-Studie zur Variabilität der Therapiestrategien bei aku­tem Myokardinfarkt.

2. Entwicklung von Curricula für Zusatzstudiengänge und berufs­be­glei­ten­de Aus- und Weiterbildung im Bereich der Gesundheitssystemforschung.

3. Abhaltung einer zwei­wö­chent­li­chen Einführungsvorlesung zur Gesundheitssystemforschung im WS 1995/96.

4. Abhaltung einer Vorlesung von zwei Semesterwochenstunde (2 SWS) und von zwei Seminaren (jeweils 2 SWS), davon eines als berufs­be­glei­ten­de Abendveranstaltung ab dem SS 1996.

5. Entwicklung eines Kataloges von Forschungsprojekten im Bereich der Gesundheitssystemforschung als Angebot für Drittmittelgeber und schritt­wei­se Übernahme ent­spre­chen­der Forschungsaufgaben unter beson­de­rer Berücksichtigung kar­dio-vas­ku­lä­rer Projekte.

6. Einwerbung von Drittmitteln für die Ausstattung und Unterhaltung des Instituts für Gesundheitsökonomie, Medizin und Gesellschaft an der Universität Köln in Zusammenarbeit mit dem Vorstand der GFGÖ.

7. Maßgebliche Mitwirkung beim Aufbau des Instituts für Gesundheitsökonomie, Medizin und Gesellschaft an der Universität zu Köln.

8. Aufbau und Pflege wis­sen­schaft­li­cher Kontakte zu ver­gleich­ba­ren Arbeitsgruppen und Institutionen im In- und Ausland.

9. Aufbau und Pflege einer Kooperation/Partnerschaft mit der Harvard Medical School und der Harvard School of Public Health.

Die Darstellung des Werdegang [sic!] und der Forschungsschwerpunkte von Herrn Lauterbach sind bei­gefügt.

Die Entwicklung eines Curriculums (Punkt 2) ende­te im Sommersemester 1999 mit der Akkreditierung des Diplom-Studiengangs Gesundheitsökonomie.

Für die Veranstaltungen, die in den Punkten 3 und 4 genannt wer­den, fin­det sich im Vorlesungsverzeichnis der Universität Köln kein Beleg. Allerdings heißt dies nicht, dass kei­ne Veranstaltungen statt­ge­fun­den haben. Von einer „zwei­wö­chent­li­chen“ Vorlesung war in Lauterbachs Bewerbung nach Tübingen aller­dings nicht die Rede. Das Futur („Er wird fol­gen­de Aufgaben über­neh­men:) in Verbindung mit dem Datum des Schreibens (2. Januar 1996) wirft die Frage auf, wann die Veranstaltung denn begon­nen haben könn­te. Das Wintersemester 1995/96 begann bereits im Oktober 1995. Dadurch, dass das Institut noch kein offi­zi­el­les An-Institut war, konn­te eine uni­ver­si­tä­re Affiliation auch nicht erfolgen.

Die bei­den Anhänge waren lei­der nicht in der Akte ent­hal­ten. Es ist jedoch bezeich­nend, dass kei­ne Publikationsliste bei­gefügt war. Herr V führt wei­ter aus:

Herr Lauterbach ist ein ernst zu neh­men­der Bewerber für die Stiftungsprofessur, für deren Besetzung – wie auch im Vertragsentwurf fest­ge­legt – selbst­ver­ständ­lich die gesetz­li­chen Regelungen eines ordent­li­chen Berufungsverfahrens ange­wandt wer­den müs­sen. Herr Lauterbach gilt jeden­falls als viel­ver­spre­chen­der Nachwuchsmann und wird des­halb auch für die Wiederbesetzung der C4-Professur für Gesundheitssystemforschung (Nachfolge Prof. Arnold) in Tübingen in die enge­re Wahl gezo­gen. Er wür­de sich Ihnen ger­ne per­sön­lich vorstellen.

[…]

Anlage

Vertragsentwurf

Werdegang von Herrn Dr. Dr. Lauterbach

Forschungsschwerpunkte von Herr Dr. Dr. Lauterbach

Das Datum des Schreibens (2. Januar 1996) ist wie­der­um im Zusammenhang mit dem Tübinger Berufungsverfahren sehr bedeut­sam. Wie kann Herr V wis­sen, dass Lauterbach „in die enge­re Wahl gezo­gen“ wur­de, wo die Berufungskommission in Tübingen erst am 30. Januar und am 19. März 1996 in ihrer 3. und 4. Sitzung mit der Sichtung der Bewerbungen befasst war und zunächst dort den Beschluss fass­te, ins­ge­samt zunächst sechs Bewerber zum Probevortrag einzuladen?

Aus dem näch­sten Schreiben von Herr V, das auf den 25. Januar 1996 datiert, wird ersicht­lich, dass einen Tag vor­her ein Telefonat mit dem Geschäftsführer statt­ge­fun­den haben muss, weil es dort refe­ren­ziert wird. Herr V schreibt, dass der Antrag zur Errichtung des Instituts dem Ministerium geschickt wer­de; dies geschah bereits am 24. Januar 1996, aller­dings lehn­te das Ministerium die Anerkennung am 23. Februar 1996 ab. Dann lädt Herr V den Geschäftsführer zu einem Symposion am 27. April 1996 ein. Über die wei­te­re Finanzierung des Instituts äußert sich Herr V wie folgt:

Wie wir bereits in frü­he­ren Schreiben und Unterlagen andeu­te­ten, wol­len wir das Institut auf eine mög­lichst brei­te Basis stel­len und nicht nur von der Förderung durch Pharma- oder Medizintechnikindustrie abhän­gig machen. Wir führ­ten des­halb bereits Gespräche mit Repräsentanten des Zentralinstituts für die kas­sen­ärzt­li­che Versorgung, der kas­sen­ärzt­li­chen Bundesvereinigung und der Ärztekammer, des Verbandes der pri­va­ten Krankenversicherung und des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen. Weitere Gespräche sind bereits ter­mi­niert.

Am 6. März 1996 ant­wor­tet der Geschäftsführer. Er hält an einem Förderangebot fest, macht dies aber von wei­te­ren Details abhän­gig. So besteht er auf den Schwerpunkt „kar­dio­vas­ku­lä­re Epidemiologie“:

Wie bereits wie­der­holt aus­ge­führt, ist die Förderung durch unse­re Stiftung nur mög­lich, wenn sie dem (ein­engen­den) Satzungszweck ent­spricht. Bei dem gegen­ständ­li­chen Projekt muß des­halb sicher­ge­stellt wer­den, daß im Rahmen der defi­nier­ten Aufgaben des Instituts die "kar­dio­vas­ku­lä­re Epidemiologie" eine beson­de­re Bedeutung hat. Dieses ist in dem vor­ge­leg­ten Vertragsentwurf nicht hin­rei­chend geschehen.

Auch unter den Aufgaben, die Herr Dr. Lauterbach in 1996 über­neh­men soll, ist ledig­lich unter Punkt 1 vor­ge­se­hen, daß unse­re Thematik bear­bei­tet wer­den soll, wobei aus der dor­ti­gen Formulierung nicht zu ent­neh­men ist, ob an eine per­spek­ti­ve Studie unter Einbeziehung ver­schie­de­ner Zentren unter Federführung der Universität Köln gedacht ist.

Es folgt nun der erste abwei­sen­de Kommentar in Richtung Lauterbach, der aber zunächst noch rein kon­zep­tio­nell ist und sich nicht allein auf ihn bezieht:

Auch wenn die­ser Katalog Aufgaben auf­li­stet, die wohl vor­nehm­lich in der Anlaufphase (durch Rhone-Poulenc Rorer finan­ziert) von Herrn Dr. Lauterbach wahr­ge­nom­men wer­den sol­len, so wird evi­dent, daß unse­rem Stiftungsanliegen nicht das gewünsch­te Gewicht zuteil wird

Der Geschäftsführer äußert erneu­tes Unverständnis über eine Förderung in Höhe einer C4-Vergütung und lehnt die­se ab. Neben eini­gen tech­ni­schen Details (Kündigung, Auszahlung, Einladung bei Symposien) folgt ein erstaun­lich offe­ner Passus:

Aus der Gesamtheit Ihrer uns vor­lie­gen­den Unterlagen haben wir den Eindruck gewon­nen, als wenn Herr Dr. Lauterbach bereits der favo­ri­sier­te Kandidat für die zu beset­zen­de Stiftungsprofessur sei, auch wenn ein ordent­li­ches Berufungsverfahren noch durch­ge­führt wer­den soll.

Für die­sen „Eindruck“ dürf­te der gesam­te Schriftverkehr von Herrn V nicht ganz unschul­dig gewe­sen sein! Weiter:

Die von Herrn Dr. Lauterbach erwähn­ten wis­sen­schaft­li­chen Aktivitäten bzw. Veröffentlichungen kön­nen wir nicht beur­tei­len, da uns sol­che nicht vor­ge­legt wurden.

Auch wenn letzt­end­lich das Berufungskomittee die Entscheidung tref­fen wird, so möch­ten wir sicher­stel­len, daß die Kandidaten im Rahmen einer inter­na­tio­na­len Ausschreibung (vor­nehm­lich in USA und Skandinavien) zur Bewerbung ein­ge­la­den wer­den.

Einer der Gründe dafür könn­te sein, dass ein­schlä­gi­ge Publikationen von Lauterbach über­haupt nicht vor­lie­gen, erst recht nicht zur kar­dio­vas­ku­lä­ren Epidemiologie.

Herr V ant­wor­tet am 19. März 1996. Er hält an einer C4-Ausstattung fest, die­ses Mal aus Gründen der Direktorenparität (die uni­ver­si­tä­re Professur aus der WiSo-Fakultät soll­te eine C4-Professur sein). Diese wur­de auch am 15. März 1996 in der Deutschen Universitäts-Zeitung (Ausgabe 6/1996) als sol­che ausgeschrieben:

Eine Woche spä­ter, am 26. März 1996, notiert Herr V aber­mals, dass die Akteure in Köln an einer C4-Besoldung fest­hal­ten möch­ten. Herr V wird nun etwas hek­tisch. Er schickt am 29. März 1996 ein Schreiben hin­ter­her und lädt den Geschäftsführer ein wei­te­res Mal zum Symposion am 27. April 1996 ein:

Ich bin mir nicht mehr sicher, ob ich Ihnen bereits eine Einladung zu dem oben genann­ten Symposium zuschick­te. Sie fin­den sie als Anlage. […]

Über die fach­li­chen Aspekte hin­aus geht es dar­um, das Institut für Gesundheitsökonomie, Medizin und Gesellschaft einer brei­te­ren Öffentlichkeit vor­zu­stel­len.

Es ist klar, dass Herr V die Stiftung mit den Akteuren ver­net­zen woll­te. Jedoch lässt sich der Geschäftsführer am 24. April 1996 nicht dar­auf ein. Dieser Brief ent­hält eine Reihe von Vertragspräzisierungen. So will die Stiftung im Hinblick auf die Ausschreibung fol­gen­den Passus:

Der Ausschreibungstext für die Professur ist zwecks Freigabe der [XXX]-Stiftung vor­zu­le­gen.

Die Stiftungsprofessur soll fer­ner so aus­ge­schrie­ben werden:

Die Stiftungsprofessur ist als [XXX]-Professur mit den Forschungsschwerpunkten Prävention und Epidemiologie sowie kar­dio­vas­ku­lä­re Interventionsanalyse im Rahmen der Gesundheitssystemforschung inter­na­tio­nal aus­zu­schreiben.

Er bekräf­tigt noch ein­mal, dass es eine C3-Besoldung blei­ben soll und lehnt wei­ter die Teilnahme am Symposion aus ter­min­li­chen Gründen ab. Der Schlusssatz ent­hält aber­mals eine Ablehnung von Lauterbach:

Abschließend möch­ten wir Ihnen noch mit­tei­len, daß wir uns nur schwer vor­stel­len kön­nen, daß Herr Dr. Lauterbach als Kandidat für die Stiftungsprofessur nach den uns gegen­über erwähn­ten bis­he­ri­gen Aktivitäten bzw. Veröffentlichungen den von uns vor­ge­ge­be­nen Forschungsprioritäten gerecht wird.

Der Kölner Stadtanzeiger berichtet

Am 3. April 1996 berich­te­te Martin Lehrer vom Kölner Stadtanzeiger im Artikel „Effektivität in der Medizin ist das Ziel. Institut für Gesundheitsökonomie bie­tet ein neben­be­ruf­li­ches Aufbaustudium an“ über die Akteure in Köln. Dort kommt auch Karl Lauterbach zu Wort.

Sowohl Mediziner als auch Wirtschaftswissenschaftler stel­len je einen Lehrstuhl zur Verfügung. ‚Das Land hat signa­li­siert, daß es die Kosten tra­gen will‘, freut sich Lauterbach. Die Professuren sind bereits aus­ge­schrie­ben. Wenn alles glatt­geht, könn­ten die Stellen im kom­men­den Wintersemester besetzt wer­den. Räume wur­den bereits ange­mie­tet: in der Gleueler Straße 176–178 ober­halb eines Dialysezentrums.

Auch im Jahre 1996 fällt Lauterbach durch Lügen auf. Denn zu die­sem Zeitpunkt war nur die Professur aus den Wirtschaftswissenschaften bereits aus­ge­schrie­ben (sie­he Bild oben). Die Professur, auf die er sich bewer­ben soll­te, wur­de erst am 5. Juli 1996 aus­ge­schrie­ben (Deutsche Universitätszeitung Nr. 13/1996):

Die Anmietung der Räume stellt einen wei­te­ren Ausgabenposten aus der Anschubfinanzierung dar. Wir erfah­ren auch etwas über die Lehrveranstaltungen:

Seit dem Wintersemester kön­nen sich Mediziner und Betriebswirte – Studierende wie Dozenten – bei einer Vorlesung mit dem Thema „Effektivität im Gesundheitswesen“ ver­traut machen. Im Sommersemester soll das Programm um vier Seminare erwei­tert wer­den, erläu­tert Dr. Karl Lauterbach, kom­mis­sa­ri­scher Leiter des Instituts. Der Anstoß zur Gründung der Einrichtung ging von der Strukturkommission der medi­zi­ni­schen Fakultät aus.

Diese Vorlesung weicht bereits ab vom Titel in sei­ner Bewerbung wie auch in der Aufgabenbeschreibung vom 2. Januar 1996. Auch von den vier Seminaren ist kei­ne Spur in den Vorlesungsverzeichnissen vor­han­den. Die Finanzierung des Instituts spielt im Artikel eben­falls eine Rolle:

Rund 500 000 Mark jähr­lich wer­den schät­zungs­wei­se für den lau­fen­den Betrieb nötig sein. Das Geld schie­ßen Firmen, Institutionen und Verbände aus der Gesundheitsbranche zu, etwa die Ärztekammer, die kas­sen­ärzt­li­che Bundesvereinigung oder der Stifterverband der deut­schen Industrie.

Das ein­zi­ge, was an die­ser Darstellung zu die­sem Zeitpunkt stimmt, sind die geschätz­ten Kosten für den lau­fen­den Betrieb, die mit 500.000 Mark auch in der Planungsphase so ange­setzt wur­den. Ob eine Zusage der betei­lig­ten Institutionen vor­lag, geht aus den Akten nicht hervor.

Das Ende der Verhandlungen

Am 26. April 1996 erfolgt eine Antwort von Herr V. Er lehnt die bei­den Vorschläge der Stiftung ab. Dann möch­te er ein „abschlie­ßen­des Gespräch“. Die brief­li­che Korrespondenz endet aller­dings hier in der Akte, so dass nicht klar ist, was im abschlie­ßen­den Gespräch erör­tert wur­de. Fest steht jeden­falls dies: Die Stiftung ist danach abgesprungen.

Einen Tag spä­ter fand das Symposium statt. Das Tagungsthema („Patientenorientierte Forschungsprojekte in der Gesundheitsökonomie und der Qualitätssicherung“) ist dabei weni­ger inter­es­sant als der Ort und die Rahmenbedingungen. Es wur­de im ana­to­mi­schen Institut der Universität Köln durch­ge­führt. Teilnahmegebühren: Keine. Keine Anmeldung not­wen­dig. Tagungsleiter ist: Hochschuldozent Dr​.med., Dr​.sc. (Harvard) K. Lauterbach. Das Tagungsprogramm samt Anschreiben, unter­zeich­net von den bei­den Vorsitzenden der Gesellschaft zur Förderung der Gesundheitsökonomik Köln e.V., weicht nur leicht vom offi­zi­el­len Flyer der Veranstaltung ab, der eben­falls in der Akte ent­hal­ten ist. Weil die Veranstaltung öffent­lich war, kann hier frei zitiert werden.

Als Veranstalter auf dem offi­zi­el­len Flyer ist neben der Gesellschaft zur Förderung der Gesundheitsökonomik Köln e.V., der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät und der Medizinischen Fakultät der Universität Köln der Kooperationspartner Rhône-Poulenc Rorer GmbH auf­ge­führt, über die auch die Anmeldungen ent­ge­gen genom­men wur­den. Von den Referaten sind drei interessant:

Das erste Referat hielt Michael Arnold (Thema: Gesundheitssystemforschung und Gesundheitsökonomie als neue Aufgaben für die medi­zi­ni­schen Fakultäten.), aus­ge­rech­net der­je­ni­ge, den Lauterbach in Tübingen „beer­ben“ soll­te. Neben Hochschuldozent Karl Lauterbach selbst (Thema: Gesundheitsökonomische Studien in den USA: Eine Übersicht und kri­ti­sche Bewertung) hat auch Christian Mittermayer ein Referat gehal­ten mit dem Thema „Eine pro­spek­ti­ve Studie zur Verbesserung der Qualität der Vorbeugung und Behandlung des Mammakarzinoms“. Erinnern wir uns: Dieses Thema ist des­halb bedeut­sam, weil Lauterbach vor­gab, für die­se Studie 2 Mio. DM Drittmittel ein­ge­wor­ben zu haben und der Studienleiter gewe­sen sein soll. Dies ist ein wei­te­rer Beleg dafür, dass Christian Mittermayer eben selbst der Studienleiter war.

Die dama­li­ge Ministerin für Wissenschaft und Forschung, Anke Brunn, wur­de von Herrn V in einem Anschreiben über die Veranstaltung am 17. Januar 1996 infor­miert. Dort steht:

„[D]ie Universität zu Köln möch­te als gemein­sa­mes Projekt ihrer Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät das inter­dis­zi­pli­nä­re Institut für Gesundheitsökonomie, Medizin und Gesellschaft an der Universität ein­rich­ten. Zu die­sem Zweck wur­de die gemein­nüt­zi­ge GfGÖ als Förderverein gegrün­det […].

In den näch­sten Tagen wird Ihrem Hause ein Bericht des Rektors der Universität Köln mit der Bitte um Zustimmung zu dem Projekt zuge­hen. Einige Vorabinformationen fin­den Sie in der Anlage. Das Vorhaben ist in Ihrem Hause durch des geschäfts­füh­ren­den Vorstandes der GFGÖ vom 26.10.1995 bekannt.

Mit dem oben bezeich­ne­ten Symposion, das von der GFGÖ und den betei­lig­ten Fakultäten ver­an­stal­tet wird, möch­ten wir das Projekt einer brei­te­ren Öffentlichkeit vor­stel­len. Ein Programmentwurf ist bei­gefügt.

Herr V lädt den Ministerialdirigenten Kaiser am 5. April 1996 ein. Diesen schick­te die Ministerin zum Symposion auch hin. Herr V fügt die­sem Anschreiben sein Redemanuskript bei. Dort steht:

„[… GRUSSWORT ]

Ich dan­ke den Repräsentanten von Rhône-Poulenc Rorer, deren Haus uns nicht nur bei die­sem Symposium groß­zü­gig unter­stützt hat, und Herrn Lauterbach, ohne des­sen krea­ti­ven Sachverstand die­ses Symposium nicht zustan­de gekom­men wäre.

Mit die­sem Symposium prä­sen­tie­ren wir zugleich unser inter­dis­zi­pli­nä­res Institut für Gesundheitsökonomie, Medizin und Gesellschaft. Dieses Institut ist wie sein Träger, die Gesellschaft zur Förderung der Gesundheitsökonomik, aus Initiativen unse­rer Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät und unse­rer Medizinischen Fakultät her­vor­ge­gan­gen. Beide Fakultäten haben der Gesundheitsökonomie eine plan­mä­ßi­ge Professur gewid­met, deren Inhaber das Institut gemein­sam lei­ten werden.

Das Institut soll nicht nur ein Kristallisationspunkt für die päd­ago­gi­schen und wis­sen­schaft­li­chen Ziele der bei­den betei­lig­ten Fakultäten sein. Es soll dar­über hin­aus ein Forum für Ärzteschaft, Pflegebereich, Krankenkassen, Politik, Wirtschaft und Verwaltung wer­den. In die­sem Forum wol­len wir beson­ders die inter­dis­zi­pli­nä­re Aus- und Weiterbildung pfle­gen. Ein Aufbaustudiengang und wei­te­re Symposien wer­den – wie wir hof­fen – Ärzte, Pflegekräfte, Betriebswirtschaftler und Mitarbeiter von Krankenkassen, Krankenhausverwaltungen und Ministerien in gemein­sa­men Vorlesungen und Seminaren zusam­men­füh­ren, damit sich mit spe­zi­el­lem Sachverstand auch über­grei­fen­des Problemverständnis ver­brei­tet. Möge die abschlie­ßen­de Podiumsdiskussion unse­res Symposiums in die­ser Richtung ein erstes Wegzeichen set­zen.

Das Symposium ist, wie aus dem Redemanuskript ersicht­lich wird, eine aka­de­mi­sche Vernetzungsveranstaltung, wo der wis­sen­schaft­li­che Ertrag nicht im Vordergrund steht. Wunsch und Wirklichkeit sind hier ohne die schrift­li­chen Dokumente nicht klar aus­ein­an­der­zu­hal­ten: So die Gründung des Instituts selbst, des­sen Satzung auf den 15. Mai 1996 datiert und erst mit die­sem Datum als gegrün­det gel­ten darf. Die Widmung zwei­er plan­mä­ßi­ger Professur stimmt eben­falls nicht. Die eine wur­de am 15. März 1996 aus­ge­schrie­ben, die ande­re jedoch erst am 5. Juli 1996, und dies „vor­be­halt­lich der end­gül­ti­gen Einrichtung der Stelle“, wie aus der öffent­li­chen Ausschreibung her­vor­geht.7 Gleichwohl haben Herr V in sei­ner Rede wie auch Karl Lauterbach gegen­über dem Kölner Stadtanzeiger bei­de Sachverhalte anders mit­ge­teilt.

Durch die Rede wird auch klar, dass die Anschubfinanzierung von Rhône-Poulenc Rorer sich nicht auf die Anstellung von Karl Lauterbach beschränk­te, son­dern auch auf die Finanzierung der Tagung.

Die Akte ent­hält dann einen Bericht vom 22. Juli 1996, der an das Ministerium adres­siert ist. Das Ministerium gibt am 6. Dezember 1996 grü­nes Licht. Die juri­stisch sau­be­re Klärung der Verhältnisse zwi­schen Institut, Verein und Universität sind auch im Hinblick auf die Finanzierung befrie­di­gend genug für das Ministerium, die Anerkennung als An-Institut zu ertei­len. Zur Stiftung ver­merkt der Bericht das Scheitern der Kooperationsvereinbarungen:

Zu c) ist zu berich­ten, daß die Verhandlungen der GFGÖ mit der [XXX]-Stiftung zu einem Ergebnis geführt haben, das eine Änderung unse­rer bis­he­ri­gen Dispositionen not­wen­dig macht. Die [XXX]-Stiftung hat­te eine Stiftungsprofessur mit einer Förderung von 250 TDM jähr­lich für fünf Jahre in Aussicht gestellt. Wir hat­ten dem­entspre­chend die Umwidmung einer 1999 frei wer­den­den C3-Professur aus der Inneren Medizin (Nachfolge Prof. [XXX]) bean­tragt.

Leider hat die [XXX]-Stiftung inzwi­schen Positionen bezo­gen, die GFGÖ und Universität völ­lig inak­zep­ta­bel fin­den. Die [XXX]-Stiftung for­der­te nämlich,

1. im Ausschreibungstext sol­le es zunächst hei­ßen: ‚… die [XXX] Stiftungsprofessur für kar­dio­vas­ku­lär ori­en­tier­te Gesundheitssystemforschung in gesund­heits­öko­no­mi­scher Ausrichtung zu beset­zen‘ … und spä­ter: ‚Erwünscht ist ein abge­schlos­se­nes Studium der Humanmedizin sowie fun­dier­te prak­ti­sche Erfahrungen in der kli­ni­schen Kardiologie und Angiologie‘,

2. ver­trag­lich sol­le fixiert wer­den ‚die Stiftungsprofessur ist als [XXX] Stiftungsprofessur für kar­dio­vas­ku­lär ori­en­tier­te Gesundheitssystemforschung in gesund­heits­öko­no­mi­scher Ausrichtung inter­na­tio­nal aus­zu­schrei­ben. Der Ausschreibungstext (s. Anlage) ist Bestandteil des Vertrages. – Die Mitglieder der Berufungskommission sind früh­zei­tig von dem Inhalt die­ses Vertrages zu infor­mie­ren. Der vom Senat gebil­lig­te Berufungsvorschlag wird vor Weitergabe an das Ministerium der Stiftung bekanntgegeben.‘

Aus der ersten Forderung hät­te sich eine unsin­ni­ge Einengung des Arbeitsgebiets wie des Bewerberkreises erge­ben. Die zwei­te Forderung ist mit den gesetz­li­chen Abläufen eines ordent­li­chen Berufungsverfahrens kaum in Einklang zu brin­gen. Die von der GFGÖ vor­ge­tra­ge­nen Alternativen fan­den bei der [XXX]-Stiftung kein Gehör. Die Medizinische Fakultät hat des­halb in ihrer Sitzung vom 29.5.1996 die­se Forderungen der [XXX]-Stiftung ein­stim­mig zurückgewiesen.

Inzwischen hat sich die GFGÖ um eine ander­wei­ti­ge Zwischenfinanzierung bemüht. In den Verhandlungen mit poten­ti­el­len Förderern wur­de deut­lich, daß es nicht mög­lich sein wird dadurch mehr als die Zeit bis zum 1.1.1998 zu über­brücken. Die Medizinische Fakultät hat des­halb in ihrer Sitzung vom 29.5.1996 ein­stim­mig den Antrag beschlos­sen, die zur Zeit freie C3-Professur für Neurophysiologie ab dem 1.1.1998 in eine Professur für Gesundheitssystemforschung in gesund­heits­öko­no­mi­scher Ausrichtung umzu­wid­men. Der Senat hat dem in sei­ner Sitzung vom 3.7.1996 zugestimmt.

Wie die GFGÖ mit­teilt, hat unser inter­dis­zi­pli­nä­res Projekt gro­ßes Interesse beim Vorstand der Bayer AG gefun­den. Die Bayer AG wäre bereit, eine Finanzierung der Professur in 1997 zu erwä­gen, wenn ver­bind­lich sicher­ge­stellt wäre, daß die Professur in der medi­zi­ni­schen Fakultät ab dem 1.1.1998 zur Verfügung steht. Hintergrund die­ser Forderung ist, daß der Vorstand der Bayer AG über die Entwicklungen um die Stiftungsprofessur für Gesundheitssystemforschung in Tübingen – bis­her besetzt mit Herrn Professor Arnold – ent­täuscht ist.

Die Bayer AG hat­te die­se Professur über den Stifterverband für eini­ge Jahre mit erheb­li­chen Mitteln geför­dert. Der Vorstand der Bayer AG rech­ne­te mit einer Etatisierung der Tübinger Stiftungsprofessur nach der Emeritierung von Herrn Professor Arnold. Nachdem man vor eini­gen Wochen in der FAZ lesen konn­te, daß Tübingen die Abwicklung des Instituts Arnold betreibt, macht der Vorstand der Bayer AG sein Engagement in Köln von Zusagen abhän­gig, die eine ähn­li­che Entwicklung mit Sicherheit aus­schlie­ßen.

Die Chronologie der Instituts-Gründung

Die gesam­te Chronik der Institutsgründung kann nun, ent­spre­chend der Informationen aus der Akte, wie folgt nach­ge­zeich­net wer­den: Die Universität hat in meh­re­ren Schritten ver­sucht, das Institut für Gesundheitsökonomie, Medizin und Gesellschaft zu errich­ten und als An-Institut aner­ken­nen zu las­sen. Den for­ma­len juri­sti­schen Schritten gin­gen kon­zep­tio­nel­le Überlegungen und Gespräche vor­aus. Herr V berich­te­te am 8. August 1995 dem Ministerium für Wissenschaft und Forschung vom Plan, ein „Institut für Gesundheitsökonomik“ zu errich­ten. Das im Ministerium ver­merk­te Treffen am 26. Oktober 1995 unter Beteiligten des Vereins und des Ministeriums wur­de viel­fach refe­ren­ziert und fand statt. Dem ersten Senatsantrag der Universität zu Köln vom 24. Januar 1996 lag ein Bericht und eine Vorhabenplanung zugrun­de. Der Beschluss, das Institut zu errich­ten, wird eben­falls fest­ge­hal­ten: „Nach Beschlussfassung durch die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche und Medizinische Fakultät hat der Senat der Universität zu Köln in sei­ner Sitzung vom 6.12.1995 ein­stim­mig die Errichtung eines inter­dis­zi­pli­nä­ren Instituts für Gesundheitsökonomie, Medizin und Gesellschaft an der Universität zu Köln beschlos­sen. Dieser Antrag wird aber vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung am 23. Februar 1996 zunächst als nicht aus­rei­chend für die Anerkennung ange­se­hen und abge­lehnt. Am 22. Juli 1996 schick­te die Universität Köln einen wei­te­ren Bericht, der schließ­lich am 6. Dezember 1996 mit einer Anerkennung als An-Institut gewür­digt wur­de. In die­sem Bericht wird die Satzung des Instituts für Gesundheitsökonomie, Medizin und Gesellschaft zitiert: „Die GFGÖ hat das Institut mit die­ser Satzung errich­tet.“ Diese Satzung datiert auf den 15. Mai 1996. Eine von allen Beteiligten unter­schrie­be­ne Vereinbarung zwi­schen GFGÖ und Universität datiert auf den 31. Juli 1996.

Die Tübinger Bewerbung – noch einmal

Inwiefern die­se Darstellung das durch­schnitt­li­che Drumherum im Hinblick auf eine Institutsgründung und Berufungsverfahren an deut­schen Universitäten wie­der­gibt, lässt sich man­gels ver­glei­chen­der Berichte nicht sagen. Der Grund, war­um es an die Öffentlichkeit kommt, liegt maß­geb­lich an der Prominenz des Berufenen. Fest steht zumin­dest dies: #WirWollenKarl galt auch für die Universität zu Köln in den Jahren 1995–97. Deren Akteure haben hän­de­rin­gend ver­sucht, ihn zu instal­lie­ren. Schenken wir Karl Lauterbach im Jahre 2014 Glauben, wo er frei­mü­tig sei­ne eige­ne Rolle bei der Ausgestaltung der Professur erzähl­te, hat er die­se Installation auch selbst zu verantworten.

Relevant ist: Karl Lauterbach hat im Rahmen sei­ner Tübinger Bewerbung vom 10. Dezember 1995 gelo­gen. Das dort in die Welt gesetz­te Narrativ stimmt hin­ten und vor­ne nicht. Erinnern wir uns an den Wortlaut der Angabe:

Zum 1. Dezember 1995 habe ich die zunächst kom­mis­sa­ri­sche Leitung des neu gegrün­de­ten Instituts für Gesundheitsökonomie an der medi­zi­ni­schen Fakultät der Universität zu Köln (Vergütungsstufe C3) über­nom­men.

Mithilfe der Akten lässt sich nun bestim­men, dass die­se Aussage aus vier Gründen falsch ist.

    1. Das Institut war kein An-Institut an der Universität zu Köln. Ein sol­ches wur­de es erst am 6. Dezember 1996, nach­dem ein vor­he­ri­ger Anlauf geschei­tert war.
    2. Selbst ohne uni­ver­si­tä­re Affiliation kann von einer for­ma­len Gründung des Instituts zum 1. Dezember 1995 nicht aus­ge­gan­gen werden.
    3. Karl Lauterbach war kein Angehöriger der Universität und wur­de dem­nach nicht von ihr haupt­amt­lich bezahlt, son­dern von der Gesellschaft zur Förderung der Gesundheitsökonomik e.V. Eine „Vergütungsstufe C3“, die für pro­fes­so­ra­le Beamte vor­ge­se­hen ist, kann hier nicht ange­setzt wer­den. Die Suggestion, dass er bereits Professor sei, ver­fing jedoch.
    4. Selbst die Anstellung beim Verein erfolg­te aus­weis­lich der Akten erst ab 1996, nach­dem Rhône-Poulenc Rorer eine Anschubfinanzierung gezahlt hat­te. Es bleibt die Frage, was Lauterbach zum 1. Dezember 1995 gewe­sen ist.

Der Stiftungprofessor

Ist zugleich wahr, was auch plau­si­bel erscheint? Ein klei­nes Tagungsbändchen mit dem Titel „Ethik, Ökonomie, Augenheilkunde“, gibt auf Seite 5 Aufschluss: In der Autorenübersicht fin­det sich auch eine insti­tu­tio­nel­le Affiliation der Autoren. Karl Lauterbach hat hier sei­nen zwei­ten Doktortitel aus­nahms­wei­se weg­ge­las­sen. Dafür steht aller­dings dies hier:

Prof. Dr. Karl Lauterbach 

Stiftungsprofessur ‚Public Health‘

Universität Köln

Der Institutsname des noch nicht gegrün­de­ten Instituts fehlt, dafür ver­zeich­ne­te er sei­ne dama­li­ge Privatadresse, die auch der­je­ni­gen sei­ner Tübinger Bewerbung vom 10. Dezember 1995 Bewerbung gleicht. Der Band erschien 1996 im Biermann Verlag.

Die Angabe einer Korrespondenzadresse setzt eine Kommunikation zwi­schen Herausgebern, Verlag und Autor her­aus. Die Frage, ob eine Kollusion erfolg­te, ist zweit­ran­gig gegen­über der Tatsache, dass Karl Lauterbach von die­ser Notation gewusst haben muss. Die Angabe einer Stiftungsprofessur ist aller­dings so spe­zi­ell, dass die Beteiligten sich die­se nicht ohne Mitwirkung Lauterbachs aus­ge­dacht haben könn­ten. Sie ist aus drei Gründen falsch. 1. Er war kein Professor: Alle Rufe Lauterbachs erfolg­ten in den Jahren 1997–98. 2. Er war auch kein Stiftungsprofessor, denn die Stiftung war kurz nach Drucklegung des Tagungsbändchens abge­sprun­gen. 3. Er war zu die­sem Zeitpunkt (noch) kein Angehöriger der Universität zu Köln.

Lauterbach gab sei­nen eige­nen Text in die­sem Bändchen bereits am 10. Dezember 1995 in sei­ner Bewerbung nach Tübingen als „im Druck“ befind­lich an. Die Professur wur­de aller­dings erst im Juli 1996 ordent­lich aus­ge­schrie­ben – ohne die Stiftung.

Der Wunsch nach einer Professur war so stark, dass Lauterbach ihn als rea­li­siert nie­der­schrieb – oder nie­der­schrie­ben ließ. Dies ist auch chro­no­lo­gisch plau­si­bel: Das Vorwort der Herausgeber datiert auf das „Frühjahr 1996“. Zu die­sem Zeitpunkt waren die Verhandlungen zwi­schen der Stiftung und dem Verein noch offen. Der noch leben­de Herausgeber und der Verleger wis­sen heu­te nicht mehr, wie die Autoreninformation zustan­de kam.

Stete Transparenz?

Diese lan­ge Rekonstruktion soll am Schluss in eine ein­zi­ge Frage mün­den, die sowohl an die Kommission gerich­tet wer­den kann, die aus Anlass des Verfahrens wg. wis­sen­schaft­li­chem Fehlverhaltens tätig gewor­den ist, wie auch an die schwei­gen­den Beobachter, die Zeuge des Aufstiegs gewe­sen sind: Wie wahr­schein­lich ist es, dass Karl Lauterbach im Jahre 2023 gegen­über der Kommission sei­ne Rolle im Kölner Institut „stets trans­pa­rent“ dar­ge­stellt hat, wo alle schrift­li­chen Zeugnisse aus der Zeit, die öffent­li­chen wie die nicht­öf­fent­li­chen, etwas ande­res bele­gen, und sein eige­ner Lebenslauf hier­zu lücken­haft und feh­ler­haft ist?

Anmerkungen:

2 Sie konn­ten im Landesarchiv NRW, Abteilung Rheinland (Az. NW 1479 Nr. 511), ein­ge­se­hen werden.

5 Healthcare systems for a bet­ter social world | Karl Lauterbach | TEDxRWTHAachen vom 4. August 2014. Online: https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​R​K​V​U​h​H​D​u​sfU.

9 Antworten auf „Der Aufstieg des Karlatans – Das Institut“

  1. Herr Lauterbach gilt jeden­falls als viel­ver­spre­chen­der Nachwuchsmann und wird des­halb auch für die Wiederbesetzung der C4-Professur für Gesundheitssystemforschung (Nachfolge Prof. Arnold) in Tübingen in die enge­re Wahl gezo­gen. Er wür­de sich Ihnen ger­ne per­sön­lich vorstellen.


    Zitat Ende

    Was für ein inter­es­san­ter Artikel! Ich zitie­re aus dem Text, genau­er: aus dem Zitat im Text.

    Es ist aller­dings eine Leertaste zu wenig, was ich so beim ersten Überfliegen feststelle.

    Es muss doch eigent­lich heißen

    "Herr Lauterbach gilt jeden­falls als viel ver­spre­chen­der Nachwuchsmann" 

    Also, als jemand, der viel ver­spricht. Als jemand, der ver­spricht, die "Impfungen" sind mehr oder weni­ger neben­wir­kungs­frei und bie­ten umfas­sen­den Schutz. Es ist durch­aus ein Unterschied zwi­schen "viel­ver­spre­chend" und viel ver­spre­chend. Man oder frau muss eben ein­fach auf die Kleinigkeiten achten.

    1. https://​www​.kran​ken​kas​sen​.de/​d​p​a​/​4​4​3​6​1​3​.​h​tml

      Ursache für den Anstieg waren laut AOK deut­lich mehr
      Krankschreibungen wegen Atemwegsinfekten und Erkältungskrankheiten. Nach einem Rückgang in den ersten bei­den Corona-Jahren hät­ten durch den Wegfall der Abstands- und Hygieneregeln beson­ders die Infektionskrankheiten rasant zugenommen.

      Ende Zitat.

      Ich den­ke, es ist ein ver­wech­sel­ter Textbaustein.

      Nach einem Rückgang in den ersten bei­den Corona-Jahren hät­ten durch sehr viel MOD-rna-Behandlungen und die damit aus­ge­lö­ste Schwäche der Immunsysteme der auf die Weise behan­del­ten Personen beson­ders die Infektionskrankheiten rasant zugenommen.

      Bei geimpf­ten Beschäftigten in der Fachkrankenpflege waren es 20,1 Tage.

  2. Interessant viel­leicht auch, dass KL zu die­sem Zeitpunkt mglw. noch CDU-Mitglied war
    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​K​a​r​l​_​L​a​u​t​e​r​b​a​c​h​#​P​o​l​i​t​i​s​c​h​e​_​K​a​r​r​i​ere

    Erst als er dann fest im Sattel saß, hat er sein Netzwerk "erwei­tert" und ist einer in NRW (zumin­dest damals) sicher nütz­li­che­ren Partei beigetreten.

  3. @TK
    Warum so schüchtern?
    Hervorhebungen aus dem Orginal 😛

    "Der Karlatan: Sein größ­ter Bewerbungs-Coup
    Zauberte der heu­ti­ge Gesundheitsminister gleich zu Beginn sei­ner Karriere ein Uni-Institut aus dem Hut, das es gar nicht gab? Unser Autor Thomas Kubo stieß kürz­lich in sei­nen umfang­rei­chen Unterlagen auf die ver­mut­lich bri­san­te­ste Stelle in Karl Lauterbachs Vita. Wir stel­len das ein­zig­ar­ti­ge Fundstück vor.
    Von THOMAS KUBO | Veröffentlicht am 20.03.2023"
    https://​www​.hin​ter​grund​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​i​n​l​a​n​d​/​d​e​r​-​k​a​r​l​a​t​a​n​-​s​e​i​n​-​g​r​o​e​s​s​t​e​r​-​b​e​w​e​r​b​u​n​g​s​-​c​o​up/

    " Lauterbach – Fehlverhalten ohne Konsequenzen?
    Colonia obscu­ra – der Minister mau­ert, und die Universität mau­ert mit
    An der Universität zu Köln hat eine Kommission gegen Gesundheitsminister Prof. Dr. med Dr. sc. (Harvard) Lauterbach ein Verfahren wegen wis­sen­schaft­li­chen Fehlverhaltens durch­ge­führt und emp­foh­len, das Verfahren ein­zu­stel­len. Dieser Empfehlung hat sich Rektor Prof. Dr. Axel Freimuth am 21. Juli 2023 ange­schlos­sen und sie damit offi­zi­ell umge­setzt. Ein solch bemer­kens­wer­ter Vorgang soll hier in zwei Teilen kri­tisch kom­men­tiert werden.
    Von THOMAS KUBO | Veröffentlicht am 09.08.2023"
    https://​www​.hin​ter​grund​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​i​n​l​a​n​d​/​c​o​l​o​n​i​a​-​o​b​s​c​u​r​a​-​d​e​r​-​m​i​n​i​s​t​e​r​-​m​a​u​e​r​t​-​u​n​d​-​d​i​e​-​u​n​i​v​e​r​s​i​t​a​e​t​-​m​a​u​e​r​t​-​m​it/

    "Colonia ins­a­na – mau­ern, bis der Arzt fehlt
    Verfahren abge­schlos­sen, alle Fragen offen. So schätzt unser Autor die Reaktion der Universität Köln auf die Anzeige des mög­li­chen wis­sen­schaft­li­chen Fehlverhaltens von Gesundheitsminister Karl Lauterbach ein. Denn die Vorwürfe, Lauterbachs Bewerbung in Tübingen habe 1995 eine Vielzahl von Fehlern ent­hal­ten, konn­ten sei­ner Auffassung nach nicht aus­ge­räumt wer­den. Auch nicht von Karl Lauterbach selbst. Zweiter und letz­ter Teil zu die­sem bemer­kens­wer­ten Vorgang.
    Von THOMAS KUBO | Veröffentlicht am 25.09.2023"
    https://​www​.hin​ter​grund​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​i​n​l​a​n​d​/​c​o​l​o​n​i​a​-​i​n​s​a​n​a​-​m​a​u​e​r​n​-​b​i​s​-​d​e​r​-​a​r​z​t​-​f​e​h​lt/

  4. Stiftungen, Insitute, Vereine, Arbeitsgemeinschaften usw. sind Einrichtungen zur Umwandlung gesell­schaft­lich erar­bei­te­ten Mehrwertes in pri­va­tes Kapital.

  5. Hochstapler brau­chen ein Umfeld, in dem sie auf- und hoch­ge­ho­ben werden.

    Der Herr hat alles rich­tig gemacht. Denn die Maschinerie war­tet nur auf sol­che "Persönlichkeiten". Der aka­de­mi­sche Betrieb besteht zu über 50% nur noch aus Blendern. Wie die Politik.

    Wir haben hier­zu­lan­de inzwi­schen ein ver­deck­tes Kastenwesen. Ähnlich auch im "Journalismus", etc.

    Die Strukturen sind so per­fek­tio­niert, dass nur noch aal­glatt Passende hin­ein­kom­men. Und der hier bespro­che­ne Herr ist eben ober­aal­glatt, völ­lig gewis­sens­be­freit, anstands­los, ehr­los, wür­de­los, unfä­hig zwi­schen wahr und falsch zu unter­schei­den und daher völ­lig frei in der Wahl sei­ner Denkmuster und damit auch völ­lig belie­big in sei­nen Aussagen. Er sagt daher ein­fach das, was er intui­tiv fühlt, dass es ihm am besten nützt. Und er hat­te zurecht das Gefühl, dass das, was er gemacht hat, für die, die er damit ange­spro­chen hat völ­lig rich­tig und system­kor­rekt war. Er hat das System nach der System-eige­nen Logik völ­lig kor­rekt bedient.

    Jeder Hochstapler wür­de sofort auf­flie­gen wenn die Umgebung in der er sich bewegt ein Interesse dar­an hät­te, Hochstapler zu über­füh­ren. Aber in dem System sind eben inzwi­schen alle MEHR ODER WENIGER Hochstapler – und damit wür­den die selbst in Gefahr kom­men, auf­zu­flie­gen. Also lässt man es lie­ber und ver­sucht sich selbst aus der mög­li­chen Schusslinie zu hal­ten falls was schief geht. Das ist heut­zu­ta­ge, wo kein Arrivierter mehr für irgend­was zur Verantwortung gezo­gen wird, sehr, sehr leicht geworden.

    All die­se bie­de­ren Säcke in ihren vor­neh­men Lehnsesseln in ihren Clubs und Edelrestaurants waschen doch immer und jeder­zeit ihre Hände in Unschuld.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert