Landgericht weist Klagen wegen Corona-Impfschäden ab: «unbegründet»

Unter die­ser Überschrifte mel­det dpa am 16.11.23:

"Corona-Schutzimpfungen sol­len bei meh­re­ren Menschen kör­per­li­che Dauerschäden ver­ur­sacht haben. Ihre Klagen auf Schmerzensgeld und Schadenersatz gegen die Impfstoff-Hersteller wur­den am Donnerstag vom Landgericht Düsseldorf ver­han­delt – und abgewiesen.

Düsseldorf (dpa/lnw) – Das Landgericht Düsseldorf hat Schadenersatz- und Schmerzensgeldklagen gegen zwei Impfstoff-Hersteller wegen mut­maß­li­cher Schäden durch Corona-Schutzimpfungen als unbe­grün­det abgewiesen.

Gegen den Mainzer Impfstoffproduzenten Biontech hat­ten zwei Frauen und ein Mann aus Kaarst, Meerbusch und Düsseldorf geklagt. Sie for­dern wegen angeb­li­cher Dauerschäden, die von der Corona-Impfung mit dem Wirkstoff Comirnaty ver­ur­sacht sein sol­len, ins­ge­samt knapp 500.000 Euro als Schmerzensgeld und über 30.000 Euro mate­ri­el­len Schadenersatz. (Az: 3 O 141/22) (Az: 3 O 151/22) (Az: 3 O 60/23)

Aus Sicht des Landgerichts konn­ten die Kläger nicht aus­rei­chend begrün­den, dass ihre gesund­heit­li­chen Probleme auf die Impfungen zurück­zu­füh­ren sind. Die euro­päi­sche Arzneimittelbehörde habe den Biontech-Impfstoff Comirnaty im Jahr 2022 zuge­las­sen. Die nöti­ge Nutzen-Risiko-Prüfung sei zuvor erfolgt. Es gebe für das Gericht kei­ne Veranlassung, das nach­zu­prü­fen, sag­te der Vorsitzende Richter Thomas Brüggemann am Donnerstag.

Klägeranwalt Tobias Ulbrich kri­ti­sier­te die Entscheidung: «Das bedeu­tet dann, dass die Zulassung eines Arzneimittels durch die Behörde reicht, um Schadenersatzklagen gegen den Hersteller zu verhindern.»

Die Biontech-Anwältin sag­te: «Ich möch­te gegen­über den Betroffenen hier mein Mitgefühl aus­drücken.» Sie beton­te aber, dass Behauptungen über angeb­lich dra­ma­ti­sche Impf-Folgen «nicht mal im Ansatz belegt» seien.

Eine der Klägerinnen, eine 42-jäh­ri­ge allein­er­zie­hen­de Mutter, hat­te sich nach eige­nen Angaben vor zwei­ein­halb Jahren nur ein­mal mit dem Biontec-Wirkstoff [sic] imp­fen las­sen. Seitdem lei­de sie neben Sehstörungen auch unter dem soge­nann­ten Post-Vac-Syndrom. «Ich bin nur noch schlapp und muss mich jeden Morgen für mei­ne klei­ne Tochter aus dem Bett kämp­fen», sag­te sie vor Gericht.

Wiederholt hat­te das Mainzer Biotechnologieunternehmen betont, «dass in kei­nem der von Biontech geprüf­ten Fälle ein kau­sa­ler Zusammenhang zwi­schen den dar­ge­stell­ten gesund­heit­li­chen Beeinträchtigungen und der Impfung mit Comirnaty nach­ge­wie­sen wer­den konn­te». Ein ande­rer Kläger, ein 80-Jähriger, lei­det nach Angaben sei­nes Anwalts seit der drit­ten Impfung unter schwe­ren Lungen- und Herzerkrankungen. Außerdem sei der Mann auf dem lin­ken Auge erblin­det. Die drit­te Klägerin sei seit zwei Jahren berufs­un­fä­hig, weil unter ande­rem ihr Immunsystem kom­plett abge­schal­tet habe.

Eine wei­te­re Klage rich­te­te sich gegen den US-ame­ri­ka­ni­schen Impfstoff-Hersteller Moderna. (Az: 3 O 163/22) In dem Fall for­dert eine 55-jäh­ri­ge Frau aus Düsseldorf 150.000 Euro. Auch die­se Klage wur­de abgewiesen.

Die Anwälte der Kläger hat­ten vor der Urteilsverkündung bereits ange­kün­digt, bei einer Niederlage in die näch­ste Instanz gehen zu wollen.

An meh­re­ren Gerichten in Deutschland sind ähn­li­che Verfahren anhän­gig. In eini­gen Fällen wur­den Klagen in erster Instanz bereits abge­wie­sen, so von den Landgerichten Kleve, Mainz, Rottweil und Bayreuth. Das Landgericht Mönchengladbach dage­gen hat­te Anfang September einer ähn­li­chen Klage gute Erfolgschancen ein­ge­räumt und die Rechtsschutzschutzversicherung dazu ver­ur­teilt, die Prozesskosten zu übernehmen."
zitiert nach rhein​pfalz​.de

(Hervorhebungen in blau nicht im Original.)

12 Antworten auf „Landgericht weist Klagen wegen Corona-Impfschäden ab: «unbegründet»“

  1. Ich fra­ge mich nach sol­chen Urteilen immer wie­der, war­um die Richter sich nicht mal mit der Wirkung die­ses "Wirkstoffs" beschäf­ti­gen. Man kann den Wahnsinn hin­ter dem Ansatz die­ser "Impfung" mit weni­gen Sätzen beschrei­ben und mit vie­len Veröffentlichungen bele­gen. Ich hal­te die über­wie­gen­de Mehrheit der Richter für einen Haufen von kor­rup­ten Idioten.

    1. @PeterPan:
      "Man kann den Wahnsinn hin­ter dem Ansatz die­ser "Impfung" mit weni­gen Sätzen beschrei­ben und mit vie­len Veröffentlichungen belegen."

      Naja, ich will Ihnen nicht wider­spre­chen. Aber es gibt eben auch zahl­rei­che Veröffentlichungen, die angeb­lich das Gegenteil bele­gen. Die Wissenschaft ist näm­lich genau­so kor­rupt. Wenn die Prüfung des Richters jeden­falls dar­in bestan­den hät­te, einen "Experten" vom RKI/PEI zu hören bzw. deren Veröffentlichungen dazu zu lesen, dann kann sich der Richter die Prüfung wirk­lich auch ein­fach sparen.

      Hinzu kommt, dass ja auf­grund der Verträge letzt­end­lich der deut­sche Staat das zuge­spro­che­ne Geld zah­len müss­te. Wenn also die Judikative sich auf eine Quelle stützt, die letzt­end­lich Teil der Exekutive ist, um dar­über zu ent­schei­den, ob der deut­sche Staat hier Schadensersatz lei­sten muss oder nicht, wel­ches Urteil hat man dabei wohl zu erwarten?

      Es war außer­dem immer klar, dass es bei den "Impfungen" auch Geschädigte geben wür­de. Und dass die Menschen mit ihrem Leiden allei­ne und im Stich gelas­sen wer­den wür­den. Das ist näm­lich nichts neu­es, son­dern wur­de bei Impfschäden schon immer so gehand­habt. Neu ist nur die Dimension, in der hier Menschen geschä­digt wur­den, weil einem die­se "Impfung" mit allen Mitteln auf­ge­zwun­gen wer­den sollte.

  2. Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Staatsrechtswissenschaftler und Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, a.D. auf einer Podiumsdiskussion der „Denkfabrik R21“ (Thema: „Deutschland zwi­schen Covid und Klima – Grundrechte unter Vorbehalt?“) am 18. 9. 2023 in Berlin auf die Frage der Moderatorin: „Herr Papier, ist die Verantwortung für den ein­zel­nen Juristen, für die ein­zel­ne Richterin zu hoch?“
    Antwort: „Ich sehe das etwas anders. Ich habe gera­de das Versagen der Judikative (in einem vor­an­ge­gan­ge­nen Kurzreferat) damit begrün­det, dass sie ins­be­son­de­re der Exekutive nicht recht­zei­tig auf­ge­ge­ben hat, für eine gesi­cher­te­re Datenbasis zu sor­gen, damit eben dann in abseh­ba­rer Zeit eine wirk­lich genaue­re Beurteilung der wirk­li­chen Gefahrenlage, aber auch der Geeignetheit, der Effektivität, der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit der ein­zel­nen Schutzmaßnahme mög­lich wird. Das hät­te man in den Eilentscheidungen machen kön­nen, die­se Anordnung zu tref­fen, aber es fehl­te eben, ja, wenn ich so sagen darf, hier der Mut, ja?“ (ver­ein­zelt Beifall im Publikum) „sodass das alles so ein biss­chen dann letzt­lich ende­te in einer gro­ßen Rechtsschutzverweigerung, das muss man schon sagen.“

    (Transkript mit tran​scri​be​.wre​al​ly​.com/​t​r​a​n​s​c​r​i​p​t​i​ons)

  3. "Kurzzusammenfassung:

    Die Zulassungsstudien ver­wen­de­ten ande­re Impfstoffe, als dann an die Bevölkerung aus­ge­ge­ben wurden.

    Damit sind meh­rer­lei Dinge hinfällig:

    Informed Consent: Zu kei­nem Zeitpunkt konn­te von Impflingen tat­säch­lich eine rechts­gül­ti­ge Einverständniserklärung abge­ge­ben wer­den – da selbst eine aus­führ­li­che (und in der Regel unter­blie­be­ne) Aufklärung auf den Zulassungsstudien basiert hät­te, und damit auf völ­lig ande­ren Wirkstoffen

    Nebenwirkungsprofile auf Basis der Zulassungsstudien

    Effektivitätsberechnungen aus selbigen

    … und letzt­lich: Die Zulassung der "Impfstoffe"

    https://www.florianschillingscience.org/post/procedure‑2

  4. „Aus Sicht des Landgerichts konn­ten die Kläger nicht aus­rei­chend begrün­den, dass ihre gesund­heit­li­chen Probleme auf die Impfungen zurück­zu­füh­ren sind.“
    Jeder poten­ti­el­le Impfling möge bei sei­ner künf­ti­gen Impfentscheidung – egal ob klas­sisch „total sicher und bewährt“ oder neu­mo­disch gen­tech­nik­ba­siert – beden­ken, ob er sich im Falle einer total äußerst sel­te­nen Nebenwirkung mit so einem Gericht über Schadenersatz strei­ten will. „Vor dem Schaden klug sein“, hieß die Losung früher.

  5. War abseh­bar. Man hört immer wie­der vom Abnicken der Justitz. Derzeit, drei­ein­halb Jahre danach! Die Demonstrationen fort­zu­füh­ren war ein­deu­tig bes­ser. Das hat zu ver­schie­de­nen Zeitpunkten, punk­tu­ell Einiges gebracht. Tja – wer zu Hause bleibt, vor lau­ter Angst "mit irgend­wel­chen Rechten zu mar­schie­ren" darf sich nicht beschwe­ren. Ich habe mei­ne Lektion gelernt, was es bedeu­tet mit einem "Häufchen der Übriggebliebenen" zu demon­strie­ren, von denen dann natür­lich die Hälfte ech­te Rechte waren. Nicht dass die Alle schlimm drauf gewe­sen wären, aber manch­mal rei­chen schon ziem­lich Wenige voll­kom­men, wenn man Alleine ist und noch nicht mal Zeugen hat. Sehr einfach!

    Sie haben Euch Alle und uns Alle ver­arscht, Leute.

    Strukturelle Linke und Antifa, waren die wert­voll­sten Diener ihrer Herren – unse­rer Regierung. DER Regierung Deutschlands. Der Name die­ser Organisationen Programm – Eher nicht! Ich kom­me nicht umhin es zu wie­der­ho­len und zu wie­der­ho­len. Pseudolinke!

    Wer Wie Was hat es noch nicht verstanden?

  6. Bei mir wer­den Assoziationen mit dem Contergan-Skandal aus den frü­hen 1960er Jahren wach. Der Hersteller stritt den ursaech­li­chen Zusammenhang mit gehaeuft auf­tre­ten­den Missbildungen an den Extremitaeten von Neugeborenen ab. Nach jah­re­lan­gem Prozess wil­lig­ten die Klaeger in einen Vergleich ein, immer­hin muss­te der Hersteller in einen Entschaedigungsfonds ein­zah­len, aber ein rechts­kraef­ti­ges Urteil im Sinne von Produkthaftung und Strafverfolgung der Firmenverantwortlichen aus Geschaeftsführung und wis­sen­schaft­li­cher Leitung hat es nie gegeben. 

    Etablierte wis­sen­schaft­li­che Zeitschriften ver­zö­ger­ten die Publikation erster Hinweise auf einen ursaech­li­chen Zusammenhang. Die Behörden wei­ger­ten sich ein Monitoring ein­zu­rich­ten, befürch­te­ten die­se doch einen Zusammenhang mit Atomsprengstoffen. Und die Qualitaet der Arzneimittelzulassung in Westdeutschland war der der US-ame­ri­ka­ni­schen FDA weit unter­le­gen. Dort hat­te eine Pharmakologin die Zulassung des Wirkstoffes ver­hin­dern können. 

    Immerhin berich­te­te die deut­sche Presse über den Verdacht gegen den Hersteller mei­nes Wissens ohne Diffamierung der kla­gen­den Eltern der geschae­dig­ten Kinder. 

    Einige Aussagen im Aufsatz zu die­sem Medikamentenskandal tref­fen genau­so auf den Skandal um die Corona-Impfstoffe zu:

    "Die gesell­schaft­li­che Blindheit bedarf der Des- bzw. Nicht-Organisation des Flusses von Informationen, deren Anfall man zu erwar­ten hat. Oder noch ein­fa­cher: Wo nichts erwar­tet wird, man sich also ganz tumb stellt oder ist, ent­fällt jede Verpflichtung, etwas zu orga­ni­sie­ren. .… Wer indi­vi­du­ell an der rich­ti­gen Stelle steht
    und etwas nicht wahr­neh­men will, muss aktiv weg­se­hen bzw. die Augen ver­schlie­ßen. Eine Gesellschaft dage­gen muss, wenn sie etwas "sehen" will, das Monitoring, die Informationsflüsse und ihre Kanalisierung, orga­ni­sie­ren. Will sie nicht sehen, so muss sie gera­de nichts tun – sie kann sich ein­fach die­ser Aufgabe ver­wei­gern und sich damit blind stellen."(Seite 2) Soviel zu FOLLOW THE SCIENCE.

    Es muss­te ein betrof­fe­ner Vater, der Rechtsanwalt Schulte-Hillen mit sei­nen Recherchen in der Umgebung sei­nes Wohnortes und ein nie­der­ge­las­se­ner Arzt zusam­men­wir­ken, von der eta­blier­ten Wissenschaft drang nichts an die Öffentlichkeit, solan­ge sie kei­ne "gesi­cher­ten Aussagen" machen konn­ten. (Seite 4/5). Jener Arzt betrieb dann "Feldforschung" bzw. "Ermittlungen" im Stile eines Staatsanwaltes und wur­de dafür prompt in Kollegenkreisen kritisiert.

    Die Zutaten für den heu­ti­gen Impfstoffskandal waren schon 1960/61 in Wissenschaft und Behörden praesent.

    https://​khd​-rese​arch​.net/​S​c​i​/​D​o​c​s​/​L​U​H​M​_​C​o​n​t​e​r​g​a​n​_​r​e​v​i​s​t​d​_​2​0​0​0​.​pdf

  7. NACRICHTEN VON DER JURISTISCHEN FRONT

    https://​tran​si​ti​on​-news​.org/​t​e​x​a​s​-​v​e​r​k​l​a​g​t​-​p​f​i​z​e​r​-​w​e​g​e​n​-​c​o​v​i​d​-​i​m​p​f​s​t​off
    «Covid-Impfstoff»: Texas ver­klagt Pfizer

    «Pfizer hat die Wirksamkeit sei­nes Covid-19-Impfstoffs absicht­lich falsch dar­ge­stellt und Personen zen­siert, die droh­ten, die Wahrheit zu ver­brei­ten», heisst es in der Klage.

    https://​tran​si​ti​on​-news​.org/​c​o​v​i​d​-​i​m​p​f​s​t​o​f​f​e​-​r​u​m​a​n​i​s​c​h​e​-​s​t​a​a​t​s​a​n​w​a​l​t​s​c​h​a​f​t​-​e​r​m​i​t​t​e​l​t​-​g​e​g​e​n​-ex

    «Covid-Impfstoffe»: Rumänische Staatsanwaltschaft ermit­telt gegen Ex-Premierminister Florin Citu

    Citu ist jetzt Senator in Rumänien. Dies ist ein Amt, das ihn vor Strafverfolgung schützt. Der Senat stimm­te jedoch mit 90:2 Stimmen dafür, die­se Immunität auf­zu­he­ben und die Ermittlungen vor­an­zu­trei­ben, wie rumä­ni­sche Nachrichtenagenturen berichteten.

    Die Staatsanwälte unter­su­chen auch die Rolle von zwei ehe­ma­li­gen rumä­ni­schen Gesundheitsministern beim Kauf der Injektionen. Alle drei könn­ten wegen «Amtsmissbrauchs» ange­klagt wer­den, so die Staatsanwaltschaft.

    ARBEITSVERWEIGERUNG DER ZULASSUNGSBEÖRDE
    https://​tran​si​ti​on​-news​.org/​f​d​a​-​s​t​e​l​l​t​-​n​a​c​h​f​o​r​s​c​h​u​n​g​e​n​-​u​b​e​r​-​d​n​a​-​k​o​n​t​a​m​i​n​a​t​i​o​n​-​i​n​-​i​m​p​f​s​t​o​f​f​e​n​-​ein

    1. @Dagmar Brandt: Texas hat­te sich zwar gegen eine "Impfpflicht" aus­ge­spro­chen, gehör­te aber zu den Vorreitern der "Impf"-Angebote:

      »Unabhängig vom Alter. Texas bie­tet allen Erwachsenen Impfung an
      Die Impfkampagne in den USA schrei­tet vor­an. Biden ver­spricht, bis Ende Mai genü­gend Impfstoff für alle Amerikaner zu haben. Drei Bundesstaaten machen bereits den Weg frei, indem sie Impftermine für alle Erwachsenen frei­ge­ben – egal wie alt sie sind.

      In den USA dür­fen sich ab Montag auch im bevöl­ke­rungs­rei­chen Bundesstaat Texas alle Erwachsenen unab­hän­gig von Altersgruppe oder Vorerkrankungen gegen Corona imp­fen lassen…«
      https://www.n‑tv.de/panorama/Texas-bietet-allen-Erwachsenen-Impfung-an-article22446573.html, 24.3.21

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