Nun ist auch Prof. Karl Lauterbach auf den Hund gekommen

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Das ist nicht nur ein kalter, sondern ein uralter Hund.

Im Mai wurde hier berichtet:

Die Inzidenz fällt in den Keller, aber immer neue Geschäftsideen für Tests entstehen. Die Bundeswehr werkelt schon seit dem Herbst daran (s. Besser als PCR? Bundeswehrhunde spüren "Fälle" auf).

Quellen: web.de und web.de.

Oder auch FORSCHUNG. Die Corona-Spürhunde des Heeres sind bereit – für die nächste Pandemie oder Süß! Bienen können Corona riechen


In der Studie steht übrigens:

»Zusammenfassung
Zielsetzungen: Hunde können darauf trainiert werden, mehrere vom Menschen nicht nachweisbare Substanzen zu identifizieren, die spezifischen flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) entsprechen. Das Vorhandensein von VOCs, die durch eine SARS-CoV-2-Infektion ausgelöst werden, wurde im Schweiß von Long COVID-Patienten getestet. Patienten und Methoden: Eine Achselschweißprobe von Long-COVID-Patienten und von COVID-19-negativen, asymptomatischen Personen wurde zu Hause entnommen, um jeglichen Krankenhauskontakt zu vermeiden. Die Abstriche wurden nach dem Zufallsprinzip in Geruchserkennungskegel gelegt, und das Material wurde von mindestens zwei ausgebildeten Hunden erschnüffelt. Ergebnisse: Fünfundvierzig Long-COVID-Patienten, Durchschnittsalter 45 (6-71), 73,3 % weiblich, mit anhaltenden Symptomen, die sich im Durchschnitt seit 15,2 Monaten (5-22) entwickelten, wurden getestet. Die Hunde unterschieden 23/45 (51,1 %) Patienten mit langer COVID positiv von 0/188 (0 %) Kontrollpersonen (p<.0001). Schlussfolgerung: Diese Studie deutet darauf hin, dass eine Virusinfektion bei einigen langen COVID-Patienten fortbesteht und dass es möglich ist, einen einfachen, hochempfindlichen, nicht-invasiven Test zum Nachweis des Virus während der akuten und der längeren Phase von COVID-19 bereitzustellen.«

Lauterbach pflegt, wenn überhaupt, nur Zusammenfassungen zu lesen. Bis hier stimmen seine Ausführungen.

In der PDF-Datei zur Studie heißt es weiter:

»Merkmale der Population
Zwischen Mai und Oktober 2021 schickten 45 lange COVID-Patienten ihre Proben an ENVA.
Das Durchschnittsalter betrug 45 Jahre (6-71 Jahre) und 73,3 % der Patienten waren weiblich. Kein Patient war während der akuten Phase auf der Intensivstation aufgenommen worden.
Die anhaltenden Symptome hatten sich im Durchschnitt seit 15,2 Monaten entwickelt (Spanne: 5-22). Hauptsymptome der verlängerten Phase waren starke Müdigkeit (n=37, 82,2 %), neurokognitive Störungen wie Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen, unmittelbarer Gedächtnisverlust (n=24, 53,3 %), Myalgien/Arthralgien (n=22, 48,9 %), kardiopulmonale Symptome (Dyspnoe, Husten, Brustschmerzen, Herzklopfen) (n=21, 46. 7%), Verdauungssymptome (Durchfall, Bauchschmerzen, Reflux, Gastroparese...) (n=18, 40,0%), HNO-Beschwerden (Hyposmie, Parosmie, Tinnitus, nasale Obstruktion, entzündete Zunge, Dysphonie, Sinusitis) (n=18, 40,0%) (Tabelle 1). 11 (24,4) Patienten hatten mindestens eine positive SARS-CoV-2-Serologie vor einer Impfung, 29 (64,4%) hatten eine negative SARS-CoV-2-Serologie und 5 (11,1%) hatten keine serologischen Ergebnisse.

Erkennung der Hunde
23 der 45 langen COVID-Proben (51,1 %) wurden positiv erkannt, während keine der 188 Proben (0 %) unter den Kontrollproben erkannt wurde (p<.0001). Es gab keinen signifikanten Unterschied in der Rate der positiven Erkennung zwischen Personen mit positiver SARS-CoV-2-Serologie (4/11, 36,4 %) und solchen mit negativer Serologie (16/29, 55,2 %) (p=0,478)....

Wir anerkennen auch einige Einschränkungen aufgrund der relativ kleinen Stichprobengröße unserer Population und der möglichen Heterogenität der Selbstbeprobung durch die Patienten zu Hause, die zur Existenz von falsch-negativen Hundegeruchsnachweisen führen kann (was die Testempfindlichkeit minimiert).

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese Ergebnisse die hohe Wahrscheinlichkeit einer viralen Persistenz von SARS-CoV-2 zumindest bei einigen Long-COVID-Patienten bestätigen, wobei sich das Virus möglicherweise aktiv repliziert. Sie zeigen auch den begrenzten Nutzen serologischer Tests, die während Long-COVID durchgeführt wurden. Diese Schlussfolgerungen sind von großer Bedeutung für das Management künftiger Versuche zur Behandlung von Long-COVID. Mit einer besseren Charakterisierung der nachgewiesenen VOCs, einer Verbesserung der Geruchsprobenahmeverfahren und der Entwicklung von Point-of-Care-Instrumenten könnte dieser Nachweis durch Hunde auch dazu beitragen, geruchsbasierte Tests für andere wichtige menschliche Krankheitserreger einzuführen.«

(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)

10 Antworten auf „Nun ist auch Prof. Karl Lauterbach auf den Hund gekommen“

  1. Hunde. Geruchssensibel. Die Olfaktorik der Pandemie kennt über­haupt jede Menge Überraschungen! – In die­sem Zusammenhang wäre unbe­dingt zu klä­ren: Was ist eigent­lich aus den chi­ne­si­schen Analabstrichen gewor­den? Im März 2021 wur­de kol­por­tiert, dass die Chinesen damit japa­ni­sche Einreisende drang­sa­liert haben sol­len. (*) Japaner sind ja sowie­so die Lieblingsasiaten der Chinesen.

    (*) https://​nypost​.com/​2​0​2​1​/​0​3​/​0​3​/​c​h​i​n​a​-​m​a​k​e​s​-​c​o​v​i​d​-​1​9​-​a​n​a​l​-​s​w​a​b​s​-​m​a​n​d​a​t​o​r​y​-​f​o​r​-​f​o​r​e​i​g​n​e​rs/

  2. 1)
    OVG Koblenz zu "Corona-Spaziergängen":
    Verbote könn­ten rechts­wid­rig sein
    von Dr. Markus Sehl
    10.01.2022

    Eilantrag gegen 'Montagsspaziergangs'-Verbot erfolglos:
    Sperrt eine Spezialregelung im Infektionsschutzgesetz das Verbot von Versammlungen?
    Auch das erste OVG sieht ein Problem im Verhältnis zum Versammlungsgesetz – und stellt Hilfsüberlegungen an.

    Dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz die Eilentscheidung der Vorinstanz zum Verbot soge­nann­ter Corona-Spaziergänge bestä­tigt hat, geht in der Pressemitteilung von Montag fast als Nebensache unter (Beschl. v. 03.01.2022, Az. 7 B 10005/22.OVG).

    Auffälliger sind dage­gen die Ausführungen zu einer aktu­el­len, beson­de­ren Problematik, denn zum ersten Mal hat sich ein Obergericht mit dem Verbot der Spaziergänge beschäf­tigt. Und es bestä­tigt den Eindruck des Verwaltungsgerichts (VG) Neustadt an der Weinstraße: 

    Es könn­te da ein Problem bei den Verboten geben.

    https://​www​.lto​.de/​r​e​c​h​t​/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​n​/​o​v​g​-​r​h​e​i​n​l​a​n​d​-​p​f​a​l​z​-​7​b​1​0​0​0​5​2​2​-​c​o​r​o​n​a​-​s​p​a​z​i​e​r​g​a​n​g​-​v​e​r​b​o​t​-​i​n​f​e​k​t​i​o​n​s​s​c​h​u​t​z​-​v​e​r​s​a​m​m​l​u​n​g​-​v​g​-​n​e​u​s​t​a​d​t​/​p​r​i​n​t​.​h​tml

    PM des OVG-Koblenz
    10.01.2022 | Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
    Eilantrag gegen Verbot von „Montagsspaziergängen“ im Landkreis Südliche Weinstraße erfolglos
    Pressemitteilung Nr. 2/2022

    Seien die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren dem­nach als offen zu betrach­ten, so fal­le die gebo­te­ne Interessenabwägung zu Lasten des Antragstellers aus, 

    nach­dem die Kreisverwaltung erklärt habe, dass
    eine Verlängerung des Versammlungsverbots
    über den 3. Januar 2022 hinaus
    nicht
    geplant sei.

    Beschluss vom 3. Januar 2022, Aktenzeichen: 7 B 10005/22.OVG
    https://​ovg​.justiz​.rlp​.de/​d​e​/​s​t​a​r​t​s​e​i​t​e​/​d​e​t​a​i​l​/​n​e​w​s​/​N​e​w​s​/​d​e​t​a​i​l​/​e​i​l​a​n​t​r​a​g​-​g​e​g​e​n​-​v​e​r​b​o​t​-​v​o​n​-​m​o​n​t​a​g​s​s​p​a​z​i​e​r​g​a​e​n​g​e​n​-​i​m​-​l​a​n​d​k​r​e​i​s​-​s​u​e​d​l​i​c​h​e​-​w​e​i​n​s​t​r​a​s​s​e​-​e​r​f​o​l​g​l​os/

    2)
    Pressemeldungen der Stadt Koblenz
    Stadt Koblenz ver­bie­tet soge­nann­te Corona-Spaziergänge

    Die Stadt Koblenz hat sich in enger Abstimmung mit der Polizei dazu ent­schlos­sen, die soge­nann­ten Corona-Spaziergänge ab Samstag, 15. Januar zu verbieten. 

    Dies betrifft nicht nur die Versammlungen an Samstagen und Montagen, son­dern gilt
    allgemein
    für alle nicht ange­mel­de­ten Versammlungen
    bis zum Ablauf des 31. Januars.

    Das Verbot stützt sich auf das Versammlungsgesetz (VersG), wonach die zustän­di­ge Behörde eine Versammlung oder einen Aufzug ver­bie­ten kann, wenn die öffent­li­che Sicherheit oder Ordnung unmit­tel­bar gefähr­det ist.

    Unter öffent­li­cher Sicherheit wird der Schutz zen­tra­ler Rechtsgüter wie das Grundrecht Dritter auf Leben und kör­per­li­che Unversehrtheit ver­stan­den. Dazu zäh­len auch die Gefahren, die vom der­zeit sprung­haft gestie­ge­nen Infektionsgeschehen aus­ge­hen (7 Tage-Inzidenz am 13.01.2022: 464,8).

    Somit sind grund­sätz­lich auch Versammlungsverbote gebo­ten, wenn mil­de­re Mittel nicht zur Verfügung stehen.

    Polizei und Verwaltung haben seit Mitte Dezember 2021 fest­stel­len müs­sen, dass die mon­tags und sams­tags statt­fin­den­den „Spaziergänge“ der Corona-Maßnahmen-Kritiker mit jeweils 1.000 bis 3.000 Teilnehmenden, die gemein­schaft­lich mit Parolen sowie Musikbeiträgen durch das Stadtgebiet zogen, erkenn­bar gut orga­ni­siert waren, da für die­se „Spaziergänge“ über Messenger-Dienste und sozia­le Plattformen mit erheb­li­chem zeit­li­chen Vorlauf aktiv zu einer Teilnahme auf­ge­ru­fen wird.
    Ferner ist fest­zu­stel­len, dass der über­wie­gen­de Teil der Demonstrierenden sich nicht an die gefor­der­ten Abstände noch das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen gehal­ten haben. Wenn die Ordnungsbehörden dage­gen ein­ge­schrit­ten sind, waren aus dem Kreis der Teilnehmenden in gestei­ger­tem Maß aggres­si­ve Handlungen regi­striert worden.

    Es besteht grund­sätz­lich das Erfordernis, dass eine öffent­li­che Versammlung im Sinne von § 14 VersG spä­te­stens 48 Stunden vor der Bekanntgabe bei der zustän­di­gen Behörde anzu­mel­den ist. Das Anmeldeerfordernis trägt dem Umstand Rechnung, dass die zustän­di­gen Sicherheitsbehörden einen zeit­li­chen Vorlauf brau­chen, um zu prü­fen, ob von der Durchführung der Versammlung Gefahren für die öffent­li­che Sicherheit ausgehen.

    Die nun erlas­se­ne Verfügung dient dem Schutz hoch­ran­gi­ger Rechtsgüter (Leib und Leben). Es besteht die Möglichkeit, Versammlungen recht­zei­tig anzu­zei­gen und – soweit kei­ne unmit­tel­ba­ren Gefahren für die öffent­li­che Sicherheit zu erwar­ten sind unter Auflagen durchzuführen.

    Bei Zuwiderhandlungen kön­nen gegen Personen die zu einer Versammlung auf­ru­fen Freiheits- oder Geldstrafen ver­hängt wer­den. Gegen Teilnehmende an einer ver­bo­te­nen Versammlung sind Geldbußen bis zu 500 Euro möglich.

    https://​www​.koblenz​.de/​r​a​t​h​a​u​s​/​v​e​r​w​a​l​t​u​n​g​/​p​r​e​s​s​e​m​e​l​d​u​n​g​e​n​/​2​2​0​1​1​3​-​s​t​a​d​t​-​k​o​b​l​e​n​z​-​v​e​r​b​i​e​t​e​t​-​s​o​g​e​n​a​n​n​t​e​-​c​o​r​o​n​a​-​s​p​a​z​i​e​r​g​a​e​n​ge/

    [Anmerkung:
    Die oben ange­kün­dig­te Allgemeinverfügung exi­stiert aktuell
    (13.01.2022 22.00 Uhr)
    NICHT auf der Homepage der Stadt]

    3)
    https://​www​.swr​.de/​s​w​r​a​k​t​u​e​l​l​/​r​h​e​i​n​l​a​n​d​-​p​f​a​l​z​/​k​o​b​l​e​n​z​/​k​o​b​l​e​n​z​-​v​e​r​b​o​t​-​u​n​a​n​g​e​m​e​l​d​e​t​e​r​-​c​o​r​o​n​a​-​d​e​m​o​s​-​1​0​0​.​h​tml
    https://​www​.coro​dok​.de/​n​u​n​-​p​r​o​f​-​k​a​r​l​/​?​u​n​a​p​p​r​o​v​e​d​=​1​0​9​7​1​3​&​m​o​d​e​r​a​t​i​o​n​-​h​a​s​h​=​d​0​4​c​c​d​f​4​1​e​4​8​5​a​4​c​c​f​5​5​d​f​2​d​b​1​5​d​5​b​c​4​#​c​o​m​m​e​n​t​-​1​0​9​713

  3. Kann da jetzt ein Hund mei­nen Genesenenstatus bestä­ti­gen, auch ohne PCR? Wird man jetzt ver­haf­tet wenn man auf der Straße mit Hunde-Leckerlies ange­trof­fen wird, oder der Hund kommt wie­der in den Zwinger wegen Ausstellens eines fal­schen Gesundheitszeugnisses?

  4. Und was haben die Hunde erschnüf­felt? Den Virus, bzw. sei­ne RNA?
    Lauterbach scheint es ja bereit zu wis­sen, aber geben die Versuche das wirk­lich her?

  5. Die Hunde sind in Allem, was sie aus­sa­gen könn­ten, genau­so wenig zuver­läs­sig wie ein PCR-Test, oder beherr­schen die Hunde sogar auch die seit Corona ganz ver­staub­te Kunst der Differentialdiagnostik inklu­si­ve Multiplex-Test, bei gene­rell eh völ­lig sinn­frei­er Erregerbestimmung?

    Last sie doch also des­halb lie­ber ein­fach etwas ande­res spielen.

  6. Interessant. Wie vie­le genau waren geimpft? Vielleicht kommt jetzt end­lich die lusti­ge Reverse Transkriptase in Spiel… die RNA in DNA ver­wan­delt.. und es dann, wie schon gezeigt wur­de, u.U. zu Insertionen ins Genom kom­men kann.
    Mit was wur­den die Hunde eigent­lich trai­niert? Ahh! DA ist das ech­te Isolat also!

  7. Kalle ist nach 22 Monaten auch soweit trai­niert, dass er nicht vor­han­de­ne Gefahren erschnüf­feln kann. Er hat lan­ge dafür trai­niert. Und auch den einen oder ande­ren Sturz hin­ge­legt. Und wenn er eine nicht vor­han­de­ne Gefahr erschnüf­felt hat, gibt er Laut. Zur Belohnung gibt's als Leckerli eine Teilnahme als Gast in einer Talkshow.

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