Lichtkunst in Düsseldorf im März 2021, projiziert vom Dach des Landtags (s. Lichtkunst, ganz unabhängig): | Ganz im Sinne der omnipräsenten Werbung der letzten zwei Jahre entschied ein Oberlandesgericht laut rtl.de mit genannter Überschrift vom 12.12.22:
»Ein 15 Jahre altes Mädchen hat nach einer gerichtlichen Entscheidung in zweiter Instanz auch gegen den Willen der Mutter Anspruch auf eine Corona-Impfung. Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken entschied nach einer Mitteilung vom Montag, dass die strikte Ablehnung der Impfung einen Missbrauch des Sorgerechts darstelle, der gegen das Kindeswohl gerichtet sei. Das Oberlandesgericht bestätigte damit eine Entscheidung des Familiengerichts Pirmasens. Der allein sorgeberechtigten Kindesmutter wurde daher das Sorgerecht in dieser Frage entzogen und deswegen eine ergänzende Pflegschaft angeordnet.
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Der nachdrückliche Wunsch der Jugendlichen, gegen Covid-19 geimpft zu werden, sei als Akt der Selbstbestimmung in besonderem Maße beachtlich, befand der Familiensenat des Gerichts. Das Mädchen lebt auf eigenen Wunsch seit Februar 2020 nicht mehr bei der Mutter und lehnt die Rückkehr zu ihr ab. Weil sich die Mutter strikt gegen eine Impfung stellte, leitete das Jugendamt im November 2021 ein Verfahren ein. Das Familiengericht Pirmasens entzog der Mutter die elterliche Sorge bei der Entscheidung über die Impfung. Die Beschwerde der Mutter dagegen blieb nun ohne Erfolg. Die bereits Ende Juli getroffene Entscheidung des Oberlandesgerichts kann nicht mehr angefochten werden.«
So sieht das redaktionelle Umfeld des Artikels aus, von den Anzeigen zu schweigen:
Und ist denn auch geregelt, was geschieht, wenn der Nachwuchs sich entgegen der Forderung der Elternschaft für die gesundheitlich wertvolle Verweigerung der Gentherapie (der "Impfung") entscheidet?
Abgesehen hiervon Welches Kind klagt wegen einer "Impfung" gegen die eigenen Eltern? Oder aber stimmt der Klage in seinem Namen durch eine Behörde gegen die eigenen Eltern zu? Dies zeugt von einem innigen Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Kind. Wie gut, dass man sich am Mittagstisch sieht und sich über diese Absurdität natürlich vollkommen neutral unterhalten kann. Auch der gemeinsame Urlaub von Eltern und Kind ist natürlich eine perfekte Gelegenheit, das Thema zu erörtern … Welch' ein hervorrgender Zustand doch so ein familienfreundliches Rechtssystem ist.
Und wer trägt die lebenslangen Kosten im Falle einer einer unerwünschten Langzeitwirkung, sodass die Tochter nie eine Berufsausbildung machen und einer geregelten Arbeit nachgehen kann? Die Mutter als ein unterhaltspflichtige Person? Oder das Gericht?
Die (meisten) Juristen sind genau wie seinerzeit zwischen 33 u. 45. Ich schäme micht Deutscher zu sein!
@B.Recht: Ich halte das für falsch. Allein der berüchtigte "Volksgerichtshof" hat mehr als 5.000 Todesurteile gesprochen. Ich halte das vorliegende Urteil für empörend, aber diese Zuschreibung verniedlicht auch die Opfer der Nazis.
Aha, solange diese furchtbaren Juristen also keine unmittelbaren "Todesurteile" sprechen, ist alles supi?
In diesen kackbraunen Juristenköpfen spukt EXAKT derselbe Geist wie zwischen '33 bis '45 herum. Wobei es in den Nachkriegsjahren auch nicht besser war, da man dieses Nazi-Pack wieder an seine alten Posten hievte.
Die heutigen Erben Freislers brauchen niemanden unmittelbar zum Tode zu verurteilen; ihre Willfährigkeit, Untätigkeit und ihre unterlassene Hilfeleistung wird in der Summe noch wesentlich mehr Menschen töten als es die Nazi-Richter damals auf unmittelbarem Wege vollbrachten.
@DS-pektiven: Nichts ist supi. Sprechdurchfall hilft aber auch nicht.
Ich bin mir nicht sicher, ob du damit den Rechtsprechdurchfall meinst, der sich unter diesem Regime auch nicht mehr ändern wird?
Stellen wir uns einfach mal vor, dass BVerfG hätte schon im Frühjahr 2020 seine Arbeit getan und den Scheiß gestoppt, ehe er richtig Fahrt aufgenommen hat.
Niemand wäre an den Folgen dieser totalitären "Maßnahmen" verreckt, vor allem nicht an den "Impfungen". Ich könnte jetzt – wie in einer ähnlichen Diskussion vor einigen Monaten – auf ein altes, dir sicher bekanntes Brecht-Zitat verweisen, spare es mir aber; denn das würdest du sicher auch als "Sprechdurchfall" bezeichnen.
Alle Juristen sind Nazis…sehr interessant. Danke liebe Pippi, für die Erklärung de(ine)r Welt. Ich erkläre dir jetzt nicht meine, bin nur ein hochgestemmtes Pferd – aber echt ey – Sippenhaft für alle? Wie bzw. warum schließt Du dich da aus? Weil Du besser bist als? und warum? und wo geboren? und dein Opa? etc? Kopfschüttel
Na ja. "Das Mädchen lebt auf eigenen Wunsch seit Februar 2020 nicht mehr bei der Mutter und lehnt die Rückkehr zu ihr ab."
Sie scheint sich aus irgendeinem Grund, der zu diesem Zeitpunkt nicht die Impfung gewesen sein kann, zum Jugendamt geflüchtet zu haben.. Die Mutter hat ihr mit ihrer Weigerung immerhin einen Aufschub bis Juli verschafft, sich das Ganze zu überlegen.
Es ist ein unglaublicher Gruppendruck auf die Jugendlichen ausgeübt worden, sich impfen zu lassen , eine Impfung von der sie nicht profitieren, nur das Risiko haben.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article231142191/Neues-Schuljahr-Corona-Duerfen-ungeimpfte-Schueler-auf-Klassenfahrt.html
"„Die Kultusministerien, aber auch die einzelnen Schulen müssen sich jetzt für die Zeit nach den Sommerferien vorbereiten und Konzepte erstellen, wie Unterricht sicher stattfinden kann“, fordert Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes.
Ein Viertel der Schüler konnte sich retten. Ich möchte nicht wissen, was sie das gekostet hat.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1258043/umfrage/impfquote-gegen-das-coronavirus-in-deutschland-nach-altersgruppe/
„Dazu ist es notwendig, die Impfungen der Kinder und Jugendlichen ab zwölf Jahren so zu organisieren, dass sie in jedem Bundesland mit Beginn des nächsten Schuljahres abgeschlossen sind.“ Weiterhin müsse gelten, dass Schulen und auch Kitas „das Erste sind, was geöffnet, und das Letzte, was geschlossen wird“.
Schon jetzt hätten die Einschränkungen viele Kinder und Jugendliche psychisch und physisch stark beeinträchtigt, die Zahl der Schulabbrecher werde in diesem Jahr noch einmal ansteigen."
"Der „Dreiklang des Infektionsschutzes“ aus Impfen, Tests und Hygieneregeln müsse weiter zentraler Bestandteil der Strategie sein, um den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten – vor allem in der Herbst- und Wintersaison, wenn wieder vermehrt mit Infektionen gerechnet werde.
Heinz-Peter Meidinger, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, ist hingegen optimistisch. „Ich rechne damit, dass der dritten Welle keine vierte mehr folgen wird und das nächste Schuljahr bei anhaltend sinkenden Inzidenzen und weiteren Impffortschritten im Regelbetrieb starten kann.“"
"Daran anschließend stelle sich aber die Frage, wie der Schulbetrieb im Nebeneinander von geimpften und ungeimpften Schülern sowie Lehrkräften organisiert wird. „Was passiert, wenn Eltern nicht wünschen, dass ihr Kind von einem ungeimpften Lehrer unterrichtet wird? Dürfen ungeimpfte Schüler mit auf Klassenfahrt und in die Theatergruppe? Kann ich Geimpften das Tragen einer Maske abverlangen?“"
"Viele Schüler jedenfalls warteten bereits sehnsüchtig auf die Impfung, sagt Dario Schramm, Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz. „Wir haben uns jetzt über ein Jahr zurückgehalten – und jetzt sitzen wir ungeimpft zu Hause, während die Oldies an der Strandbar sitzen. Das ist schon schwierig.“ Er bezeichnet die Impfung als „Gefängnis-frei-Karte: Es ist wichtig, dass die Schüler jetzt bald ein Angebot bekommen.“"
Das – das, was teilweise an den Schulen abgelaufen ist – ist das eigentliche Verbrechen. Dass es teilweise zu den Gerichten übergeschwappt ist, ist unvermeidlich.
Wenn man nur die Willfährigkeit der Juristen betrachtet, kann man schon Parallelen erkennen.
Dafür müssen die keine Todesurteile aussprechen.
Zu der Einscheidung des Gerichts fällt mir
nur noch (Nicht Zitierfähiges) ein.
Allerdings geht es mir bei diesem Beitrag ähnlich.
"So sieht das redaktionelle Umfeld des Artikels aus, (…)"
Wie war das doch gleich mit der "Kontaktschuld"?
"Wer die Methoden seiner Feinde benutzt,
der wird selbst zu einem."
"Aber Großmutter, warum hast du denn so große Augen?"
S.P.
@Sal Peregrin: Ich halte "Kontaktschuld" wie die Aufregung über den Vorwurf jeweils für Ablenkungsmanöver. Als Historiker wie als politischer Mensch habe ich gelernt, daß Fakten nicht im "luftleeren Raum" existieren. Wenn ich die großartigen Erklärungen nach der französischen Revolution oder die amerikanische Unabhängigkeitserklärung lese, muß ich auch den Kontext beachten, der darin besteht, daß ihre Verfasser fast durchweg Ausbeuter und Sklavenbesitzer waren. Es gibt auf dem Papier ganz hervorragend wirkende Aussagen der WHO und sogar der Gates-Stiftung, die ich nicht einordnen kann, wenn ich deren Strukturen und Handeln nicht kenne. Wenn seinerzeit Wissenschaftler wie Rürup uns Daten zur Demographie vorgestellt haben, mit denen die Heraufsetzung des Rentenalters begründet wurde, half es mir zu erkennen, wer ihn bezahlt und was er sonst noch betreibt.
Genau das, ein Denken in Zusammenhängen, gehört nicht zu den Methoden der "Feinde". Es zeichnet die Auseinandersetzung der "Corona-Kritik" aus, daß sie stets nach dem "Dahinter" gefragt hat, nach Interessen und Finanzierung der Agierenden. Wenn RTL oder die "Bildzeitung" ab und zu kritische Meldungen veröffentlichen, ist das gut; ihr eigentliches Geschäftsfeld sollte dabei nicht aus dem Blick geraten.
Aber wenn die junge Frau zum Pflegefall wird, darf die Mutter bestimmt wieder gerne für sie sorgen.
Die Mutter müsste im Gegenzug das Recht haben, von jeglicher Sorgepflicht befreit zu sein.
@JJPershing: Naja, aber offenbar sorgt sich die Mutter ja um ihre Tochter. Sonst wäre es ihr egal, ob diese sich „impfen“ lässt oder nicht. So eine Mutter würde sich vermutlich ohnehin kümmern. Hoffen wir einfach das beste für alle Beteiligten.
so ging sie zum Teil durch die Familien die Entfremdung und Spaltung. Jugendliche, die doch "nur" ihre Freiheit zurückhaben wollen, und "Sorgeberechtigte" (sollte es nicht besser Sorgeverpflichtete heißen, schließlich haften Eltern für ihre Kinder und eine Haftpflichtversicherung wird als Grundbedürfnis anerkannt)die sich Sorgen machen und vergeblich mit der pubertierenden Tochter, die das machen will, was "alle" machen, diskutieren. Traurig.
Gut, dass dieses Foto auch dokumentiert ist.
"Impfen = Freiheit" erlaubt, aber "Impfen macht frei" macht einen zum Holocaustleugner. Damals hatte ich das "Impfen = Freiheit" für einen schlechten Scherz bzw. eine subversive Politikaktion aus dem Lager der Corona-Kritiker gehalten. Dass das als Mehrheitsmeinung bzw. ernst gemeinte Aufforderung möglich ist, hätte ich niemals gedacht. Aber heutzutage, 1 oder 2 Jahre später, ist es normal. Da ist schwarz weiß, Null ist Eins, Krieg ist Frieden und Versklavung ist Freiheit. 🙁 Und 80% der Masse stört sich nicht dran, ja merkt es nicht mal, wie alles auf den Kopf gedreht wurde.
ES DARF VERDAMMT NOCHMAL NICHT WAHR SEIN !
Sorgerecht entzogen wegen berechtigter Sorge!
Was für ein ideologisch verbohrter Vakzinist muss ein Richter sein, der so entscheidet.
Vakzinismus ist ein krimineller Irrweg, nicht besser als Faschismus und Rassismus.
Kein Iota eines Zweifels an der unabhängigen Justiz in D. Natürlich würden die Richter:*I*nnen im umgekehrten Fall den Willen der Mutter ebenso missachten. Bei einer "impf"-unwilligen Jugendlichen.…
Wie stehen die Wetten?
Verfahrensgang:
Amtsgericht Pirmasens, Beschluss vom 1. Februar 2022, Az. 1 F 421/21
Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 28. Juli 2022, Az. 2 UF 37/22
(…) Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass im Falle einer Kindeswohlgefährdung das Familiengericht diejenigen Maßnahmen zu treffen habe, die zur Abwehr der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen habe, wenn das alleinsorgeberechtigte Elternteil hierzu nicht gewillt oder in der Lage sei. Nach dem persönlichen Eindruck des Senates bestünden weder Zweifel an der Eignung der Minderjährigen, die Tragweite der Impfentscheidung zu erfassen, noch an der Ernsthaftigkeit auch künftig jeglichen Kontakt zur Mutter abzulehnen. Solange das Kind aber jeglichen Kontakt zur Mutter ablehne und sich die Mutter ihrerseits dem Impfwunsch des Kindes von vornherein verschließe, sei eine Risikoabwägung und letztlich eine Entscheidung über die Frage, ob eine Schutzimpfung wahrgenommen werde, nicht in konstruktiver und kindeswohldienlicher Weise möglich. Die im Rahmen der persönlichen Anhörung der Kindesmutter – im Beisein der Minderjährigen – abermals geäußerte strikte Ablehnung der Impfung habe der Senat weiterhin als ein dem Kindeswohl zuwiderlaufender, nachhaltig ausgeübten Sorgerechtsmissbrauch, der den angeordneten Teilentzug der elterlichen Sorge gebiete, gewertet. Die Covid-19 Impfung sei für die Minderjährige von erheblicher Bedeutung, dieser nachdrückliche Impfwunsch sei aufgrund des Alters des Kindes als Akt der Selbstbestimmung in besonderem Maße beachtlich. Darauf, dass bei der Minderjährigen keine besonderen Impfrisiken vorgelegen und die Schutzimpfungen nunmehr gemäß der Empfehlung der STIKO erfolgt seien, käme es nicht an.
Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
https://olgzw.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/aus-der-rechtsprechung-der-nachdrueckliche-wunsch-einer-15-jaehrigen-gegen-covid-19-geimpft-zu-werd/
12.12.2022 / LTO
Jugendliche darf sich gegen den Willen der Mutter impfen lassen
Ein 15 Jahre altes Mädchen hat nach einer gerichtlichen Entscheidung auch gegen den Willen der Mutter Anspruch auf eine Corona-Impfung. Der zweite Familiensenat des Pfälzischen Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken entschied nach einer Mitteilung vom Montag, dass die strikte Ablehnung der Impfung einen Missbrauch des Sorgerechts darstelle, der gegen das Kindeswohl gerichtet sei (Beschluss vom 28. Juli 2022, Az. 2 UF 37/22). Die bereits Ende Juli getroffene Entscheidung des Oberlandesgerichts kann nicht mehr angefochten werden und ist rechtskräftig.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-zweibruecken-corona-covid19-impfung-freiwillig-jugendliche-sorgerecht-familienrecht/
“There is no pandemic, there is COVAX, a crime against humanity and a medical crime. STOP COVAX.”