»Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vergangene Woche die 2G-Regel für den Einzelhandel im Freistaat schon vorläufig gekippt hatte, wurde die entsprechende Vorgabe nun komplett aus der bayerischen Corona-Verordnung gestrichen. Damit steht fest: Auch Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, haben weiterhin Zugang zu allen Geschäften. Für Schutz soll die FFP2-Maskenpflicht und die Kundenbeschränkung gelten: Pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche darf nur ein Kunde ins Geschäft.«
In dem Artikel vom 30.1. auf br.de liest man von weiteren "Lockerungen". „Bayern: 2G-Regel im Handel offiziell gestrichen“ weiterlesen