Unter dieser Überschrift ist am 21.5. auf businessinsider.de zu lesen:
»Die Impfkampagnen der Bundesregierung waren seit Beginn der Corona-Pandemie eher ein Reinfall… Doch jetzt wollte auch die Bundesregierung Ungeimpfte mit nackten Tatsachen an die Nadel holen.
Wie Business Insider erfuhr, wurde in Berlin im Februar eine ganze Serie von kurzen Sequenzen abgedreht, in denen ein Teil der Darsteller nackt war. In jeder Einzelszene, die hinterher zu einem Kurzfilm zusammengefügt werden sollen, gibt es gut gekleidete und unbekleidete Schauspieler. Letztere sind völlig ohne schützende Garderobe Wind und Wetter ausgesetzt und stellen anscheinend die Ungeimpften dar.
In den Szenen bringt beispielsweise ein Taxifahrer eine ältere, gut angezogene Dame zu ihrem Ziel und hilft ihr beim Aussteigen; auch mit unbekleideten Basketballern, die ihre Fans – in Trikots der Heimmannschaft angezogen – abklatschen, wurde gefilmt. Eine Werbekampagne zum Schmunzeln also, die die Schutzlosigkeit der Ungeimpften sehr plastisch greifbar macht.
Eigentlich sollten die Filmchen im Juni/Juli dieses Jahres im Fernsehen ausgestrahlt werden. Doch daraus wird nichts. Aus Regierungskreisen erfuhr Business Insider, dass man sich im Bundesgesundheitsministerium entschieden hat, die Impfwerbespots zurückzustellen. Auf Rückfragen zu dem Werbedreh mauert das Ministerium. Offiziell heißt es: „Die Neuauflage der Impfkampagne befindet sich derzeit in der strategischen Planung.“…
Business Insider erfuhr aus Regierungskreisen den Grund, warum die Ausstrahlung aufgeschoben wird: angeblich aus Rücksicht auf ukrainische Flüchtlinge. „Die aus dem Krieg in der Ukraine Geflüchteten könnten sich von den Filmsequenzen getriggert fühlen“, heißt es. Möglicherweise fänden die Filme später einmal Verwendung, aber man bekommt den Eindruck, dass das Ministerium von den Filmen nichts mehr wissen will…
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) [kündigte] Mitte dieser Woche an, für 830 Millionen Euro weiteren Impfstoff einzukaufen. Man wolle „auf einen erneuten Corona-Ausbruch im Herbst vorbereitet sein“, begründete der Minister das Handeln der Bundesregierung. „Ich muss so viel Impfstoff haben, dass ich im Notfall so viel habe, dass ich alle impfen lassen kann“, sagte Lauterbach…«
ich versuche derweil noch, mich vom donnerstag zu erholen:
das BverfG sieht Eingriffe in die Grundrechte von Menschen als gerechtfertigt an, wenn diese „Personen ohne Impfschutz“ sind.
man ist nicht dazu verpflichtet, sich eine schutzimpfung abzuholen.
es besteht die pflicht, eine covid-19-schutzimpfung nachzuweisen.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-042.html;jsessionid=B344965471667C0906B2BD0BABFFD016.2_cid507
„Der Gesetzgeber“, sagt das BverG, bezweckt, krankheitsanfällige = geschwächte „Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 zu schützen. / Gerade bei älteren … Personen besteht auch ein erhöhtes Risiko für eine Infektion, da sie auf eine Impfung weniger gut ansprechen.“
Krankheitsanfällig ist diejenige Gruppe von Älteren, deren Immunsystem auf eine Infektion, Ansteckung, auf eine Vergiftung nicht so schnell antwortet, weil die Dosis entsprechend hoch sein muß, damit das Immunsystem schaltet.
die gefahr ist, daß eine antwort erst kommt, wenn ein befall schon fortgeschritten ist.
„Die könnten von einer vierten Impfung profitieren“, sagt Andreas Radbruch im labor-journal, weil die vierte impfung erst eine immunantwort auslöst.
„Wir wissen“, sagt Radbruch, „dass die systemische Immunität [schutz vor schwerer Erkrankung] nach Impfung, aber auch nach Infektion lange halten kann. / Ältere Menschen sind ziemlich gut durch die Impfstoffe geschützt. Das hat mich positiv überrascht. Diese Fehleinschätzung, dass es nicht so wäre, kommt daher, dass man in der Immunologie immer nur auf das Blut guckt und dabei vergisst, dass die meisten Gedächtniszellen [die Antikörper bilden] ja im Knochenmark sitzen. Im Blut haben ältere Menschen tatsächlich weniger solche Zellen, aber im Gewebe gibt‘s noch viele.“
https://www.laborjournal.de/editorials/2475.php
die sektorale nachweispflicht verlangt den Aufweis über ausreichenden impfschutz = über Nichtansteckungsfähigkeit = sterile Immunität:
„Die Pflicht zum Nachweis einer COVID-19-Impfung (kann) zum Schutz des Lebens und der Gesundheit vulnerabler = verwundbarer Menschen beitragen“, behauptet das BverG.
das BverG behauptet: der nachweis einer impfung schütze vor infektion.
die nachweispflicht bezweckt den schutz krankheittsanfälliger menschen vor einer infektion mit dem coronavirus.
die infektion ist identisch mit erkrankung.
die nachweispflicht verhindert erkrankung, durch schutz vor infektion als bedingung der möglichkeit einer erkrankung.
die bedingung der möglichkeit einer erkrankung gilt hier als erkrankung selbst.
die infektion/erkrankung ist eine inzidenz, ein vorkommnis.
die einrichtungsbezogene impfpflicht ist eine maßnahme im rahmen einer niedriginzidenzstrategie = zero-covid = verringerung der vorkommnisse, der inzidenz, auf null = vernichtung des virus.
die impfung der pflegekräfte soll die wirkung haben: unterbrechung der infektionskette, ausrottung des virus, durch den nachweis der nichtansteckungsfähigkeit.
die „einrichtungsbezogene impfpflicht“ ist überdeterminiert.
die nachweispflicht kann das gesetz, den zweck des gesetzes, nicht erfüllen.
Radbruch » Die Impfpflicht wird mit zwei Argumenten gefordert. Erstens will man gefährdete Personen schützen, indem man alle in der Hoffnung impft, dass sie eine sterile Immunität entwickeln, also nicht mehr ansteckend sind. Um das zu erreichen, bräuchte man neutralisierende Antikörper am Ort der Erstinfektion – bei SARS-CoV‑2 also in den Schleimhäuten von Nase, Rachen und Lunge.
Dieser Sachverhalt ist ein gewichtiges Argument gegen eine allgemeine Impfpflicht, denn die erfüllt ihren Hauptzweck nicht: die Infektion … zu verhindern. … Den Unterschied zwischen … systemischer Immunität, und dem Schutz vor Infektion, also Immunität der Schleimhäute …“ hätte sich das BverG klarmachen sollen, bevor es die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ als verfassungsgemäß beurteilte.
niemand kann durch den nachweis einer impfung nichtansteckungsfähigkeit beweisen.
das BverG diskriminiert „personen ohne Impfschutz“ als ansteckungsverdächtig im unterschied zu menschen, die eine impfung nachweisen.
die impfung, nicht der nachweis der nichtansteckungsfähigkeit ist kriterium der einschätzung von menschen als gesundheitsgefahr, weil niemand durch nachweis einer impfung, den nachweis über nichtansteckungsfähigkeit erbringen kann.
das BverG setzt den nachweis einer impfung mit dem nachweis der nichtansteckungsfähigkeit in eins, gleich, als identisch.
der nachweis einer impfung allein, verhindert krankheit, weil nicht zur ansteckung fähig, durch impfung.
das urteil des BverG verletzt die würde des menschen und beleidigt die intelligenz.
Die ReGIERung ist jetzt am Ende…. viel Dümmer geht es kaum noch. Oder kann man den ganze Dünnpfiff doch noch toppen… es bleibt spannend
@S. Andersson:
Natürlich geht es noch dümmer und es wird weiter 99% der Menschen entweder nicht interessieren oder gefallen. Zur erwarten, dass die sinnfreien Widersprüche irgendwann auffallen müssen wenn sie nur gravierend genug werden ist rational. Allerdings sind rationale Maßstäbe das letzte was man an unsere Gesellschaft anlegen kann.
Medizinische Experimente,gezielt und bewußt geschürte Angst- und Panikpropaganda, solid_arische Medien, Vertuschungen schwerer und schwerster Komplikatonen derExperimente und Folgen der Segration und Grundrechtsberaubungen, Diffamierungen, Nötigungen, Betrug in noch nie dagewesener Art und Form, zgT. proaktiv drangsalierende "Polizei" und eine politisch ambitionierte Justiz, demnächst an Toren schnüffelnd aussortierende Hunde, nackte Menschen als bisher unterste reduzierend beschämende und schutzlos in ihrer Daseinsdarstellung!. Was als nächstes? Diese nicht_solid_arischen Ungeimpften etwa filmisch in Szene gesetzt wie problemverursachende Murinae?
Er hat nicht gesagt:
"… dass sich alle, die wollen, impfen lassen können …"
Er hat gesagt:
"… dass ich alle impfen lassen kann."
Unter normalen Umständen würde er jetzt abgeholt.
Dass selbiges nicht passiert, kann ich mir nur so erklären, dass man ganz bewusst einen gestörten Menschen an die Position gesetzt hat.
@taspie:
Ja, die von K.L. gewählte Formulierung spricht meiner Meinung nach Bände über die zugrundeliegende Gedankenwelt und es ist nicht gerade angenehm sich selbige vorzustellen.
Da die Darsteller nackt waren, haben die Filmchen ja bestimmt auch kaum was gekostet.
Und nicht den Kaiser vergessen, der rennt schon seit über zwei Jahren nackt durch die Gegend…
Jemand, der bei Wind und Wetter nackt rumläuft ist bestimmt gut abgehärtet und braucht keine Sumpfung.
Alles klar: Flaschendrehen.