Bei einem Masken-Attest kann die Justiz geringfügig gnadenloser walten als beispielsweise beim Millionen-Betrug mit der Beschaffung von Masken. Unter genannter Überschrift ist auf swr.de am 14.12.22 zu lesen und zu hören, daß nach Auffassung des Redakteurs nicht etwa das Urteil skurril ist, sondern der Verurteilte:
»Das Amtsgericht Diez hat einen Mann zu 1.200 Euro Geldstrafe verurteilt: Er hatte bei einer Kontrolle in einem Diezer Supermarkt keine Corona-Maske – angeblich aus medizinischen Gründen.
Das Amtsgericht Diez begründete die Verurteilung des Mannes damit, dass der Hamburger Arzt ihn nie untersucht hatte. Der 32-Jährige habe deswegen wissen müssen, dass das Attest falsch war. Trotzdem habe er es bei einer Kontrolle in einem Supermarkt in Diez Ende Dezember 2021 der Polizei gezeigt. In Rheinland-Pfalz galt bis Anfang April eine Maskenpflicht beim Einkaufen…«
Völlig gaga. Das muss aufhören.
Vielleicht hatte er dochh lieber einen Anwalt beauftragen sollen, der dann haette argumentieren koennen, dass es ja bereits eine gerichtliche Entscheidung gibt, dass man aus einer fehlenden aerztlichen Untersuchung noch nichht schliessen koenne, dass ein Attest wirklich falsch ist. Dazu muesse man explizit beweisen, dass die attestierten Beschwerden zum Zeitpunkt der Ausstellung tatsaechlich nicht vorlagen (oftmals ein ziemlich aussichtsloses Unterfangen).
Zwar ist auch das noch kein Garant fuer ein sinnvolles Urteil, aber es haette vielleicht die Chancen des Mannes vor Gericht erhoeht.
Ich hatte den Hinweis auf dieses bizarre Urteil, versehen mit einem kleinen Kommentar, gestern an anderer Stelle platziert, hier passts jetzt besser (ich hoffe die nochmalige Veröffentlichung ist für den Blogbetreiber in Ordnung).
14. DEZEMBER 2022 UM 23:30 UHR
Das nach wie vor groteske Gebaren der deutschen Justiz lässt sich schwerlich besser beleuchten als mit dieser Meldung des SWR vom 14.12. 2022:
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/corona-falsches-maskenattest-mann-verurteilt-diez-100.html
Verurteilt nämlich wurde ein 32 Jähriger Mann, der sich im Dezember 2021 die unerhörte Freiheit nahm, einkaufen zu gehen. Allerdings trug er dabei keine (vorgeschriebene) Maske und musste sich infolgedessen den kritischen Fragen der hinzugezogenen Polizei stellen. Aber der kluge Mann hatte vorgesorgt und zeigte den Beamten ein Maskenbefreiungsattest, welches jedoch leider von einem Hamburger Arzt stammte, der sich, wie das Gericht durchblicken ließ, auf die generöse Austellung von Maskenbefreiungsattesten spezialisiert hatte und daher auch dieses Maskenbefreiungsattest sowohl von Exekutive wie Judikative als völlig unbrauchbar angesehen und eingestuft wurde. Da der in Rede stehende Arzt zu allem Überfluss "nach eigenen Angaben inzwischen in Portugal lebe", war der Fall des uneinsichtigen, sich selbsverteidigenden (wenn das alle machen würden!) Nichtmaskenträgers eigentlich klar:
"Das Amtsgericht Diez verurteilte den Mann zu 1200 Euro Geldstrafe"
Das Maskenbefreiungsattest sei zwar von einem richtigen Mediziner ausgestellt aber trotzdem falsch, schließlich habe "der Hamburger Mediziner den Mann ja nie untersucht".
Man wird es sicher schon vermuten: glücklich war der Mann mit dem Urteil nicht und ließ sich am Ende sogar dazu hinreißen von einem "politischen" zu sprechen. Das hätte er nicht müssen, die Schuldfrage ist eindeutig, gab es doch, man höre und staune, noch einen zweiten Arzt:
"Ein (weiterer) Arzt aus Nahstätten hatte dem Mann ein Attest ausgestellt, das ihn von der Pflicht befreite eine Coronamaske zu tragen".
Dieser Arzt ist nun abermals ein richtiger Mediziner, lebt nicht in Portugal und stellt sogar richtige Maskenbefreiungsatteste aus, obgleich auch er:
"dafür keine körperliche Untersuchung gemacht habe, sondern dem 32-Jährigen die Schilderungen über seine Beschwerden beim Besuch in der Praxis geglaubt habe".
Aber deutsche Gerichte glauben eben Gott sei Dank nicht alles, denn:
"dieses Attest sei für das Urteil nicht relevant, weil der Angeklagte bei der Kontrolle das offenbar falsche Attest des Hamburger Arztes vorgezeigt habe"
D.h. und mit anderen Worten, der Angeklagte hätte also nur das richtige Maskenbefreiungsattest beisichtragen müssen und nicht das falsche oder am besten gleich beide und zwar ungeachtet dessen, daß die Maskenbefreiungsatteste (wie das Gericht ja selbst feststellte) im Ausfertigungsverfahren der beiden Ärzte doch auffallend ähnlich waren, ja sich sogar wie ein Ei dem anderen gleichen…
Unser Mann war also im Dezember 2021, wie so viele andere auch, zur falschen Zeit am falschen Ort und überdies noch mit völlig untauglichen Papieren bzw. eben den falschen!
Ein solch selbstvergessenes und ganz und gar unsolidarisches Fehlverhalten kann dann schon mal, auf den Tag genau ein Jahr später, von einem deutschen Gericht mit einer Geldstrafe von 1200 Euro, in Worten eintausendzweihundert Euro geahndet werden, richtige Ärzte, richtige Maskenbefreiungsatteste und falsche Justiz hin oder her.
P.S.: "Der Verurteilte kündigte im Gespräch mit dem SWR an, daß er Berufung gegen das Urteil einlegen wolle".
@TW: Ich räubere hier immer in den Kommentaren 🙂
Habs gemerkt. Aber so passt es doch besser, mit dem schönen Videobild vom dümmlichen Reporter, der immer nur die Provinzurteile kommentieren darf…
Stand: 15.12.2022 13:04 Uhr
Corona-News-Ticker:
Bremen will Maskenpflicht im März abschaffen
…
11:40 Uhr
Fußball-Profis helfen bei Maskenpflicht in Zügen
Nachdem einige Bundesliga-Profis des VfL Wolfsburg bei einer Auswärtsfahrt per Bahn die Maskenpflicht ignoriert haben,
werden die Spieler der Niedersachsen
zur "Buße"
Zugbegleiter der deutschen Bahn einen Tag lang bei deren Aufgaben unterstützen.
"Wir werden nun sehen, wie nervig es sicherlich auch ist, immer wieder zu betonen, dass die Masken aufgesetzt werden müssen", sagte Mannschaftskapitän Maximilian Arnold.
Sport-Geschäftsführer Jörg Schmadtke, der das Verhalten der VfL-Profis bei der Anreise zum Auswärtsspiel nach Leverkusen unmissverständlich kritisiert hatte, begrüßt die Idee des Mannschaftsrats.
Maximilian Arnold mit Maske © Witters/TimGroothuis
Fehlende Masken: Wolfsburg-Profis werden Zugbegleitern helfen
Ende Oktober hatten einige Profis des Fußball-Bundesligisten die Maskenpflicht in der Deutschen Bahn ignoriert.
…
https://www.ndr.de/nachrichten/info/Corona-News-Ticker-Bremen-will-Maskenpflicht-im-Maerz-abschaffen,coronaliveticker2218.html
Die haben auch nix anderes zu tun …oder. Gibt wohl auch in Diez nur noch eine schwere Straftat die man begehen kann .… hat irgendwie Ähnlichkeit mit der einzigen noch verfügbaren Krankheit .…
Rücklicke und Zukunftsvisionen vom Versuchskontinent.
Heyheyhey …
"RTV GLOBAL-TALK – 13.12.22 . . mit Bernd "Bernie" Bebenroth – Aktuelles aus Australien
BernieausAustralien Published December 14, 2022"
https://rumble.com/v20lerq-rtv-global-talk-13.12.22-.-.-mit-bernd-bernie-bebenroth-aktuelles-aus-austr.html
Nicht Justizia ist blind, sondern das Gericht.
"Mehr als 170 vergleichende Studien und Artikel zur Unwirksamkeit und Schädlichkeit von Masken
Von Paul Elias AlexanderPaul Elias Alexander 20. Dezember 2021"
https://brownstone.org/articles/studies-and-articles-on-mask-ineffectiveness-and-harms/
Nein, nein, das ist ganz anders. Die BARMER empfiehlt sogar den Teledoktor zur Entlastung der Arztpraxen:
https://dubisthalle.de/barmer-empfiehlt-teledoktor-zur-entlastung-fuer-arzt-und-kinderarztpraxen-in-halle-saale
Vielen Dank für die Veröffentlichung dieses Beitrags. Ich bin der Verurteilte in diesem Prozess, und möchte gerne ein paar Sachverhalte klarstellen, die in der Berichterstattung des SWR untergegangen bzw. falsch dargestellt wurden.
SWR-Reporter: "Werden Sie in Berufung gehen?"
Antwort: "Ich muss in Berufung gehen, nicht nur wegen mir selbst, sondern stellvertretend für alle, die politisch verfolgt werden."
SWR-Reporter: "Warum haben Sie sich denn einen Arzt ausgesucht, der in Hamburg wohnt, und nicht einen aus der Nähe?"
Antwort: "Kein Kommentar."
SWR-Reporter: "Aber das ist doch eine interessante Frage, warum wollen Sie das nicht kommentieren?"
Antwort: "Wissen Sie, warum die Frage nicht interessant ist? Weil es rechtlich nicht relevant ist. Entscheidend ist, dass mir der Tatvorwurf nicht eindeutig nachgewiesen wurde. In dubio pro reo gilt wohl nicht mehr, deshalb muss ich hier leider von einem politisch motivierten Urteil ausgehen. Die vielfach zitierte 'alte und neue Rechtssprechung' in dieser Sache ist nichts weiter als die Schaffung eines politischen Tatbestands – so sieht es das Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte. Ich bin mir sicher, die meisten Bundesbürger würden mir zustimmen, dass ein Patient nicht für die angeblichen Fehler eines Arztes verantwortlich gemacht werden darf. Der ausstellende Arzt ist nebenbei bemerkt nicht einmal rechtsstaatlich verurteilt worden. Aber vielleicht hat sich das Gericht ja bereits an dem Wunsch der Innenministerin orientiert, nämlich der Beweislastumkehr. Zur Bemerkung des Staatsanwalts, dass die 'Regeln der Ärztekunst' nicht befolgt worden wären, kann ich nur sagen: Die Regeln der Ärztekunst, sowie deren Beurteilung, sollte man den Ärzten überlassen."
Das Interview dauerte keine zwei Minuten. Insofern bin ich enttäuscht, dass der Reporter meine Audio-Aufnahme nicht einfach veröffentlicht, oder wenigstens ungekürzt wiedergegeben hat. Stattdessen redet er knapp eine Minute, und spricht dabei länger über meine Kleidung, als über den Inhalt des Interviews.
Zum Inhalt des Artikels bzgl. der Verhandlung möchte ich hervorheben, dass sich die Maskenkontrolle nicht wie angegeben im Supermarkt, sondern auf dem Parkplatz davor ereignete. Im Markt selbst ließ man mich unbehelligt einkaufen, dort wurde ich weder angesprochen noch kontrolliert. Ich war bereits im Begriff nach Hause zu gehen, als ich vor dem Eingangsbereich einen Polizeiwagen mit Blaulicht bemerkte. Die Beamten trugen selbst keine Maske, was der als Zeuge geladene Beamte sofort einräumte. Auf meine Frage, warum er ohne Maske eine Maskenkontrolle durchführte, gab er an, dass es auf dem Parkplatz keine Maskenpflicht gegeben hätte. Nach meinen Informationen galt die Maskenpflicht im Dezember 2021 in Rheinland-Pfalz auch auf Parkplätzen vor Geschäften. Eine verlässliche Quelle müsste dafür noch recherchiert werden.
Im Nachhinein frage ich mich natürlich, warum ich nicht einfach gegangen bin. Es kam mir zwar grotesk vor, dass mich ein unmaskierter Polizeibeamter auffordert, eine Maske zu tragen. Da ich jedoch an die Absurdität der Corona-Maßnahmen bereits gewöhnt war, und dem Beamten am Abend vor Heiligabend die Arbeit erleichtern wollte, zeigte ich bereitwillig mein Attest vor. Ich ging davon aus, dass der Mann genau wie ich nur schnell nach Hause zu seiner Familie wollte um das Weihnachtsfest vorzubereiten. Ein Paradebeispiel dafür, dass Sentimentalität verhängnisvolle Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Über eine halbe Stunde wurde ich spätabends in der Kälte festgehalten. Währenddessen bemerkte ich drei Männer, die wenige Meter entfernt laut miteinander redeten. Es fielen u.a. die folgenden Sprüche: "Fresse halten und Maske tragen", "ohne Maske einkaufen gehen, ist wie ohne Hose einkaufen gehen", und "keine Maske tragen ist asozial". In dem Moment begriff ich, dass diese Männer die Polizei gerufen haben mussten. Laut Akte soll zwar zuerst ein Markmitarbeiter die Polizei alarmiert haben, und erst im Anschluss mehrere Kunden. Jedoch wurde ich wie gesagt im Markt nicht einmal angesprochen, was die Situation umso skuriller machte.
Jedenfalls konnte ich mir einen Kommentar nicht verkneifen, als ich erkannte, dass ich von Kunden denunziert wurde. "Achso", sagte ich laut in die Richtung der Männer, "DDR lässt grüßen". Die Männer schauten irritiert, und einer rief: "DDR? Sowas gucken wir nicht". Das hat mir dann tatsächlich die Sprache verschlagen. Was soll man dazu noch sagen?
Soviel zum Tathergang. Nun ein paar Bemerkungen zur Gerichtsverhandlung; der Entschluss mich selbst zu verteidigen fiel mir leicht, da die Anklage sich ausschließlich auf Behauptungen ohne Nachweise stützte. Es wurden Indizien genannt, aber für eine Verurteilung verlangt der Rechtsstaat Beweise. Diese wurden erwartungsgemäß nicht erbracht. Nicht erwartet habe ich allerdings, dass sich das Gericht bei seiner Urteilsbegründung derartig unverhohlen auf Annahmen stützt.
Der Richter sagte tatsächlich, dass das Gericht "zweifelsfrei überzeugt" sei, dass keine körperliche Untersuchung stattgefunden hätte. Diese Überzeugung gehe daraus hervor, dass der ausstellende Arzt im Internet mit der Ausstellung von Attesten per Ferndiagnose geworben habe, und der Angeklagte keine Angaben zu den Praxisräumen des Arztes machen wollte. Den Vorwurf der Täuschung sehe das Gericht dadurch erfüllt, dass der Angeklagte "hätte wissen müssen", dass ein Attest falsch sei, wenn es ohne körperliche Untersuchung ausgestellt wird.
Nun sehe ich bei dieser Rechtsauffassung eine Reihe von Problemen. Zum einen wurden die Behandlungsmöglichkeiten der Telemedizin im Jahr 2018 unter Gesundheitsminister Jens Spahn deutlich erweitert. Seitdem ist es gängige Praxis, bei leichten bis mittelschweren Symptomen Atteste per Ferndiagnose auszustellen. In der Anfangszeit der Corona-Pandemie wurde dies sogar ausdrücklich zugunsten des Infektionsschutzes von amtlichen Stellen empfohlen, wie sich vielleicht noch einige erinnern können. Folglich wären nach der Rechtsauffassung des Amtsgericht Diez alle solche Ferndiagnosen unrichtig.
Diesen offensichtlichen Widerspruch habe ich während der Verhandlung bewusst gar nicht erst angeführt, weil ich mich in der Hauptsache auf das klassische Rechtsprinzip der Unschuldsvermutung stützte. Es ging mir also in erster Linie nicht darum, das Gericht zu überzeugen, dass sowohl aus medizinischer, als auch aus juristischer Sicht ein Attest nicht automatisch unrichtig ist, wenn vorher keine körperliche Untersuchung stattgefunden hat, sondern dass die Anklage zunächst einmal ihre Behauptung beweisen muss, dass tatsächlich keine körperliche Untersuchung stattgefunden hat. Dies war ohne Aussage des ausstellenden Arztes oder belastende Zeugen schlichtweg nicht möglich.
Zusätzlich habe ich bereits in meinem Einspruch gegen den Strafbefehl das Gericht auf das Urteil des Bayerischen Oberlandesgerichts vom 18.07.2022 hingewiesen (Az. 203 StRR 179/22), wonach ein Attest nicht unrichtig ist, weil keine körperliche Untersuchung des Patienten stattgefunden hat. Während der Verhandlung sagte mir der Richter, dass dieses Urteil vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden sei. Meiner Nachfrage nach einem Aktenzeichen kam der Richter nicht nach. Ich erklärte, dass ich sämtliche Pressemitteilungen des Bundesgerichtshofs durchgegangen bin, und kein derartiges Urteil finden konnte. Der Staatsanwalt gab an, dass auch er keines finden konnte. Schließlich erklärte mir der Richter, dass der Bundesgerichtshof sich auf ein anderes Urteil bezog, wo es um gefälschte Impfpässe ging. Das Urteil aus Bayern "ist also wohl gültig", räumte daraufhin der Staatsanwalt ein. "Das ist dann aber doch ein signifkantes Urteil", entgegnete ich. "Wir müssen uns nicht an einem Urteil aus Bayern orientieren", argumentierte der Staatsanwalt, kurz bevor er sein Plädoyer hielt.
Während der Beweisaufnahme führte ich noch zwei weitere Urteile an (Amtsgericht München, 11.11.2021 und Amtsgericht Frankfurt, 09.08.2022), welche vom Richter zur Kenntnis genommen, aber wenig beachtet wurden. Beim älteren Urteil der beiden wollte er schon beim Datum aufhören zu lesen, weil es "alte Rechtssprechung sei". Damit bezog er sich auf die Änderung der Paragraphen 277 bis 279 StGB vom 24.11.2021 – also genau einen Monat, bevor mich die ominöse Kontrolle auf dem besagten Parkplatz zum Objekt staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen werden ließ. Ich erwartete diese Reaktion, und entgegnete dem Richter, dass ein Professor einer juristischen Fakultät der Ansicht ist, dass die "neue Rechtssprechung" an der Bewertung des besagten Urteils nichts geändert hätte. Vielmehr ginge es dabei um die Urteilsbegründung, nämlich mangelnder Tatvorsatz. "Das Gericht hat es zur Kenntnis genommen", war der einzige Kommentar dazu.
Hier wurde eine vermeintliche Lücke der fehlenden Strafbarkeit des bloßen Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse geschlossen und die Strafandrohung deutlich angehoben. Das Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte n.E.V. sieht darin einen politischen Tatbestand. Ich schließe mich dieser Auffasung voll und ganz an. Link zum Artikel:
https://netzwerkkrista.de/2022/08/08/ein-politischer-tatbestand-das-herstellen-unrichtiger-gesundheitszeugnisse/
Hochspannend fand ich bei der Urteilsverkündung, dass überhaupt nicht auf die essentiellen Voraussetzungen des Strafbestands der Täuschung eingegangen wurde. Kann jemand ohne persönliches Verschulden schuldig gesprochen werden? Das Amtsgericht Diez hat dies mit "ja" beantwortet. Denn der Richter hat in seinem Urteil zwar von "Täuschung" gesprochen, nicht jedoch von "Vorsatz", "Absicht", "Intention" oder einem sonstigen Begriff, der nach gängiger Rechtssprechung das Motiv der Täuschung erst ermöglicht. Stattdessen hieß es, "der Angeklagte hätte wissen müssen". Diese Aussage unterstellt dem Angeklagten jedoch Unwissenheit, was ein Täuschungsdelikt eigentlich ausschließen sollte. Im Folgenden mein Plädoyer, welches ich vor der Urteilsverkündung vorgetragen habe:
"Euer Ehren, die Anklage in diesem Fall beruhte von Beginn an auf nichts als Indizien und Mutmaßungen. Der Vorwurf der Täuschung ist schon allein deshalb nicht haltbar, weil Täuschung vorsätzliches Handeln voraussetzt. Der Angeklagte hatte kein Motiv zu einer Täuschung. Es gab am genannten Tatort nicht einmal eine Nachweispflicht. Die Kontrolle fand auf einem Parkplatz statt, und der Angeklagte hatte bereits den Heimweg angetreten. Dies wurde durch den Zeugen Polizeikommissar S. bestätigt.
Das Zeugnis von hat bestätigt, dass der Angeklagte aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit wurde. Da der Angeklagte bereits vor dem Tatzeitpunkt im Besitz des Attestes von war, kann folglich ein Täuschungsmotiv gänzlich ausgeschlossen werden. Die Tatsache, dass der Angeklagte bereitwillig das Attest von vorzeigte, ist Beleg dafür, dass er von dessen Validität überzeugt war.
Wie bereits die Amtsgerichte in München und Frankfurt festgestellt haben, ist vorsätzliches Handeln zur Erfüllung des Straftatbestands nach Parapraph 279 StGB zwingend erforderlich. So urteilte der Strafrichter in München wie folgt, Zitat:
"Mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit war die Tatbegehung nicht nachzuweisen."
In Frankfurt lautete die Urteilsbegründung folgendermaßen, Zitat:
„Der Angeklagte war aus rechtlichen Gründen freizusprechen, da ihm die zur Last gelegte Tat nicht nachzuweisen war“.
Mein Plädoyer lautet deshalb auf Freispruch. In dubio pro reo Euer Ehren. Die Verteidigung ruht."
Warum ich in Berufung gehe; neben den meines Erachtens offensichtlichen Rechtsfehlern sehe ich in diesem Fall ein enormes Sprengpotential. Der Ausgang dieser Strafsache könnte richtungsweisend für zukünftige Maskenprozesse werden. Die besonderen Umstände meines Falles, nämlich eine Verurteilung ohne Tatnachweis und entgegen der Aussage eines behandelnden Arztes, bieten meines Erachtens die ideale Grundlage um einen Präzedenzfall zu schaffen, der die politische Verfolgung von Bürgern beendet, die einzig aufgrund gesundheitlicher Beschwerden kriminalisiert werden. Geschädigte sollten sich zu einer Sammelklage gegen die willkürliche und vermutlich rechtswidrige Auslegung des "Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse" zusammenschließen, zumindest im Falle von ärztlich ausgestellten Attesten.
Gegebenenfalls wäre auch zu prüfen, inwieweit die Neufassung der Ausgangsvorschrift der Paragraphen 277 bis 279 StGB verfassungskonform ist. Nicht nur werden Patienten für die angeblichen Vergehen ihrer Ärzte haftbar gemacht, es wird auch massiv die Autorität von Ärzten in medizinischen Fragen untergraben. Wie kann es sein, dass Juristen sich herausnehmen, die Fachkompetenz von niedergelassenen Medizinern zu bewerten, und Diagnosen und Behandlungsmethoden bei Nichtgefallen für ungültig zu erklären? Hier steht der Verdacht von Behördenwillkür ganz tief im Raum.
Gegenwärtig findet eine politische Verfolgung von Minderheiten statt, die eines Rechtsstaats unwürdig ist. Wer politische Maßnahmen ablehnt, wird strafrechtlich verfolgt, selbst wenn die Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen geschieht. Ärzte und sogar Richter, die von der politischen Linie abweichen, werden massiv unter Druck gesetzt und dabei behindert, ihrer Arbeit unabhängig und gewissenhaft nachzugehen. Diese Mißstände können nur beendet werden, indem der Rechtsstaat sich klar gegen eine politische Auslegung von Gesetzen positioniert.
Deshalb werde ich dieses Urteil mit allen Mitteln anfechten, die mir der Rechtsstaat bietet. Für mein Berufungsverfahren bin ich zurzeit auf der Suche nach einem couragierten Rechtsbeistand. Für Hinweise und Unterstützung bin ich jederzeit dankbar.