OVG Münster kassiert pauschales Versammlungsverbot in Köln

rp​-online​.de meldet:

»Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat das pau­scha­le Versammlungs­verbot von Gruppen über 100 Personen in Köln auf­ge­ho­ben. Wie das Gericht bekannt­gibt, wur­de damit zwei Beschwerden statt­ge­ge­ben von Antragstellern, die für Mittwoch Kundgebungen und einen Aufzug in Köln ange­mel­det haben.

Dem Gerichtsbeschluss zufol­ge ist auch die pau­scha­le Maskenpflicht für alle Teilnehmenden rechts­wid­rig. Das Gericht argu­men­tiert, dass je nach Ort und Anlass der Versmmlung [so im Original, AA] eine Beschränkung der Teilnehmerzahl erfor­der­lich sein kann oder auch nicht. Dies bedür­fe jedoch der Einzelfallprüfung. Ein pau­scha­les Verbot gebe die Verordnung des Landes nicht her. Das Gericht sieht in der Situtation in Köln kei­ne aus­rei­chend gro­ßen Unterschiede zur Situation im Land, die eine sol­che Verschärfung rechtfertigten.

Der Senat der Stadt kön­ne aber unab­hän­gig davon im Einzelfall not­wen­di­ge infek­ti­ons­recht­li­che Schutzmaßnahmen anord­nen.«

Update: Ein Leser weist dar­auf hin, daß der Artikel in der Rheinischen Post um 12:17 erschie­nen ist. Zu die­ser Zeit war das jecke Treiben in den Redaktionen gut eine Stunde zugan­ge. So wird die Benennung eines "Senats der Stadt" erklär­lich. Vielleicht wur­de es im Suff aber auch damit ver­wech­selt: "Der Senat ist eine sta­bi­le und wich­ti­ge Größe im Gefüge der EhrenGarde der Stadt Köln."

(Hervorhebung nicht im Original.)

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