In Uniklinikum München kündigt Mitarbeiterin wegen kritischen Videos wurde das Video gezeigt, über das bild.de am 3.12. berichtet. Dort wird ein Arbeitsrechtler so zitiert:
»Die fristlose Kündigung ist laut des Arbeitsrechtlers Thomas Etzel juristisch in Ordnung. „Das Drehen am Arbeitsplatz in der Einrichtung, die vom Freistaat betrieben wird, und das Verbreiten von Geschäftsgeheimnissen – Anzahl der Leichen und Todesursache – stellt eine erhebliche Pflichtverletzung dar.“ „Leichen sind Geschäftsgeheimnis“ weiterlesen