Richter hält Corona-Regeln ohne Gesetz für ungültig

»Ein Urteil am Amtsgericht Dortmund sorgt für Debatten im Internet: Ein Richter hat drei Männer frei­ge­spro­chen, die im Frühjahr gegen die damals gel­ten­den Kontaktbeschränkungen ver­sto­ßen haben sol­len. Seine Begründung ist ungewöhnlich.«

Wenn ein Richter ein Urteil fällt, das der CDU-Postille rp​-online​.de miß­fällt, ist es unge­wöhn­lich und gehört im Internet debattiert.

»Der Richter sprach die Männer frei, die dage­gen ver­sto­ßen haben sol­len, dass sich im Frühjahr nur zwei Personen im öffent­li­chen Raum tref­fen durf­ten. Seine Begründung: Ein der­art gra­vie­ren­der Grundrechtseingriff bedür­fe eines förm­li­chen Gesetzes durch das Parlament – und nicht nur einer Verordnung durch die Regierung, hieß es in der Begründung am Montag.

Das Urteil (Az. 733 Owi 64/20) ist noch nicht rechts­kräf­tig. Laut Amtsgericht hat die Staatsanwaltschaft bereits Beschwerde ein­ge­legt, über die jetzt das Oberlandesgericht Hamm ent­schei­den muss. Das Urteil wur­de laut Amtsgericht von dem Kollegen "aus­führ­lich begrün­det" und soll zeit­nah ver­öf­fent­licht werden…

Seit der ersten NRW-Coronaschutz-Verordnung im Frühjahr wur­de sie mehr als 20 Mal ver­än­dert. Gegen die aktu­el­le Version, die seit Montag in Kraft ist, lie­gen laut Oberverwaltungsgericht bereits 25 Eilanträge vor.«

Christian Drosten wird das für die Privatmeinung eines Richters hal­ten, rp-online anschei­nend auch, sonst wäre geti­telt wor­den: Gericht spricht Angeklagten frei.

7 Antworten auf „Richter hält Corona-Regeln ohne Gesetz für ungültig“

  1. Man kann nur hof­fen, dass die Justiz dies­mal anders han­delt als im letz­ten tau­send­jäh­ri­gen Reich. Wetten wür­de ich dar­auf kei­nen roten Heller.

  2. Das Urteil, wenn es rechts­kräf­tig wer­den soll­te, wird wegigno­riert wer­den. Die gan­ze Justiz kommt viel zu spät. Im Mai hät­te es viel­leicht noch was gebracht. Jetzt sind wir schon zu weit drin in der Aufweichung der Gewaltenteilung.

    1. Es wird zwar von den Politikern wegigno­riert wer­den, nicht jedoch von den ande­ren Gerichten, vor denen sich wei­te­re Kontaktbeschränkungsbrecher ver­ant­wor­ten wer­den müs­sen. Es geht hier­bei ja nicht direkt um Straftaten son­dern eben um Bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeiten. Wird noch­mal inter­es­sant, wenn der erste mit Bußgeld von mehr als 5000 Euro (das dürf­te dann ein Gastwirt sein) wegen der Höhe des Streitwertes nicht mehr vor'm Amtsgericht lan­det son­dern direkt beim Landgericht.
      Und immer schön dran den­ken: alles was jetzt und in den näch­sten Wochen ver­han­delt wird, war zur Tatzeit nicht über irgend­wel­che (jetzt noch) zu beschlie­ßen­de Paragrafen erfasst.

  3. Bleibt zu hof­fen dass die Mühlen der Justiz in die­sem Falle nicht zu lang­sam mahlen.
    "Zufälligerweise" soll, noch die­se Woche, ein neu­er Paragraphenzusatz im Bundestag ein­ge­bracht wer­den, der den Akteuren gesetz­lich mehr Sicherheit ver­schafft. Damit es den bösen Richtern (die sich trau­en dem all­ge­mei­nen O‑Ton zu wie­der­spre­chen) erschwert wird Maßnahmen wie­der zu kippen.
    Man geht von einer schnel­len Anhörung und Änderung Mitte November- näch­ste Woche?!- aus.
    Ein Bericht dar­über fin­det man unter ande­rem im Deutschen Ärzteblatt

  4. Die Staatsanwaltschaft in DE ist nicht unab­hän­gig – sie ist wei­sungs­ge­bun­den (der Politik). Siehe dazu GVG, §§ 146, 147.

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