»Ein Urteil am Amtsgericht Dortmund sorgt für Debatten im Internet: Ein Richter hat drei Männer freigesprochen, die im Frühjahr gegen die damals geltenden Kontaktbeschränkungen verstoßen haben sollen. Seine Begründung ist ungewöhnlich.«
Wenn ein Richter ein Urteil fällt, das der CDU-Postille rp-online.de mißfällt, ist es ungewöhnlich und gehört im Internet debattiert.
»Der Richter sprach die Männer frei, die dagegen verstoßen haben sollen, dass sich im Frühjahr nur zwei Personen im öffentlichen Raum treffen durften. Seine Begründung: Ein derart gravierender Grundrechtseingriff bedürfe eines förmlichen Gesetzes durch das Parlament – und nicht nur einer Verordnung durch die Regierung, hieß es in der Begründung am Montag.
Das Urteil (Az. 733 Owi 64/20) ist noch nicht rechtskräftig. Laut Amtsgericht hat die Staatsanwaltschaft bereits Beschwerde eingelegt, über die jetzt das Oberlandesgericht Hamm entscheiden muss. Das Urteil wurde laut Amtsgericht von dem Kollegen "ausführlich begründet" und soll zeitnah veröffentlicht werden…
Seit der ersten NRW-Coronaschutz-Verordnung im Frühjahr wurde sie mehr als 20 Mal verändert. Gegen die aktuelle Version, die seit Montag in Kraft ist, liegen laut Oberverwaltungsgericht bereits 25 Eilanträge vor.«
Christian Drosten wird das für die Privatmeinung eines Richters halten, rp-online anscheinend auch, sonst wäre getitelt worden: Gericht spricht Angeklagten frei.
Ob der Richter nun auch Strafversetzung fürchten muss?
Der Richter ist für sein Arbeitsleben berufen. Zumindest galt das bis vor Corona…
Man kann nur hoffen, dass die Justiz diesmal anders handelt als im letzten tausendjährigen Reich. Wetten würde ich darauf keinen roten Heller.
Das Urteil, wenn es rechtskräftig werden sollte, wird wegignoriert werden. Die ganze Justiz kommt viel zu spät. Im Mai hätte es vielleicht noch was gebracht. Jetzt sind wir schon zu weit drin in der Aufweichung der Gewaltenteilung.
Es wird zwar von den Politikern wegignoriert werden, nicht jedoch von den anderen Gerichten, vor denen sich weitere Kontaktbeschränkungsbrecher verantworten werden müssen. Es geht hierbei ja nicht direkt um Straftaten sondern eben um Bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeiten. Wird nochmal interessant, wenn der erste mit Bußgeld von mehr als 5000 Euro (das dürfte dann ein Gastwirt sein) wegen der Höhe des Streitwertes nicht mehr vor'm Amtsgericht landet sondern direkt beim Landgericht.
Und immer schön dran denken: alles was jetzt und in den nächsten Wochen verhandelt wird, war zur Tatzeit nicht über irgendwelche (jetzt noch) zu beschließende Paragrafen erfasst.
Bleibt zu hoffen dass die Mühlen der Justiz in diesem Falle nicht zu langsam mahlen.
"Zufälligerweise" soll, noch diese Woche, ein neuer Paragraphenzusatz im Bundestag eingebracht werden, der den Akteuren gesetzlich mehr Sicherheit verschafft. Damit es den bösen Richtern (die sich trauen dem allgemeinen O‑Ton zu wiedersprechen) erschwert wird Maßnahmen wieder zu kippen.
Man geht von einer schnellen Anhörung und Änderung Mitte November- nächste Woche?!- aus.
Ein Bericht darüber findet man unter anderem im Deutschen Ärzteblatt
Die Staatsanwaltschaft in DE ist nicht unabhängig – sie ist weisungsgebunden (der Politik). Siehe dazu GVG, §§ 146, 147.