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Update: In einem Kommentar hier wird aus dem Text zitiert:
Update2: Der Artikel scheint aus dem Jahr 2015 zu stammen, an der Denke wird sich nichts geändert haben.
»… Dabei gilt es insbesondere zu beachten, dass Impfleistungen für gesetzlich krankenversicherte Patienten mittels Zusatzverträgen außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (Morbi-GV) honoriert werden.
Das bedeutet für Sie, dass jede Impfung ungekürzt und unbudgetiert bezahlt wird – je nach regionaler Vereinbarung mit sieben bis 13 Euro.
Das allein ist schon ein Grund dafür, sich um den Impfstatus seiner Patienten eingehend zu kümmern, ganz abgesehen von den positiven Effekten von Impfungen: verminderte Infektionsrisiken für den geimpften Patienten selbst und für seine Umgebung.
Natürlich gehört zu einem umfassenden Impfprogramm nicht nur die Motivation der Patienten, sich impfen zu lassen, sondern auch die rechtzeitige Erinnerung an nötige Auffrischungen.
Im Rahmen der GKV-Versorgung sollten Sie bei jeder Gelegenheit den Impfstatus Ihrer Patienten überprüfen. Fragen Sie dazu grundsätzlich zum Beispiel bei Vorsorgeuntersuchungen oder auch bei Erstkontakten mit neuen Patienten nach dem Impfausweis.
Die Vorlage des Impfausweises bei Vorsorgeuntersuchungen sollte in Ihrer Praxis Routine werden. Wenn Sie das konsequent umsetzen, werden Ihre Umsätze aus dem Honoraranteil der so genannten “freien” Leistungen in Kürze merklich steigen…
Ein weiterer positiver Umsatzeffekt ergibt sich, wenn Sie ein umfassendes Angebot für Reiseimpfungen implementieren. Reiseimpfungen sind Selbstzahlerleistungen, die nach GOÄ in Rechnung zu stellen sind.
Nun ist aber nicht nur die reine Impfung nach GOÄ-Nummer 375 abzurechnen. Aus medizinischer Sicht ist es notwendig, vor Durchführung einer Impfung, eine die Impfung kontraindizierende Erkrankung auszuschließen.
Das bedeutet: Beratung, Untersuchung und Impfleistung sind abzurechnen: GOÄ-Nrn. 1, 7, und 375. An Untersuchungsleistungen können natürlich je nach Umfang auch die Nummern 5, 6, oder auch die Erhebung des Ganzkörperstatus nach GOÄ-Nr. 8 zur Abrechnung kommen.
Doch Vorsicht vor den Ausschlussregelungen bei Impfleistungen in der GOÄ! Ist eine Mehrfachimpfung notwendig, lässt sich für die weitere Impfung die Gebühr nach GOÄ-Nr. 377 veranschlagen.
Entsprechend den Allgemeinen Bestimmungen (C.V.3) ist jedoch die Berechnung der Beratung nach GOÄ-Nr. 1 neben der GOÄ-Nr. 377 ausgeschlossen. Hier machen Sie den erhöhten Aufwand über den Gebührenrahmen geltend.«
(Hervorhebungen nicht im Original.)
Die sollen ruhig gerne mit Speichel in den Mundwinkeln aus der Deckung kommen. Ein Arzt ist ein Gewerbetreibender, nichts weiter.
Man hat die Ärzte durch die "Reformen" dazu gemacht. Aber es gibt noch ein paar der alte Schule.
Wenn man sich anschaut, was in den letzten 30–40(?) Jahren alles an solchen neoliberalen Reformen in allen Bereichen durchgesetzt hat, findet man keinen einzigen Bereich, wo sich dadurch für das Gros der Menschen etwas verbessert hätte.
Vielen Dank für den Hinweis.
Vielleicht gibt es bei der corodok-Leserschaft einen Arzt oder eine Ärztin, die sich in die Seite der Ärzte-Zeitung einloggen kann und eine Kopie der Veröffentlichung an corodok senden?
Danke. /Bolle.
OT: Sehr wichtiger Artikel:
"Hockertz-Gutachten gegen Kinder-Zulassung der Covid-Impfung"
https://www.wochenblick.at/hockertz-gutachten-gegen-kinder-zulassung-der-covid-impfung/
Hier der ganze Text 🙂
Sinnvoll und umsatzträchtig
Mit Impfungen richtig Geld verdienen
Impfschutz ist ein lukrativer Umsatzbringer: Denn auch bei Kassenpatienten fließt dafür unbudgetiert Geld. Es lohnt sich also, das Thema konsequent bei jeder Vorsorgeuntersuchung anzusprechen.
Von Peter Schlüter Veröffentlicht: 09.03.2015, 05:03 Uhr
Patienten müssen zur Prophylaxe angehalten werden – doch die Überzeugungsarbeit zahlt sich aus.
NEU-ISENBURG. Viele Ärzte nutzen die Möglichkeiten, mit Impfungen zusätzlichen Umsatz zu erwirtschaften, viel zu wenig. Dabei gibt es verschiedene erfolgversprechende Wege, ein umfassendes Impfprogramm in der Praxis zu etablieren.
Dabei gilt es insbesondere zu beachten, dass Impfleistungen für gesetzlich krankenversicherte Patienten mittels Zusatzverträgen außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (Morbi-GV) honoriert werden.
Das bedeutet für Sie, dass jede Impfung ungekürzt und unbudgetiert bezahlt wird – je nach regionaler Vereinbarung mit sieben bis 13 Euro.
Das allein ist schon ein Grund dafür, sich um den Impfstatus seiner Patienten eingehend zu kümmern, ganz abgesehen von den positiven Effekten von Impfungen: verminderte Infektionsrisiken für den geimpften Patienten selbst und für seine Umgebung.
Natürlich gehört zu einem umfassenden Impfprogramm nicht nur die Motivation der Patienten, sich impfen zu lassen, sondern auch die rechtzeitige Erinnerung an nötige Auffrischungen.
Im Rahmen der GKV-Versorgung sollten Sie bei jeder Gelegenheit den Impfstatus Ihrer Patienten überprüfen. Fragen Sie dazu grundsätzlich zum Beispiel bei Vorsorgeuntersuchungen oder auch bei Erstkontakten mit neuen Patienten nach dem Impfausweis.
Die Vorlage des Impfausweises bei Vorsorgeuntersuchungen sollte in Ihrer Praxis Routine werden. Wenn Sie das konsequent umsetzen, werden Ihre Umsätze aus dem Honoraranteil der so genannten "freien" Leistungen in Kürze merklich steigen.
Privatpatienten nicht vergessen
Zusammen mit systematisch anzubietenden Impfleistungen führen Sie auch ein Recall-System ein.
Ein solches System meldet Ihnen immer die fälligen Impftermine Ihrer Patienten, so dass Sie diese entsprechend planen und die Patienten auf die notwendig gewordene Impfung aufmerksam machen können.
Im Laufe der Zeit wird Ihr einmal eingeführtes und etabliertes Impfprogramm zum Selbstläufer, da automatisch immer wieder Patienten zu fälligen Impfungen einbestellt werden. Denken Sie in diesem Zusammenhang natürlich auch an Ihre Privatpatienten.
Die sind meistens genauso dankbar für regelmäßige Informationen zum Impfstatus und die Erinnerung an Wiederholungsimpfungen wie die Kassenpatienten.
Ein weiterer positiver Umsatzeffekt ergibt sich, wenn Sie ein umfassendes Angebot für Reiseimpfungen implementieren. Reiseimpfungen sind Selbstzahlerleistungen, die nach GOÄ in Rechnung zu stellen sind.
Nun ist aber nicht nur die reine Impfung nach GOÄ-Nummer 375 abzurechnen. Aus medizinischer Sicht ist es notwendig, vor Durchführung einer Impfung, eine die Impfung kontraindizierende Erkrankung auszuschließen.
Beratung und Untersuchung
Das bedeutet: Beratung, Untersuchung und Impfleistung sind abzurechnen: GOÄ-Nrn. 1, 7, und 375. An Untersuchungsleistungen können natürlich je nach Umfang auch die Nummern 5, 6, oder auch die Erhebung des Ganzkörperstatus nach GOÄ-Nr. 8 zur Abrechnung kommen.
Doch Vorsicht vor den Ausschlussregelungen bei Impfleistungen in der GOÄ! Ist eine Mehrfachimpfung notwendig, lässt sich für die weitere Impfung die Gebühr nach GOÄ-Nr. 377 veranschlagen.
Entsprechend den Allgemeinen Bestimmungen (C.V.3) ist jedoch die Berechnung der Beratung nach GOÄ-Nr. 1 neben der GOÄ-Nr. 377 ausgeschlossen. Hier machen Sie den erhöhten Aufwand über den Gebührenrahmen geltend.
Dr. Dr. Peter Schlüter, Allgemeinmediziner in Hemsbach, hält seit mehr als zwei Jahrzehnten Seminare zu allen Themen rund um EBM und GOÄ
Guten Tag A. S.,
herzlichen Dank Ihnen fürs Posten des gesamten Textes der Veröffentlichung.
/Bolle.
Schön, dass sie hier mal ganz offen über das Konzept der Impfabofalle berichten. Impfkritiker weisen auf den Umstand, dass Impfungen nicht aus dem Budget bezahlt werden müssen, schon lange hin.
Volltext:
Mit Impfungen richtig Geld verdienen
Impfschutz ist ein lukrativer Umsatzbringer: Denn auch bei Kassenpatienten fließt dafür unbudgetiert Geld. Es lohnt sich also, das Thema konsequent bei jeder Vorsorgeuntersuchung anzusprechen.
NEU-ISENBURG. Viele Ärzte nutzen die Möglichkeiten, mit Impfungen zusätzlichen Umsatz zu erwirtschaften, viel zu wenig. Dabei gibt es verschiedene erfolgversprechende Wege, ein umfassendes Impfprogramm in der Praxis zu etablieren.
Dabei gilt es insbesondere zu beachten, dass Impfleistungen für gesetzlich krankenversicherte Patienten mittels Zusatzverträgen außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (Morbi-GV) honoriert werden.
Das bedeutet für Sie, dass jede Impfung ungekürzt und unbudgetiert bezahlt wird – je nach regionaler Vereinbarung mit sieben bis 13 Euro.
Das allein ist schon ein Grund dafür, sich um den Impfstatus seiner Patienten eingehend zu kümmern, ganz abgesehen von den positiven Effekten von Impfungen: verminderte Infektionsrisiken für den geimpften Patienten selbst und für seine Umgebung.
Natürlich gehört zu einem umfassenden Impfprogramm nicht nur die Motivation der Patienten, sich impfen zu lassen, sondern auch die rechtzeitige Erinnerung an nötige Auffrischungen.
Im Rahmen der GKV-Versorgung sollten Sie bei jeder Gelegenheit den Impfstatus Ihrer Patienten überprüfen. Fragen Sie dazu grundsätzlich zum Beispiel bei Vorsorgeuntersuchungen oder auch bei Erstkontakten mit neuen Patienten nach dem Impfausweis.
Die Vorlage des Impfausweises bei Vorsorgeuntersuchungen sollte in Ihrer Praxis Routine werden. Wenn Sie das konsequent umsetzen, werden Ihre Umsätze aus dem Honoraranteil der so genannten "freien" Leistungen in Kürze merklich steigen.
Privatpatienten nicht vergessen
Zusammen mit systematisch anzubietenden Impfleistungen führen Sie auch ein Recall-System ein.
Ein solches System meldet Ihnen immer die fälligen Impftermine Ihrer Patienten, so dass Sie diese entsprechend planen und die Patienten auf die notwendig gewordene Impfung aufmerksam machen können.
Im Laufe der Zeit wird Ihr einmal eingeführtes und etabliertes Impfprogramm zum Selbstläufer, da automatisch immer wieder Patienten zu fälligen Impfungen einbestellt werden. Denken Sie in diesem Zusammenhang natürlich auch an Ihre Privatpatienten.
Die sind meistens genauso dankbar für regelmäßige Informationen zum Impfstatus und die Erinnerung an Wiederholungsimpfungen wie die Kassenpatienten.
Ein weiterer positiver Umsatzeffekt ergibt sich, wenn Sie ein umfassendes Angebot für Reiseimpfungen implementieren. Reiseimpfungen sind Selbstzahlerleistungen, die nach GOÄ in Rechnung zu stellen sind.
Nun ist aber nicht nur die reine Impfung nach GOÄ-Nummer 375 abzurechnen. Aus medizinischer Sicht ist es notwendig, vor Durchführung einer Impfung, eine die Impfung kontraindizierende Erkrankung auszuschließen.
Beratung und Untersuchung
Das bedeutet: Beratung, Untersuchung und Impfleistung sind abzurechnen: GOÄ-Nrn. 1, 7, und 375. An Untersuchungsleistungen können natürlich je nach Umfang auch die Nummern 5, 6, oder auch die Erhebung des Ganzkörperstatus nach GOÄ-Nr. 8 zur Abrechnung kommen.
Doch Vorsicht vor den Ausschlussregelungen bei Impfleistungen in der GOÄ! Ist eine Mehrfachimpfung notwendig, lässt sich für die weitere Impfung die Gebühr nach GOÄ-Nr. 377 veranschlagen.
Entsprechend den Allgemeinen Bestimmungen (C.V.3) ist jedoch die Berechnung der Beratung nach GOÄ-Nr. 1 neben der GOÄ-Nr. 377 ausgeschlossen. Hier machen Sie den erhöhten Aufwand über den Gebührenrahmen geltend.
Dr. Dr. Peter Schlüter, Allgemeinmediziner in Hemsbach, hält seit mehr als zwei Jahrzehnten Seminare zu allen Themen rund um EBM und GOÄ.
Die beiden Kommentare (zum aktuellen Zeitpunkt) lassen auch tief blicken…
Siegfried Hauswirth 09.03.2015 10:42
Wasser auf die Mühlen der Impfgegner !
Dieser Beitrag ist Wasser auf die Mühlen der Impfgegner. Wenn der Eindruck erweckt wird, dass das Impfen nur die Kassen füllen soll, ist das genau eines der Argumente, auf dessen Bestätigung die Impfgegner gewartet haben – und das dient nicht der Sache ! M an darf gespannt sein, wann dieser Beitrag in den entsprechenden Foren als Beleg auftaucht !
Rudolf Egeler 09.03.2015 09:52
Optimierung der Einnahmen durch Impfungen
Lieber Herr Kollege Schlüter,
der Grundtenor Ihres Beitrages ist – gerade in der jetzigen Zeit – sicher nicht sehr glücklich: Wenn Sie das rein Monetäre den medizinischen Notwen-digkeiten gegenüber so stark betonen, ist dies m.E. der falsche Ansatz.
Oberstes Ziel von uns Ärzten muss es sein, durch unsere Impfaktivitäten das Individual- und auch Allgemeinwohl zu verbessern/schützen (haben Sie halbherzig in einem kleinen Nebensatz ja auch erwähnt).Ich wehre mich aller
dings gegen die plakative und fast reisserische Überschrift Ihres Artikels.
Denn nur zu oft bleiben Sorgfalt u n d Aufklärung vor den Impfungen auf der Strecke!
Freundliche Grüße Rudolf Egeler,Allg.Arzt
Ich werde mich in Zukunft nicht einmal mehr gegen Grippe impfen lassen.
Wer weiß, was die darunter mischen.
Dasselbe hat mir eine ältere Dame gesagt, sie nähme ab jetzt Abstand von der Grippe-Impfung.
Du hast dich gegen Grippe impfen lassen?
An deren Sinn haben ja selbst Impffreunde ihre Zweifel. Sie erklären die geringe Wirksamkeit der Impfung stets damit weg, dass bei Anlauf der Impfstoffproduktion noch nicht klar sei, welcher Virus den folgenden Winter gewinnen wird.
Dummerweise ja. Zudem hat mich meine Hausärztin bequatscht.
Aber schließlich war es meine Entscheidung.
Ich hatte in all den Jahren nicht auch nur den Ansatz einer Grippe, bis auf das letzte Jahr.
Auch Nebenwirkungen hatte ich keine.
Der Arm tat mir auch nicht weh.
Darum herrschte ein gewisses Vertrauen.
Klar, im Grunde können die ja gar nicht wissen, wie sie die Spritze zusammenbasteln sollen für die nächste Grippewelle.
Aber jetzt ist Schluss.
Vor zwei Stunden habe ich erfahren, daß mein 16jähriger Enkel sich gegen den ausdrücklichen Willen des Vaters hat impfen lassen "alle meine Freunde lassen sich impfen" und schon versucht sich der Gedanke "dieses Gewese um die Impfung – das ist bestimmt halb so schlimm!" sich in meinem Kopf breitzumachen.
Wie furchtbar.
Und diese Impfung kann man nicht rückgängig machen.
Ja. Und in drei Wochen lässt er sich die zweite Spritze setzen wenn nicht ein Wunder geschieht.
Haben Sie nicht eine Vertrauensperson, auf die auch Ihr Sohn hört, die mit Ihrem Sohn reden könnte.
Weiß nur nicht, ob das jetzt noch etwas bringt.
Aus UK und Polen gibt es schon Meldungen über Steuererhöhungen für den Normalbürger und Normalverdiener (incl. Geringverdiener) im Nachgang der Corona Massnahmen.
Hier sehe ich das nächste Desaster für das politisch links einzustufende Spektrum, welches immer nach mehr Staat zuerst ruft.
Wie eingangs von Corona man mehr Staat und mehr und härteres staatliches Durchgreifen auch aus Linker und Alternativer Seite gerufen wurde…
…wird man traditionell auch wieder blind Steuererhöhungen gutheissen, die dann wieder Normal- und Geringverdiener treffen und mit denen selbständige und unselbständige Einkommen belegt werden, nicht aber Vermögen.
Da liege ich falsch? Das wäre mir auch lieber…ich würde da lieber nicht Recht behalten und eines besseren belehrt…
Kanadische EthikerInnen scheinen zu anderen Ergebnisse zu kommen als doitsche.
"Die kanadische Universitätsprofessorin für Ethik Julie Ponesse wurde fristlos entlassen, weil sie die Ethik medizinischer Zwangsmaßnahmen erläuterte und den Impfstoff ablehnte. Eine Lektion in Mut und Integrität von Professor Julie Ponesse, Huron College, Western University, Ontario, Kanada.
In dem Video erklärt sie unter anderem, dass es nicht mit den Grundsätzen der Ethik vereinbart werden kann, Menschen zu einer medizinsichen Behandlung zu zwingen, die weder sicher ist noch eine bewiesene Wirksamkeit hat. Sie sagt unter anderem:
„Meine Universität stellt mich als Autorität auf dem Gebiet der Ethik an. Ich habe einen Doktortitel in Ethik und antiker Philosopihe. Und ich bin hier, um Ihnen zu sagen, dass es ethisch falsch ist, jemanden zu zwingen, sich impfen zu lassen. Wenn es Ihnen passiert, müssen Sie es nicht tun. Wenn Sie nicht geimpft werden wollen, lassen Sie sich nicht impfen. Ende der Diskussion. Das ist Ihre eigene Angelegenheit. Aber das ist nicht der Ansatz der University of Western Ontario, die plötzlich verlangt, dass ich sofort geimpft werde oder nicht zur Arbeit erscheine.“
Und:
„Niemand kann mir versprechen, dass ich kein Covid-19 bekomme oder Covid-19 übertragen werde, wenn ich mich impfen lasse. Aber letztlich ist das alles egal, denn ich bin Professorin für Ethik und ich bin Kanadierin. Ich habe das Recht, darüber zu entscheiden, was in meinen Körper gelangt und was nicht, unabhängig von meinen Gründen. Wenn ich wieder an meiner Universität zugelassen werde, ist es meine Aufgabe, den Studenten beizubringen, dass dies falsch ist. Ich bin eingestellt worden, um zu lehren, dass es ethisch falsch ist, ein experimentelles medizinisches Verfahren als Bedingung für eine Anstellung vorzuschreiben. Dies ist meine erste und möglicherweise letzte Unterrichtsstunde in diesem Jahr“
https://tkp.at/2021/09/09/jab-oderjob-kanadische-professorin-fuer-ethik-besteht-auf-ethischem-handeln-und-wird-deshalb-von-universitaet-gefeuert/
Norbert Häring hat auf seinem Blog einen Solidaritätsaufruf der besonderen Art gestartet. Ich halte die Intention dahinter, nämlich die galoppierende Spaltung der Gesellschaft durch eine Welle der Solidaritätsbezeugungen aufzuhalten, für ebenso notwendig wie ehrenwert. Und er wendet sich an die Richtigen: die Geimpften.
Auszug:
"8. 09. 2021 | Wir Geimpften sind gegen schwere Verläufe einer Corona-Infektion sehr gut geschützt, wird uns versichert. Deshalb haben wir uns impfen lassen. Trotzdem denken sich die Politiker immer neue Arten der Ausgrenzung für Ungeimpfte aus, um diese von uns fern zu halten. Ich rufe alle Geimpften auf, dieses üble Spiel, das die Gesellschaft spaltet, nicht mitzumachen.
Entweder die Impfung schützt, dann brauchen wir keine Angst vor Ungeimpften zu haben, oder sie schützt nicht, dann hat man uns betrogen. Leute wie Jens Spahn und Karl Lauterbach, die dafür eintreten, Menschen, die sich nicht Impfen lassen wollen, per 2G weitgehend vom öffentlichen Leben auszuschließen, mit dem Argument "Ungeimpfte haben kein Recht, andere Ungeimpfte und Geimpfte zu gefährden“ (Lauterbach heute per Twitter), während andererseits der oberste Public-Relations-Virologe Drosten die Vorzüge einer Corona-Infektion für Geimpfte herausstellt, versuchen uns zum Narren zu halten. (…)"
auf: https://norberthaering.de/news/soldiaritaetsaufruf/
Würde mich sehr freuen, wenn die Geimpften unter uns sich dem anschließen!
„Doch Vorsicht“… die Rechnung geht nur auf, wenn die Gepiksten hinterher nicht in Massen wegen der Nebenwirkungen über die Praxis herfallen. Offenbar gibt es zurzeit zumindest bei einigen Ärzten einen riesigen Ansturm. Das habe ich die letzten Tage selbst beobachten können. Wegen der Abstandsregeln in den Wartezimmern der Arztpraxen drängten sich die Leute auf dem Flur und saßen (ohne Abstand) auf der Treppe. Und die waren sicherlich nicht wegen Covid da.
Für das Piksen bekommen die Ärzte zwar extra Kohle, genau wie für die meist unsinnigen Test. Aber die Behandlung der Nebenwirkungen kann nicht besonders abgerechnet werden. Das geht schon deshalb nicht weil es offiziell die Nebenwirkungen in diesem Umfang ja gar nicht gibt. Dieser Aufwand muss in der Regel aus der Quartalspauschale beglichen werden. Mit der Quartalspauschale hat das bisher leidlich funktioniert, weil eine Querfinanzierung von Patienten die nur geringen Aufwand erfordern hin zu Patienten mit hohem Behandlungsaufwand möglich war. Ob das noch funktioniert wenn über einen längeren Zeitraum die Nebenwirkungen der Spritzen den Behandlungsaufwand für viele Patienten in die Höhe treiben?
Da hilft es auch nicht, wenn ein Zusammenhang mit der „Impfung“ bestritten wird. Am Aufwand ändert sich nichts.
Und die Fälle von „Impf“-Nebenwirkungen als Covidfälle auszugeben funktioniert auch nicht. Erstens hätten die Patienten dann ja gar nicht persönlich in die Praxis kommen und womöglich stundenlang mit anderen Patienten auf dem Flur warten sollen. Zweiten würde sich das Verhältnis von geimpften Kranken zu ungeimpften positiv Getesteten dramatisch verschlechtern. Und drittens müssten die Ärzte diese Fälle dann an das Gesundheitsamt melden, welches seinerseits die Fallnachverfolgung in Gang setzen würde, die dann wiederum zum Einen zu Flur und Treppe vor der Arztpraxis führen würde, zum Anderen aber womöglich zu Personen die mit dem „Fall“ in engerem persönlichen Kontakt stehen und die genau wissen warum der Patient wirklich beim Arzt war.
Von wann ist der Artikel?
@Henning: Der Artikel scheint aus dem Jahr 2015 zu stammen, an der Denke wird sich nichts geändert haben.