"Impfen" ist schon prima, aber das geht den Gewerkschaften dann doch zu weit. Unter genanntem Titel ist am 15.9. auf tagesschau.de zu lesen:
»Die Gewerkschaften kritisieren Pläne der Bundesländer, Ungeimpften in Quarantäne keinen Lohnersatz mehr zu zahlen. Ver.di befürchtet eine Benachteiligung Ungeimpfter. Der DGB bemängelt, arbeitsrechtliche Konsequenzen würden nicht bedacht.
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat das Vorhaben vieler Bundesländer kritisiert, die Lohnersatzzahlungen für Ungeimpfte in Quarantäne zu beenden. Aus Sicht der Gewerkschaft sei es falsch zu versuchen, eine "Impfpflicht durch die Hintertür einzuführen", sagte der Gewerkschaftschef Frank Werneke den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Die Politik steht im Wort, dass Impfen freiwillig bleiben soll."…«
Damit die LeserInnen das auch richtig einordnen können, wird direkt darunter ein vier Minuten langes Video mit dem CSU-Gesundheitsminister plaziert.
»Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften leisteten laut Werneke seit Monaten einen aktiven Anteil daran, das Impftempo in Deutschland zu beschleunigen. "Arbeitgeber sind nun gefordert, nachdrücklich für Impfungen zu werben und sie in der Arbeitszeit zu ermöglichen", sagte Werneke.
Auch der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann kritisierte die Pläne vieler Bundesländer, Ungeimpften bald keine Entschädigung für Verdienstausfälle mehr zu zahlen, wenn sie in Quarantäne müssen. Im Deutschlandfunk sagte er, im Zweifel müssten hier auch Gesundheitsdaten offengelegt werden. Viele arbeitsrechtliche Konsequenzen würden nicht bedacht. Es sei ein Gebot der Solidarität, sich impfen zu lassen, aber nicht mit dem Instrument, den Entgeltersatz zu streichen…
Ende der Lohnfortzahlung juristisch umstritten
Unter Juristen ist der mögliche Wegfall der Lohnersatzleistung für Ungeimpfte indes umstritten. Der Berliner Verfassungsrechtler Christian Pestalozza sagte dem "Handelsblatt", er halte ein solches Vorgehen für machbar. Allerdings müsse Nichtgeimpften bis zur Umsetzung eine hinreichende Frist gewährt werden, sich doch noch impfen zu lassen. "Ohne eine solche Übergangsregelung würde die Sanktion eine unzulässige Rückwirkung entfalten", sagte Pestalozza. Auch dürften bei Betroffenen keine medizinischen Gründe gegen eine Impfung sprechen.
Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhardt hält dagegen einen Stopp von Quarantäne-Entschädigungen nicht generell für zulässig. Möglich wäre dies nach seiner Auffassung nur, wenn sich Ungeimpfte zudem bewusst an einen Corona-Hotspot begeben. Als Beispiel nannte der Jurist im "Handelsblatt" etwa Reisen in ein Corona-Hochinzidenzgebiet.«
Hintertür? Eher ein offenes Scheunentor. Die Gewerkschaftsfunktionäre sollten sich fragen, wie es der Herde nutzen kann, wenn die Hirten mit den Wölfen heulen.
Ist es nicht medizinischer Grund genug, dass ich gesund bin und eine starke natürliche Immunabwehr besitze, die noch nicht regulär freigegebene Gen-Therapie aber wenig Nutzen mit hohem Risiko verbindet, so dass das Experiment sofort abgfbrochen werden müsste? Müssten nicht die Verkäufer der Spritzen Notwendigkeit und Wirksamkeit verbunden mit geringem Risiko beweisen, anstatt Beweise von mir zu verlangen?
Läuft??
https://twitter.com/FrankSch/status/1437689222165585923/photo/1
Die Hirten heulen mit den Wölfen ,weil sich Wölfe als Hirten getarnt haben. Immerhin war der neue Verdi Chef , meines Wissens nach noch auf keiner Bilderberger Konferenz. .…..mein Orakel sagt mir gerade : Geduld du musst haben, kommt noch.…
@Tony: Nach allem, was ich in langen Jahren von ihm gehört habe, wird das eher nichts damit.
"Gegen Impfpflicht durch die Hintertür"
Also drin bleiben bei Ver.di?
"Impfgebote durch die Vordertür"?
Also raus aus Ver.di!
@Petra S.: Die für bessere Arbeitsbedingungen gerade bei Charité und Vivantes werden begeistert sein von dieser Parole.
Fehlende Lohnfortzahlung im Quarantänefall hat in der Praxis vermutlich keine Relevanz, da die Betroffenen sich einfach krank schreiben lassen werden.
@Imprämienberater: Folgen darauf dann die nächsten Hausdurchsuchungen bei Ärzten, weil die Krankschreibungen jeweils genau mit der Quarantäneanordnung zusammenfallen und daher auch die Diagnosen angezweifelt werden? – So wie das momentan alles läuft, ist das durchaus vorstellbar.
Im Grunde dürften nicht "geimpfte" Beschäftige, um zu vermeiden in der angeordneten Quarantäne zukünftig keine Lohnfortzahlung mehr zu erhalten, keine Tests mehr machen, weil immer die Gefahr von falsch-positiven Tests besteht. Und wenn jemand positiv getestet wird, dürfte er auch keine Kontaktpersonen mehr angeben.
Schön, dass die Gewerkschaften auch schon damit beginnen, sich den Schlaf aus den Augen zu reiben.
Mein Lesetipp, besonders den Hirten im Wolfspelz zur Lektüre empfohlen ist das Buch "Mephisto" von Klaus Mann
(sorry, auch er bemüht die Apokalyptischen Reiter ) , und es mag jeder mit seiner eigenen Brille lesen: S. 240, Titel: DER PAKT MIT DEM TEUFEL: "Wehe, die Apokalyptischen Reiter sind unterwegs, hier haben sie sich niedergelassen und aufgerichtet ein gräßliches Regiment . Von hier aus wollen sie die Welt erobern, denn dahin geht ihre Absicht.……".…" Es ist Nacht in unserem Vaterlande.Die…Herren reisen.…in großen Automobilen, in Flugzeugen oder in Extrazügen.…Auf allen Marktplätzen plappern sie ihren Schwindel. An jedem Orte, wo sie oder ihre Helfer erscheinen, erlöscht das Licht der Vernunft".
Bezug: Klaus Mann: Mephisto, Roman Einer Karriere
Rowohlt Tb, 1981.
Was nicht sofort ersichtlich ist:
Der AG leistet LohnFZ und holt sich die Entschädigung vom Gesundheitsamt, Selbständige müssen diese direkt mit Quarantänebescheid beantragen. Der AG muss also Impfstatus abfragen, da er ja auch zum Testangebot verpflichtet ist. Das ist nicht nur ein DGVO-Problem, sondern führt auch zum Aussieben von Ungeimpften Quarantäneopfern, denn asymptomatische testpositive Geimpfte brauchen nicht in Q. Bin selber meinen Job deshalb los geworden und die Impf‑, Test- und Maskenverweigerer laufen jetzt bei der Arbeitsagentur/Jobcenter verstärkt auf. Diese sollen mir doch bitte entsprechende Jobangebote machen … das Problem ist im AA/JC bekannt, bin mal gespannt auf die Antwort.
"Diese Aussage hätte eigentlich vom DGB kommen müssen."
(O. Lafontaine, 11. 09.)
15.09. :
Sie kam noch. So halb/halb.
Damit der Verrat nicht deutlich wird.
Von wegen Hintertür: habe jetzt lange gesucht, das Foto, das hier von Twitter verlinkt war, wo alle vom Großen oben bis zum Kleinen unten sich in einer Reihe die Köpfe in den Hintern stecken. Lustigerweise sieht man nicht, wer der ganz Große ist.
Habe – nach 43 Jahren – meine Mitgliedschaft bei ver.di gekündigt.
Mich interssiert folgende Konstellation, die früher oder später oft genug eintreten wird: Nehmen wir an, man arbeitet im Großraumbüro und ein Geimpfter wird Corona-Krankenfall. Dann entscheidet "meine" Impfung darüber, ob ich in Quarantäne – vermutlich ohne Lohnfortzahlung – muss oder sonst weiterarbeiten darf. Laut Aussage der Bundesidioten schützt die Impfung ja vor Infektionen (vor allem Spahn spricht immer noch wie im Märchen von Immunisierten).
Wie Erkus dies oben richtig gesagt hat, müssen asymptotisch testpositive Geimpfte nicht in Quarantäne. Hieraus folgt, dass diese während der Arbeit (übrigens auch beim Einkaufen oder in der Freizeit) somit weiterhin Nichtgeimpfte anstecken können und somit auch weiterhin Menschen ohne Entgeltfortzahlung weggesperrt werden, die vermutlich auch noch gesund sind, nur weil sie eben Pech hatten und mit einen erkrankten Geimpften zusammengearbeitet haben oder mit diesem per Zufall Kontakt hatten.
Daraus folgt die berechtigte Frage: Kann ich jemanden die Entgeltfortzahlung verweigern, wenn die Arbeitgeber – besser die verantwortlichen Regierungsvolldeppen – nicht ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und die Gesunden schützen?