Wie war das noch… mit Asbest im Babypuder von Johnson & Johnson?

Am 1.6. berichtete handelsblatt.com: "ASBESTVERSEUCHUNG: Babypuder-Skandal: Oberstes US-Gericht bestätigt Milliardenstrafe für Johnson & Johnson".

»Der US-Pharmakonzern hat derzeit keinen guten Lauf: Die Niederlage im Berufungsverfahren vor dem Supreme Court ist bereits die zweite innerhalb weniger Wochen. Der Aktienkurs leidet.

Washington. Für den US-Pharma- und -Konsumgüterkonzern Johnson & Johnson (J&J) bleibt die mehr als zwei Milliarden Dollar schwere Strafzahlung im Skandal um mutmaßlich asbestverseuchten Babypuder bestehen. Der Oberste Gerichtshof der USA wies am Dienstag die Berufung des Unternehmens zurück und ließ damit das Urteil eines Gerichts im Bundesstaat Missouri unangefochten. Die Aktien von J&J fielen daraufhin im frühen Handel der Wall Street gegen den Trend um gut ein Prozent.

J&J war 2018 zu einer Strafe von über 4,7 Milliarden Dollar verurteilt worden, nachdem 22 Frauen das Unternehmen wegen Eierstockkrebs, angeblich ausgelöst durch den Babypuder, verklagt hatten. Die Strafzahlung wurde später zwar auf 2,12 Milliarden Dollar gesenkt, bislang versuchte J&J aber immer noch, dieses Urteil anzufechten...

Eigentlich steht das Unternehmen dank seines Impfstoffs als Covid-19-Bekämpfer im Rampenlicht. Doch der Konzern hatte zuletzt auch dort mit Produktionsproblemen und Bedenken zu kämpfen.

Ende Februar hatte die US-Gesundheitsbehörde den Impfstoff von Johnson & Johnson durch eine Notfallverordnung freigegeben. Seit März ist das Vakzin, bei dem eine einzige Impfung reicht, auch in der EU erhältlich. Mitte April hatten die US-Behörden den Gebrauch jedoch vorübergehend gestoppt.

Johnson & Johnson verlor weitere Berufung vor Supreme Court

Weil es – ähnlich wie bei Astra-Zeneca – in sechs Fällen nach dem Impfen zu Sinusvenenthrombosen gekommen war, wurde der Einsatz des J&J-Mittels für elf Tage komplett gestoppt. Mittlerweile ist der Impfstoff mit einer Warnung versehen und wieder im Einsatz.

Die Niederlage vor dem Supreme Court ist bereits die zweite innerhalb weniger Wochen. Im Mai hatte der Oberste Gerichtshof eine Berufung von Johnson & Johnson in einem anderen Urteil abgewiesen. Dabei ging es um das antipsychotische Mittel Risperdal, das auch Kindern und alten Menschen verabreicht wurde. In dem Verfahren hatte eine Jury eine Strafe von 70 Millionen Dollar gefordert.

Risperdal ist ein atypisches Neuroleptikum und verringert Spannungen, Wahnvorstellungen, Halluzinationen, Denkstörungen und Ich-Störungen. Das Medikament wird häufig in Psychiatrien zur Behandlung von Schizophrenien eingesetzt.

Die Nachrichtenagentur Reuters hatte 2018 gemeldet, dass J&J offenbar jahrzehntelang von der Existenz des gesundheitsschädlichen Stoffs in seinen Pudern gewusst habe. Der Konzern hatte Verbrauchern und Investoren immer wieder versichert, dass der Babypuder sicher und asbestfrei sei. Im vergangenen Mai kündigte J&J jedoch an, den Verkauf seines auf Talk basierenden Babypuders in Nordamerika – wegen gesunkener Nachfrage – einzustellen.«

Bei den "Impfstoffen" werden Paul-Ehrlich-Institut, Stiko und EMA aber sicher ganz gewissenhaft geprüft haben.

Siehe u.a.:

Vorläufiges Aus für Johnson & Johnson-Impfungen in Slowenien

Nach Johnson & Johnson: Jetzt auch bei Astra Zeneca Guillain-Barré-Syndrom offiziell "sehr selten" Nebenwirkung

60 Millionen Dosen Johnson & Johnson entsorgt: Das hat bittere Folgen für Deutschland

"Rote Hand": Auch Johnson & Johnson warnt vor Thrombosen

 

7 Antworten auf „Wie war das noch… mit Asbest im Babypuder von Johnson & Johnson?“

  1. Und genau wegen sol­cher plötz­lich und uner­war­tet auf­tau­chen­der Nebenwirkungen sind Menschen skep­tisch wenn es um brand­neu­es Zeuch geht. Insbesondere wenn die­ses Zeuch im Körper der Opfer lan­den soll. In der IT gab es lan­ge die Binsenweisheit, nie­mals die erste ver­füg­ba­re Version einer Software oder einer Hardware im Produktivbetrieb ein­zu­set­zen – und schon gar nicht irgend­was, das noch im Test ist. Also BITTE – wenn ich schon kei­ne brand­neue Technik ein­set­ze, war­um zum Geier soll ich mir dann etwas lang­fri­stig Wirksames sprit­zen las­sen, bei dem noch nicht mal die Herstellungstechnologie aus­gie­big gete­stet wurde.
    Wie es aus­sieht, haben die­ses Argument end­lich auch ande­re erkannt. Sogar öffent­lich recht­li­che. Hier mal ein Artikel des Bayerischen Rundfunk vom 20.9. :

    https://​www​.br​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​w​i​s​s​e​n​/​i​m​p​f​u​n​g​-​c​o​r​o​n​a​-​s​o​l​l​t​e​-​m​a​n​-​a​u​f​-​d​i​e​-​t​o​t​i​m​p​f​s​t​o​f​f​e​-​w​a​r​t​e​n​,​S​g​S​4​EB1

    Da kann man dann sowas lesen wie:"Totimpfstoffe haben an sich sel­te­ner Nebenwirkungen, aller­dings lässt der Impfschutz im Allgemeinen mit der Zeit nach – im Gegensatz zu Lebendimpfstoffen. Eine Auffrischung ist in man­chen Fällen nach weni­gen Jahren notwendig."
    Beachtenswert: es sind weni­ge Jahre, nicht weni­ge Monate.

    "Prinzipiell sind Totimpfstoffe aber gut ver­träg­lich – und zwar für alle Altersgruppen und auch Risikopatienten. Und damit könn­ten auch Impfskeptiker abge­holt wer­den, die sich viel­leicht noch vor den ver­hält­nis­mä­ßig neu ent­wickel­ten mRNA-Impfstoffen fürch­ten – Totimpfstoffe gibt es schon lan­ge und man kennt sie von ver­schie­de­nen ande­ren Impfungen." …
    "Weil die Methode an sich sehr gut ver­träg­lich ist, wird sie für vie­le ande­re Impfungen bereits ange­wandt und kann so viel­leicht Menschen über­zeu­gen, die sich jetzt noch nicht imp­fen las­sen wol­len. Sie wur­den in den ver­gan­ge­nen Jahren mil­li­ar­den­fach in Impfungen gegen Zecken, Grippe, Tollwut oder Hepatitis ver­wen­det – auch bei Kindern. Und einem Totimpfstoff ist es egal, was vor­her geimpft wur­de. Er lässt sich also auch gut als Auffrischungsimpfung nutzen."

    Das ist dann das erste mal, dass Impfskeptikern/Impfgegnern/Impfverweigerern/Ungeimpften ein ech­tes Argument für ihre Abwehrhaltung gegen­über mRNA- und Vektor-Impfstoffen unter­stellt wird.

    Aber auch der Rest des Artikels ist lesens­wert. Es geht dann noch etwas um Vergleiche zwi­schen den Todimpfstoffen und mög­li­che zeit­lich nahe Zulassungen bei uns. Auch Europäische Entwicklungen sind ein Thema.

    1. Allerdings fragt sich, ob über­haupt eine Impfung nötig ist gegen eine Krankheit, die weder eine Übersterblichkeit noch eine Überlastung des Krankenhaussystems ver­ur­sacht hat, deren Infektionssterblichkeit bei 0,2% liegt und bei der der Tote durch­schnitt­lich 82 Jahre alt ist. Es geht ja nicht nur um die Wirksamkeit und Sicherheit, son­dern auch um die Frage, ob man sei­ne Freiheitsrechte erkau­fen will.

  2. Dann muss Johnson&Johnson jetzt aber noch mal rich­tig auf die Impftube drücken, um die Verluste durch den Babypuder-Gerichtsprozess wie­der rein­zu­ho­len. Bei den Impfstoffen ist der Verein ja nicht in der Haftung, oder?

  3. Thiamethoxam

    Pflanzenschutzmittel mit Thiamethoxam sind in Deutschland nicht mehr zuge­las­sen, zur Bekämpfung des Vergilbungsvirus erteil­te das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit aller­dings 2021 loka­le und zeit­lich (bis 30. April 2021) begrenz­te Notfallzulassungen für Hessen und Schleswig-Holstein zur Behandlung von Zuckerrübensaatgut mit Cruiser 600 FS. 

    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​T​h​i​a​m​e​t​h​o​xam

    Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: 

    Cruiser 600 FS 

    https://​www​.bvl​.bund​.de/​S​h​a​r​e​d​D​o​c​s​/​D​o​w​n​l​o​a​d​s​/​0​4​_​P​f​l​a​n​z​e​n​s​c​h​u​t​z​m​i​t​t​e​l​/​0​1​_​n​o​t​f​a​l​l​z​u​l​a​s​s​u​n​g​e​n​/​C​r​u​i​s​e​r​_​6​0​0​_​F​S​_​B​l​a​t​t​l​a​u​s​-​V​i​r​u​s​v​e​k​t​o​r​_​Z​u​c​k​e​r​r​u​e​b​e​_​B​Y​_​2​0​2​1​.​pdf

    29.09.2021 | Jost Maurin | taz 

    Bienenkiller außer Kontrolle

    BERLIN taz | Nachdem Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) ein für Bienen hoch­gif­ti­ges Pestizid aus­nahms­wei­se erlaubt hat, ver­brei­tet es sich unkon­trol­liert in der Umwelt. Imker und Naturschützer in Bayern haben gro­ße Mengen des Wirkstoffs Thiamethoxam und sei­nes Abbauprodukts, des eben­falls als Pestizid genutz­ten Clothianidin, in Wasser- und Schlammproben gefun­den. Die Proben stam­men von Feldern im Landkreis Neustadt an der Aisch–Bad Windsheim, auf denen mit Thiamethoxam umman­tel­te Zuckerrübensamen aus­ge­sät wor­den waren. Auch in Proben von Pflanzen auf benach­bar­ten Feldern in dem frän­ki­schen Landkreis und dem angren­zen­den Kreis Fürth fand das beauf­trag­te Labor den Wirkstoff und sein Abbauprodukt aus der Pestizidgruppe der Neo­nikotinoide. Die Laborberichte lie­gen der taz vor. 

    Die EU hat 2018 ver­bo­ten, Thiamethoxam und Clothianidin im Freiland aus­zu­brin­gen. Denn meh­re­re Studien hat­ten gezeigt, dass die in der Praxis vor­kom­men­den Mengen die­ser Pestizide Bienen schä­di­gen. Neonikotinoide kön­nen Experten zufol­ge Insekten bereits bei einer nied­ri­gen Dosierung läh­men, töten oder das Lernvermögen und die Orientierungsfähigkeit beein­träch­ti­gen. Das betrifft nicht nur Bienen, son­dern auch ande­re Insekten und Wasserorganismen. Da immer mehr Insektenarten aus­ster­ben, woll­te die EU das nicht län­ger hinnehmen. 

    Trotz des EU-Verbots erteil­te das Klöckner unter­stell­te Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) meh­re­re „Notfallzulassungen“ für das Thiamethoxam-hal­ti­ge Produkt „Cruiser 600 FS“ des Chemiekonzerns Syngenta. Die EU-Pestizidverordnung erlaubt sol­che Ausnahmen, wenn sich eine „Gefahr“ nicht anders abweh­ren lässt. (…) 

    https://​taz​.de/​N​a​c​h​-​N​o​t​f​a​l​l​z​u​l​a​s​s​u​n​g​-​e​i​n​e​s​-​P​e​s​t​i​z​i​d​s​/​!​5​7​9​9​7​34/

  4. In der "Anstalt" vom 7. Dezember habe ich gelernt, dass man aus sol­chen Problemchen nicht auf die Sicherheit der Johnson-Pieksstoffe schlie­ßen darf, weil man bei­spiels­wei­se zum Vergleich ja auch wei­ter­hin VW fährt, obwohl VW beim Abgas geschum­melt hat.

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