»Stadt Köln kippt Maskenpflicht im Straßenkarneval
Die Stadt Köln hat die bisher gültige Allgemeinverfügung zur Anordnung einer Maskenpflicht auf dem Kölner Stadtgebiet mit Ablauf zum 23. Februar aufgehoben – dabei handelt es sich um den Tag vor Weiberfastnacht. Während des Straßenkarnevals wird es also keine Maskenpflicht geben.
Seit dem 10. Dezember 2021 existiert die Maskenpflicht in sämtlichen Kölner Fußgängerzonen sowie in zahlreichen Einkaufsstraßen. Dazu zählen etwa die Hohe Straße, die Schildergasse oder auch die Breite Straße. Seit dem 24. Dezember 2021 gilt die Maskenpflicht zusätzlich auch auf den Kölner Wochenmärkten.«
rp-online.de (18.2.)
Schunngkelle, suffe un bütze – völlig ungeschützt. Aber FFP2 beim Einkaufen…