Drosten-Dissertation: Noch mehr Merkwürdigkeiten

Frau Giffeys Doktorarbeit muß von ihrer Hochschule noch einmal geprüft werden, nachdem zwei Rechtsgutachten Verstöße bemängelt haben. Über die Dissertation von Christian Drosten hält die Goethe-Universität noch ihre schützende Hand. Offenbar ist das darum errichtete Gebäude aus Falschinformationen derartig eng verbunden mit Seilschaften aller Art, daß weiterhin Druck von außen nötig ist, um die Wahrheit zu erfahren.

Inzwischen werden die Merkwürdigkeiten erkennbarer. Eine betrifft den an ein Hütchenspiel erinnernden Umgang mit verschiedensten "Exemplaren" der Doktorarbeit. Eine andere die fehlende Erwähnung eines Patents.

In der Erklärung der Goethe-Universität "Falschbehauptungen zum Promotionsverfahren von Prof. Dr. Christian Drosten" vom  15.10. heißt es:

»Die Dissertation, die Ende 2001 als Monografie fertiggestellt wurde und am 6. Februar 2002 mit dem Gesuch zur Zulassung zur Doktorprüfung als Monografie im Dekanat eingereicht wurde, datiert auf das Jahr 2001...

Die zur Zulassung eingereichten Exemplare der Dissertation waren als Korrekturexemplare ausschließlich für die Gutachter bestimmt und unterlagen nicht der archivalischen Dokumentationspflicht.«

Will die Hochschule damit sagen, daß sie selbst kein einziges Exemplar der eingereichten Arbeit besitzt? Wie paßt das zu der Aussage:

»Im Universitätsarchiv befindet sich eine allgemein zugängliche "Originalkopie" der Dissertation. Das Original, das zweifelsfrei vor der Verleihung des Doktorgrades eingereicht wurde, lagert zusammen mit der Promotionsakte im Universitätsarchiv.«

Welches Exemplar ist welches?

Was immer eine "Originalkopie" sein mag, so kann es sich dabei also nur um eines der nach der Prüfung zur Veröffentlichung einzureichenden Exemplare handeln. Was aber hat es mit diesem Exemplar auf sich - das Interesse war das von 2020:

»Um dieses Interesse so schnell wie möglich zu befriedigen, wurde das zu diesem Zeitpunkt einzige im Fachbereich verbliebene Originalexemplar der Dissertation zunächst darauf geprüft, ob es für den Leihverkehr noch geeignet war. Da einerseits daran aus konservatorischen Gründen Bedenken bestanden, man andererseits die bestehenden Anfragen jedoch möglichst rasch befriedigen wollte, hat die Goethe-Universität Herrn Drosten persönlich darum gebeten, ihr ein weiteres Exemplar der Dissertation für den Leihverkehr und zur Anfertigung weiterer Papierkopien zur Verfügung zu stellen.«

Neben dem Exemplar im Universitätsarchiv ("Originalkopie") gibt es also ein weiteres aus dem Fachbereich. Nun hatte der Pressesprecher aber am 10.7. erklärt:

»Aufgrund eines Wasserschadens in weiten Teilen des Universitätsklinikums vor wenigen Jahren, von dem auch das Archiv des Promotionsbüros betroffen war, konnte keines der damals von Herrn Drosten im Dekanat eingereichten Pflichtexemplare dafür noch herangezogen werden.«

Zusammengefaßt: Keines der zur Prüfung eingereichten Exemplare wurde archiviert. Im Universitätsarchiv befindet sich (seit wann?) eine "Originalkopie".  Doch auch im Fachbereich konnte 2020 ein "Originalexemplar" ermittelt werden, das hingegen nicht kopierfähig war. Das wiederum konnte nichts mit dem Wasserschaden zu tun haben, der das "Archiv des Promotionsbüros" betraf. Welches der hier behaupteten Schriftstücke war jenes, das Dr. Kühbacher forensisch untersuchen konnte und das keinerlei Wasserschäden oder sonstige Beeinträchtigungen aufwies? Womit wurde von wem die von Herrn Drosten 2020 bereitgestellte Kopie verglichen?

Was in der Dissertation fehlt: Patent mit Doktorvater

Verschiedentlich wurde hier darüber berichtet, daß Drosten und seine Arbeitgeber gerne darauf verzichteten, Patente auf Entdeckungen anzumelden, die Drosten in ihren Diensten machte. Statt dessen wurden die Erkenntnisse frühzeitig ausgewählten Partnerfirmen zur Verfügung gestellt, damit diese als Erste an die wirtschaftliche Verwertung gehen konnten. Das war so bei SARS (»Weil keine Patentverfahren die Arbeit behinderten, konnte die Firma artus, die 1998 von Mitarbeitern des BNI gegründet wurde, sofort einen Schnelltest entwickeln.« Siehe dazu Wirtschaftliche Interessen des Prof. Drosten) wie bei Corona (siehe Drosten-Landt-Connection: Geld scheffeln mit Pandemien (I)).

Allerdings gibt es durchaus Patente, an denen Drosten zumindest beteiligt ist. Eines davon ist dieses*:

»Oligonucleotide primers and probes, for the detection of hepatitis B virus, are used to amplify, by polymerase chain reaction, a section of the hepatitis B virus genome
DROSTEN, CHRISTIAN ; ROTH, W. KURT 2000«

Sollte man nicht annehmen, daß ein derartiges Patent in seiner Arbeit erwähnt würde? Wäre das allein nicht schon ein "summa cum laude" wert?

War er vielleicht zu beschäftigt mit der Einreichung weiterer Patente, zum Beispiel dem am 11.10.2001 eingereichten zur "REAL-TIME DETECTION OF DNA AMPLIFICATION PRODUCTS", das ebenfalls keine Erwähnung findet?

Jetzt hier zu finden.

9 Antworten auf „Drosten-Dissertation: Noch mehr Merkwürdigkeiten“

  1. Also mit den Patenten von Hr. Drosten ist es wirk­lich nicht weit her.

    Eines wur­de erteilt: DE10150121, zusam­men mit dem Nocht-Institut 2001 ein­ge­reicht, ist aber seit Mitte 2011 erlo­schen. Die dazu­ge­hö­ri­ge WO-Anmeldung wur­de nir­gends nationalisiert.

    Das ande­re, DE19835856, zusam­men mit Roth 1998 ein­ge­reicht, wur­de nie erteilt.

    Also Patent-mäßig ist da nicht viel. Was man höch­sten noch frag­wür­dig fin­den könn­te, ist, dass die­ses zusam­men mit Roth ein­ge­reich­te Patent zur Zeit der Promotion von Drosten noch anhän­gig war, also zu dem Zeitpunkt ein gemein­sa­mes Interesse von Drosten und Roth bestand. Inwiefern so etwas nicht unüb­lich ist bei Doktorant und Doktorvater oder viel­leicht tat­säch­lich anrü­chig ist, kann ich nicht beurteilen.

  2. Falls die Möglichkeit nicht bekannt, für eige­ne Recherchen:

    https://​depa​tis​net​.dpma​.de/​D​e​p​a​t​i​s​N​e​t​/​d​e​p​a​t​i​s​n​e​t​?​a​c​t​i​o​n​=​e​i​n​s​t​e​i​ger

    Such aus­füh­ren, ind er Ergebnisliste auf das gewünsch­te Dokument klicken, dann auf der neu­en Detail-Seite "Registerauszug" (DPMA od. INPADOC) für wei­te­re Einzelheiten.

  3. Was fehlt eigent­lich, um das Gebäude zum Einsturz zu bringen?
    Was ist die Hürde im Vergleich zu den ein­schlä­gi­gen Fällen eini­ger Politiker? Ist der Unterschied die Tatsache, dass die Universität nicht bei der Aufklärung mitspielt?
    Was wäre eigent­lich der Schritt, der den Stein wirk­lich ins Rollen brin­gen wür­de? Passiert dies im Rahmen einer Anklage bezie­hungs­wei­se eines Gerichtsprozesses? 

    Ich konn­te auch salopp fra­gen: "Was brau­chen wir noch an Beweisen?"

    1. Und was sagt die Uni Franfurt: Seit Ende Juni 2020 wer­den ins­be­son­de­re im Internet gezielt Falschbehauptungen gestreut, die Ende 2001 fer­tig­ge­stell­te und am 6. Februar 2002 am Fachbereich Medizin der Goethe-Universität ein­ge­reich­te Dissertation „Etablierung von Hochdurchsatz-PCR-Testsystemen für HIV‑1 und HBV zur Blutspendertestung“ von Prof. Dr. Drosten wäre nicht auf­find­bar, bzw. die­se sei vor 2020 nicht zugäng­lich gewe­sen und dem­entspre­chend nicht ord­nungs­ge­mäß ver­öf­fent­licht wor­den. Es wird gefol­gert, das Promotionsverfahren von Herrn Drosten wäre nicht rechts­kon­form durch­ge­führt wor­den. Diese frei erfun­de­nen Behauptungen sind eben­so unzu­tref­fend wie die hier­aus gezo­ge­nen Schlussfolgerungen:

      Es bestehen – auch nach mehr­fa­cher Überprüfung – kei­ne Zweifel dar­an, dass das Promotionsverfahren des Herrn Prof. Dr. Drosten ord­nungs­ge­mäß durch­ge­führt wurde.

  4. Gerne Herr Aschmoneit. Ich bin sehr froh, zu erfah­ren, dass es weitergeht.

    Falls Sie in die­ser Sache noch in irgend­ei­ner Weise Unterstützung durch einen sehr erfah­re­nen Softwareentwickler benö­ti­gen, bie­te ich ger­ne mei­ne Kräfte an.

    Viel Erfolg.

  5. Ich habe kürz­lich mit einem Professor der Biologie gespro­chen. Er meint, dass es durch­aus mög­lich ist, dass eine Dissertation nicht ver­öf­fent­licht wird, wenn eine Patentfrage noch nicht geklärt ist. Das wür­de ja dann alles erklä­ren. Die Patentfrage wur­de nie geklärt und die Arbeit muss­te somit unter Verschluss bleiben.

    1. Nun, wenn das die glas­kla­re, all­um­fas­sen­de und abso­lut aus­rei­chen­de Begründung für all die Merkwürdigkeiten ist:
      Warum haben weder der gute Dr.Osten noch die G‑Uni dar­auf hingewiesen?
      Dieser Biologie-Prof. soll bit­te bei sei­nem Fachgebiet bleiben!

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