Ist die "Weltgesundheitsdiktatur" unaufhaltsam?

Die ein­schlä­gi­gen Medien beschäf­ti­gen sich zuneh­mend mit den Plänen der WHO zum Pandemievertrag und den Internationalen Gesundheitsvorschriften. Neben seriö­sen Kritiken tum­meln sich dabei Untergangsszenarien im Stile des Wachtturms ("Die Weltgesundheitsdiktatur naht unauf­halt­sam"). "Globalisten", nament­lich Bill Gates, pla­nen danach über die WHO Zwangsimpfungen, die in man­cher Lesart auch mili­tä­risch in unwil­li­gen Ländern durch­ge­setzt wür­den. Sinnvoll könn­te es sein, sich damit zu beschäf­ti­gen, was heu­te bereits in Europa recht­lich mög­lich ist.

Braucht es in Europa einen Pandemievertrag?

Ohne kom­men­de Gefahren über die WHO klein zu reden, lohnt sich der Blick auf näher lie­gen­de Akteure, etwa die Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Die wer­den, anders als die WHO-Offiziellen, immer noch gewählt, und zwar bald. Wenigstens theo­re­tisch sind sie damit (an-)greifbarer als die noch abge­ho­be­ne­ren Großkopferten in Genf. Diese Abgeordneten haben zusam­men mit den Regierungschefs der EU schon vor fast einem Jahr weit­ge­hend das beschlos­sen, was in der WHO noch dis­ku­tiert wird. Die

eur​-lex​.euro​pa​.eu (6.12.22)

sieht unter ande­rem das Folgende vor.

Schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren

Artikel 2 beschreibt den Geltungsbereich:

»(1) Diese Verordnung gilt für Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit im Zusammenhang mit den fol­gen­den Kategorien schwer­wie­gen­der grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren:

a) Gefahren bio­lo­gi­schen Ursprungs in Form von

i) übertragbaren Krankheiten, ein­schließ­lich zoo­no­ti­schen Ursprungs;
ii) anti­mi­kro­biel­len Resistenzen und the­ra­pie­as­so­zi­ier­ten Infektionen im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten (im Folgenden „damit zusammenhängende beson­de­re Gesundheitsrisiken“);
iii) Biotoxinen oder ande­ren schädlichen bio­lo­gi­schen Stoffen, die nicht in Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten stehen;

b) Gefahren che­mi­schen Ursprungs;

c) umwelt­be­ding­te Gefahren, ein­schließ­lich kli­ma­be­ding­ter Gefahren;

d) Gefahren unbe­kann­ten Ursprungs; und

e) Ereignisse, die eine gesund­heit­li­che Notlage von inter­na­tio­na­ler Tragweite gemäß den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) dar­stel­len können (im Folgenden „gesund­heit­li­che Notlagen von inter­na­tio­na­ler Tragweite“), sofern sie unter eine der unter den Buchstaben a bis d beschrie­be­nen Gefahrenkategorien fallen.«

Während die mei­sten KritikerInnen sich auf das Reizwort der "kli­ma­be­ding­ten Gefahren" stür­zen, erscheint mir die völ­li­ge Unbestimmtheit der Definitionen bedroh­li­cher. Jederzeit könn­ten die nach Angaben der EU  jähr­li­chen "8,9 Millionen the­ra­pie­as­so­zi­ier­ten Infektionen" zu einer grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahr erklärt wer­den, mit allen im wei­te­ren beschrie­be­nen Maßnahmen zur Folge.

Wahrhaft grenz­über­schrei­tend ist die Dreistigkeit, wie mit die­sem Katalog von her­kömm­li­chen Pandemien im Sinne einer Bedrohung durch übertragbare Krankheiten abge­wi­chen wird. Zu war­mes oder zu kal­tes Wetter kön­nen eben­so zur Begründung für eine Notlage her­an­ge­zo­gen wer­den wie Probleme wegen Antibiotikaresistenzen oder gar "Gefahren unbe­kann­ten Ursprungs". Wie bereits bei Corona fällt ins Auge, daß an kei­ner Stelle Ursachen bekämpft wer­den, son­dern auf (ver­meint­li­che) Symptome reagiert wird. Der pro­fit­in­du­zier­te Masseneinsatz von phar­ma­zeu­ti­schen Produkten, die plan­mä­ßi­ge Belastung des Gesundheitssystems inklu­si­ve wei­ter statt­fin­den­der Schließungen "unren­ta­bler" Krankenhäuser, krank­heits­för­dern­de Arbeits- und Umweltbedingungen wer­den voll­stän­dig ausgeblendet.

Maßnahmen im Wege von Durchführungsrechtsakten

Was als Menetekel bei den WHO-Plänen gele­sen wird, die Aufhebung staat­li­cher Souveränität, ist mit die­ser Verordnung in Europa längst Wirklichkeit. In Artikel 23 heißt es:

»Feststellung von gesundheitlichen Notlagen auf Unionsebene

(1) Bei schwer­wie­gen­den grenz­über­schrei­ten­den Gesundheitsgefahren im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 kann die Kommission, nach Berücksichtigung etwa­iger Gutachten des ECDC, ande­rer einschlägiger Agenturen oder Einrichtungen der Union oder des in Artikel 24 genann­ten Beratenden Ausschusses, formell eine gesund­heit­li­che Notlage auf Unionsebene fest­stel­len; dies schließt Pandemien ein, bei denen die betref­fen­de schwer­wie­gen­de grenzüberschreitende Gesundheitsgefahr die Gesundheit der Bevölkerung auf Unionsebene gefährdet.

(2) Die Kommission hebt die in Absatz 1 genann­te Feststellung auf, sobald die Bedingung gemäß Absatz 1 nicht länger erfüllt ist.

(3) Vor der Feststellung einer gesund­heit­li­chen Notlage auf Unionsebene nimmt die Kommission Verbin­dung zur WHO auf, um die Lageanalyse der Kommission in Bezug auf den Ausbruch mit­zu­tei­len und die WHO über ihre Absicht zu infor­mie­ren, eine ent­spre­chen­de Entscheidung zu treffen.

(4) Die Kommission erlässt die in den Absätzen 1 und 2 des vor­lie­gen­den Artikels genann­te Maßnahmen im Wege von Durchführungsrechtsakten.«

Was hat es mit die­sen Akten auf sich?

»Durchführungsrechtsakte

Die Hauptzuständigkeit für die Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften liegt bei den EU-Ländern. In den Bereichen, in denen ein­heit­li­che Bedingungen für die Umsetzung not­wen­dig sind (Besteuerung, Landwirtschaft, Binnenmarkt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit usw.) ver­ab­schie­den die Kommission – und in Ausnahmefällen auch der Rat – jedoch Durchführungsrechtsakte.

Wie wer­den Durchführungsrechtsakte verabschiedet?

Bevor die Kommission einen Durchführungsrechtsakt anneh­men kann, muss sie einen Ausschuss kon­sul­tie­ren, in dem alle EU-Länder ver­tre­ten sind.

Der Ausschuss ermög­licht es den EU-Ländern, die Arbeit der Kommission bis zur Annahme eines Durchführungsrechtsakts zu beauf­sich­ti­gen. Dieses Vorgehen wird im EU-Jargon als „Komitologieverfahren“ (Ausschussverfahren) bezeich­net.,,«
com​mis​si​on​.euro​pa​.eu

Das klingt nach einem halb­wegs demo­kra­ti­schen Verfahren. In Wirklichkeit ist es des­sen Simulation, die nicht nur in die­sem Themenbereich in der EU Anwendung fin­det. Unter dem genann­ten Link wird verdeutlicht:

»… Die Anwendung des Ausschussverfahrens ist nicht für alle Durchführungsrechtsakte der EU obli­ga­to­risch – man­che Akte kön­nen von der Kommission ohne Einschaltung eines Ausschusses umge­setzt werden…

Wenn eine qua­li­fi­zier­te Mehrheit gegen den Legislativvorschlag stimmt, kann die Kommission ent­schei­den, ihn nicht zu ver­ab­schie­den…«

Berufungsausschuss

Wenn also über­haupt ein Ausschuß ein­ge­rich­tet wird, kann sich die Kommission über des­sen Votum hin­weg­set­zen. Es tritt dann aller­dings ein "Berufungsausschuss" in Aktion, in dem die EU-Länder ver­tre­ten sind, "jedoch auf einer höhe­ren Vertretungsebene. Die Kommission führt den Vorsitz".

»Über den Berufungsausschuss kön­nen die EU-Länder eine zwei­te Diskussion anstoßen.

Entscheidet der Berufungsausschuss gegen den Maßnahmenvorschlag der Kommission, muss die­se sich nach die­ser Entscheidung rich­ten.«

Das Verfahren einer zwei­ten Diskussion ken­nen wir von den Volksabstimmungen in ver­schie­de­nen Ländern, in denen ein Beitritt zur EU abge­lehnt wur­de. Die BürgerInnen hat­ten damals die Gelegenheit, ihr Votum zu "kor­ri­gie­ren". Im vor­lie­gen­den Fall haben übri­gens ledig­lich Staaten, das heißt ihre Regierungen, die­se Möglichkeit. Dem Parlament wird ledig­lich ein "Informationsrecht" zuge­bil­ligt.

Im "Dringlichkeitsverfahren formell feststellen, dass eine gesundheitliche Notlage auf Unionsebene besteht"

Doch selbst die­se schein­de­mo­kra­ti­schen Verfahren kön­nen aus­ge­he­belt wer­den. Denn in Artikel 23 heißt es abschließend:

»In auf­grund der Schwere einer schwer­wie­gen­den grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahr oder der Geschwindigkeit ihrer Ausbreitung zwi­schen den Mitgliedstaaten hin­rei­chend begründeten Fällen äußerster Dringlichkeit kann die Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten mit sofor­ti­ger Wirkung nach dem in Artikel 29 Absatz 3 genann­ten Dringlichkeitsverfahren for­mell fest­stel­len, dass eine gesund­heit­li­che Notlage auf Unionsebene im Sinne von Absatz 1 des vor­lie­gen­den Artikels besteht.«

Mit dem Hinweis auf Artikel 29 wird ein juri­sti­sches Hütchenspiel betrie­ben. Es wird dort ver­wie­sen auf "Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011". Diese Verordnung regelt die "all­ge­mei­nen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kon­trol­lie­ren". In Artikel 8 liest man:

»Sofort geltende Durchführungsrechtsakte 

(1) Abweichend von den Artikeln 4 und 5 kann ein Basisrechtsrecht vor­se­hen, dass in hin­rei­chend begrün­de­ten Fällen äußer­ster Dringlichkeit die­ser Artikel anzu­wen­den ist. 

(2) Die Kommission erlässt einen Durchführungsrechtsakt, der sofort gilt, ohne dass er vor­her einem Ausschuss unter­brei­tet wur­de, und für einen Zeitraum von höch­stens sechs Monaten in Kraft bleibt, sofern im Basisrechtsakt nicht etwas ande­res bestimmt ist…«
eur​-lex​.euro​pa​.eu

Zum Begriff "Basisrechtsrecht" bin ich nicht fün­dig gewor­den. Vermutlich ist so etwas wie die vor­lie­gen­de Verordnung gemeint.

Beratender Ausschuss für gesundheitliche Notlagen. Keine Hofnarren

Gehen wir noch ein­mal einen Schritt zurück und gehen den Fall durch, daß die Kommission nicht völ­lig selbst­herr­lich ent­schei­det, auch wenn er wenig wahr­schein­lich sein mag. Dann gilt, wie wir oben lasen: Die Kommssion kann

»nach Berücksichtigung etwa­iger Gutachten des ECDC, ande­rer einschlägiger Agenturen oder Einrichtungen der Union oder des in Artikel 24 genann­ten Beratenden Ausschusses, for­mell eine gesund­heit­li­che Notlage auf Unionsebene feststellen«.

Zu berück­sich­ti­gen sind "etwa­ige Gutachten", erfor­der­lich sind sie nicht. Das ECDC ist das "European Centre for Disease Prevention and Control". Über die­se EU-Agentur und ihr Versagen in Sachen Salmonellen, ihr Verhalten bei der Fußball-EM 2021 und ganz all­ge­mein zu Corona gibt es hier vie­le Infos unter coro​dok​.de/​?​s​=​e​cdc. Dann wird neben omi­nö­sen "einschlägigen Agenturen" noch der "Beratende Ausschuß" erwähnt. Die Wortwahl "oder" legt nahe, daß er nicht unbe­dingt kon­sul­tiert wer­den muß. Ihm ist ein gan­zer Artikel 24 gewid­ment, in dem es heißt:

»(1) Zur Unterstützung der Entscheidungsfindung zur for­mel­len Feststellung einer gesund­heit­li­chen Notlage auf Unionsebene setzt die Kommission einen Beratenden Ausschuss für gesund­heit­li­che Notlagen (im Folgenden „Beratender Ausschuss“) ein, der die Kommission oder den Gesundheitssicherheitsausschuss auf deren Ersuchen hin berät…«

Wieder hat das Parlament nicht mit­zu­re­den, wie wei­land hier­zu­lan­de beim "Expertenrat der Bundesregierung". Nicht nur das; er hat sich nur zu äußern, wenn die Kommission ihn dar­um ersucht. Seine von der Regentin erwähl­ten Mitglieder haben weni­ger zu sagen als mit­tel­al­ter­li­che Hofnarren. Sollten sie sich jemals äußern, dann haben sie sich "gege­be­nen­falls auf die Empfehlungen des ECDC, der EMA, der WHO und ande­rer einschlägiger Agenturen oder Einrichtungen der Union" zu stützen.

»(2) Der Beratende Ausschuss setzt sich aus unabhängigen Experten zusam­men, zu denen Vertreter der Gesundheitsberufe und Sozialarbeiter sowie der Zivilgesellschaft gehören können und die von der Kommission ent­spre­chend ihren Fachgebieten und Erfahrungen ausgewählt wer­den, die für die kon­kret auf­tre­ten­de Gefahr am rele­van­te­sten sind; fer­ner umfasst er Vertreter des ECDC und der EMA als ständige Beobachter…

(5) Der Beratende Ausschuss tritt auf Ersuchen der Kommission, des Gesundheitssicherheitsausschusses oder eines Mitgliedstaats immer dann zusam­men, wenn es sich als erfor­der­lich erweist. Die Kommission teilt den Mitgliedstaaten über den Gesundheitssicherheitsausschuss alle einschlägigen Informationen über die Tagungen des Beratenden Ausschusses mit. «

Es gibt kei­ne Berichte über pru­sten­de Abgeordnete bei der Verabschiedung die­ser Passagen.

In Artikel 25 wird recht schwam­mig auf­ge­führt, wel­che Folgen die Feststellung der Notlage haben soll. Auch hier wird nicht auf (Zwangs-)"Impfungen" ver­wie­sen, wohl aber über die zitier­te Verordnung auf Werbung, hier "Bereitstellung von Informationen zu Arzneimitteln" genannt, und die Kollaboration mit Pharmafirmen :

»Rechtliche Wirkung der Feststellung

Die Feststellung einer gesund­heit­li­chen Notlage auf Unionsebene gemäß Artikel 23 hat die recht­li­che Wirkung, dass unter ande­rem fol­gen­de Maßnahmen eingeführt wer­den können:

a) Maßnahmen, die während der gesund­heit­li­chen Notlage anwend­bar sind, mit Bezug auf Arzneimittel und Medizinprodukte gemäß der Verordnung (EU) 2022/123;
b) Mechanismen zur Beobachtung der Verknappung medi­zi­ni­scher Gegenmaßnahmen sowie zu deren Entwicklung, Beschaffung, Verwaltung und Einsatz, im Einklang mit Artikel 12 der vor­lie­gen­den Verordnung und mit den anwend­ba­ren Rechtsvorschriften der Union, ins­be­son­de­re der Verordnung (EU) 2022/123, und mit der Verordnung (EU) 2022/2372;
c) Aktivierung der Unterstützung durch das ECDC gemäß der Verordnung( EG) Nr. 851/2004 zwecks Mobilisierung und Einsatz der EU-Gesundheits-Taskforce; and [sic]
d) Aktivierung der IPCR-Regelung.«

Integrated political crisis response (IPCR)

Im unschein­ba­ren letz­ten Punkt könn­te sich Brisantes ver­ber­gen. Die EU infor­miert zu die­sem Schlagwort so:

»Die Integrierte Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR)

Ereignet sich eine Krise oder Katastrophe – sei es eine Naturkatastrophe- oder eine von Menschen ver­ur­sach­te Katastrophe –, so kann die EU ver­schie­de­ne sek­tor­spe­zi­fi­sche Krisenreaktionsmechanismen nut­zen, um Hilfe zu lei­sten und eine Lösung des Problems zu erreichen.

Die Integrierte Regelung für die poli­ti­sche Reaktion auf Krisen (IPCR) unter­stützt schnel­le und koor­di­nier­te poli­ti­sche Entscheidungen auf EU-Ebene im Falle schwe­rer und kom­ple­xer Krisen, etwa bei Terroranschlägen

Dass die EU einen Krisenreaktionsmechanismus braucht, wur­de deut­lich, als sich zu Beginn der 2000er-Jahre meh­re­re dra­ma­ti­sche Vorfälle ereigneten:

        • die Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA
        • die Terroranschläge 2004 in Madrid und 2005 in London
        • der Tsunami im Indischen Ozean im Jahr 2004…

Der IPCR-Mechanismus ist der­zeit für zwei Krisen im Vollmodus aktiviert:

Die Verordnung sieht also gefähr­li­ches Wetter oder anti­mi­kro­biel­le Resistenzen in einem Kontext wie Terroranschläge. Die letz­te Aufzählung läßt Schlimmes befürch­ten. Von Januar 2020 (! die WHO hat­te erst am 11. März 2020 eine Pandemie aus­ge­ru­fen) bis zum 2.5.23 galt der PCR-Mechanismus wegen Corona.

con​si​li​um​.euro​pa​.eu

Die Verordnung bezieht sich aus­drück­lich auf die Pläne der WHO:

»Die Union wird mit der WHO und ihren Mitgliedstaaten zusam­men­ar­bei­ten, um ein neu­es rechts­ver­bind­li­ches Instrument zu ent­wickeln, das die IGV ergänzt und so den Multilateralismus und die glo­ba­le Gesundheitsarchitektur stärkt. Die Union soll­te auch die Bemühungen um eine bes­se­re Umsetzung und Einhaltung der IGV unterstützen.« (S. 6)

Diese Pläne müs­sen im Blick gehal­ten wer­den. Die Fokussierung auf die WHO und "glo­ba­li­sti­sche" Begehren soll­te jedoch nicht dar­an hin­dern zu erken­nen, daß für die Überwachungspläne eine WHO hilf­reich sein mag, aber mit­nich­ten erfor­der­lich ist. Herr Gates mag eige­ne Pläne haben und ist gewiß nicht zu unter­schät­zen. Nur, was bereits vor­liegt, hat vor allem die mit unge­heu­rer Macht aus­ge­stat­te­te Kommissionspräsidentin zu ver­ant­wor­ten, die bekannt­lich Deutsche ist. Gemeinsam mit den in der EU nahe­zu alles bestim­men­den Regierungen – das Europäische Parlament ist sei­nen Namen nicht wert – kommt sie ihrem Auftrag nach, den Einfluß Europas und sei­nes bis­he­ri­gen wirt­schaft­li­chen Schwergewichts Deutschland zu ver­gößern. Oder, wie es einer der wich­tig­sten Propagandisten in die­ser Angelegenheit, Pedro Villarreal, formuliert:

»Wenn Deutschland sei­ne Führungsrolle im Bereich der glo­ba­len Gesundheit im Allgemeinen und bei der Steuerung der WHO im Besonderen behaup­ten will, muss es sich aktiv an den bei­den völkerrechtlichen Reformprozessen betei­li­gen.«

Quelle und Näheres dazu in "Entwurf für WHO-Pandemievertrag: Staaten blei­ben sou­ve­rän".

(Hervorhebungen in blau nicht in den Originalen.)

13 Antworten auf „Ist die "Weltgesundheitsdiktatur" unaufhaltsam?“

  1. Reformprozesse??
    Da gibt es nichts mehr zu reformieren?
    Die WHO gehört abgeschafft!
    genau so wie die UNO
    Was wir brau­chen ist eine wasch­ech­te Revolution die, die Verantwortlichen und deren kri­mi­nel­le kapi­ta­li­sti­sche Strukturen beseitigt.

    1. @Publicviewer: Man könn­te zu Hause anfan­gen und erst mal Biontech und ande­re Konzerne ent­eig­nen, die der­art ver­ant­wor­tungs­los auf Kosten der Gesellschaft Wahnsinnsprofite ein­fah­ren. Schon die­ses Beispiel zeigt, wie schwie­rig eine "wasch­ech­te Revolution" ein­zu­lei­ten wäre. Was soll­te sich eigent­lich zum Guten wen­den mit den Austritten, wenn die Verhältnisse bei uns so blei­ben wie im Beitrag beschrie­ben? Konkret hat übri­gens Trump nach dem Austritt der USA aus der WHO das größ­te Impfstoffprogramm aller Zeiten gestartet.

  2. ".. Sinnvoll könn­te es sein, sich damit zu beschäf­ti­gen, was heu­te bereits in Europa recht­lich mög­lich ist. .. "

    European Vaccination Status
    https://​www​.efvv​.eu/​a​b​o​u​t​/​e​u​r​o​p​e​a​n​-​v​a​c​c​i​n​a​t​i​o​n​-​s​t​a​tus

    Der Artikel ist nicht mehr Aktuell, Stand etwa 2019. Bereits 2019 bestan­den Impfzwangsgesetze in vie­len euro­päi­schen Ländern, u.a. mit die­sen Folgen: 

    - unge­impf­te Kinder wer­den vom Kindergartenbesuch ausgeschlossen.

    - unge­impf­te Erwachsene wer­den von Gesundheitsberufen ausgeschlossen.

    - Eltern unge­impf­ter Kinder wer­den mit Geldstrafen belegt.

  3. Solche schwam­mi­gen Vertragsentwürfe las­sen vie­le ver­steck­te Möglichkeiten, die Bevölkerungen auf­grund unbe­wie­se­ner und gericht­lich nicht nach­ge­prüf­ter Behauptungen zu ter­ro­ri­sie­ren, und das vor dem Hintergrund, dass noch nicht mal das heim­li­che In-Umlauf-Bringen von künst­li­chen bzw. künst­lich modi­fi­zier­ten Viren dabei hin­rei­chend über­prüf­bar erscheint. Selbst zu Covid-19 sind dies­be­züg­lich ja Fragen über tat­säch­li­chen Ursprung und mög­li­che künst­li­che oder anders absicht­li­che Ursprungseinflüsse bis heu­te offen und dem Nebel der Geheimdienst über­las­sen geblieben.

  4. Die Entwicklung der Menschheit ist unauf­halt­sam. WHO und Privates Unternehmertum gehö­ren nicht dazu. Unterdrückung, Ausbeutung und Vertreibung haben kei­ne Zukunft!

  5. Danke. Sehr ausgewogen.
    Irgendwann ca. 2007 her­um bekam ich von einem Freund einen EU-Beschluss – habe lei­der die Quelle nicht mehr – und dar­in wur­de auf­ge­führt im ordent­li­chen Behördensprech, dass bei poli­ti­schen Unruhen und ande­ren Extremsituationen auch die Todesstrafe ange­wen­det wer­den kann. Das kam mir damals noch sehr weit weg vor. In den letz­ten drei­ein­halb Jahren habe ich dann erle­ben müs­sen, dass man sehr schnell, aus wel­chen Gründen auch immer, staat­li­cher­seits eine Extremsituation schaf­fen kann. Die Drohung mit Seuchen, Kriegen, Hungesnöten gehört seit eini­ger Zeit zum nor­ma­len Politikbetrieb (ich mei­ne damit media­les Dauerfeuer – frü­her gab es auch mal Monate der rela­ti­ven Ruhe) und wenn die nor­ma­len Zeitläufte dies nicht her­ge­ben wird mit media­len und son­sti­gen Mitteln nachgeholfen.

  6. Woran erin­nern mich die­se Vorgänge bloß?

    "Die Kernkraftwerke sind prak­tisch von der Haftung befreit. Theoretisch steht das zwar in die­sem Abkommen drin, aber prak­tisch sind sie befreit."

    "Entsprechende Passagen fin­den sich unter dem Punkt „Haftungsausschlüsse“ in den Versicherungsbedingungen sehr vie­ler – wenn nicht aller – Versicherungen. Als nor­ma­ler Bürger kriegt man im Falle einer Katastrophe kei­nen Pfennig. Das ist lei­der so. "

    " Sowohl in der kri­ti­schen Szene als auch in der neu­tra­len Gutachterszene, die sich auch mit Versicherungen zu ande­ren Themen beschäf­tigt, ist das seit lan­gem ein Thema – bei dem es am Ende kei­ne Lösung gibt. Die Geschädigten ste­hen im Regen da.
    Das ist welt­weit so,"

    "Überall sonst auf der Welt bringt man die Leute, die Gesundheitsprobleme durch nuklea­re Ereignisse wel­cher Art auch immer haben, in die Not, dass sie den Nachweis erbrin­gen müs­sen, jeder für sich, dass sei­ne Erkrankung durch die Strahlung ver­ur­sacht wurde.

    Multipolar: Ähnlich wie jetzt bei den Corona-Impfschäden.

    Pflugbeil: Die Erkrankungen durch die Strahlung sind aber nicht strah­len­spe­zi­fisch, die kön­nen auch durch ande­re Ursachen ent­ste­hen. Auch wenn völ­lig plau­si­bel ist, zum Beispiel beim Uranbergbau, dass die Erkrankungen dadurch ver­ur­sacht sind, haben die Kumpel prak­tisch kei­ne Chance auf irgend­ei­ne Anerkennung einer Berufskrankheit oder ein biss­chen höhe­re Rente oder so etwas."

    "Ein beson­ders per­fi­der Trick liegt in den Knebelverträgen. Der wohl älte­ste Knebelvertrag wur­de im Mai 1959 zwi­schen der IAEA und der WHO abge­schlos­sen. In Artikel III.1 steht: „Die IAEA und die WHO erken­nen an, daß es not­wen­dig sein kann, gewis­se Einschränkungen zur Wahrung ver­trau­li­cher Informationen, die sie erhiel­ten, anzu­wen­den.“ Es gibt zahl­rei­che Beispiele dafür, daß das die Grundlage dafür war, Gesundheitsprobleme nach Tschernobyl zu bestrei­ten und nicht zu ver­öf­fent­li­chen. Es gibt einen ent­spre­chen­den Knebelvertrag zwi­schen IAEA und der UN vom 30.10.1959, dort fin­det man den Knebel in Artikel II. Nach Fukushima gab es gleich zwei Knebelverträge – einen zwi­schen der IAEA und der Präfektur Fukushima und einen zwi­schen der IAEA und der Medizinischen Universität Fukushima. In allen Fällen reich­te es, daß die IAEA kurz die Stirn run­zel­te – und es gab kei­ne Probleme mehr." 

    "„Die Bombe als tech­ni­scher Anreiz hat mich über­haupt nicht inter­es­siert. Was mich fas­zi­nier­te, war, damit an einen Schalthebel poli­ti­schen Einflusses zu kommen.“"

    "1986 ereig­ne­te sich dann ein Unfall in dem Geesthachter Forschungsreaktor, der ver­tuscht wur­de. Danach regi­strier­te man in der Gegend ein signi­fi­kant ver­stärk­tes Auftreten von Leukämie bei Kindern. In Umgebungsproben fan­den sich soge­nann­te Mikrokügelchen. Das deu­tet – dar­über haben Sie selbst viel geschrie­ben und auch in den Untersuchungskommissionen mit­ge­ar­bei­tet – auf ver­bo­te­ne mili­tä­ri­sche Experimente hin. Daher die Frage: Gab es in den 80er Jahren in Westdeutschland eine gehei­me Atomwaffenforschung?"

    "Wir sind in Geesthacht auf die Leukämiefälle auf­merk­sam gewor­den. Dr. Eberhard Forkel, der auf der ande­ren Seite von Geesthacht in der dörf­li­chen Landschaft, in Marschacht, leb­te, war der ein­zi­ge Kinderarzt in der Gegend. Alle Kinder, die ordent­li­che Wehwehchen hat­ten, sind bei ihm auf­ge­lau­fen. Und dem fiel auf, dass etwa ab 1990 ein Kind nach dem ande­ren mit Leukämie ankam. Und Leukämie bei Kindern ist eine exo­ti­sche Krankheit. Die gibt es ganz sel­ten. Der hat sich bemüht, die Behörden auf­merk­sam zu machen und gefragt, was denn los ist. Die haben ihn aber alle abblit­zen las­sen. Überhaupt nicht reagiert. Die Leute, die dort wohn­ten, krieg­ten das natür­lich mit und mach­ten sich gro­ße Sorgen. Zunächst ver­mu­te­te man, dass das gro­ße Kernkraftwerk Krümmel, das auf der ande­ren Seite der Elbe zu sehen war, dafür ver­ant­wort­lich sein könn­te. Es gab drei Kommissionen, die sich mit der Frage beschäf­tigt haben. Eine in Bremen, eine in Schleswig-Holstein und eine in Niedersachsen. Die haben die Leute in Krümmel auf Herausgabe von Unterlagen gedrängt. In der Regel sind die aber auch abge­blitzt bei den Atomaufsichtsbehörden, beim Umweltministerium, bei allen poli­ti­schen Parteien und natür­lich bei Krümmel sel­ber. Sie haben ganz wenig her­aus­be­kom­men, manch­mal aber etwas aus Versehen."

    "Es ist zum Beispiel her­aus­ge­kom­men, dass auf dem Dach von Krümmel Messgeräte fest instal­liert wor­den waren und dass die auf­fäl­li­ge Werte ange­zeigt haben. Man hat dann die Messgeräte aus­ge­tauscht und neue auf­ge­baut. Die haben wie­der auf­fäl­li­ge Werte ange­zeigt. Dann hat man noch­mal das Gleiche gemacht und als dann Mitglieder von der Kommission auf das Dach stei­gen woll­ten, um zu sehen, was da pas­siert sein kann, ist ihnen das ver­wehrt wor­den. Dann gab es in einer Kommissionssitzung eine Grafik von der Strahlenüberwachung in dem Bereich. Auf die­ser konn­te man einen waa­ge­rech­ten Strich sehen. Und in dem Zeitraum, wo die­ses Ereignis statt­fand, im September 1986, war ein lee­res Stück und danach ging die waa­ge­rech­te Linie wei­ter. Und zufäl­lig ist in den vie­len Unterlagen, die dann doch hin- und her­gin­gen, ein Blatt ver­se­hent­lich drin gewe­sen, wo genau die­se Kurve drin war. Aber genau dort, wo der lee­re Platz in der Kurve war, die offi­zi­ell vor­ge­zeigt wur­de, da war ein Peak zu sehen. Darauf sag­te die Person von der Behörde, das sei ganz nor­mal. Wenn sol­che Ausreißer pas­sie­ren, die nicht plau­si­bel sind, wür­den sie die immer ent­fer­nen. Also, so sind die damit umge­gan­gen. Das hat natür­lich die Leute auf­ge­regt. Was dann bei Krümmel her­aus­ge­kom­men ist, waren eine Menge Ungereimtheiten, ein frag­wür­di­ger Umgang mit Messgeräten und Werten, mit Atomaufsicht, eine selt­sa­me Haltung von den Politikern, die die Debatte immer abge­würgt haben, die das nicht dis­ku­tie­ren wollten.

    Multipolar: Auch nicht die Grünen?

    Pflugbeil: Auch nicht die Grünen! Besonders scharf die Grünen nicht."

    "flug­beil: Es gab einen Pannenbericht zu dem glei­chen Datum, wo die Leute beschrie­ben haben, ein eigen­ar­ti­ges Licht, bläu­lich, grün­lich, gelb­lich, gese­hen zu haben. Nicht so rich­tig wie ein Brand, aber selt­sam leuch­tend. Dazu gibt es Berichte von meh­re­ren Personen. Und das fällt zusam­men mit die­sen Berichten über die angeb­li­che Radonstrahlenmessung. Es gibt einen Bericht von der Feuerwehr, die dort zugan­ge war. Und als die Initiativen über­leg­ten, wie man das auf­klä­ren kann, dach­ten eini­ge, ein­fach die Feuerwehrleute zu fra­gen. Schließlich waren die vor Ort. Die stan­den auch in der Zeitung und müss­ten dar­über Bescheid wis­sen. Zuerst war nicht so rich­tig etwas her­aus­zu­krie­gen. Sie haben aber mehr­fach nach­ge­bohrt und da war die Erklärung von der Feuerwehr, dass es lei­der in der Feuerwehr einen Brand gege­ben habe, sodass alle Unterlagen über die­sen Einsatz im Schrank ver­brannt sind. Solche Geschichten gibt es jede Menge."

    "Pflugbeil: Ja, noch kurz dazwi­schen: Die Leute, die sich um Aufklärung bemüht haben, zunächst bei Krümmel, die wur­den ziem­lich böse ange­gan­gen von den Medien, von der Politik und wur­den auch in ihren Arbeitsstellen schlecht gemacht. Auch an Universitäten, es waren meh­re­re Professoren dabei. Die haben rich­tig ernst­haft Ärger bekom­men. Das nahm dann noch zu, als die letz­ten Zweifel auf­ka­men, ob Krümmel über­haupt der allei­ni­ge, der wesent­li­che Punkt ist – als man über­leg­te, was es denn noch dort gäbe und auf das Kernforschungsinstitut GKSS kam, wor­über man noch nicht viel wuss­te. Wo Kernphysik und ver­schie­de­ne ande­re Sachen wie Umweltthemen betrie­ben wor­den sind. Was aber genau, dazu gab es irgend­wie kei­nen Eindruck. Damit hat sich nie­mand beschäftigt.

    Multipolar: War das Institut staat­lich angebunden?

    Pflugbeil: Das ist ein Forschungsinstitut gewe­sen, das staat­lich finan­ziert wor­den ist, wie die ande­ren Kernforschungsinstitute auch."

    "Nachdem ich über die­ses Gutachten und den mög­li­chen mili­tä­ri­schen Hintergrund die­ser Kügelchengeschichte dann auch Artikel geschrie­ben hat­te, kam von den ame­ri­ka­ni­schen Geheimdiensten die drin­gen­de Empfehlung an die Stasi-Unterlagen-Behörde, die­sen Bericht unbe­dingt zu klassifizieren.

    Multipolar: Das haben Sie aus der Behörde erfahren?

    Pflugbeil: Ja. Die haben das dann nicht mehr herausgerückt."

    "Pflugbeil: Soweit ich mich erin­ne­re, wur­de das im Bundestag 1990 beschlos­sen in dem Haufen von Gesetzesänderungen, die damals im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung gemacht wor­den sind. Da war das ein Thema. Da habe ich die Friedensforschungsinstitute gefragt, die gab es in Westdeutschland, ob sie sich mit die­sem Thema beschäf­tigt haben und was sie davon hal­ten. Die haben alle abweh­rend geant­wor­tet, haben gesagt, sie hät­ten zu wenig Leute, sie könn­ten sich das gar nicht vor­stel­len, das kön­ne höch­stens mit der nuklea­ren Teilhabe zusam­men­hän­gen. Es hat sie ein­fach nicht inter­es­siert. Dann habe ich die Abgeordneten gefragt, die damals im Bundestag waren und die dazu gespro­chen haben. Damals hat­te ich noch nicht den Zugang gefun­den zu den Bundestagsredeprotokollen. Was sie denn für eine Position dazu hat­ten und ob sie mir viel­leicht sagen bezie­hungs­wei­se schicken könn­ten, was sie damals dazu gesagt hat­ten. Ohne Ergebnis. Null. Am schärf­sten war die Grünen-Abgeordnete in Berlin: Das sei schon so lan­ge her, da kön­ne sie sich nicht mehr dran erin­nern. Sehr selt­sa­me Geschichte." 

    https://multipolar-magazin.de/artikel/pflugbeil-interview-teil‑1

    Zum Glück wie­der­holt sich Geschichte nicht!
    Schon gar nicht im mili­tä­ri­schen Forschungsbereich.

  7. Sehr inter­es­sant.
    Wer da wohl sei­ne will­fäh­ri­gen und kor­rup­ten Finger mit im Spiel hatte ?
    Und wenn man sich besag­te "Verordnung" so durch­liest, stellt sich einem schon die Frage, wel­che PR-Firmen an den bewußt schwam­mi­gen Formulierungen betei­ligt waren.
    Denn etwas ande­res als aggres­si­ve 'Werbung' ist die­ses tech­no­kra­ti­sche Geschwafel nicht.

  8. Lieben Dank für die­se neu­er­lich sehr pro­fun­de Recherche! 

    Ich hab echt geschluckt, denn von die­ser EU-"Verordnung" (die ja wohl 'Gesetzescharakter' hat) war mir nichts bekannt – null, nien­te, nada …

    Da könn­te man ja glatt auf den Gedanken kom­men, die WHO hat von der EU abgeschrieben!
    Da kann es doch nur ein Zufall sein, dass die WHO von der EU im Juni 2023 schon das "System der digi­ta­len Covid19-Zertifizierung" über­nom­men hat (sicher wur­de hier dar­über berich­tet, ich beschrän­ke mich jetzt auf die off. Pressemitteilung [?] der EU: https://germany.representation.ec.europa.eu/news/kommission-und-weltgesundheitsorganisation-who-starten-partnerschaft-im-bereich-der-digitalen-2023–06-05_de)

    Was ich mich nun frei­lich fra­ge, da mir mein Furor in Sachen WHO-Pandemie-Vertrag irgend­wie ein wenig lächer­lich erscheint (ange­sichts mei­nes EU-Tiefschlafes) – was ist denn JETZT noch zu tun, was kann denn JETZT über­haupt noch getan werden?!
    (Manchmal ist das mit der kom­ple­xen Information wirk­lich schwer zu ertra­gen, trotz allen Trainings … Aber ich dan­ke den­noch für jede!)

  9. Dr. Norbert Häring (Auszug)
    Beim UN-Zukunftsgipfel soll die Weltherrschaft der Konzerne fest­ge­schrie­ben werden

    28. 11. 2023 | Die voll­stän­di­ge Unterwerfung der UN unter die Konzerninteressen, die das Weltwirtschaftsforum mit sei­ner Global Redesign Initiative 2010 vor­ge­zeich­net und seit­her erfolg­reich betrie­ben hat, soll auf dem UN-Zukunftsgipfel 2024 im Regelwerk der Weltorganisation ver­an­kert wer­den. Das ist auch in Zusammenhang mit dem geplan­ten WHO-Pandemieabkommen von Bedeutung, das der UN-Organisation WHO aus­ufern­de Machtbefugnisse geben soll.
    https://​nor​bert​haer​ing​.de/​m​a​c​h​t​-​k​o​n​t​r​o​l​l​e​/​s​u​m​m​i​t​-​o​f​-​t​h​e​-​f​u​t​u​re/

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