PCR-Test-Hersteller: "Etwa die Hälfte der Corona-Infizierten nicht infektiös"

Das sagt aus­ge­rech­net Olfert Landt, der Mann, der mit Christian Drosten den ersten umstrit­te­nen PCR-Test ent­wickel­te und ihn bis heu­te höchst erfolg­reich ver­mark­tet (s. Drosten-Landt-Connection: Geld schef­feln mit Pandemien (II) und vie­le ande­re Beiträge hier mit dem Suchwort "Landt").

Anlaß dafür ist ein Interview in der "Fuldaer Zeitung", in dem er dem "streit­ba­ren Juristen Reiner Füllmich" wider­spricht. Dazu dem­nächst Ausführlicheres. Hier geht es um Folgendes:

»Olfert Landt ist Geschäftsführer der Firma TIB Molbiol, die die PCR-Tests her­stellt – aktu­ell bis zu zwei Millionen Tests pro Woche…

Theorien, nach denen die Corona-Pandemie eine „Inszenierung“ sei, sor­gen bei Olfert Landt für Kopfschütteln. „Wenn ich die Millionen, die wir in unse­rem Unternehmen mehr umge­setzt haben, mit dem ver­glei­che, was die Lufthansa am Tag ver­liert, dann kann das nicht der Sinn eines Plans sein. Dass sol­che Mythen Früchte tra­gen, das erschüt­tert mich“, so der Berliner…

Etwa die Hälfte der Corona-Infizierten nicht infek­ti­ös“ – Landt for­dert mehr Mut
In einem Punkt schei­nen Olfert Landt und Reiner Füllmich aber einig zu sein: Nicht jede posi­tiv auf das Coronavirus gete­ste­te Person ist auch ansteckend. 

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RNA-Impfstoff kann möglicherweise in DNA umgeschrieben und integriert werden

Am 19.12. ist unter "Coronavirus: Gelangen Erbgut-Reste in mensch­li­ches Erbgut?" auf zeit​.de zu lesen:

»Berlin (dpa) – Eine mög­li­che Erklärung für wie­der­holt posi­ti­ve PCR-Tests auch nach über­stan­de­ner Corona-Infektion lie­fert eine Untersuchung von US-Forschern: Der Studie zufol­ge könn­ten in sehr sel­te­nen Fällen klei­ne Schnipsel des Coronavirus-Erbguts in das mensch­li­che Erbgut ein­ge­baut werden.

Dies könn­te im PCR-Test eine Infektion vor­täu­schen – obwohl die Viren längst aus dem Körper ver­schwun­den sind, berich­ten die Wissenschaftler in ihrer Vorabveröffentlichung, die noch nicht von unab­hän­gi­gen Forschern geprüft wurde…

Fachkollegen beur­tei­len die Arbeit als wis­sen­schaft­lich span­nend und die dar­ge­leg­ten Prozesse als prin­zi­pi­ell glaub­haft, sehen aber über­wie­gend kei­ne bio­lo­gi­sche Bedeutung der gezeig­ten Abläufe.«

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RA Fuellmich fordert Drosten zu Schadensersatz auf

In einem Schreiben vom 15.12. an Christian Drosten for­dert die Kanzlei Fuellmich ihn auf:

»Wir machen hier­mit namens und im Auftrag unse­rer Mandantin einen Teilbetrag von € 50.000 gel­tend. Wir for­dern Sie namens und im Auftrag unse­rer Mandantin auf, die­sen Betrag zu unse­ren Händen auf das im Briefkopf ange­ge­be­ne Bankkonto an unse­re Mandantin zu zah­len, Empfangsvollmacht wird anwalt­lich ver­si­chert. Ihrer Zahlung sehen wir ent­ge­gen bis zum
22.12.2020
Unsere Mandantin behält sich die Geltendmachung von Ansprüchen, wel­che über die­sen zunächst gefor­der­ten Betrag hin­aus­ge­hen, aus­drück­lich vor…

Wir for­dern Sie daher auf, eben­falls bis zum
22.12.2020
die die­sem Schreiben bei­gefüg­te straf­be­wehr­te Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.«

Das voll­stän­di­ge Schreiben kann hier gele­sen werden.

Florida: Zyklus-Schwellenwerte müssen an Ministerium gemeldet werden

In einem Erlaß »Obligatorische Meldung von COVID-19-Labortestergebnissen: Meldung von Zyklus-Schwellenwerten« vom 3.12. schreibt das Gesundheitsministerium von Florida vor:

»Labore unterliegen der Meldepflicht an das Florida Department of Health (FDOH) gemäß Abschnitt 381.0031, Florida Statutes, und Florida Administrative Code, Chapter 64D-3.

    • Alle positiven, negativen und unbestimmten COVID-19-Laborergebnisse müssen dem FDOH über die elektronische Laborberichterstattung oder per Fax unverzüglich gemeldet werden. Dies umfasst alle COVID-19-Testtypen - Polymerase-Kettenreaktion (PCR), andere RNA-, Antigen- und Antikörperergebnisse. Eine Liste der County Health Departments und deren Kontaktinformationen für die Berichterstattung finden Sie unter www.FLhealth.gov/chdepicontact.
    • Die Zyklusschwellenwerte (CT) und ihre Referenzbereiche müssen von den Labors unverzüglich über die elektronische Laborberichterstattung oder per Fax an die FDOH gemeldet werden.«

Ob die Übermittlung sämtlicher Personendaten mit Datenschutzüberlegungen einhergeht, sei dahingestellt. Anscheinend legt das Ministerium aber anders als die Behörden hierzulande Wert auf die Einhaltung sinnvoller Zyklus-Schwellenwerte.

WHO "über ein erhöhtes Risiko für falsche SARS-CoV-2-Ergebnisse" bei PCR-Tests

»Die WHO hat Rückmeldungen von Anwendern über ein erhöh­tes Risiko für fal­sche SARS-CoV-2-Ergebnisse bei der Untersuchung von Proben mit RT-PCR-Reagenzien auf offe­nen Systemen erhalten.

Wie bei jedem dia­gno­sti­schen Verfahren sind die posi­ti­ven und nega­ti­ven prä­dik­ti­ven Werte für das Produkt in einer bestimm­ten Testpopulation wich­tig zu beach­ten. Wenn die Positivitätsrate für SARS-CoV‑2 abnimmt, sinkt auch der posi­ti­ve prä­dik­ti­ve Wert. Das bedeu­tet, dass die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person mit einem posi­ti­ven Ergebnis (SARS-CoV‑2 nach­ge­wie­sen) tat­säch­lich mit SARS-CoV‑2 infi­ziert ist, mit abneh­men­der Positivitätsrate sinkt, unab­hän­gig von der Spezifität des Assays. Daher wird den Gesundheitsdienstleistern emp­foh­len, die Testergebnisse zusam­men mit den kli­ni­schen Anzeichen und Symptomen, dem bestä­tig­ten Status aller Kontakte usw. zu berücksichtigen.

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Diagnostik-Firma zu Fehlern der PCR-Tests

"SARS-CoV-2-Diagnostik: kri­ti­scher Rückblick und Update für die Grippesaison" ist eine Publikation über­schrie­ben, die u.a. mitteilt:

»In den letz­ten Monaten kam es immer wie­der zu Berichten, die Zweifel an der Spezifität der SARS-CoV-2-PCR auf­kom­men lie­ßen. Es wur­den Personen posi­tiv auf das Virus gete­stet, ohne dass Symptome vor­la­gen. Durch ört­li­che Gesundheitsämter ange­reg­te Nachtestungen erga­ben einen nega­ti­ven Befund. Wie kam die­se Diskrepanz zustan­de? Viele Labore set­zen zum Nachweis von SARS-CoV‑2 PCR-Verfahren ein, die nur das E‑Gen des Virus erken­nen. Diese Tests sind kosten­gün­stig und zeich­nen sich durch eine hohe Sensitivität aus. Da das E‑Gen, wel­ches ledig­lich die Virushülle codiert, aber nicht spe­zi­fisch für SARS-CoV‑2 ist, son­dern auch ande­re Coronaviren (Sarbecoviren) erkennt, wur­den frü­her E‑Gen-posi­ti­ve Proben mit einer 2. PCR unter­sucht, um sicher­zu­stel­len, dass es sich wirk­lich um SARS-CoV‑2 han­delt. Gesucht wur­de in der Bestätigungs-PCR nach spe­zi­fi­schen Genen, wie dem RdRPGen, dem S‑Gen oder dem ORF1-Gen. Als auf Empfehlung der WHO für ende­mi­sche Gebiete die Bestätigungstests ein­ge­stellt wur­den, erfolg­te ab April 2020 in vie­len klei­ne­ren Laboren ein PCR-Nachweis von SARS-CoV‑2 nur noch über das E‑Gen…

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"Der Coronavirus-Skandal bricht in Merkels Deutschland aus. Falsch positive Ergebnisse und Drosten PCR-Test"

fran​ce​soir​.fr ist die Online-Plattform, die aus der ehe­ma­li­gen Tageszeitung ent­stand, die dafür berühmt wur­de, daß sie 2006 die "Mohammed-Karikaturen" ver­öf­fent­lich­te. Am 12.12. ist dort unter der Überschrift "Le scan­da­le du coro­na­vi­rus écla­te dans l'Allemagne de Merkel. Faux posi­tifs et test PCR Drosten" zu lesen, was im Ton etwas befremd­lich klingt, von den Fakten her aber weit­ge­hend zutrifft:

»Ein GlobalResearch-Artikel von William Engdahl (sie­he unten) stellt den deut­schen Ansatz zum Krisenmanagement in Frage. Und doch beklagt Deutschland 21.567 Covid-19-Tote, etwas weni­ger als ein Drittel 3 Mal so viel wie Frankreich mit 57.567.

Das weit­hin geprie­se­ne deut­sche Modell des Regimes von Angela Merkel für den Umgang mit der Covid-19-Pandemie ist nun in eine Reihe von poten­zi­ell ver­hee­ren­den Skandalen ver­wickelt, die bis zum Kern der medi­zi­ni­schen Tests und Ratschläge gehen, die ver­wen­det wur­den, um dra­ko­ni­sche Wirtschaftssperren und dann de fac­to Zwangsimpfungen zu ver­kün­den. In die Skandale ist ein Professor ver­wickelt, der im Zentrum von Merkels Corona-Beratergruppe steht. Die Auswirkungen rei­chen weit über die Grenzen Deutschlands hin­aus bis zur WHO selbst und ihren glo­ba­len Empfehlungen.

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US-Zulassungsstelle nimmt fast 200 Tests vom Markt

»Die in der nach­ste­hen­den Liste auf­ge­führ­ten kom­mer­zi­el­len Hersteller haben der FDA mit­ge­teilt, dass sie einen dia­gno­sti­schen Test gemäß Abschnitt IV.C der Richtlinie für Coronavirus-Krankheitstests 2019 vali­diert haben und zu ver­trei­ben beab­sich­ti­gen. Die FDA hat­te sie zuvor in die Website-Benachrichtigungsliste der kom­mer­zi­el­len Hersteller auf­ge­nom­men, die dia­gno­sti­sche Testkits im Rahmen die­ser Richtlinie ver­trei­ben, aber sie wur­den nun von die­ser Benachrichtigungsliste ent­fernt und in die unten ste­hen­de Liste auf­ge­nom­men. Wie in der Anleitung ver­merkt, beab­sich­tigt die FDA, den Hersteller und den Test von der Benachrichtigungsliste zu strei­chen, wenn ein EUA-Antrag von einem kom­mer­zi­el­len Hersteller eines dia­gno­sti­schen Tests nicht inner­halb einer ange­mes­se­nen Zeitspanne ein­ge­reicht wird oder wenn signi­fi­kan­te Probleme mit einem sol­chen Test fest­ge­stellt wer­den, die nicht recht­zei­tig beho­ben wer­den kön­nen oder wur­den. Kommerzielle Hersteller kön­nen ihre Testnotifizierung auch frei­wil­lig zurück­zie­hen, und sol­che Tests sind mit einem Sternchen gekennzeichnet.

Die FDA erwar­tet, dass die Tests auf die­ser Liste nicht ver­trie­ben wer­den, bis eine EUA für den Test aus­ge­stellt wird, und die FDA kann gege­be­nen­falls wei­te­re Maßnahmen ergrei­fen.«

Quelle mit Liste der Firmen: fda​.gov. Siehe auch Corona-Tests von Herstellern selbst zer­ti­fi­ziert – kei­ne Validierung.