ExpertInnen unter sich

In einem "vir­tu­el­len Press Briefing" des "Science Media Center Germany" behan­del­ten am 8.1. "eine Expertin und zwei Experten" das Thema "Neue Varianten von SARS-CoV‑2, ihre Mutationen und Effekte auf die Kontrolle der Pandemie – Worauf müs­sen wir uns ein­stel­len?". Zum Veranstalter s.u. Es fällt ein unter­schied­li­ches Niveau der Debattierenden auf.

Prof. Dr. Richard Neher, Leiter der Forschungsgruppe Evolution von Viren und Bakterien am Biozentrum der Universität Basel, erklärt:

»Nextstrain ist ein Projekt, das schon eini­ge Jahre läuft und wir ver­fol­gen damit seit Beginn 2020 die Evolution und Ausbreitung von SARS-CoV‑2. Und wir beob­ach­ten, dass gene­rell im SARS-CoV‑2 unge­fähr pro Monat sich zwei Mutationen akku­mu­lie­ren, und das pas­siert in vie­len unab­hän­gi­gen Linien, die suk­zes­si­ve Mutationen durch Kopierfehler ein­sam­meln. Und nun haben wir es hier mit die­sen zwei Varianten zu tun, denen die Mutation 501Y gemein ist, wie Sie es grad schon gesagt haben. Und was die­se Varianten aus­zeich­net, ist, dass sie in einem rela­tiv kur­zen Zeitraum vie­le Mutationen auf­ge­sam­melt haben, also vie­le Kopierfehler sich rela­tiv schnell in Folge durch­ge­setzt haben…

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Nicht vergessen: "Die Hälfte aller Corona-Positiven ist nicht ansteckend"

Es kann loh­nen, sich noch ein­mal in Erinnerung zu rufen, was Ende Dezember Olfert Landt, Miterfinder und einer der Profiteure der PCR-Tests zu Corona zu sagen hat. Hier war bereits dar­auf hin­ge­wie­sen wor­den. Am 22.12 berich­te­te auch nord​ku​rier​.de darüber:

»Berlin. Es ist kein Geringerer als der Hersteller der viel dis­ku­tier­ten PCR-Tests per­sön­lich, der in einem aktu­el­len Interview Erstaunliches zu Protokoll gibt. Olfert Landt ist Geschäftsführer des Berliner Unternehmens TIB Molbiol, das die Tests pro­du­ziert. Aktuell bis zu zwei Millionen Stück pro Woche, wie der Firmenchef dem Nordkurier bestätigte.

Kurz vor­weg: Dass ein posi­ti­ver PCR-Test zunächst kei­nen Aufschluss dar­über gibt, ob jemand an Covid-19 erkran­ken wird und ent­spre­chen­de Symptome auf­tre­ten, ist unbe­strit­ten. Seit Wochen wird von Maßnahmen-Kritikern in der Corona-Debatte aber auch ein­dring­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die PCR-Methode – ver­ein­facht aus­ge­drückt – so emp­find­lich ist, dass sie selbst mini­mal­ste Spuren des SarsCov2-Erregers nach­weist und des­halb nichts über die rea­le Ansteckungsgefahr, die von Getesteten ohne Symptome aus­geht, aus­sa­gen kann.

Die Evolution des „Drosten-Tests“ zur Ein-Gen-PCR

Urheber des Tests auf COVID-19 mit­tels Polymerase-Kettenreaktion PCR ist Christian Drosten, der Direktor des Virologischen Instituts der Berliner Charité. Die bei­den ersten Test-Protokolle, die im Januar von der Weltgesundheitsorganisation WHO ver­öf­fent­licht wur­den, hat er per­sön­lich geschrie­ben und ver­mut­lich war er auch an deren erstaun­lich schnel­ler Publikation betei­ligt. [1] Der auf die­sen Protokollen basie­ren­de Artikel in Eurosurveillance, dem Publikationsorgan der für Infektionskrankheiten in Europa zustän­di­gem Behörde ECDC, erschien kurz nach den WHO-Protokollen in einem eben­so hohen Tempo, das ver­mut­lich auf Drostens Intervention als Mitherausgeber der Zeitschrift zurück­zu­füh­ren ist. Dieser Artikel ist so vol­ler metho­di­scher Fehler, dass eine Gruppe von Wissenschaftlern for­dert, ihn kom­plett zurück­zu­zie­hen, denn: „Es ist unaus­weich­lich, dass die­ser Test eine enor­me Anzahl soge­nann­ter ‚Falsch-Positiver‘ gene­rie­ren wird.“ [2] Drosten dage­gen sieht das erwar­tungs­ge­mäß völ­lig anders:

„Das Ergebnis einer Labortestung ist immer eine Diagnose, nie ein rohes Testergebnis. Ganz beson­ders bei posi­ti­ven Testergebnissen wird immer durch einen Zusatztest bestä­tigt (zusätz­li­che Genstelle). Damit wird das Vorkommen von falsch posi­ti­ven Diagnosen prak­tisch auf Null unter­bun­den.“ [3]

Sobald Menschen ohne Symptome (aka Gesunde) gete­stet wur­den, war die erste Behauptung der Diagnose offen­sicht­lich obso­let. Weniger augen­fäl­lig ist bis jetzt, dass auch die zwei­te Behauptung mit dem Zusatztest nicht stimmt – und Drosten weiß das, denn schließ­lich hat er selbst dabei mit­ge­wirkt, die Vorgabe für die nach­zu­wei­sen­den Gene von drei auf eines zu ver­rin­gern. Die drit­te Behauptung mit den falsch-posi­ti­ven „Diagnosen“ war ohne­hin nie wahr. „Die Evolution des „Drosten-Tests“ zur Ein-Gen-PCR“ weiterlesen

CDC: Keine quantifizierten Virusisolate bei Entwicklung des PCR-Tests

»Da zum Zeitpunkt der Entwicklung des Tests und der Durchführung die­ser Studie kei­ne quan­ti­fi­zier­ten Virusisolate des 2019-nCoV für die CDC zur Verfügung stan­den, wur­den die für den Nachweis der 2019-nCoV-RNA kon­zi­pier­ten Assays mit cha­rak­te­ri­sier­ten Beständen von in vitro tran­skri­bier­ter Volllängen-RNA (N‑Gen; GenBank-Zugang: MN908947.2) mit bekann­tem Titer (RNA-Kopien/µL) getestet.«

So ist zu lesen in die­sem Dokument (S. 42):

https://​www​.fda​.gov/​m​e​d​i​a​/​1​3​4​9​2​2​/​d​o​w​n​l​oad

Kann etwas, das "nicht quan­ti­fi­zier­bar" ist, Grundlage für einen Test sein?

Der „Drosten-Test“: Wie alles anfing

Der Ursprung der „Corona-Krise“ ist die Anwendung der Polymerase-Kettenreaktion PCR. Mittlerweile sind die Probleme die­ser Methode, mit der COVID-19 nach­ge­wie­sen wer­den soll, recht gut bekannt. Man weiß, dass dadurch gan­ze Virengenome nicht von Bruchstücken und das Gesuchte nicht von Verunreinigungen, die zu bestimm­ten Vorgaben pas­sen, unter­schie­den wer­den kön­nen und es kei­ne Erkennungsmöglichkeit für die Vermehrungsfähigkeit von Viren gibt. Ohne eine genaue Überprüfung – die aber nur in den sel­ten­sten Fällen statt­fin­det – sind die Zahlen wert­los und alles, was dar­aus folgt, sinn­los bis falsch. [1] Erschwerend kommt hin­zu, dass das im Januar von der Weltgesundheitsorganisation WHO als Standard prä­sen­tier­te PCR-Protokoll meh­re­re schwe­re metho­di­sche Fehler wie die Zyklenzahl von 45 [2] auf­weist, die es „nutz­los“ [3] machen.

Wie konn­te es gesche­hen, dass die­ses unge­nü­gen­de Protokoll von der WHO akzep­tiert und als Standard prä­sen­tiert wur­de? Wie konn­te es danach gesche­hen, dass das ECDC (European Center for Disease Prevention and Control), die für Infektionskrankheiten in Europa zustän­di­ge Behörde, die­ses Protokoll in ihrem Publikationsorgan Eurosurveillance ver­öf­fent­lich­te? Gab es bei der WHO und bei Eurosurveillance denn über­haupt kei­ne Begutachtung von Fachleuten? Und war­um trifft man über­all auf Christian Drosten, den Direktor des Virologischen Instituts der Berliner Charité? „Der „Drosten-Test“: Wie alles anfing“ weiterlesen

Kommen Zwangsisolationen aufgrund eines positiven PCR-Testergebnisses vor Gericht?

Auf lauf​pass​.com ist am 22.12. der Wortlaut eines Antrags auf Erlass einer einst­wei­li­gen Anordnung zu lesen, mit der die Heidelberger Fachanwältin für Medizinrecht, Beate Bahner, ver­langt, daß

»… die Verordnung des Sozialministeriums zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV‑2 infi­zier­ten oder krank­heits­ver­däch­ti­gen Personen und deren Haushaltsangehörigen (Corona-Verordnung Absonderung – CoronaVO Absonderung) vom 1. Dezember 2020 wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt…«

wird. Dort ist auch die sehr aus­führ­li­che Begründung nachzulesen.

Prof. Drosten stellt sich dem Kampf

Unter die­sem Titel ist auf 2020​news​.de am 23.12. zu lesen:

»Prof. Drosten hat Anwälte ein­ge­schal­tet, um sich gegen die Inanspruchnahme durch Nils Roth, den Betreiber der Green Mango Karaokebar in Berlin, zu weh­ren. Die Green Mango Bar hat­te Schadensersatz in Höhe von zunächst € 50.000 ver­langt, zahl­bar bis zum 22. Dezember 2020, für die ihr durch die wis­sen­schaft­li­chen Fehlaussagen von Prof. Drosten und die dar­auf gestütz­ten poli­ti­schen Entscheidungen Lockdown-Schäden. Die Schadensersatzforderungen gehen in die Hunderttausende.

Prof. Drosten läßt sich von der Kanzlei Redekker, Sellner, Dahs ver­tre­ten. Es ist genau die­se Kanzlei, die auch in nahe­zu allen gegen die Landesregierung gerich­te­ten Corona-Gerichtsverfahren von Regierungsseite ein­ge­schal­tet wor­den ist. Im Netzwerk scheint man sich gegen­sei­tig zu helfen.

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