KRINKO klatscht Klabauterlach. Keine Evidenz für FFP2 und Tests

Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) ist eine nach dem Infektions­schutz­gesetz vor­ge­schrie­be­ne Institution beim RKI: "Die Empfehlungen der Kommission wer­den unter Berücksichtigung aktu­el­ler infek­ti­ons­epi­de­mio­lo­gi­scher Auswertungen ste­tig wei­ter­ent­wickelt und vom Robert Koch-Institut ver­öf­fent­licht. Die Mitglieder der Kommission wer­den vom Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit den ober­sten Landesgesundheitsbehörden unter Berücksichtigung des gesam­ten Aufgabenspektrums beru­fen."

Sie hat am 20.10 eine "Stellungnahme der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zu Anforderungen des §28b des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und ins­be­son­de­re vul­nerabler Personengruppen vor COVID-19" ver­öf­fent­licht, in der es heißt: „KRINKO klatscht Klabauterlach. Keine Evidenz für FFP2 und Tests“ weiterlesen

Corona-BekämpfVO: Keine Testpflicht für PostbotInnen und (wie oft?) "Geimpfte"

"In einer bestimm­ten Örtlichkeit" trifft das auch für Personal des Rettungsdienstes zu. In Schleswig-Holstein gilt ab dem 1.10. die

»… (1) Asymptomatische Personen im Sinne von § 2 Nummer 1 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV), die Einrichtungen im Sinne von § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 oder 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) betre­ten und im Sinne von § 2 Nummer 2 oder 4 SchAusnahmV geimpft oder gene­sen sind, müs­sen nicht über einen Testnachweis im Sinne von§ 22a Absatz 3IfSG ver­fü­gen. „Corona-BekämpfVO: Keine Testpflicht für PostbotInnen und (wie oft?) "Geimpfte"“ weiterlesen

Vor dem Gesetz sind alle gleich

"Prozess um Betrug in Corona-Testzentren – Verständigung in Sicht
Nürnberg (dpa/lby) – Im Prozess um Abrechnungsbetrug an Corona-Testzentren in sechs­stel­li­ger Höhe im Raum Nürnberg könn­te es zu Verständigungen kom­men. Das Landgericht habe im Gegenzug für ein Geständnis eine Haftstrafe von höch­stens vier Jahren und neun Monaten für einen der Hauptangeklagten vor­ge­schla­gen, für eine Mitangeklagte eine Bewährungsstrafe von höch­stens einem Jahr und neun Monaten, wie eine Justizsprecherin am Donnerstag sag­te. Der zwei­te Hauptangeklagte leh­ne eine Verständigung ab. „Vor dem Gesetz sind alle gleich“ weiterlesen

"Nach und nach" Corona wie eine andere Infektionskrankheit behandeln

"Kinder im Südwesten brau­chen nach Corona-Isolation kei­nen Test
Stuttgart (dpa/lsw) – Kinder und Jugendliche sol­len nach einer fünf­tä­gi­gen Quarantäne kei­nen nega­ti­ven Test vor­zei­gen müs­sen, wenn sie nach einer Corona-Infektion in Schule oder Kita zurück­keh­ren. Somit sol­len für sie die glei­chen Regeln gel­ten wie für Erwachsene, wie Gesundheits- und Kultusministerium am Mittwoch mit­teil­ten. Nach den aktu­el­len Absonderungsregeln gel­te auch für Erwachsene, dass sie nach fünf Tagen Isolation nach einer Covid-19-Erkrankung kei­nen nega­ti­ven Test vor­le­gen müs­sen, wenn sie wie­der zur Arbeit gehen. „"Nach und nach" Corona wie eine ande­re Infektionskrankheit behan­deln“ weiterlesen

Ausgabe von FFP2-Masken
Apotheken offenbar nie gezielt überprüft

Lauterbach wird immer mehr zum Skandalminister. Das "Erbe des Vorgängers" trägt nicht mehr. tages​schau​.de berich­tet am 27.9.:

»Mehr als zwei Milliarden Euro hat der Bund im Winter 2021 für die "kosten­lo­se" Abgabe von FFP2-Masken an alte und vor­er­krank­te Menschen sowie an Bezieher von Sozialleistungen aus­ge­ge­ben. Wobei das Wort "kosten­los" irre­füh­rend ist: Denn die rund 2,1 Milliarden Euro, die den Apotheken als Erstattung gezahlt wur­den, stamm­ten aus Steuermitteln. 

"Wir haben uns dumm und däm­lich ver­dient", gestand damals ein Berliner Apotheker in erstaun­li­cher Offenheit. Denn die Apotheker durf­ten für jede abge­ge­ben Maske bis zu sechs Euro abrech­nen – zu wel­chem Preis sie die Masken zuvor ein­ge­kauft hat­ten, inter­es­sier­te bei der Abrechnung nie­man­den. Den Pharmazeuten wur­den damals enor­me Gewinne ermög­licht, denn ein­kau­fen konn­te man FFP2-Masken zu die­ser Zeit schon für ein bis zwei Euro das Stück. „Ausgabe von FFP2-Masken
Apotheken offen­bar nie gezielt über­prüft“
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OÖ-Ärztekammer-Chef: „Testen war nicht der richtige Weg“

Das ist auf einer Seite der "Ärztekammer für Wien" am 21.9. zu lesen:

»Der ober­öster­rei­chi­sche Ärztekammer-Präsident Peter Niedermoser ist kein Freund von groß ange­leg­ten Corona-Tests. Getestet wer­den soll­ten ledig­lich sym­pto­ma­ti­sche Personen, und das nur von Ärzt:innen, sag­te Niedermoser gegen­über der APA. 66 Tests pro Tausend Einwohner am Tag machen Österreich zwar zum „Testweltmeister“, „sie haben aber zu kei­ner­lei Verbesserung der Situation bei­getra­gen“, so der Pathologe. Privat las­se er sich gar nicht mehr testen.  „OÖ-Ärztekammer-Chef: „Testen war nicht der rich­ti­ge Weg““ weiterlesen

ErzieherInnen in Sachsen-Anhalt massiv gefährdet durch Nichterfassung infizierter Kinder

Und Lauterbach sieht zu, wie die klei­nen Virenschleudern die Kitas rui­nie­ren! Sollen die Millionen Euro für die Katz gewe­sen sein?

»Zahl erfass­ter Corona-infi­zier­ter Kinder im Kita-Alter wei­ter gering
Magdeburg (dpa/sa) – Die Zahl der posi­tiv auf das Coronavirus gete­ste­ten bis zu sechs­jäh­ri­gen Kinder hat sich in Sachsen-Anhalt in den ver­gan­ge­nen Wochen auf einem nied­ri­gen Niveau eingependelt…

Anfang März waren in der zehn­ten Kalenderwoche noch 3560 Kinder bis sechs Jahre nach­weis­lich infi­ziert gewe­sen. In der ver­gan­ge­nen Woche wur­den 215 Fälle regi­striert. „ErzieherInnen in Sachsen-Anhalt mas­siv gefähr­det durch Nichterfassung infi­zier­ter Kinder“ weiterlesen

Weil sie es kann. Nonnemacher braucht keine Gründe für Unterdrückung

Es rei­chen Selbstherrlichkeit und Machtverliebtheit, nicht nur in Brandenburg.

"Brandenburg ver­län­gert Maskenpflicht in Bussen und Bahnen
Brandenburg/Havel (dpa/bb) – In öffent­li­chen Bussen und Bahnen in Brandenburg gilt für wei­te­re zwei Wochen eine Maskenpflicht. Das Kabinett beschloss am Dienstag, die Corona-Regeln bis min­de­stens zum 23. September zu ver­län­gern. Kinder unter sechs Jahren, Gehörlose und Schwerhörige sind aus­ge­nom­men.*

Eine Maske ist auch wei­ter Pflicht für Besuche in Krankenhäusern, Arztpraxen sowie in Alten- und Pflegeheimen und Unterkünften für Geflüchtete, Asylsuchende und Obdachlose. Wer dort arbei­tet, muss bei kör­per­na­hen Tätigkeiten eine FFP2-Maske tra­gen, anson­sten min­de­stens eine OP-Maske. „Weil sie es kann. Nonnemacher braucht kei­ne Gründe für Unterdrückung“ weiterlesen