Von wegen Vorquarantäne. Bombengeschäft mit Tests

»Großer Ansturm auf Schnelltest-Zentren in NRW« über­schreibt rp​-online​.de heu­te einen Beitrag.

»Die Betreiber pri­va­ter Testzentren mel­den am letz­ten Wochenende vor Weihnachten einen regel­rech­ten Ansturm auf ihr Angebot. Zum Teil sind Tests ohne Termin nicht mehr mög­lich. An ande­ren Stellen kommt es zu stun­den­lan­gen Wartezeiten.

Kurz vor Weihnachten ist der Ansturm auf die Corona-Schnelltest-Zentren in Nordrhein-Westfalen rie­sig. „Wir haben den Eindruck, dass sich jeder noch vor Weihnachten testen las­sen will“, sag­te Thomas Fasshauer, einer der Betreiber der Testzentren von Medicare in NRW. Seit die­sem Wochenende gehen dem­nach die Buchungen rasant nach oben. Am Sonntag hät­ten sich trotz der Vergabe von Terminen Warteschlangen gebil­det. Ein Test ohne Termin sei mitt­ler­wei­le schon nicht mehr möglich.

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PCR-Test-Hersteller: "Etwa die Hälfte der Corona-Infizierten nicht infektiös"

Das sagt aus­ge­rech­net Olfert Landt, der Mann, der mit Christian Drosten den ersten umstrit­te­nen PCR-Test ent­wickel­te und ihn bis heu­te höchst erfolg­reich ver­mark­tet (s. Drosten-Landt-Connection: Geld schef­feln mit Pandemien (II) und vie­le ande­re Beiträge hier mit dem Suchwort "Landt").

Anlaß dafür ist ein Interview in der "Fuldaer Zeitung", in dem er dem "streit­ba­ren Juristen Reiner Füllmich" wider­spricht. Dazu dem­nächst Ausführlicheres. Hier geht es um Folgendes:

»Olfert Landt ist Geschäftsführer der Firma TIB Molbiol, die die PCR-Tests her­stellt – aktu­ell bis zu zwei Millionen Tests pro Woche…

Theorien, nach denen die Corona-Pandemie eine „Inszenierung“ sei, sor­gen bei Olfert Landt für Kopfschütteln. „Wenn ich die Millionen, die wir in unse­rem Unternehmen mehr umge­setzt haben, mit dem ver­glei­che, was die Lufthansa am Tag ver­liert, dann kann das nicht der Sinn eines Plans sein. Dass sol­che Mythen Früchte tra­gen, das erschüt­tert mich“, so der Berliner…

Etwa die Hälfte der Corona-Infizierten nicht infek­ti­ös“ – Landt for­dert mehr Mut
In einem Punkt schei­nen Olfert Landt und Reiner Füllmich aber einig zu sein: Nicht jede posi­tiv auf das Coronavirus gete­ste­te Person ist auch ansteckend. 

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RNA-Impfstoff kann möglicherweise in DNA umgeschrieben und integriert werden

Am 19.12. ist unter "Coronavirus: Gelangen Erbgut-Reste in mensch­li­ches Erbgut?" auf zeit​.de zu lesen:

»Berlin (dpa) – Eine mög­li­che Erklärung für wie­der­holt posi­ti­ve PCR-Tests auch nach über­stan­de­ner Corona-Infektion lie­fert eine Untersuchung von US-Forschern: Der Studie zufol­ge könn­ten in sehr sel­te­nen Fällen klei­ne Schnipsel des Coronavirus-Erbguts in das mensch­li­che Erbgut ein­ge­baut werden.

Dies könn­te im PCR-Test eine Infektion vor­täu­schen – obwohl die Viren längst aus dem Körper ver­schwun­den sind, berich­ten die Wissenschaftler in ihrer Vorabveröffentlichung, die noch nicht von unab­hän­gi­gen Forschern geprüft wurde…

Fachkollegen beur­tei­len die Arbeit als wis­sen­schaft­lich span­nend und die dar­ge­leg­ten Prozesse als prin­zi­pi­ell glaub­haft, sehen aber über­wie­gend kei­ne bio­lo­gi­sche Bedeutung der gezeig­ten Abläufe.«

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Österreich: Aus Lockdown freitesten

Nach dem Desaster mit frei­wil­li­gen Corona-Tests will die öster­rei­chi­sche Regierung jetzt mit Zuckerbrot und Peitsche vorgehen:

»Mit dem 26. Dezember soll nach den weih­nacht­li­chen Zusammenkünften wie­der Ruhe im Land ein­keh­ren – wie die­se genau aus­se­hen wird, wird eine ent­spre­chen­de Verordnung klä­ren. Die Details dazu will Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Nachmittag mit den Landeshauptleuten per Videokonferenz bespre­chen, die Ergebnisse sol­len im Anschluss bekannt gege­ben wer­den. Dabei dürf­te Kurz auch ein Lockdown-Novum ver­kün­den: die Möglichkeit auf ein Freitesten gegen Ende des Lockdowns, wie die „Krone“ erfuhr.

Wer sich dann auf das SARS-CoV-2-Virus testen lässt und ein nega­ti­ves Ergebnis erhält, für den dürf­te der Lockdown mit dem 17. Jänner enden. Damit wür­de man sowohl shop­pen oder essen oder etwa ins Theater gehen kön­nen. Denn Handel, Gastronomie und die Kultureinrichtungen sol­len mit dem 18. Jänner wie­der auf­sper­ren dür­fen. Ohne ein nega­ti­ves Testergebnis wür­de sich der Lockdown für einen per­sön­lich um eine wei­te­re Woche verlängern.«

Ob sich der Bericht der Kronen-Zeitung bewahr­hei­tet, bleibt abzu­war­ten. Und auch, wie schnell die Idee von Karl Lauterbach geka­pert wird.

Wie bitte? "Test soll CoV von Grippe unterscheiden"

orf​.at berich­tet am 17.12.:

»Das fran­zö­si­sche Diagnostikunternehmen Biomerieux hat nach eige­nen Angaben die Zertifizierung für den Verkauf eines Tests erhal­ten, mit dem eine Coronavirus-Erkrankung von einer Grippe unter­schie­den wer­den kann.

Zudem erfas­se der Test zwei ande­re Atemwegserkrankungen mit ähn­li­chen Symptomen, teil­te der Konzern gestern mit. Ärzte sol­len damit eine schnel­le­re Diagnose tref­fen und durch die ent­spre­chen­de Behandlung Leben ret­ten kön­nen. Die Möglichkeit, auf Influenza zu testen, gibt es seit Langem. Neu an dem nun ent­wickel­ten Test ist, dass er mög­li­che Infektionen auf meh­re­re Viruserkrankungen auf ein­mal abprüft.

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RA Fuellmich fordert Drosten zu Schadensersatz auf

In einem Schreiben vom 15.12. an Christian Drosten for­dert die Kanzlei Fuellmich ihn auf:

»Wir machen hier­mit namens und im Auftrag unse­rer Mandantin einen Teilbetrag von € 50.000 gel­tend. Wir for­dern Sie namens und im Auftrag unse­rer Mandantin auf, die­sen Betrag zu unse­ren Händen auf das im Briefkopf ange­ge­be­ne Bankkonto an unse­re Mandantin zu zah­len, Empfangsvollmacht wird anwalt­lich ver­si­chert. Ihrer Zahlung sehen wir ent­ge­gen bis zum
22.12.2020
Unsere Mandantin behält sich die Geltendmachung von Ansprüchen, wel­che über die­sen zunächst gefor­der­ten Betrag hin­aus­ge­hen, aus­drück­lich vor…

Wir for­dern Sie daher auf, eben­falls bis zum
22.12.2020
die die­sem Schreiben bei­gefüg­te straf­be­wehr­te Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.«

Das voll­stän­di­ge Schreiben kann hier gele­sen werden.

Florida: Zyklus-Schwellenwerte müssen an Ministerium gemeldet werden

In einem Erlaß »Obligatorische Meldung von COVID-19-Labortestergebnissen: Meldung von Zyklus-Schwellenwerten« vom 3.12. schreibt das Gesundheitsministerium von Florida vor:

»Labore unterliegen der Meldepflicht an das Florida Department of Health (FDOH) gemäß Abschnitt 381.0031, Florida Statutes, und Florida Administrative Code, Chapter 64D-3.

    • Alle positiven, negativen und unbestimmten COVID-19-Laborergebnisse müssen dem FDOH über die elektronische Laborberichterstattung oder per Fax unverzüglich gemeldet werden. Dies umfasst alle COVID-19-Testtypen - Polymerase-Kettenreaktion (PCR), andere RNA-, Antigen- und Antikörperergebnisse. Eine Liste der County Health Departments und deren Kontaktinformationen für die Berichterstattung finden Sie unter www.FLhealth.gov/chdepicontact.
    • Die Zyklusschwellenwerte (CT) und ihre Referenzbereiche müssen von den Labors unverzüglich über die elektronische Laborberichterstattung oder per Fax an die FDOH gemeldet werden.«

Ob die Übermittlung sämtlicher Personendaten mit Datenschutzüberlegungen einhergeht, sei dahingestellt. Anscheinend legt das Ministerium aber anders als die Behörden hierzulande Wert auf die Einhaltung sinnvoller Zyklus-Schwellenwerte.