Noch gibt es das Video auf youtube:
Wiener Schule ködert Kinder
Der freiwillige Test war in Wien ein Desaster. Das soll sich ändern.
Auf ihrer Webseite erklärt die Schule:
Von wegen Vorquarantäne. Bombengeschäft mit Tests
»Großer Ansturm auf Schnelltest-Zentren in NRW« überschreibt rp-online.de heute einen Beitrag.
»Die Betreiber privater Testzentren melden am letzten Wochenende vor Weihnachten einen regelrechten Ansturm auf ihr Angebot. Zum Teil sind Tests ohne Termin nicht mehr möglich. An anderen Stellen kommt es zu stundenlangen Wartezeiten.
Kurz vor Weihnachten ist der Ansturm auf die Corona-Schnelltest-Zentren in Nordrhein-Westfalen riesig. „Wir haben den Eindruck, dass sich jeder noch vor Weihnachten testen lassen will“, sagte Thomas Fasshauer, einer der Betreiber der Testzentren von Medicare in NRW. Seit diesem Wochenende gehen demnach die Buchungen rasant nach oben. Am Sonntag hätten sich trotz der Vergabe von Terminen Warteschlangen gebildet. Ein Test ohne Termin sei mittlerweile schon nicht mehr möglich.
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PCR-Test-Hersteller: "Etwa die Hälfte der Corona-Infizierten nicht infektiös"
Das sagt ausgerechnet Olfert Landt, der Mann, der mit Christian Drosten den ersten umstrittenen PCR-Test entwickelte und ihn bis heute höchst erfolgreich vermarktet (s. Drosten-Landt-Connection: Geld scheffeln mit Pandemien (II) und viele andere Beiträge hier mit dem Suchwort "Landt").
Anlaß dafür ist ein Interview in der "Fuldaer Zeitung", in dem er dem "streitbaren Juristen Reiner Füllmich" widerspricht. Dazu demnächst Ausführlicheres. Hier geht es um Folgendes:
»Olfert Landt ist Geschäftsführer der Firma TIB Molbiol, die die PCR-Tests herstellt – aktuell bis zu zwei Millionen Tests pro Woche…
Theorien, nach denen die Corona-Pandemie eine „Inszenierung“ sei, sorgen bei Olfert Landt für Kopfschütteln. „Wenn ich die Millionen, die wir in unserem Unternehmen mehr umgesetzt haben, mit dem vergleiche, was die Lufthansa am Tag verliert, dann kann das nicht der Sinn eines Plans sein. Dass solche Mythen Früchte tragen, das erschüttert mich“, so der Berliner…
Etwa die Hälfte der Corona-Infizierten nicht infektiös“ – Landt fordert mehr Mut
In einem Punkt scheinen Olfert Landt und Reiner Füllmich aber einig zu sein: Nicht jede positiv auf das Coronavirus getestete Person ist auch ansteckend.
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RNA-Impfstoff kann möglicherweise in DNA umgeschrieben und integriert werden
Am 19.12. ist unter "Coronavirus: Gelangen Erbgut-Reste in menschliches Erbgut?" auf zeit.de zu lesen:
»Berlin (dpa) – Eine mögliche Erklärung für wiederholt positive PCR-Tests auch nach überstandener Corona-Infektion liefert eine Untersuchung von US-Forschern: Der Studie zufolge könnten in sehr seltenen Fällen kleine Schnipsel des Coronavirus-Erbguts in das menschliche Erbgut eingebaut werden.
Dies könnte im PCR-Test eine Infektion vortäuschen – obwohl die Viren längst aus dem Körper verschwunden sind, berichten die Wissenschaftler in ihrer Vorabveröffentlichung, die noch nicht von unabhängigen Forschern geprüft wurde…
Fachkollegen beurteilen die Arbeit als wissenschaftlich spannend und die dargelegten Prozesse als prinzipiell glaubhaft, sehen aber überwiegend keine biologische Bedeutung der gezeigten Abläufe.«
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Österreich: Aus Lockdown freitesten
Nach dem Desaster mit freiwilligen Corona-Tests will die österreichische Regierung jetzt mit Zuckerbrot und Peitsche vorgehen:
»Mit dem 26. Dezember soll nach den weihnachtlichen Zusammenkünften wieder Ruhe im Land einkehren – wie diese genau aussehen wird, wird eine entsprechende Verordnung klären. Die Details dazu will Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Nachmittag mit den Landeshauptleuten per Videokonferenz besprechen, die Ergebnisse sollen im Anschluss bekannt gegeben werden. Dabei dürfte Kurz auch ein Lockdown-Novum verkünden: die Möglichkeit auf ein Freitesten gegen Ende des Lockdowns, wie die „Krone“ erfuhr.
Wer sich dann auf das SARS-CoV-2-Virus testen lässt und ein negatives Ergebnis erhält, für den dürfte der Lockdown mit dem 17. Jänner enden. Damit würde man sowohl shoppen oder essen oder etwa ins Theater gehen können. Denn Handel, Gastronomie und die Kultureinrichtungen sollen mit dem 18. Jänner wieder aufsperren dürfen. Ohne ein negatives Testergebnis würde sich der Lockdown für einen persönlich um eine weitere Woche verlängern.«
Ob sich der Bericht der Kronen-Zeitung bewahrheitet, bleibt abzuwarten. Und auch, wie schnell die Idee von Karl Lauterbach gekapert wird.
Wie bitte? "Test soll CoV von Grippe unterscheiden"
orf.at berichtet am 17.12.:
»Das französische Diagnostikunternehmen Biomerieux hat nach eigenen Angaben die Zertifizierung für den Verkauf eines Tests erhalten, mit dem eine Coronavirus-Erkrankung von einer Grippe unterschieden werden kann.
Zudem erfasse der Test zwei andere Atemwegserkrankungen mit ähnlichen Symptomen, teilte der Konzern gestern mit. Ärzte sollen damit eine schnellere Diagnose treffen und durch die entsprechende Behandlung Leben retten können. Die Möglichkeit, auf Influenza zu testen, gibt es seit Langem. Neu an dem nun entwickelten Test ist, dass er mögliche Infektionen auf mehrere Viruserkrankungen auf einmal abprüft.
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RA Fuellmich fordert Drosten zu Schadensersatz auf
In einem Schreiben vom 15.12. an Christian Drosten fordert die Kanzlei Fuellmich ihn auf:
»Wir machen hiermit namens und im Auftrag unserer Mandantin einen Teilbetrag von € 50.000 geltend. Wir fordern Sie namens und im Auftrag unserer Mandantin auf, diesen Betrag zu unseren Händen auf das im Briefkopf angegebene Bankkonto an unsere Mandantin zu zahlen, Empfangsvollmacht wird anwaltlich versichert. Ihrer Zahlung sehen wir entgegen bis zum
22.12.2020
Unsere Mandantin behält sich die Geltendmachung von Ansprüchen, welche über diesen zunächst geforderten Betrag hinausgehen, ausdrücklich vor…
Wir fordern Sie daher auf, ebenfalls bis zum
22.12.2020
die diesem Schreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.«
Das vollständige Schreiben kann hier gelesen werden.
Florida: Zyklus-Schwellenwerte müssen an Ministerium gemeldet werden
In einem Erlaß »Obligatorische Meldung von COVID-19-Labortestergebnissen: Meldung von Zyklus-Schwellenwerten« vom 3.12. schreibt das Gesundheitsministerium von Florida vor:
»Labore unterliegen der Meldepflicht an das Florida Department of Health (FDOH) gemäß Abschnitt 381.0031, Florida Statutes, und Florida Administrative Code, Chapter 64D-3.
-
- Alle positiven, negativen und unbestimmten COVID-19-Laborergebnisse müssen dem FDOH über die elektronische Laborberichterstattung oder per Fax unverzüglich gemeldet werden. Dies umfasst alle COVID-19-Testtypen - Polymerase-Kettenreaktion (PCR), andere RNA-, Antigen- und Antikörperergebnisse. Eine Liste der County Health Departments und deren Kontaktinformationen für die Berichterstattung finden Sie unter www.FLhealth.gov/chdepicontact.
- Die Zyklusschwellenwerte (CT) und ihre Referenzbereiche müssen von den Labors unverzüglich über die elektronische Laborberichterstattung oder per Fax an die FDOH gemeldet werden.«
- Alle positiven, negativen und unbestimmten COVID-19-Laborergebnisse müssen dem FDOH über die elektronische Laborberichterstattung oder per Fax unverzüglich gemeldet werden. Dies umfasst alle COVID-19-Testtypen - Polymerase-Kettenreaktion (PCR), andere RNA-, Antigen- und Antikörperergebnisse. Eine Liste der County Health Departments und deren Kontaktinformationen für die Berichterstattung finden Sie unter www.FLhealth.gov/chdepicontact.
Ob die Übermittlung sämtlicher Personendaten mit Datenschutzüberlegungen einhergeht, sei dahingestellt. Anscheinend legt das Ministerium aber anders als die Behörden hierzulande Wert auf die Einhaltung sinnvoller Zyklus-Schwellenwerte.
Gebrauchsanweisung für "Real-Time RT-PCR Diagnostic Panel"
Die US-amerikanischen "Centers for Disease Control and Prevention" stellen hier dieses Dokument zur Verfügung.
Vielleicht kann das jemand begutachten?