Innenministerium läßt "Schockpapier" verschwinden.

Mitte März hat­te das Bundesinnenministerium ein gehei­mes Thesenpapier "Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekom­men" erstellt. Erst auf öffent­li­chen Druck wur­de es am 28.4. ver­öf­fent­licht. Inzwischen ist es gelöscht. Es kann aber hier ein­ge­se­hen werden.

Update 13:14: Es wird dar­auf hin­ge­wie­sen, daß das Papier unter einem ande­ren Link dort steht (Google kennt den heu­te nicht). Update 15.2.22: Auch der ist nicht mehr gültig…

Siehe auch: Schock-Papier – ver­faßt von Lobbyisten und ver­stö­ren­dem SprachlehrerSchockpapier Innenministerium: Verfasser plau­dert Interessantes aus und Wie war das noch… mit dem Schock-Papier des Innenministeriums?Neues vom Mitverfasser von Seehofers "Schockpapier"Die RKI-Akte.

UpdateInnenministerium spann­te Wissenschaftler für Rechtfertigung von Corona-Maßnahmen ein

9 Antworten auf „Innenministerium läßt "Schockpapier" verschwinden.“

  1. Sucht man auf der Seite des BMI nach Schockwirkung, so taucht das Dokument auf [1]. Anhand des URL-Parameters "v" (wohl Version) lässt sich dort eine 6 statt einer 4 erkennen.
    Das führt zu einer inter­es­san­ten Beobachtung: Das Ministerium führt für ein solch wich­ti­ges Dokument kei­ner­lei Versionshistorie im Dokument selbst. Auch kein Datum der aktu­el­len Version ist ange­ge­ben. Aber wen wun­dert das, wenn nicht ein­mal Autoren ange­ge­ben werden.

    Der URL-Parameter ist übri­gens nicht der Grund dafür, dass Google ins Leere greift: Man hat die Benamung des Dokuments geän­dert, von "szenarienpapier-covid-19.pdf" zu "szenarienpapier-covid19.pdf".

    [1] https://​www​.bmi​.bund​.de/​S​i​t​e​G​l​o​b​a​l​s​/​F​o​r​m​s​/​s​u​c​h​e​/​e​x​p​e​r​t​e​n​s​u​c​h​e​-​f​o​r​m​u​l​a​r​.​h​t​m​l​?​r​e​s​o​u​r​c​e​I​d​=​9​3​8​9​4​7​8​&​i​n​p​u​t​_​=​9​3​8​9​0​0​0​&​p​a​g​e​L​o​c​a​l​e​=​d​e​&​t​e​m​p​l​a​t​e​Q​u​e​r​y​S​t​r​i​n​g​=​s​c​h​o​c​k​w​i​r​k​u​n​g​&​s​u​b​m​i​t​.​x​=​1​5​&​s​u​b​m​i​t​.​y​=31
    [2] https://​www​.bmi​.bund​.de/​S​h​a​r​e​d​D​o​c​s​/​d​o​w​n​l​o​a​d​s​/​D​E​/​v​e​r​o​e​f​f​e​n​t​l​i​c​h​u​n​g​e​n​/​2​0​2​0​/​c​o​r​o​n​a​/​s​z​e​n​a​r​i​e​n​p​a​p​i​e​r​-​c​o​v​i​d​-​1​9​.​p​d​f​?​_​_​b​l​o​b​=​p​u​b​l​i​c​a​t​i​o​n​F​i​l​e​&​v=4
    [3] https://​www​.bmi​.bund​.de/​S​h​a​r​e​d​D​o​c​s​/​d​o​w​n​l​o​a​d​s​/​D​E​/​v​e​r​o​e​f​f​e​n​t​l​i​c​h​u​n​g​e​n​/​2​0​2​0​/​c​o​r​o​n​a​/​s​z​e​n​a​r​i​e​n​p​a​p​i​e​r​-​c​o​v​i​d​1​9​.​p​d​f​?​_​_​b​l​o​b​=​p​u​b​l​i​c​a​t​i​o​n​F​i​l​e​&​v=6

  2. Da sind sie lei­der falsch infor­miert. Das Paper ist nach wie vor erreich­bar, aller­dings unter einem ande­ren Link. Vermutlich wur­de die Webseite und damit die Linkstruktur ein­fach umge­baut – pas­siert. Ich habe (wie von der Seite vor­ge­schla­gen) ein­mal die Suchfunktion benutzt. Hier der Link: https://​www​.bmi​.bund​.de/​S​h​a​r​e​d​D​o​c​s​/​d​o​w​n​l​o​a​d​s​/​D​E​/​v​e​r​o​e​f​f​e​n​t​l​i​c​h​u​n​g​e​n​/​2​0​2​0​/​c​o​r​o​n​a​/​s​z​e​n​a​r​i​e​n​p​a​p​i​e​r​-​c​o​v​i​d​1​9​.​h​tml

  3. Man soll­te sich in die­sen Zeiten jeg­li­che Papiere, Artikel und ande­re »Beweise« bei­zei­ten her­un­ter­la­den und ggf. sogar ausdrucken.

    Das »Schockpapier« ist sicher­lich bei Tausenden Widerständlern noch zu krie­gen, soll­te es je tat­säch­lich offi­zi­ell nicht mehr erreich­bar sein.

  4. 7.2.21, "… Ein umfang­rei­cher Schriftwechsel, der WELT AM SONNTAG vor­liegt, zeigt: In der ersten Hochphase der Pandemie wirk­te das Haus von Innenminister Horst Seehofer auf Forscher ein. Daraufhin lie­fer­ten sie Ergebnisse für ein dra­ma­ti­sches „Geheimpapier“ des Ministeriums. …
    Eine Gruppe von Juristen hat den E‑Mail-Verkehr in einer mehr­mo­na­ti­gen recht­li­chen Auseinandersetzung mit dem Robert-Koch-Institut erstritten.
    Im E‑Mail-Wechsel bit­tet etwa der Staatssekretär im Innenministerium, Markus Kerber, die ange­schrie­be­nen Forscher, ein Modell zu erar­bei­ten, auf des­sen Basis „Maßnahmen prä­ven­ti­ver und repres­si­ver Natur“ geplant wer­den könnten. …"
    https://​www​.welt​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​d​e​u​t​s​c​h​l​a​n​d​/​a​r​t​i​c​l​e​2​2​5​8​6​4​5​9​7​/​I​n​t​e​r​n​e​r​-​E​-​M​a​i​l​-​V​e​r​k​e​h​r​-​I​n​n​e​n​m​i​n​i​s​t​e​r​i​u​m​-​s​p​a​n​n​t​e​-​W​i​s​s​e​n​s​c​h​a​f​t​l​e​r​-​e​i​n​.​h​tml

  5. 9.2.21, "Pressemitteilung – HÄRTING erwirkt Akteneinsicht beim Robert-Koch-Institut
    Namhafte Juristinnen und Juristen und Baurechtsexperten haben die Offenlegung der Korrespondenz rund um das „Geheimpapier“ erwirkt, das im März 2020 im Bundesinnenministerium ent­stand und über das die „Welt am Sonntag“ jetzt berich­tet hat. Schon im April 2020 hat­ten sie HÄRTING Rechtsanwälte mit der Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beauf­tragt. Erst nach­dem HÄRTING das Verwaltungsgericht Berlin ein­ge­schal­tet hat­te, gab das Robert-Koch-Institut (RKI) die – in wei­ten Passagen geschwärz­ten – Informationen heraus.
    In dem „Geheimpapier“ des Seehofer-Ministeriums ist von der „gewünsch­ten Schockwirkung“ die Rede, die man in der Bevölkerung erzie­len wol­le. Wörtlich heißt es, „die kon­kre­ten Auswirkungen einer Durchseuchung auf die mensch­li­che Gesellschaft (müss­ten) ver­deut­licht werden“:
    „Viele Schwerkranke wer­den von ihren Angehörigen ins Krankenhaus gebracht, aber abge­wie­sen, und ster­ben qual­voll um Luft rin­gend zu Hause. Das Ersticken oder nicht genug Luft krie­gen ist für jeden Menschen eine Urangst. Die Situation, in der man nichts tun kann, um in Lebensgefahr schwe­ben­den Angehörigen zu hel­fen, ebenfalls…
    Kinder wer­den sich leicht anstecken, selbst bei Ausgangsbeschränkungen, z.B. bei den Nachbarskindern. Wenn sie dann ihre Eltern anstecken, und einer davon qual­voll zu Hause stirbt und sie das Gefühl haben, schuld dar­an zu sein, weil sie z.B. ver­ges­sen haben, sich nach dem Spielen die Hände zu waschen, ist es das Schrecklichste, was ein Kind je erle­ben kann.“
    Es ist nach der Überzeugung der Juristen und Baurechtsexperten von hohem öffent­li­chen Interesse, wie der­ar­ti­ge Schockszenarien kre­iert wur­den und wel­che Kommunikationsstrategie wäh­rend des ersten Lockdowns unter Federführung des Bundesinnenministeriums hier­aus ent­wickelt wur­de. Dabei geht es in kei­ner Weise dar­um, die Gefährlichkeit der Corona-Pandemie in Abrede zu stel­len oder zu rela­ti­vie­ren. Eine hoheit­lich orga­ni­sier­te Bekämpfungsstrategie ist not­wen­dig, dies jedoch trans­pa­rent und unter Beachtung der Vorgaben des Verfassungsrechts.
    Vor die­sem Hintergrund ist die Rolle des RKI von beson­de­rem Interesse, das in der Corona-Krise hohes Vertrauen genießt und eine zen­tra­le Rolle bei der Kommunikation der Bundesregierung spielt. Schon der Anschein, dass das RKI Strategien ver­folgt, die auf eine „gewünsch­te Schockwirkung“ abzie­len, gefähr­den das Vertrauen in die Neutralität und Wissenschaftlichkeit der Kommunikation. Es kann nicht rich­tig sein, dass ein Institut, das als Bundesbehörde dem Bundesgesundheitsministerium direkt unter­steht, Kommunikationsstrategien ver­folgt, die gezielt auf schockie­ren­de Wirkungen abzie­len, und es ist nicht die Aufgabe des RKI, in der Öffentlichkeit Angst und Schrecken zu verbreiten.
    Rechtsanwältin Kerstin Horstmann (Düsseldorf): „Es drängt sich der Verdacht auf, dass das RKI nicht unab­hän­gig ist, son­dern poli­tisch gesteu­ert ist und mit der Verbreitung der ‚Zahlen‘, bestimm­te poli­ti­sche Ziele ver­folgt wer­den. Dies wiegt umso schwe­rer, weil zahl­rei­che Gerichte die­sen Zahlen bis­lang völ­lig unkri­tisch gefolgt sind und das RKI als unab­hän­gi­ges Institut respek­tie­ren, was es augen­schein­lich nicht ist.“
    Prof. Stefan Leupertz (Richter am Bundesgerichtshof a.D., Köln): „Gefährlich wird die Lage, wenn der Staat beginnt, schon die Generierung der Informationen und ihre Interpretation durch dann eben nicht mehr unab­hän­gi­ge Experten zu orga­ni­sie­ren. Genau das ist hier gesche­hen. Das BMI hat ersicht­lich und am Ende mit gro­ßem Erfolg ver­sucht, ein Informations- und Meinungskartell zu orga­ni­sie­ren, das es den poli­ti­schen Entscheidungsträgern in schwie­ri­ger Lage ermög­licht, durch eine Politik der Angst Entscheidungskompetenz auch ohne belast­ba­re sach­li­che Rechtfertigung zu erlan­gen. Das muss die Öffentlichkeit erfah­ren. Wir ver­su­chen, die­se Kenntnis zu vermitteln.“
    Prof. Dr. Renate Dendorfer-Ditges (Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Internationales Wirtschaftsrecht, Bonn): „Von Anfang an emp­fand ich die Corona-Maßnahmen und die tief­grei­fen­den Einschränkungen unse­rer Grundrechte und der demo­kra­ti­schen Prinzipien als nicht hin­rei­chend begrün­det. Die Politik handelt(e) wie in längst über­wun­den geglaub­ten Zeiten eines Hoheitsstaates, über einen län­ge­ren Zeitraum demo­kra­tisch nicht hin­rei­chend legi­ti­miert, ledig­lich auf­grund der Verordnungsebene in den Ländern und im Bund. Dabei bleibt es unzwei­fel­haft, dass es die Corona-Pandemie gibt, dass staat­li­ches Handeln erfor­der­lich ist und unser Gesundheitssystem vor einem Kollaps geschützt wer­den muss. Nur doch bit­te nicht ohne, son­dern mit Beteiligung der Bevölkerung auf der Grundlage wahr­haf­ter und die Meinungsvielfalt berück­sich­ti­gen­der Informations- und Faktenlage.“
    Rechtsanwalt Peter Oppler (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, München): „Nach mei­nem Verständnis sind die Grundrechte maß­geb­li­che ethi­sche und phi­lo­so­phi­sche Pfeiler unse­rer Existenz. Sie sind nicht nur die Grundlage unse­res Rechts, son­dern das Gerüst unse­rer Kultur, unse­rer Gesellschaft und unse­rer Werte, genau genom­men unse­res gesam­ten bür­ger­li­chen Zusammenlebens. Sie sind im Übrigen auch die kon­se­quen­te Antwort auf eine bit­te­re Vergangenheit.“
    Werner Seifert (Architekt, Dipl-Ing (FH), Würzburg): „Seit weit über 20 Jahren bin ich als öffent­lich bestell­ter und ver­ei­dig­ter Sachverständiger in oft schwie­ri­ge Fälle ein­ge­bun­den. Gerichte und außer­ge­richt­li­che Auftraggeber erwar­ten dabei eine beson­de­re Sachkunde und ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit. Das erwar­te ich aller­dings auch von ande­ren Experten ihres Fachs, erst recht von Medizinern, Epidemiologen und Virologen, bei denen der Sachverstand Menschen betrifft.“
    Etwa die Hälfte der Seiten der vom RKI her­aus­ge­ge­be­nen Unterlagen ist voll­stän­dig geschwärzt. Das RKI beruft sich auf Urheberrechte, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und ver­wei­gert bei­spiels­wei­se die Herausgabe von „Unterlagen zur Eindämmung durch Aufklärungs-und Mobilisierungskampagnen“. Die Antragsteller wer­den sich mit die­sen Schwärzungen nicht zufriedengeben.
    „Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch zu erfah­ren, mit wel­chen ‚Mobilisierungskampagnen‘ gear­bei­tet wur­de. Wenn RKI und BMI wei­ter mau­ern, wer­den wir noch­mals einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht stel­len müs­sen. Die Vorgänge im März gehö­ren rest­los auf­ge­klärt.“ – Prof. Niko Härting"
    http://go.anwaltsblogs.de/u/https://haerting.de/wissen/pressemitteilung-haerting-erwirkt-akteneinsicht-beim-robert-koch-institut

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