Drosten-Dissertation: Zusammenfassung des Standes

Es soll hier nicht um die fach­li­che Bewertung des­sen gehen, was als Dissertation von Christian Drosten ange­se­hen wird. Thema soll sein, was unter die­ser Dissertation zu ver­ste­hen ist, und vor allem, wann sie ver­öf­fent­licht wurde.

In zwei Lebensläufen Drostens wer­den die Jahre 2000 und 2003 für die Promotion genannt (vgl. Drosten-Dissertation unter Verschluß?). In den Medien wird über­wie­gend das Jahr 2003 verwendet.

Gesicherte Erkenntnis scheint zu sein: Christian Drosten leg­te 2001 an der Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main eine Dissertation "Aus dem Institut für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie des DRK Hessen" vor. Sie trägt den Titel "Etablierung von Hochdurchsatz-PCR-Testsystemen für HIV‑1 und HBV zur Blutspendertestung". Zu die­sem Zeitpunkt arbei­te­te Drosten bereits am Bernhard-Nocht-Institut in Hamburg. Welche Verbindung er zum DRK Hessen hat­te, wird nicht deutlich.

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Sind die Maßnahmen verfassungsmäßig bedenklich?

So fragt heu­te sogar faz​.net – und drückt sich um ein kla­res Ja. Vielleicht klu­ger­wei­se über­läßt sie das zwei Juristen.

»Müssen die Corona-Maßnahmen end­lich auf soli­de­re gesetz­li­che Füße gestellt wer­den? Die Debatte über die­se Frage ist kei­nes­wegs neu, wenn­gleich sie bis­her vor allem in aka­de­mi­schen Kreisen geführt wur­de. Nun erreicht sie das Innere der gro­ßen Koalition in Berlin. "Verfassungsrechtlich bedenk­lich" nann­te der rechts­po­li­ti­sche Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, den aktu­el­len Zustand am Freitag in der F.A.Z. "Das Parlament muss in die­sen Fragen viel mehr Mitsprache haben", sag­te Fechner. Die Schutzmaßnahmen sei­en nötig, "aber wenn sie wesent­lich in Grundrechte ein­grei­fen, muss das Parlament entscheiden".…

Juristen wie der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers hat­ten schon im März bemän­gelt, dass der Gesetzgeber bei Erlass des Paragraphen 28 IFG kaum im Sinn gehabt habe, damit die Stilllegung des gesam­ten öffent­li­chen Lebens zu ermög­li­chen. Aus einer Generalklausel des beson­de­ren Polizeirechts, zu dem das IFG zählt, wer­de hier ein all­ge­mei­nes Notstandsrecht gemacht, schrieb Möllers.«

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Grüße aus der Zwangs-WG

Auf faz​.net ist heu­te unter die­ser Überschrift zu lesen:

»Plötzlich sind alle dran. Junge Berliner fei­ern Partys, etwas älte­re Berliner fei­ern Hochzeiten, und plötz­lich fal­len für alle Berliner die Herbstferien aus. Weil sich in Berlin inzwi­schen wöchent­lich mehr als 50 von 100.000 Menschen mit dem Coronavirus infi­zie­ren. In kei­nem Bundesland wer­den sie mehr in die Hotels auf­ge­nom­men – es sei denn, sie befrei­en sich von dem Verbot mit Hilfe eines nega­ti­ven Tests. In Berlin steht man dafür inzwi­schen Hunderte Meter lang an. Doch die Tests wer­den eigent­lich für ande­re Leute gebraucht. Da ärgert sich so man­cher, der schon immer besorgt beob­ach­tet hat, wie unbe­sorgt so man­cher ande­re mit dem Virus umgeht…

"Sippenhaft" ist ein böses Wort, im Nationalsozialismus war damit zumeist die Verfolgung von Familienangehörigen der Regimegegner und Widerstandskämpfer gemeint. Umgangssprachlich hat es aber einen wei­te­ren, harm­lo­se­ren Sinn. Es geht schlicht­weg dar­um, eine gan­ze Personengruppe in Mithaftung zu neh­men für das Verhalten ein­zel­ner Mitglieder.«

Hier schwingt mit, daß Party- oder Hochzeitfeiern doch recht ver­werf­lich sei. Ob man das teilt oder nicht, die fol­gen­de Beobachtung ist davon nicht betroffen:

»Wer Gäste nach Wohnort ablehnt, der sperrt vie­le Leute umsonst aus und kann sich das Virus trotz­dem von Gästen aus weni­ger ver­däch­ti­gen Regionen holen. Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach hat den Nutzen die­ser Regeln schon in Zweifel gezo­gen. Auch der Soziologin Anke Hassel wäre woh­ler, wenn der Staat bes­ser begrün­den könn­te, dass inlän­di­sche Reisebeschränkungen wirk­lich etwas brin­gen. Moralisch hält die Tübinger Philosophin Sabine Döring das Quarantäne-Kriterium auf jeden Fall für irrele­vant. Der Wohnort kön­ne kei­ne mora­li­sche Verantwortung begrün­den – auch wenn er viel­leicht prak­tisch der­zeit das wirk­sam­ste Kriterium sei.

Vielleicht hilft am Ende der Blick auf die jahr­zehn­te­lan­ge Erfahrung im Umgang mit HIV. Auch hier setz­te sich, nach anfäng­li­chen Irrwegen, die Erkenntnis durch: Es bringt nichts, gan­ze Personengruppen kol­lek­tiv zu dis­kri­mi­nie­ren, und es hilft auch nicht wei­ter, in der vagen Hoffnung auf einen Impfstoff jah­re­lang das Leben anzu­hal­ten. Umgekehrt gilt: Ignoranz ist lebens­ge­fähr­lich. Deshalb kommt es auf die ein­fa­chen, indi­vi­du­ell zu prak­ti­zie­ren­den Schutzmaßnahmen an. Kondome benut­zen, hieß das damals. Heute bedeu­tet es: Abstand, Händewaschen, Alltagsmaske – und lie­ber die Fenster zu öff­nen, statt die Türen zu schließen«

Führender Epidemiologe zweifelt an Sperrstunde und Anderem

Unter dem Titel ""Das Virus ist doch schon über­all" ist heu­te auf spie​gel​.de zu lesen:

»… Der lei­ten­de Epidemiologe des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung, Gérard Krause, zwei­felt an der Sinnhaftigkeit der Sperrstunde…

Krause: Ich bin da etwas hin- und her­ge­ris­sen. Wenn man Betriebszeiten grund­sätz­lich kürzt, dann bedeu­tet das ja, dass mehr Kunden in einer kür­ze­ren Zeit zusam­men­kom­men könn­ten. Auf der ande­ren Seite kann es hel­fen zu ver­mei­den, dass die Menschen durch Alkoholkonsum ent­hemmt auf eng­sten Räumen die Hygieneregeln vernachlässigen.

SPIEGEL: Sperrstunden sind also kein gän­gi­ges epi­de­mio­lo­gi­sches Instrument?

Krause: Vor 2020 ist mir jeden­falls nie unter­ge­kom­men, dass Sperrstunden als Infektionsschutzmaßnahme in Erwägung gezo­gen wurden.

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pla​gi​ats​gut​ach​ten​.com läßt sich einlullen

Wer hät­te gedacht, daß sich ein "Plagiatsjäger" so ein­fach über­re­den läßt?

pla​gi​ats​gut​ach​ten​.com mel­det heu­te "'Publikationskrimi' um die Doktorarbeit des Star-Virologen Christian Drosten: DNB-Pressesprecher löst das Rätsel" und sitzt damit einer hier seit lan­gem auf­ge­deck­ten Fehlinformation der Goethe-Universität auf.

»Viertes Update, 12.10.2020, 10:00 Uhr: Das Publikationsrätsel ist gelöst. Herrn Drosten ist kein schuld­haf­tes Verhalten oder Fehlverhalten vor­zu­wer­fen: Aus der Tatsache, dass bis 2020 kei­ne Exemplare sei­ner Dissertation öffent­lich zugäng­lich waren, folgt näm­lich nicht, dass Herr Drosten anläss­lich sei­ner Promotion 2003 kei­ne Pflichtexemplare an die Universität abge­lie­fert hat. 

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WDR feiert 35 Prozent, die Medien zutiefst mißtrauen

n‑tv.de berich­tet heute:

»Corona-Kritiker nur Minderheit
Medien gewin­nen in Krise an Glaubwürdigkeit
Medien in Deutschland sind einer Studie zufol­ge für mehr Menschen glaub­wür­dig als noch vor Jahren. 67 Prozent der Befragten hal­ten die Informationen in den Medien alles in allem für glaub­wür­dig, wie aus einer Befragung für den Westdeutschen Rundfunk (WDR) her­vor­geht. Im Vergleich zu frü­he­ren Studien seit 2015 ist das ein Höchstwert: Im vori­gen Jahr lag er bei 61 Prozent, 2015 noch bei 52 Prozent (2016: 57 Prozent, 2018: 65 Prozent)…

Demnach gehen 35 Prozent davon aus, dass den deut­schen Medien von Staat und Regierung vor­ge­ge­ben wird, wor­über sie berich­ten sol­len. Das ist also rund jeder Dritte in Deutschland ab 18 Jahren. Innerhalb der Gruppe, die das anneh­men, glau­ben vie­le, dass der öffent­lich-recht­li­che Rundfunk davon beson­ders betrof­fen sei.«

Nur mal ne Frage von einem, der nach zwei Semestern ein Mathe-Studium abge­bro­chen hat: 67% hal­ten etwas für glaub­wür­dig, 35% nicht. Geht das zusam­men? (Auch für die­sen Hinweis Dank an einen Leser!)

"Zu früh zu hoch mit den Zahlen"

»"Wir sind eigent­lich zu früh zu hoch mit den Zahlen, und wir müs­sen jetzt die Situation sehr ernst neh­men, damit wir kei­ne unkon­trol­lier­te Ausbreitung bekom­men", sag­te Söder. Deshalb sei­en gemein­schaft­li­che Überlegungen für ein­heit­li­che Regeln not­wen­dig, "die für alle in Deutschland ver­ständ­lich und anwend­bar sind".

Das Verbot der Beherbergung bedeu­te nichts ande­res, "als dass es eine Testpflicht gibt". Dies sei sinn­voll und zwölf von 16 Bundesländern wen­de­ten dies an. Es sei aller­dings nur eine "Notmaßnahme", so Söder. Für die kom­men­den Wochen sei­en noch deut­li­che­re Regeln nötig. "Wir wol­len auf die­se Ferien bes­ser vor­be­rei­tet sein als bei den letz­ten Ferien", sag­te Söder mit Blick auf vie­le Fälle bei Reiserückkehrern aus dem Ausland.«

In der Frage ist er ja Fachmann.

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Wer's glaubt, wird selig?

Nein, es geht nicht um den neu­en Drosten-Podcast und auch nicht um Fake News im Tagesspiegel. Sondern um die­se Meldung aus letzterem:

»Papst ruft Kinder zum Gebetssturm gegen Corona auf
Der Papst hat Kinder in aller Welt zu einem Gebetssturm gegen das Coronavirus auf­ge­ru­fen. Beim Mittagsgebet am Sonntag auf dem Petersplatz ermu­tig­te Franziskus, sich an einer ent­spre­chen­den Aktion am 18. Oktober zu betei­li­gen. Dieses "schö­ne Ereignis" bie­te die Gelegenheit, gemein­sam für ein Ende der glo­ba­len Pandemie zu beten. Der Papst unter­stützt damit die Initiative "Eine Million Kinder beten den Rosenkranz" des inter­na­tio­na­len katho­li­schen Hilfswerks Kirche in Not. Nach Angaben der Organisation wer­den sich Kinder aus 80 Nationen auf allen Kontinenten beteiligen.

Bereits vor eini­gen Tagen hat­te Franziskus Gläubigen den Rosenkranz als wirk­sa­me spi­ri­tu­el­le Waffe gegen die Pandemie emp­foh­len. In ihren Erscheinungen habe die Gottesmutter Maria oft zum Rosenkranzgebet gemahnt – beson­ders ange­sichts gro­ßer Bedrohungen, sag­te er bei der Generalaudienz am Mittwoch.«

Es geht aber auch mit Strohpuppen:

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