Auf welt.de ist am 23.3. über Zwangstests, die so nicht heißen dürfen, zu lesen:
»Wer sich nicht auf das Coronavirus testen lassen will, hat mit Ausnahme von Grundschülern kein Recht, eine Schule zu betreten. Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hält eine entsprechende Regelung in der Corona-Schutzverordnung für rechtmäßig. Die Tests berührten nicht den Schutzbereich des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit, und die verbundenen Eingriffe seien auch verhältnismäßig, teilte das OVG am Dienstag in Bautzen mit.
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