„Drosten-Dissertation: Kühbacher spricht von Urkundenfälschung“ weiterlesen
Pressesprecher der Goethe-Uni hält seine Falschaussage für "Mißverständnis"
Herr Kühbacher läuft sich warm:
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Drosten-Dissertation: Noch mehr Merkwürdigkeiten
Frau Giffeys Doktorarbeit muß von ihrer Hochschule noch einmal geprüft werden, nachdem zwei Rechtsgutachten Verstöße bemängelt haben. Über die Dissertation von Christian Drosten hält die Goethe-Universität noch ihre schützende Hand. Offenbar ist das darum errichtete Gebäude aus Falschinformationen derartig eng verbunden mit Seilschaften aller Art, daß weiterhin Druck von außen nötig ist, um die Wahrheit zu erfahren.
Inzwischen werden die Merkwürdigkeiten erkennbarer. Eine betrifft den an ein Hütchenspiel erinnernden Umgang mit verschiedensten "Exemplaren" der Doktorarbeit. Eine andere die fehlende Erwähnung eines Patents.
In der Erklärung der Goethe-Universität "Falschbehauptungen zum Promotionsverfahren von Prof. Dr. Christian Drosten" vom 15.10. heißt es:
»Die Dissertation, die Ende 2001 als Monografie fertiggestellt wurde und am 6. Februar 2002 mit dem Gesuch zur Zulassung zur Doktorprüfung als Monografie im Dekanat eingereicht wurde, datiert auf das Jahr 2001…
Die zur Zulassung eingereichten Exemplare der Dissertation waren als Korrekturexemplare ausschließlich für die Gutachter bestimmt und unterlagen nicht der archivalischen Dokumentationspflicht.«
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Goethe-Universität – Quandt – Drosten: Kreise schließen sich
In Wie wurde Christian Drosten Prof. an der Charité? wird dargestellt, daß Drosten protegiert wurde durch die Johanna-Quandt-Stiftung. Der Einfluß des Multimilliardärs Stefan Quandt auf die Charité wird in dem Beitrag ebenso beleuchtet.
Nun schließen sich die Kreise (wieder), und auch die Goethe-Universität spielt eine Rolle. faz.net schreibt am 5.11.:
»Zur Erforschung einer neuen Therapie für schwerkranke Covid-19-Patienten hat die Goethe-Universität eine Spende von 1,45 Millionen Euro erhalten. Für Projekte wie dieses sammelt die Hochschule Geld in ihrem Goethe-Corona-Fonds, der mit der jüngsten Zuwendung ein Volumen von 4,75 Millionen Euro erreicht hat. Die jüngste Millionenspende stammt von der Else-Kröner-Fresenius-Stiftung, der Barbara-und-Wilfried-Mohr-Stiftung, der J2xU-Stiftung und dem Unternehmer Stefan Quandt…
Aus dem Goethe-Corona-Fonds werden sowohl klinische Studien finanziert als auch Vorhaben, mit denen die Folgen der Pandemie und die Bemühungen zu ihrer Eindämmung untersucht werden.«
Das erzwingt neue Fragen zur Rolle der Goethe-Universität bei der Vertuschung der Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Dissertation Drostens. Auch die Aufgabe von Sandra Ciesek, Professorin für Medizinische Virologie an der Goethe-Universität, und ebenfalls gesponsert von Quandt, wird noch interessanter.
Goethe-Uni hält an Kooperation mit Finanzkonzern MLP fest
Hat nichts zu tun mit Corona und auch nicht mit der Doktorarbeit von Christian Drosten, ist dennoch interessant. faz.net berichtet am 4.11.:
»Die Goethe-Universität will auch künftig mit dem Finanzdienstleister MLP zusammenarbeiten, der wegen seiner Vertriebsmethoden schon länger in der Kritik steht. Anlass der Vertrauensbekundung ist eine Kampagne des Vereins „Bürgerbewegung Finanzwende“. Die Initiative, die sich nach eigenen Angaben für ein nachhaltiges Finanzsystem einsetzt und über fragwürdige Praktiken der Branche aufklären will, hat eine Unterschriftenaktion eröffnet: Ziel ist es, Uni-Präsidentin Birgitta Wolff zu bewegen, die Kooperation mit MLP zu beenden.
Nach Darstellung von „Finanzwende“ ist die Partnerschaft zwischen der Universität und dem Finanzunternehmen so eng, dass Studenten den Eindruck bekämen, es handele sich bei den angebotenen MLP-Seminaren um neutrale „Lehrveranstaltungen“. In Wahrheit dienten sie dazu, Verkaufsgespräche anzubahnen. In diesen würden den Studierenden dann Verträge aufgedrängt, die „unrentabel, ungeeignet und viel zu teuer“ seien…«
Dissertationen: Charité und FU verstießen gegen Recht
Vordergründig hat es gar nichts mit der Dissertation von Christian Drosten zu tun, was faz.net heute berichtet. Thema ist der Plagiatsfall Giffey, die offenbar rechtswidrige Reaktion der FU darauf und daß sehr wohl Öffentlichkeit und Justiz das Agieren von Hochschulen überprüfen können. Dennoch liest sich vieles wie auf Herrn Drosten zugeschnitten. "Versagen auf der ganzen Linie" ist der Artikel überschrieben.
»Es war zugegebenermaßen ein durchtriebener Plan der Berliner CDU, am Mittwoch ein vernichtendes Gutachten zur Überprüfung der Dissertation von Franziska Giffey (SPD) vorzustellen. Denn an diesem Samstag bewirbt sich Bundesfamilienministerin gemeinsam mit dem SPD-Fraktionsvorsitzenden im Abgeordnetenhaus Raed Saleh um den SPD-Vorsitz in Berlin. Gelingt ihr das, ist so gut wie sicher, dass sie Spitzenkandidatin für das Amt des Regierenden Bürgermeisters wird. Je näher die Entscheidung rückt, desto brisanter wird der politische Streit über die von der Freien Universität Berlin erteilte Rüge beim Überprüfungsverfahren von Giffeys Dissertation. Denn für eine Rüge gibt es in Berlin keine Rechtsgrundlage, das hatte auch der wissenschaftliche Dienst des Berliner Abgeordnetenhauses schon festgestellt. Die Charité hatte sie über ein Dutzend mal ausgesprochen. Bei der FU war es im Fall Giffey eine Premiere. In allen elf anderen Fällen eines Entzugs des Doktorgrads hat sich die FU nie der nach Berliner Hochschulrecht rechtswidrigen Rüge bedient.
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Dave Brych zu Drosten-Dissertation
Es können ja nur Aluhüte sein…
Quelle: https://youtu.be/3MTPaKnK9cs
Siehe auch youtube löscht Video "Wissenschaftsbetrug und Korruption? Der Fall Drosten".
Pressesprecher der Goethe-Universität kündigungsreif?
In einem Tweet (!) an plagiatsgutachten.com, der dort am 24.10. veröffentlicht wurde, behauptet Herr Dr. Kaltenborn:Helfen wir dem Pressesprecher auf die Sprünge:
»(4) Der/die Doktorand/in ist verpflichtet, spätestens ein Jahr nach der Disputation (mündliche Prüfung) die Veröffentlichung gemäß Abs. 1 vorzunehmen. Wird die Frist schuldhaft versäumt, so erlöschen alle durch die Prüfung erworbenen Rechte und die Gebühren verfallen.«
So steht es nun mal in § 12 der Promotionsordnung. Da ist kein Spielraum für "ob, wann, wie und warum". Herrn Freud hätte sicher seine Freud an dem "warum" gehabt. Hier stand ein falscher Link, danke für den Hinweis!
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Drosten-Dissertation: Ist das pingelig?
Laut Goethe-Universität hat Christian Drosten 2002 eine Dissertation mit dem Titel "Etablierung von Hochdurchsatz-PCR-Testsystemen für HIV‑1 und HBV zur Blutspendertestung" eingereicht. Im Online-Katalog der Hochschule findet sich diese Formulierung:
»Veröffentlicht: [Frankfurt am Main], 2001«
Anläßlich der Aufnahme Drostens in die "Junge Akademie" veröffentlichte deren Magazin 2006 diese Angabe:
Wir lesen hier das Jahr 2000 und einen nicht identischen Titel. Die gleiche Variante des Titels – hier ohne Jahr – findet sich anläßlich der "Verleihung der Postdoktoranden-Preise der Robert-Koch-Stiftung" 2004:
Drosten-Dissertation: dritter Gutachter, Habilitation, kumulative Diss.
Zu diesen Fragen erreichen mich einige Zuschriften. Darin wird beispielsweise darauf hingewiesen, daß andere Hochschulen unter definierten Bedingungen die Herbeiziehung eines dritten Gutachtens empfehlen. Das ist etwa in der Promotionsordnung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz von 2017 vorgesehen.
Das beschreibt das Problem. In den Darstellungen der Goethe-Universität werden an mehreren Stellen Bestimmungen herangezogen, die woanders oder zu anderen Zeitpunkten in Frankfurt galten. Das betrifft u.a. eine "Ehrenwörtliche Erklärung", die Angabe von Dekan und Prüfern und eben einen dritten Gutachter. Ausschlaggebend und von rechtlicher Bedeutung ist aber die seinerzeit geltende Prüfungsordnung. Dort gibt es diesen Passus:
Ȥ 8
Begutachtung der Dissertation
… (2) e) Wird die Annahme der Dissertation nicht von allen Gutachter/innen empfohlen, ist ein/e weitere/r Gutachter/in zu bestellen. Danach entscheidet die Prüfungskommission über Annahme oder Ablehnung der Dissertation.«
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