Drosten-Dissertation: Noch mehr Merkwürdigkeiten

Frau Giffeys Doktorarbeit muß von ihrer Hochschule noch ein­mal geprüft wer­den, nach­dem zwei Rechtsgutachten Verstöße bemän­gelt haben. Über die Dissertation von Christian Drosten hält die Goethe-Universität noch ihre schüt­zen­de Hand. Offenbar ist das dar­um errich­te­te Gebäude aus Falschinformationen der­ar­tig eng ver­bun­den mit Seilschaften aller Art, daß wei­ter­hin Druck von außen nötig ist, um die Wahrheit zu erfahren.

Inzwischen wer­den die Merkwürdigkeiten erkenn­ba­rer. Eine betrifft den an ein Hütchenspiel erin­nern­den Umgang mit ver­schie­den­sten "Exemplaren" der Doktorarbeit. Eine ande­re die feh­len­de Erwähnung eines Patents.

In der Erklärung der Goethe-Universität "Falschbehauptungen zum Promotionsverfahren von Prof. Dr. Christian Drosten" vom 15.10. heißt es:

»Die Dissertation, die Ende 2001 als Monografie fer­tig­ge­stellt wur­de und am 6. Februar 2002 mit dem Gesuch zur Zulassung zur Doktorprüfung als Monografie im Dekanat ein­ge­reicht wur­de, datiert auf das Jahr 2001…

Die zur Zulassung ein­ge­reich­ten Exemplare der Dissertation waren als Korrekturexemplare aus­schließ­lich für die Gutachter bestimmt und unter­la­gen nicht der archi­va­li­schen Dokumentationspflicht.«

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Goethe-Universität – Quandt – Drosten: Kreise schließen sich

In Wie wur­de Christian Drosten Prof. an der Charité? wird dar­ge­stellt, daß Drosten pro­te­giert wur­de durch die Johanna-Quandt-Stiftung. Der Einfluß des Multimilliardärs Stefan Quandt auf die Charité wird in dem Beitrag eben­so beleuchtet.

Nun schlie­ßen sich die Kreise (wie­der), und auch die Goethe-Universität spielt eine Rolle. faz​.net schreibt am 5.11.:

»Zur Erforschung einer neu­en Therapie für schwer­kran­ke Covid-19-Patienten hat die Goethe-Universität eine Spende von 1,45 Millionen Euro erhal­ten. Für Projekte wie die­ses sam­melt die Hochschule Geld in ihrem Goethe-Corona-Fonds, der mit der jüng­sten Zuwendung ein Volumen von 4,75 Millionen Euro erreicht hat. Die jüng­ste Millionenspende stammt von der Else-Kröner-Fresenius-Stiftung, der Barbara-und-Wilfried-Mohr-Stiftung, der J2xU-Stiftung und dem Unternehmer Stefan Quandt

Aus dem Goethe-Corona-Fonds wer­den sowohl kli­ni­sche Studien finan­ziert als auch Vorhaben, mit denen die Folgen der Pandemie und die Bemühungen zu ihrer Eindämmung unter­sucht wer­den.«

Das erzwingt neue Fragen zur Rolle der Goethe-Universität bei der Vertuschung der Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Dissertation Drostens. Auch die Aufgabe von Sandra Ciesek, Professorin für Medizinische Virologie an der Goethe-Universität, und eben­falls gespon­sert von Quandt, wird noch interessanter.

Goethe-Uni hält an Kooperation mit Finanzkonzern MLP fest

Hat nichts zu tun mit Corona und auch nicht mit der Doktorarbeit von Christian Drosten, ist den­noch inter­es­sant. faz​.net berich­tet am 4.11.:

»Die Goethe-Universität will auch künf­tig mit dem Finanzdienstleister MLP zusam­men­ar­bei­ten, der wegen sei­ner Vertriebsmethoden schon län­ger in der Kritik steht. Anlass der Vertrauensbekundung ist eine Kampagne des Vereins „Bürgerbewegung Finanzwende“. Die Initiative, die sich nach eige­nen Angaben für ein nach­hal­ti­ges Finanzsystem ein­setzt und über frag­wür­di­ge Praktiken der Branche auf­klä­ren will, hat eine Unterschriftenaktion eröff­net: Ziel ist es, Uni-Präsidentin Birgitta Wolff zu bewe­gen, die Kooperation mit MLP zu beenden.

Nach Darstellung von „Finanzwende“ ist die Partnerschaft zwi­schen der Universität und dem Finanzunternehmen so eng, dass Studenten den Eindruck bekä­men, es han­de­le sich bei den ange­bo­te­nen MLP-Seminaren um neu­tra­le „Lehrveranstaltungen“. In Wahrheit dien­ten sie dazu, Verkaufsgespräche anzu­bah­nen. In die­sen wür­den den Studierenden dann Verträge auf­ge­drängt, die „unren­ta­bel, unge­eig­net und viel zu teu­er“ seien…«

Dissertationen: Charité und FU verstießen gegen Recht

Vordergründig hat es gar nichts mit der Dissertation von Christian Drosten zu tun, was faz​.net heu­te berich­tet. Thema ist der Plagiatsfall Giffey, die offen­bar rechts­wid­ri­ge Reaktion der FU dar­auf und daß sehr wohl Öffentlichkeit und Justiz das Agieren von Hochschulen über­prü­fen kön­nen. Dennoch liest sich vie­les wie auf Herrn Drosten zuge­schnit­ten. "Versagen auf der gan­zen Linie" ist der Artikel überschrieben.

»Es war zuge­ge­be­ner­ma­ßen ein durch­trie­be­ner Plan der Berliner CDU, am Mittwoch ein ver­nich­ten­des Gutachten zur Überprüfung der Dissertation von Franziska Giffey (SPD) vor­zu­stel­len. Denn an die­sem Samstag bewirbt sich Bundesfamilienministerin gemein­sam mit dem SPD-Fraktionsvorsitzenden im Abgeordnetenhaus Raed Saleh um den SPD-Vorsitz in Berlin. Gelingt ihr das, ist so gut wie sicher, dass sie Spitzenkandidatin für das Amt des Regierenden Bürgermeisters wird. Je näher die Entscheidung rückt, desto bri­san­ter wird der poli­ti­sche Streit über die von der Freien Universität Berlin erteil­te Rüge beim Überprüfungsverfahren von Giffeys Dissertation. Denn für eine Rüge gibt es in Berlin kei­ne Rechtsgrundlage, das hat­te auch der wis­sen­schaft­li­che Dienst des Berliner Abgeordnetenhauses schon fest­ge­stellt. Die Charité hat­te sie über ein Dutzend mal aus­ge­spro­chen. Bei der FU war es im Fall Giffey eine Premiere. In allen elf ande­ren Fällen eines Entzugs des Doktorgrads hat sich die FU nie der nach Berliner Hochschulrecht rechts­wid­ri­gen Rüge bedient.

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Pressesprecher der Goethe-Universität kündigungsreif?

In einem Tweet (!) an pla​gi​ats​gut​ach​ten​.com, der dort am 24.10. ver­öf­fent­licht wur­de, behaup­tet Herr Dr. Kaltenborn:Helfen wir dem Pressesprecher auf die Sprünge:

»(4) Der/die Doktorand/in ist ver­pflich­tet, spä­te­stens ein Jahr nach der Disputation (münd­li­che Prüfung) die Veröffentlichung gemäß Abs. 1 vor­zu­neh­men. Wird die Frist schuld­haft ver­säumt, so erlö­schen alle durch die Prüfung erwor­be­nen Rechte und die Gebühren ver­fal­len.«

So steht es nun mal in § 12 der Promotionsordnung. Da ist kein Spielraum für "ob, wann, wie und war­um". Herrn Freud hät­te sicher sei­ne Freud an dem "war­um" gehabt. Hier stand ein fal­scher Link, dan­ke für den Hinweis!

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Drosten-Dissertation: Ist das pingelig?

Laut Goethe-Universität hat Christian Drosten 2002 eine Dissertation mit dem Titel "Etablierung von Hochdurchsatz-PCR-Testsystemen für HIV‑1 und HBV zur Blutspendertestung" ein­ge­reicht. Im Online-Katalog der Hochschule fin­det sich die­se Formulierung:

»Veröffentlicht: [Frankfurt am Main], 2001«

Anläßlich der Aufnahme Drostens in die "Junge Akademie" ver­öf­fent­lich­te deren Magazin 2006 die­se Angabe:

Wir lesen hier das Jahr 2000 und einen nicht iden­ti­schen Titel. Die glei­che Variante des Titels – hier ohne Jahr – fin­det sich anläß­lich der "Verleihung der Postdoktoranden-Preise der Robert-Koch-Stiftung" 2004:

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Drosten-Dissertation: dritter Gutachter, Habilitation, kumulative Diss.

Zu die­sen Fragen errei­chen mich eini­ge Zuschriften. Darin wird bei­spiels­wei­se dar­auf hin­ge­wie­sen, daß ande­re Hochschulen unter defi­nier­ten Bedingungen die Herbeiziehung eines drit­ten Gutachtens emp­feh­len. Das ist etwa in der Promotionsordnung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz von 2017 vorgesehen.

Das beschreibt das Problem. In den Darstellungen der Goethe-Universität wer­den an meh­re­ren Stellen Bestimmungen her­an­ge­zo­gen, die woan­ders oder zu ande­ren Zeitpunkten in Frankfurt gal­ten. Das betrifft u.a. eine "Ehrenwörtliche Erklärung", die Angabe von Dekan und Prüfern und eben einen drit­ten Gutachter. Ausschlaggebend und von recht­li­cher Bedeutung ist aber die sei­ner­zeit gel­ten­de Prüfungsordnung. Dort gibt es die­sen Passus:

Ȥ 8
Begutachtung der Dissertation
… (2) e) Wird die Annahme der Dissertation nicht von allen Gutachter/innen emp­foh­len, ist ein/e weitere/r Gutachter/in zu bestel­len. Danach ent­schei­det die Prüfungskommission über Annahme oder Ablehnung der Dissertation.«

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