Drosten-Dissertation: dritter Gutachter, Habilitation, kumulative Diss.

Zu die­sen Fragen errei­chen mich eini­ge Zuschriften. Darin wird bei­spiels­wei­se dar­auf hin­ge­wie­sen, daß ande­re Hochschulen unter defi­nier­ten Bedingungen die Herbeiziehung eines drit­ten Gutachtens emp­feh­len. Das ist etwa in der Promotionsordnung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz von 2017 vorgesehen.

Das beschreibt das Problem. In den Darstellungen der Goethe-Universität wer­den an meh­re­ren Stellen Bestimmungen her­an­ge­zo­gen, die woan­ders oder zu ande­ren Zeitpunkten in Frankfurt gal­ten. Das betrifft u.a. eine "Ehrenwörtliche Erklärung", die Angabe von Dekan und Prüfern und eben einen drit­ten Gutachter. Ausschlaggebend und von recht­li­cher Bedeutung ist aber die sei­ner­zeit gel­ten­de Prüfungsordnung. Dort gibt es die­sen Passus:

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Begutachtung der Dissertation
… (2) e) Wird die Annahme der Dissertation nicht von allen Gutachter/innen emp­foh­len, ist ein/e weitere/r Gutachter/in zu bestel­len. Danach ent­schei­det die Prüfungskommission über Annahme oder Ablehnung der Dissertation.«

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Drosten-Dissertation vor Corona-Untersuchungsausschuß

Mit der Dissertation und den wirt­schaft­li­chen Verflechtungen hat sich heu­te der "Corona-Unterschungsausschuß" beschäf­tigt. Los geht es ab Minute 5.

Update 23.10: Ich habe dort nicht ganz prä­zi­se zu der Rolle der Familie Quandt bei der Berufung von Christian Drosten an die Charité berich­tet. Die genaue Darstellung fin­det sich in Wie wur­de Christian Drosten Prof. an der Charité? und Drosten, Grimme-Preis und die Quandts.

Goethe-Uni: Lies nach bei Leopoldina!

Zwar stammt die Stellungnahme der "Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina" aus dem Jahr 2017. Sie dürf­te aber bereits 2002 Gültigkeit gehabt haben, dem Jahr, als Christian Drosten sei­ne Dissertation einreichte:

»Die Promotion ist die eigen­stän­di­ge Durchführung eines wis­sen­schaft­li­chen Projekts, das durch die Verleihung eines Doktorgrads doku­men­tiert wird. Das insti­tu­tio­nel­le Promotionsrecht ist durch staat­li­che Gesetze gere­gelt und sieht die Universitäten, gleich­ge­stell­te Hochschulen oder ent­spre­chend akkre­di­tier­te Institutionen als den Titel ver­lei­hen­de Institutionen vor. Der Promotion liegt eine selb­stän­di­ge Forschungsleistung zugrun­de, deren Ergebnis als Dissertation in schrift­li­cher Form öffent­lich gemacht ist.«

Eine Korrektur und weitere Auffälligkeiten. Zur Drosten-Dissertation

Hier wur­de an ande­rer Stelle geschrie­ben, daß die in der als Dissertation ver­öf­fent­lich­ten Monographie die von der Goethe-Universität genann­ten drei Teilaufsätze nicht vor­kom­men. Das ist nicht richtig.

Auf Seite 3 wer­den die Aufsätze erwähnt unter "Auszüge aus der vor­lie­gen­den Arbeit wur­den in fol­gen­den Zeitschriften ver­öf­fent­licht:". Doch auch das stützt nicht die Lesart der Goethe-Universität. Denn ins­be­son­de­re in der "Ehrenwörtlichen Erklärung" erschei­nen sie nicht.


Seite 2 ent­hält eine Auflistung des Dekans, der Referenten und des Tages der münd­li­chen Prüfung. Diese Formulierungen sind in der sei­ner­zeit gül­ti­gen Promotionsordnung  so nicht vor­ge­se­hen. Spätere Promotionsordnung schrei­ben sie aller­dings vor, so die von 2014:

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"Volksverpetzer" bleiben faktenresistent (Drosten-Dissertation)

volks​ver​pet​zer​.de lag schon oft dane­ben (s. Drosten-Diss: Faktenchecker hin­ken hin­ter­her und ver­zap­fen Unsinn). Heute wol­len sie erneut bewei­sen, daß wirk­lich alles in Ordnung ist mit der Dissertation von Christian Drosten:

»DROSTENS DOKTORARBEIT ERST SEIT 2020 VERFÜGBAR?
Natürlich gibt es für ver­nünf­ti­ge Menschen kei­nen ein­zi­gen Grund, die Existenz von Drostens Doktorarbeit anzu­zwei­feln. Drosten-Hasser und ver­schwö­rungs­ideo­lo­gi­sche Pandemie-Leugner:innen ver­su­chen aber seit Monaten, irgend­et­was zu fin­den, um Drosten als Symbol für die gro­ße Mehrheit der ver­nünf­ti­gen Wissenschaftler:innen zu dif­fa­mie­ren. Daran sieht man übri­gens, wie wenig ech­te Argumente die­se wahn­haf­te Bewegung hat und mit wel­chen schmut­zi­gen Tricks sie spielt, wenn sie sogar die Existenz von Drostens Doktorarbeit anzwei­feln muss.

Bereits im Juli ver­brei­te­ten sich Sharepics mit dem Inhalt, die Doktorarbeit von Dr. Drosten sei angeb­lich "nicht auf­find­bar". Die Intention dahin­ter natür­lich: Die inter­na­tio­nal extrem hohe Reputation des Corona-Experten zu dif­fa­mie­ren und zu unter­stel­len, die Doktorarbeit sei gefälscht, exi­stie­re gar nicht oder der­glei­chen.«

Der Stil macht deut­lich: Hier geht es um Fakten, Fakten, Fakten und nichts sonst.

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Drosten-Dissertation verwirrt nun auch "Faktenchecker"

Die famo­sen "Fakten-Checker" von mimi­ka­ma schrei­ben am 15.10.:

»Ein Widerspruch, der ver­wirrt: Obwohl von 2003, ist die Doktorarbeit erst seit 2020 verfügbar.

Im Juli berich­te­ten wir über die zu die­sem Zeitpunkt angeb­lich nicht auf­find­ba­re Doktorarbeit des Virologen Christian Drosten. Verschwörungsmythiker fol­ger­ten dar­aus, dass Drosten gar kei­nen Doktortitel habe, dem­zu­fol­ge auch kein Virologe sei und somit sei­ne Ratschläge nichts wert seien.

Dass es tau­sen­de Nicht-Virologen in sozia­len Medien gibt, die des­halb glau­ben, alles bes­ser zu wis­sen, las­sen wir mal bei­sei­te, denn in einem Punkt haben sie tat­säch­lich recht, und das ist etwas, was auch wir über­sa­hen: Vor dem Juni 2020 war die Doktorarbeit tat­säch­lich nicht zu finden.

Wo hat­te sich die Doktorarbeit ver­steckt?«

Es folgt eine Aufzählung von Nachforschungen, die hier an ver­schie­de­nen Stellen bereits seit lan­gem nach­zu­le­sen sind.

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Drosten-Dissertation: Dementi der Goethe-Uni ist keins

Die Erklärung "Falschbehauptungen zum Promotionsverfahren von Prof. Dr. Christian Drosten", die die Goethe-Universität heu­te zum dies­jäh­ri­gen Schiller-Redner ver­öf­fent­licht, klärt kei­ne der Ungereimt­heiten, son­dern wirft neue Fragen auf.

"Falschbehauptung": Die Dissertation "wäre nicht auf­find­bar, bzw. die­se sei vor 2020 nicht zugäng­lich gewe­sen und dem­entspre­chend nicht ord­nungs­ge­mäß ver­öf­fent­licht wor­den".

"Widerlegung": Das sind "frei erfun­de­nen Behauptungen". Denn:

»Im Universitätsarchiv befin­det sich eine all­ge­mein zugäng­li­che "Originalkopie" der Dissertation… Zusätzliche Exemplare der Originaldissertation von Prof. Drosten sind… seit 2020 in der Frankfurter Universitätsbibliothek sowie in Kopien in der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) ver­füg­bar, da es im Verlauf des Jahres 2020 auf­grund der stark gestie­ge­nen Prominenz von Herrn Drosten in der Universitätsbibliothek ver­mehrt zu Anfragen nach sei­ner Dissertation kam.«

Probleme: Der Begriff "Originalkopie" ist erläu­te­rungs­be­dürf­tig. Die Lagerung eines sol­chen Objekts im Archiv wird kaum als Veröffentlichung gel­ten kön­nen. Erstmals zugäng­lich gemacht und damit ver­öf­fent­licht wur­de das in Frage ste­hen­de Werk 2020. Dabei kann dahin­ge­stellt blei­ben, ob es sich dabei um "Exemplare der Originaldissertation" han­delt.

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Drosten-Dissertation: Uni muß reagieren

Diese Erklärung ist heu­te auf der Webseite der Goethe-Universität zu lesen. Die Kommentierung wird nicht nur hier folgen.

»Falschbehauptungen zum Promotionsverfahren von Prof. Dr. Christian Drosten

Seit Ende Juni 2020 wer­den ins­be­son­de­re im Internet gezielt Falschbehauptungen gestreut, die Ende 2001 fer­tig­ge­stell­te und am 6. Februar 2002 am Fachbereich Medizin der Goethe-Universität ein­ge­reich­te Dissertation "Etablierung von Hochdurchsatz-PCR-Testsystemen für HIV‑1 und HBV zur Blutspendertestung" von Prof. Dr. Drosten wäre nicht auf­find­bar, bzw. die­se sei vor 2020 nicht zugäng­lich gewe­sen und dem­entspre­chend nicht ord­nungs­ge­mäß ver­öf­fent­licht wor­den. Es wird gefol­gert, das Promotionsverfahren von Herrn Drosten wäre nicht rechts­kon­form durch­ge­führt wor­den. Diese frei erfun­de­nen Behauptungen sind eben­so unzu­tref­fend wie die hier­aus gezo­ge­nen Schlussfolgerungen:

Es bestehen – auch nach mehr­fa­cher Überprüfung – kei­ne Zweifel dar­an, dass das Promotionsverfahren des Herrn Prof. Dr. Drosten ord­nungs­ge­mäß durch­ge­führt wurde.

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Will Plagiatsjäger sein Geschäft ankurbeln?

Hier wur­de mehr­fach über jähe Positionsänderungen auf pla​gi​ats​gut​ach​ten​.com in Sachen Drosten-Dissertation berich­tet. Inzwischen ver­dich­tet sich der Eindruck, daß es dem Betreiber Stefan Weber wohl vor­nehm­lich um PR für sein Unternehmen geht. Das sei ihm gegönnt, denn ab und zu kommt es dabei auch zu Erkenntnissen. Auf Telepolis erfährt man von ihm heu­te etwa:

»Zu dem Zeitpunkt der Recherche war die Doktorarbeit von Christian Drosten zwar schon ent­lehn­bar [so im Original, womög­lich öster­rei­chisch, AA], aber sie war noch ganz tau­frisch. Sie wur­de in der Tat erst im Jahr 2020 pro­du­ziert und in die Bibliotheken auf­ge­nom­men, sowohl an der Universität Frankfurt am Main, an der Herr Drosten im Jahr 2003 pro­mo­viert wur­de, als auch in der Deutschen Nationalbibliothek…

All dies ver­wun­dert bei einer Dissertation aus dem Jahr 2001 und gibt Anlass für Verschwörungstheorien. Eine Dissertation kann doch nicht knapp 20 Jahre spä­ter neu gedruckt und abge­ge­ben wer­den? Sind die Exemplare von 2020 und 2001 voll­kom­men iden­tisch? Wo sind die alten Exemplare geblie­ben? Gab es sie überhaupt?«

Mit den Verschwörungstheoretikern rech­net er dann ab:

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Drosten-Dissertation: Zu "drei Teilaufsätzen" und einem "Wasserschaden"

Da es Nachfragen gab zu den drei Teilaufsätzen, die die Goethe-Universität in einer ihrer Varianten zur Dissertation von C. Drosten für die Veröffentlichung hält, sei­en die­se hier noch ein­mal genannt:

Drosten C, Seifried E, Roth WK. TaqMan 5'-nuclease human immu­n­ode­fi­ci­en­cy virus type 1 PCR assay with pha­ge-packa­ged com­pe­ti­ti­ve inter­nal con­trol for high-through­put blood donor scree­ning. J Clin Microbiol 2001;39(12):4302–8.

Roth WK, Buhr S, Drosten C, Seifried E. NAT and viral safe­ty in blood trans­fu­si­on. Vox Sang 2000;78 Suppl 2(257–9).

Drosten C, Weber M, Seifried E, Roth WK. Evaluation of a new PCR assay with com­pe­ti­ti­ve inter­nal con­trol sequence for blood donor screening.
Transfusion 2000;40(6):718–24.

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