"Anwälte für Aufklärung": Quarantäne rechtswidrig

In einem Offenen Brief stel­len fast 50 AnwältInnen dar:

»Die Anordnung einer „Absonderung in häus­li­cher Quarantäne“ ist ver­fas­sungs­wid­rig. Denn nach Art. 104 Abs. 1 GG kann die Freiheit einer Person nur auf Grund eines förm­li­chen Gesetzes und nur unter Beachtung der dar­in vor­ge­schrie­be­nen Formen beschränkt wer­den. Die Anordnung einer häus­li­chen Quarantäne ist jeden­falls eine sol­che frei­heits­be­schrän­ken­de Maßnahme im Sinne des Art. 104 Abs. 1 GG und darf daher nicht auf eine Verordnung, son­dern nur auf ein Gesetz gestützt wer­den, wobei sämt­li­che Voraussetzungen die­ses Gesetzes erfüllt und beach­tet wer­den müs­sen. Die Anordnungen einer häus­li­chen Quarantäne erge­hen ent­we­der auf Grundlage des § 30 IfSG oder auf Grundlage des § 28 IfSG.«

Im Weiteren begrün­den sie die­se Auffassung aus­führ­lich, u.a. so:

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Offiziell Rücknahme des Drosten-PCR-Test-Papiers gefordert

WissenschaftlerInnen haben bei der Zeitschrift "Eurosurveillance" die Zurückziehung des Artikels "Detection of 2019 novel coro­na­vi­rus (2019-nCoV) by real-time RT-PCR” gefor­dert, der dort in Ausgabe 25(8) 2020 ver­öf­fent­licht wur­de und die aus ihrer Sicht unwis­sen­schaft­li­che Grundlage der PCR-Tests darstellt.

Den Text und sei­ne Hintergründe gibt es hier. Siehe auch "Wissenschaftler demon­tie­ren Drosten-Test" auf lauf​pass​.com.

Näheres folgt.

Vergiftete Geschenke an "Dritte Welt". Charité vorne weg bei Vergabe von PCR-Tests

Auf der Seite der Afrikanischen Union war am 8.10. zu lesen:

»ADDIS ABABA, ÄTHIOPIEN, 8. Oktober 2020. Die Africa Centres for Disease Control and Prevention (Africa CDC) haben heu­te über die Afrikanische Union das drit­te und letz­te Los von 1,4 Millionen COVID-19-Testkits erhal­ten, die von der deut­schen Regierung gespen­det wurden.«

Die Lieferung hat­te dem­nach einen Wert von 26 Millionen Euro.

»Die Testkits wur­den von der der deut­schen "Schnell Einsetzbaren Expertengruppe Gesundheit“ (SEEG) beschafft. Das SEEG wur­de 2015 von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland als Reaktion auf die west­afri­ka­ni­sche Ebola-Krise ins Leben geru­fen. Es ver­ei­nigt die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, die Charité, das Robert-Koch-Institut und das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin. 

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Chef des Frankfurter Gesundheitsamts: Aerosole spielen keine Rolle

René Gottschalk hat­te sich Ende September unbe­liebt gemacht, als er die Aussagekraft der PCR-Tests bezwei­fel­te (s. "PCR-Tests häu­fig falsch posi­tiv" sagt Chef des Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt). Auch zur Quarantäne-Strategie hat­te er sich kri­tisch geäu­ßert. In einem Beitrag vom 23.11. auf faz​.net macht er sich gegen die "enthirn­ten Spinner" stark für Corona-Impfungen. Interessanter sind sei­ne Bemerkungen zur Gefährdung von Aerosolen:

»Sars-CoV‑2 wur­de in Aerosolen nach­ge­wie­sen. Und es wur­de auch nach­ge­wie­sen, dass die­ses Virus in Aerosolen tat­säch­lich in Zellkulturen infek­ti­ös ist. Das spricht dafür, dass Aerosole auch infek­ti­ös sein kön­nen. Dem wider­spre­che ich natür­lich nicht. Wenn Sie an einem mit Sars-CoV‑2 infi­zier­ten Patienten arbei­ten und eine gro­ße Menge an Aerosolen frei­ge­setzt wird, etwa wenn Sie einem inten­siv­pflich­ti­gen Patienten Spülflüssigkeit in die Lunge geben, kann man sich infi­zie­ren, wenn man sich nicht schützt.

Es scheint ein „Aber“ zu kommen …

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Testanbieter: "Der nachgewiesene Erreger ist möglicherweise nicht die endgültige Krankheitsursache."

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ver­öf­fent­licht auf sei­ner Internetseite Herstellerinformationen wie Rückrufe oder Sicherheitsinformationen zu Medizinprodukten. So eine

»Dringende Sicherheitsinformation zu BD MAX SARS-CoV‑2 Reagents von Becton, Dickinson and Company«

Darin heißt es:

»BD hat auf­grund von Kundenfeedback die Möglichkeit falsch posi­ti­ver Ergebnisse bei der Verwendung der BD SARS-CoV-2-Reagenzien für das BD MAX™ System iden­ti­fi­ziert. Infolgedessen weist BD die Anwender mit die­ser Produktsicherheitsmitteilung an, dass der Schwellenwert für das benut­zer­de­fi­nier­te Protokoll (User Defined Protocol, UDP) für das N2-Ziel in der Gebrauchsanweisung von 50RFU auf 80RFU geän­dert wer­den muss…

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PCR-Test in Klage gegen "Volksverpetzer"

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Fuellmich hat beim Landgericht Berlin eine Klage von Dr. med. Wolfgang Wodarg ein­ge­reicht. Es geht um Unterlassung, Widerruf und Schadensersatz im Zusammenhang mit Behauptungen auf dem Portal volks​ver​pet​zer​.de. Der Streitwert für jede Behauptung wird mit 250.000 Euro bezif­fert. Es geht u.a. um die­se Aussagen:

    • "Wodarg steht poli­tisch der AfD nahe
    • Wodarg leug­net den Einfluß der Menschen auf den glo­ba­len Klimawandel
    • Wodarg nimmt für Geld den Tod von Menschen in Kauf
    • Wodarg ver­tritt eine Meinung, die kein seriö­ser Wissenschaftler teilt"

Brisanter ist die Einführung die­ses und ähn­li­cher Punkte:

    • Wodarg lügt, wenn er erklärt, daß SARS CoV‑2 PCR-Tests sehr wahr­schein­lich oft ein falsch-posi­ti­ves Ergebnis haben.

Damit wird das Gericht sich mit den PCR-Tests beschäf­ti­gen müs­sen. Christian Drosten hat die Gefahr in einem Retweet sehr wohl erkannt:

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Drostens letzter Podcast? "Teststrategie wird eine starke Betonung von positiven Befunden ergeben"

Die kon­ge­nia­le Korinna Hennig hat­te sich das letz­te Mal am 10.11. mit Christian Drosten zur Plauderstunde Podcast getrof­fen. Natürlich geht es um die tol­len neu­en Impfstoffe. Wir hören und lesen:

»Christian Drosten
Man sieht im Moment eine Effizienz, einen Schutz gegen die Infektion, die beein­druckend ist. Das sind 90 Prozent. Wenn die Studie wei­ter­läuft, kann sich die­se Zahl natür­lich auch kor­ri­gie­ren, auch durch­aus nach unten. Damit muss man rech­nen. Aber prin­zi­pi­ell ist es eine gute Schutzwirkung, die die­se Vakzine hat. Das ist des­we­gen berich­tens­wert, weil man bei die­ser Art von Impfstoffen, die eine neue Technik dar­stellt, gar nicht wuss­te, was man erwar­ten kann. Das ist schon sehr ermutigend…«

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Kein Anspruch auf Krankenhaus-Aufnahme ohne Corona-Test

Das läßt sich am 20.11. auf der Seite des Verlags C.H. Beck lesen:

»Ein Kran­ken­haus muss einen be­hand­lungs­be­dürf­ti­gen Pa­ti­en­ten nicht sta­tio­när auf­neh­men, wenn die­ser die Mit­wir­kung an einem Co­ro­na-Test ver­wei­gert. Dies gilt je­den­falls dann, wenn kei­ne aku­te Le­bens­ge­fahr vor­liegt, ent­schied das Land­ge­richt Dort­mund mit Be­schluss vom 04.11.2020.

Behandlung im Krankenhaus wegen Nierenschmerzen
Eine Frau war in der 33. Woche schwan­ger. Am 22.09.2020 stell­te sie sich wegen star­ker Schmerzen in der lin­ken Niere in der Notaufnahme eines Klinikums vor. Die behan­deln­de Ärztin emp­fahl "drin­gen­de uro­lo­gi­sche Aufklärung" und ließ sie in ein wei­te­res Hospital verlegen. 

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