Nachdem es mit erheblichem Abstand zur Diskussion in der Öffentlichkeit und der Justiz nun auch den Regierungsfraktionen dämmert, daß ihr monatelanges Durchregieren mit Notverordnungen grundgesetzwidrig ist, will man nun Fakten schaffen.
In vier Tagen soll im Bundestag das "Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" durchgepeitscht werden, das vermeintlich verfassungskonform ist. Statt sich auch nur den Anschein demokratischer Legitimation über Anhörungen von Sachverständigen und eine ausführliche Debatte zu geben, setzt man auf das Abnicken der Vorlage.
»Union und SPD haben sich auf eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes geeinigt, mit der die Corona-Einschränkungen künftig besser vor den Gerichten bestehen sollen. Die Vorlage enthält nach Angaben von SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gesetzliche Konkretisierungen für einzelne Corona-Schutzmaßnahmen. Spahn wertete die Pandemiebekämpfung als "Mammutaufgabe", deren Höhepunkt noch nicht erreicht sei.
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