»… Das Gesundheitsamt [macht] umfangreichen Gebrauch von dem Ermessungsspielraum, der der Behörde zusteht – dem Recht, von Fall zu Fall zu entscheiden, ob zum Beispiel Betretungs- und Arbeitsverbote verhängt oder Sondergenehmigungen für eine Weiterbeschäftigung ausgesprochen werden. In 373 Fällen folgte das Gesundheitsamt demnach der Schilderung der Einrichtungen, dass die ungeimpften Mitarbeiter vor Ort unerlässlich seien und erteilte ihnen eine Sondergenehmigung für eine Weiterbeschäftigung. Zudem hat die Behörde bislang kein einziges Betretungs- oder Tätigkeitsverbot ausgesprochen, lediglich ein Bußgeld in Höhe von 1000 Euro musste eine Einrichtung bezahlen – weil sie gegen die Meldepflicht verstoßen habe…«
rp-online.de (18.7. – Bezahlschranke)