Düsseldorf lässt hunderte ungeimpfte Mitarbeiter weiterarbeiten

»… Das Gesundheitsamt [macht] umfang­rei­chen Gebrauch von dem Ermessungsspielraum, der der Behörde zusteht – dem Recht, von Fall zu Fall zu ent­schei­den, ob zum Beispiel Betretungs- und Arbeitsverbote verhängt oder Sondergenehmigungen für eine Weiterbeschäftigung aus­ge­spro­chen wer­den. In 373 Fällen folg­te das Gesundheitsamt dem­nach der Schilderung der Einrichtungen, dass die unge­impf­ten Mitarbeiter vor Ort unerlässlich sei­en und erteil­te ihnen eine Sondergenehmigung für eine Weiterbeschäftigung. Zudem hat die Behörde bis­lang kein ein­zi­ges Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aus­ge­spro­chen, ledig­lich ein Bußgeld in Höhe von 1000 Euro muss­te eine Einrichtung bezah­len – weil sie gegen die Meldepflicht ver­sto­ßen habe…«
rp​-online​.de (18.7. – Bezahlschranke)