Wie schon zuvor der Landrat im Eifelkreis (s. Selbst ein Landrat klagt gegen Ausgangssperre und unterliegt im Eilverfahren) war auch sein Kollege im Rhein-Hunsrück-Kreis zunächst erfolglos, wie swr.de am 13.4. berichtet:
»Der Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises, Marlon Bröhr, hat vor dem Verwaltungsgericht Koblenz eine Niederlage erlitten. Er hatte gegen die eigenen Corona-Maßnahmen geklagt.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat nach Angaben eines Sprechers den Eilantrag von Landrat Marlon Bröhr (CDU) abgelehnt. Eine Begründung des Gerichts liegt noch nicht vor. Bröhr hatte als Privatperson Widerspruch gegen die nächtliche Ausgangssperre eingelegt, die er selbst als Landrat verfügt hatte. Bröhr war nach eigener Aussage vom rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium zu der Ausgangssperre verpflichtet worden, weil in seinem Kreis die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Grenze von 100 überschritten hatte.
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