Das berichtet focus.de am 13.3.:
»Im Kampf gegen die Pandemie greift der Staat tief in die Freiheitsrechte der Bürger ein, für viele bedeuten die Maßnahmen zum Infektionsschutz eine Art Berufsverbot. Ein Musiker klagte vor dem Landgericht Stuttgart auf Entschädigung – und verlor. Doch die FOCUS Online vorliegende Urteilsbegründung lässt aufhorchen…
Ganz am Ende der Urteilsbegründung, auf Seite 13, löst sich der Stuttgarter Richter vom konkreten Streitfall und stellt allgemeine Überlegungen zur Verfassungsmäßigkeit von Paragraf 28 des Infektionsschutzgesetzes an. Dieser Paragraf ermächtigt die Behörden, zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten „Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen zu beschränken oder verbieten“…
Zweifel an Verhältnismäßigkeit bestimmter Maßnahmen
Das Landgericht Stuttgart schreibt: Sofern in der Rechtsliteratur „Bedenken an der Verhältnismäßigkeit der hier in Rede stehenden Maßnahme“ geltend gemacht würden und dabei ein Verstoß gegen Artikel 80 des Grundgesetzes angemahnt werde, könne „man diese Auffassung durchaus teilen“.
„Lockdown-Urteil: Stuttgarter Richter stellt Verfassungsmäßigkeit von Verboten infrage“ weiterlesen