Keine Maskenpflicht mehr, solange Geschäfte zu sind in Krefeld

»Krefeld Obwohl die Sieben-Tage-Inzidenz in Krefeld seit die­ser Woche wie­der steigt, endet nun die Maskenpflicht in der City. Außerdem ver­zich­tet die Verwaltung auf Parkgebühren in der Innenstadt. Der Oberbürgermeister begrün­det die Entscheidungen.…

„Wir haben uns mit die­ser Entscheidung schwer­ge­tan“, gesteht Oberbürgermeister Frank Meyer, Chef des Corona-Krisenstabs. „Wir wol­len damit kein fal­sches Signal set­zen. Aber wir wür­den sehen­den Auges Gefahr lau­fen, dass die Gerichte die bestehen­de Situation kas­sie­ren, weil die Geschäfte geschlos­sen sind.“ Sobald der Lockdown been­det ist und der Handel wie­der öff­nen darf, sol­len die „prä­ven­ti­ven Maßnahmen wie­der ein­ge­lei­tet wer­den“, betont der Verwaltungschef. Und: Die Verwaltung ver­zich­tet – wie schon beim ersten Lockdown – bis zum 31. Januar auf die Parkgebühren im Innenstadtbereich. Meyer: „Die Menschen sol­len schließ­lich zu Hause blei­ben.“« (rp​-online​.de)

Eines ist so logisch wie das Andere.

Philologenverband lässt an Lehrer verteilte Masken testen – Ergebnis: Minderwertig

»STUTTGART. Der Philologenverband hat Masken testen las­sen, die das Kultusministerium Baden-Würtemberg an Lehrer ver­teilt hat. Ergebnis: Diese KN95-Masken ver­feh­len deut­lich die Anforderungen für FFP2-Masken.«

Das ist am 4.1. zu erfah­ren auf news​4te​a​chers​.de. Die Philologen den­ken nicht zu Ende.

Gefälschtes Gutachten

»Das Kultusministerium hat­te vom 14. bis 18. Dezember 2020 ins­ge­samt 8,4 Millionen „FFP2“-Masken aus Beständen des Sozialministeriums zum Schutz der Lehrkräfte an alle Schulen, so berich­tet der Verband. Bereits am ersten Tag sei­en Rückfragen und Beschwerden zu die­sen Masken ein­ge­gan­gen: Luft, die man durch die­se Masken ein­at­met, habe einen deut­lich che­mi­schen Geruch. Allergiker hät­ten bereits nach eini­gen Minuten Tragezeit deut­li­che Hautrötungen an den Kontaktstellen von Maske und Gesicht.
Die Filterqualität der chi­ne­si­schen KN95-Masken schien zweifelhaft.

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Gutschein-Irrsinn bei FFP2-Masken – Deutschlands nächstes Corona-Chaos

Noch bei den unsin­nig­sten Maßnahmen ver­sagt das Gesundheitsministerium. welt​.de infor­miert heute:

»Für die zwei­te Runde der Verteilung von FFP2-Masken wur­de ein fäl­schungs­si­che­res Gutscheinsystem ent­wickelt. Nun aber ist die Bundesdruckerei zu spät dran – der Versand ist im Verzug. Experten sind fas­sungs­los – und for­dern eine prag­ma­ti­sche Lösung…

Die neue Strategie des Bundesgesundheitsministeriums… sieht vor, Bürgern ab 60 und jenen mit beson­de­ren Vorerkrankungen FFP2-Masken in Apotheken aus­zu­hän­di­gen – nach­dem sie einen Gutschein der Bundesdruckerei per Post erhal­ten haben, der davor wie­der­um erst an die Krankenkassen gelie­fert wer­den muss.

„In den Apotheken ste­hen nun Menschen, die Gutscheine vor­zei­gen müs­sen, die sie noch nicht haben“

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Attest-Arzt: Kripo durchsucht Praxis

Nicht ganz so rei­ße­risch wie mit oben genann­tem Titel auf mit​tel​baye​ri​sche​.de berich­tet br​.de am 7.1.:

»Ein Arzt im Landkreis Schwandorf soll ver­däch­ti­ge Atteste für Kinder aus­ge­stellt haben. Etwa 60 Bescheinigungen neh­men die Ermittler offen­bar genau­er unter die Lupe. Auch für die Eltern der betrof­fe­nen Kinder könn­te das Folgen haben.

Im Fall eines Ärztepaares aus dem Landkreis Schwandorf, das ver­däch­ti­ge Atteste für Kinder aus­ge­stellt haben soll, prü­fen Ermittler rund 60 Bescheinigungen nach. Die Auswertung der Patientenakten, die die Staatsanwaltschaft Amberg Mitte Dezember bei einem Arztehepaar im Landkreis Schwandorf sicher­stel­len hat las­sen, wird noch rund 6 Wochen dau­ern. Das sag­te heu­te ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Amberg dem BR.

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Oberverwaltungsgericht kippt Anforderung an Masken-Atteste

»Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat eine ent­schei­den­de Anforderung an die Ausstellung von Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht vor­erst gekippt.

Die Richter hät­ten die Bestimmung der Brandenburger Eindämmungsverordnung, wonach auf den Attesten die Diagnose und die dar­aus fol­gen­den Gründe für die Befreiung von der Maskenpflicht ver­merkt sein muss, im Eilverfahren außer Vollzug gesetzt, teil­te das OVG am Donnerstag mit. Dabei ste­he in Frage, ob die­ser daten­schutz­recht­li­che Eingriff im Infektionsschutzgesetz eine aus­rei­chen­de recht­li­che Grundlage habe, erklär­ten die Richter.

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Was ein Corona-Profiteur so denkt

Auf welt​.de ist heu­te unter dem Titel »„Der Staat muss Bewegungsprofile aus­wer­ten und nut­zen dür­fen“« ein Interview mit einem der gro­ßen Gewinner der Corona-Krise zu lesen. Es geht um Stefan Dräger, Chef des welt­weit größ­ten Herstellers von Beatmungsgeräten. Er ver­dient auch an FFP2-Masken.

»WELT: Nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie auch in Deutschland hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn 10.000 Beatmungsgeräte bei Ihnen bestellt. Jetzt ist zu erfah­ren, dass der Bund nur knapp 1600 Geräte abge­nom­men hat. Wie kommt das?

Dräger: Kein Mensch konn­te damals sagen, wie vie­le Geräte im Verlauf der Pandemie gebraucht wür­den. Unsere Regierung hat ent­schlos­sen und umsich­tig gehan­delt. Denn kei­ne zwei Wochen spä­ter hät­te sie schon kei­ne Geräte mehr im lau­fen­den Jahr gelie­fert bekom­men. Der Bund hat sich damit einen Vorsprung gegen­über ande­ren Bestellern gesi­chert. Das hat Unmutsäußerungen aus aller Welt aus­ge­löst, die auch bei mir anka­men. Im Verlauf des Jahres wur­de fest­ge­stellt, dass der Bedarf nicht so groß ist wie gedacht…«

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Einfach sich selbst in die Risikogruppe sortieren und Masken abgreifen?

Die AOK gibt zwei wesent­li­che Informationen zu FFP2-Masken. Einmal, daß sie ent­behr­lich sind, und zum ande­ren, daß sich jeder und jede drei davon für lau besor­gen kann.

»Bei FFP2-Masken geht die Schutzfunktion einen Schritt wei­ter: Hier wer­den auch die Träger selbst in einem gewis­sen Umfang vor Tröpfchen und Aerosolen geschützt. Da die Masken sehr dicht anlie­gen, fällt das Atmen mit die­sen schwer. Bei der beruf­li­chen Anwendung ist daher für sol­che Masken ohne Ausatemventil nach den Regeln der gesetz­li­chen Unfallversicherung eine Tragezeit von maxi­mal 75 Minuten vor­ge­se­hen, mit einer anschlie­ßen­den Pause von min­de­stens 30 Minuten.«

»Seit dem 15. Dezember 2020 haben über 60-Jährige und Menschen mit Vorerkrankungen den Anspruch auf 15 FFP2-Masken. Sie erhal­ten die ersten drei Masken kosten­los bis zum 6. Januar 2021 in der Apotheke, wenn sie einen Personalausweis vor­zei­gen oder die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe durch eine Eigenerklärung schrift­lich bestätigen.«

So sieht eine sol­che Eigenerklärung aus:

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Schlechte Karten für Laschet-Spezi

"Nach Kritik an Vergabeverfahren: Van Laack ver­liert Auftrag über 1,25 Millionen Polizei-Masken in NRW" berich­tet heu­te rp​-online​.de.

»Die Vergabe eines Auftrags über die Fertigung von Alltagsmasken für die nord­rhein-west­fä­li­sche Polizei an die Modefirma van Laack wird rück­ab­ge­wickelt und neu aus­ge­schrie­ben. Ein Sprecher des Düsseldorfer Innenministeriums sag­te am Montag, es gehe um einen Auftrag von 1,25 Millionen Masken zum Preis von 1,9 Millionen Euro. Nach der EU-wei­ten Neuausschreibung kön­ne es bis März 2021 dau­ern, bis die Vergabe abge­schlos­sen sei.

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Spahns Masken-Versagen

Bereits am 14.12. war auf tages​spie​gel​.de zu lesen:

»In der Vorlage für die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses, in der der Bundesetat 2021 mit wei­te­ren 180 Milliarden Euro an Schulden fest­ge­zurrt wur­de, gibt es ganz am Ende einen inter­es­san­ten Anhang aus Spahns Ministerium.

Darin steht: Als Ausrüstung für die Beschäftigten im Pflegesektor sol­len sämt­li­che 33168 sta­tio­nä­ren und ambu­lan­te Pflegeeinrichtungen in Deutschland aus dem vom Gesundheitsministerium beschaff­ten Bestand Masken erhal­ten. „Abhängig von der Beschäftigtenzahl wer­den den Pflegeeinrichtungen ein oder meh­re­re Standardpakete (jeweils 1000 FFP2/KN95- und 2000 OP-Masken) zuge­stellt.“ Und: „Die Auslieferung begann am 10.November 2020 und wird sich bis Ende Januar 2021 ziehen.“

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